Balkonentwässerung - Einzelablauf ohne Stutzen

  • Hallo zusammen,


    ich benötige mal fachmännischen Rat zum Thema Balkonentwässerung.


    Ist-Zustand: Haben uns einen Kaltwintergarten installieren lassen und dazu die Balkonentwässerung etwas umlegen müssen.

    Dabei festgestellt, dass der Balkonablauf nur aus einem Sieb besteht und beim Bau des MFH einfach von unten ein Stück Fallrohr an das Sieb „geklebt“ wurde, mit Silikon.


    Über die 20 Jahre hat sich die Silikonverbindung nun beim anfassen gelöst und ich halte das Stück Fallrohr in der Hand.

    Balkon mit Platten bedeckt, Regenwasser sickert durch die Kiesschicht über das Sieb und der Kernbohrung nach unten.


    Frage: Wie bekomme ich nun wieder eine dichte Verbindung von unten zum Ablaufsieb hergestellt?

    Beim Nachbar oben die Platten runter zu nehmen und einen anständigen Bodenablauf zu installieren, ist definitiv keine Option!


    Für Ideen und Anregungen wäre ich euch sehr dankbar. Stichwort, Herbst (Regenzeit) 🤮


    Als Notlösung habe ich aktuell eine Fallrohrfolie von unten über das Bohrloch geklebt und in das Fallrohr gesteckt, so bekomm ich das Wasser nicht auf meine neue Terrasse.


    Danke schonmal 👍🏻

    Grüße,

    Markus

  • Beim Nachbar oben die Platten runter zu nehmen und einen anständigen Bodenablauf zu installieren, ist definitiv keine Option!

    Wenn eine fachgerechte Ausführung ausgeschlossen wird, bleibt nur


    :pfusch:

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wenn eine fachgerechte Ausführung ausgeschlossen wird, bleibt nur


    :pfusch:

    Aus meinem Text ist klar zu entnehmen, dass der Pfusch bereits vom Bauträger vor 23 Jahren in die Welt gerufen wurde.

    Da dieser Pleite ist, werde ich niemandem die Kosten dafür übergeben können, es jetzt ordentlich zu machen. Dazu noch dem Nachbarn eine neue Balkonabdichtung zu finanzieren liegt mir fern. Danke für den konstruktiven Beitrag.

  • Aus meinem Text ist klar zu entnehmen, dass der Pfusch bereits vom Bauträger vor 23 Jahren in die Welt gerufen wurde.

    Nein, das ist ihm nicht zu entnehmen gewesen. Danke für die jetzt erfolgte Ergänzung.

    Da dieser Pleite ist, werde ich niemandem die Kosten dafür übergeben können, es jetzt ordentlich zu machen.

    Und deshalb jetzt also auch wieder Pfusch? Okay, das ist eine klare Bitte, der nun nur noch jemand nachkommen müsste. (Dieses Forum - siehe Bezeichnung - berät nicht zum Pfusch, sondern im Sinne der "anerkannten Regeln der Technik" zu dauerhaften Lösungen. Für DIY gibt es andere Foren. Das steht so übrigens auch explizit in den von Dir bestätigten Nutzungsbedingungen!)

    Dazu noch dem Nachbarn eine neue Balkonabdichtung zu finanzieren liegt mir fern.

    Bei Gemeinschaftseigentum (und dazu gehört die Wasserdichtigsebene der Gebäudehülle bei den allermeisten Teilungserklärungen nach WEG in D) hat die Eigentümergemeinschaft vollständig für die Instandsetzung der Abdichtung zu zahlen.


    Wenn das Gemeinschaftseigentum allerdings durch einen Miteigentümer beschädigt wird, haftet dieser unter Umständen allein für die fachgerechte Wiederherstellung.


    Ersteres wäre sehr praktisch für Dich, wenn Du Miteigentümer bist, denn dann müsste die ETG die fachrechte Instandsetzung zahlen. -> Blick in die Teilungserklärung.


    Letzteres wäre möglicherweise unpraktisch für Dich. -> vielleicht schreibt Eric dazu, der war Rechtsanwalt, bevor er vor noch nicht so langer Zeit in Rente ging!?

    Danke für den konstruktiven Beitrag.

    Bitte, sehr gerne!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich habe Skeptiker nichts hinzuzufügen.


    Der Umbau des Balkons ist doch wohl sicher von der WEG genehmigt worden.

    Guten Morgen,


    exakt, die Installation des Kaltwintergartens wurde durch die WEG genehmigt.

    Arbeiten an dem Fallrohr (Balkonentwässerung) würden auf unsere Kosten gehen wurde mündlich nebenbei angemerkt.


    Ich schau mal nach dem Protokoll.


    Da aber jetzt im Zuge der Arbeiten festgestellt wurde, dass da am Einzelablauf der senkrechte Stutzen fehlt und nur ein Stück Fallrohr angepappt (mit Silikon) war, welches bei den Arbeiten nun abgefallen bzw. sich gelöst hatte, haben wir nun das Thema, den Einzelablauf wieder fachgerecht mit einem Stutzen zu verbinden.


    Das unsachgemäß angebrachte Stück Fallrohr habe ich die Tage allerdings entsorgt und es kann nicht mehr als Nachweis dienen.


    Der Einzelablauf sieht halt echt so aus was ich von unten sehen kann als wäre da nie ein Stutzen installiert worden sondern von Beginn an nur dieses Fallrohr dilettantisch angepappt.

    Das war halt 20 Jahre dicht weil niemand dran gewackelt hat, jetzt haben wir die A**CH-Karte oder eben doch die WEG?


    Danke für Eure Tipps bisher und weiterhin.

  • Der Einzelablauf sieht halt echt so aus was ich von unten sehen kann als wäre da nie ein Stutzen installiert worden sondern von Beginn an nur dieses Fallrohr dilettantisch angepappt.

    und das wirst Du "von unten" auch nicht (fachgerecht) reparieren können.


    Wie sieht der Bodenaufbau aus? Warum kommt man nicht an das Ablaufgitter heran?

    Welcher Rohrdurchmesser? Durchmesser der Kernbohrung?

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  • und das wirst Du "von unten" auch nicht (fachgerecht) reparieren können.


    Wie sieht der Bodenaufbau aus? Warum kommt man nicht an das Ablaufgitter heran?

    Welcher Rohrdurchmesser? Durchmesser der Kernbohrung

    Kernbohrung hat 105mm Durchmesser und der Bodenablauf ist für mich nicht erreichbar, weil der Balkon zur Nachbarin gehört mit der ich gar kein Verhältnis Pflege ;)

    Balkon oben hat Gefälle zur rechten Seite (Richtung Fallrohr) hat eine Split-Kies-Aufschüttung worauf dann 40x40cm Platten gelegt sind.


    Man macht aber doch beim Hausbau kein Sieb ohne Stutzen, auch wenn es auf der Betonplatte abgedichtet wurde, ein Stutzen sollte doch immer angebracht sein, nach unten.


    Ich sende heute Nachmittag/Abend mal Fotos davon...

  • Ich versteh da etwas nicht:

    Haben uns einen Kaltwintergarten installieren lassen und dazu die Balkonentwässerung etwas umlegen müssen.

    +

    der Bodenablauf ist für mich nicht erreichbar, weil der Balkon zur Nachbarin gehört mit der ich gar kein Verhältnis Pflege

    ist für MICH sinnfrei wie trockenes Wasser oder kaltes Feuer. Aber OK, nachts ist ja auch schneller als übern Berg

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Man macht aber doch beim Hausbau kein Sieb ohne Stutzen,

    Was man beim Hausbau hätte (besser) machen können spielt jetzt keine Rolle, Du kannst ja der WEG eine komplette Sanierung vorschlagen. Wie das rechtlich aussieht (Verursacher), weil Du dort Hand angelegt hast, das müsste Eric beantworten. Ich sehe das kritisch, denn wenn Deine Bastelei zu Schäden an der Decke führt, weil Wasser in die Decke eindringt o.ä., dann hast Du in meinen Augen ein Problem. Ob dann die Ausrede reicht, dass das vorher schon Pfusch war, das kann ich nicht beantworten. Man wird Dir vermutlich entgegenhalten, dass es ja 20 Jahre funktioniert hat.



    ... eine Split-Kies-Aufschüttung worauf dann 40x40cm Platten gelegt sind.

    Dann wäre zumindest aus technischer Sicht ein einfacher Zugang zum Ablauf möglich. Eine Platte aufnehmen, Schüttung wegräumen, und schon kommt man an den Abfluss ran. Wie und was dort abgedichtet wurde, das steht in den Sternen, aber das sieht man dann. Ich gehe davon aus, dass die Nachbarin zur Mithilfe verpflichtet ist.


    Wenn Du nun versuchst, das Rohr von unten wieder in der Kernbohrung abzudichten, sei es mit Schaum. Mörtel, Epoxi, Gummi, oder sonst irgendwie, dann kann das mit viel Glück funktionieren, ob dauerhaft, das kann niemand sagen. Meine Befürchtung wäre, dass das Wasser dann in der Decke/Durchführung versickert. Du läufst also Gefahr, dass Du die Grundlage für einen späteren Schaden legst, und das irgendwann auf Dich zurückfällt.

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  • Ich versteh da etwas nicht:

    Ich vermute, es wurde ein Ablaufrohr unterhalb der Decke (neu) verlegt, und dabei ist ihm das Rohrstück in der Durchführung entgegengekommen. Vielleicht hatte er auch 2 Tassen Kaba getrunken, und mit viel Kraft an dem Rohrstück gewerkelt. Egal wie, mangels Ablaufstutzen kriegt er jetzt das Rohr nicht mehr in die Durchführung bzw. zum Ablaufgitter hin abgedichtet, da es dort ursprünglich nur mit etwas Silikon angeklebt war.


    An sich bleibt jetzt nur noch übrig, von oben ran und richtig machen. Dem steht wohl die Nachbarin entgegen, warum auch immer.

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  • Ich versteh da etwas nicht:

    +

    ist für MICH sinnfrei wie trockenes Wasser oder kaltes Feuer. Aber OK, nachts ist ja auch schneller als übern Berg

    was ist daran sinnfrei, ein Regenrohr umzulegen welches den Schiebeelementen des Kaltwintergarten im Wege liegt, wofür ein Schnitt gemacht wurde am Fallrohr, einmal gedreht wurde auf 90 Grad und dabei das Stück zum Bodenablauf sich aufgrund von Pfusch löst?

    Das einzig sinnfreie ist Ihr Kommentar.

  • was ist daran sinnfrei, ein Regenrohr umzulegen welches den Schiebeelementen des Kaltwintergarten im Wege liegt, wofür ein Schnitt gemacht wurde am Fallrohr, einmal gedreht wurde auf 90 Grad

    Ich verstehe noch immer NICHT, wie Sie an etwas arbeiten können, das nach Ihrer Aussage in #8in nachbarlichem Eigentum ist

    Das einzig sinnfreie ist Ihr Kommentar.

    Danke für die Blumen. Vielleicht war auch Ihre Erklärung uneindeutig. Siehe #11 Ich vermute....

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Ich verstehe noch immer NICHT, wie Sie an etwas arbeiten können, das nach Ihrer Aussage in #8in nachbarlichem Eigentum ist

    Danke für die Blumen. Vielleicht war auch Ihre Erklärung uneindeutig. Siehe #11 Ich vermute....

    ...Gemeinschaftseigentum, arbeiten erfolgten mit Genehmigung der WEG...auch habe nicht ich daran gearbeitet sondern die Firma die den Wintergarten installiert haben.

  • Was für einen Durchmesser hat das Rohr? Wieviel Ringraum steht zur Verfügung? Die Kernbohrung hat 105mm, wenn ich das richtig verstanden habe.

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  • ...Gemeinschaftseigentum, arbeiten erfolgten mit Genehmigung der WEG...auch habe nicht ich daran gearbeitet sondern die Firma die den Wintergarten installiert haben.

    Je nach geschlossenem Werk (?) vertrag könnte dann im Binnenverhältnis der Ersteller des Wintergartens gegenüber Dritten haften, siehe § 10 Abs 2 oder 6 VOB/B (wenn deren Gültigkeit / Anwendung denn vereinbart wurde).


    Ich habe immer stärker den Eindruck, dass hier primär nur aus Unkenntnis oder Unverständnis der rechtlichen Situation technisch zweifelhafte Ausweichlösungen gesucht werden, wo deren potentielle Folgen brandgefährlich sind.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Was für einen Durchmesser hat das Rohr? Wieviel Ringraum steht zur Verfügung? Die Kernbohrung hat 105mm, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Das Rohr welches angeschlossen werden soll hat eine Nennweite von 80mm, die Kernbohrung beträgt 105mm, ich nehme an daraus ergibt sich der Ringraum?

  • Das Rohr welches angeschlossen werden soll hat eine Nennweite von 80mm, die Kernbohrung beträgt 105mm, ich nehme an daraus ergibt sich der Ringraum?

    Richtig.

    Es stehen also gut 10mm als Ringraum zur Verfügung, mit Werkzeug kommt man da nicht rein, zumindest nicht bei der typischen Dicke einer Betondecke. Eine Ringraum"dichtung" ließe sich vermutlich in die Bohrung schieben, aber kaum noch fixieren. Eine Lippendichtung/Manschette wird beim Einschieben von unten kaum an Ort und Stelle (am Rohrende) bleiben, und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht vollständig abdichten. Das gibt Murks im Quadrat wenn man nicht von oben beikommt.

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  • Das gibt Murks im Quadrat wenn man nicht von oben beikommt.

    Ich habe immer stärker den Eindruck, dass hier primär nur aus Unkenntnis oder Unverständnis der rechtlichen Situation technisch zweifelhafte Ausweichlösungen gesucht werden, wo deren potentielle Folgen brandgefährlich sind.

    Egal wie die Stimmung und die persönlichen Befindlichkeiten innerhalb der WEG gerade sind: Die Eigentümerin des betroffenen Balkons hat nach § 14 WEG Abs. 2 2. sogar eine Duldungspflicht gegenüber an ihrem Balkon stattfindenden Instandsetzungsarbeiten. Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber das genau so in das WEG geschrieben!


    Insofern ist es müßig, über die Herstellung neuen Pfuschs weiter nachzudenken.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Der übliche Balkonablauf sieht so aus, wie im Link abgebildet ( hier: LORO ).


    Balkonablauf Loro - Google Suche


    Hier soll es so gewesen sein:


    Zitat

    Dabei festgestellt, dass der Balkonablauf nur aus einem Sieb besteht und beim Bau des MFH einfach von unten ein Stück Fallrohr an das Sieb „geklebt“ wurde, mit Silikon.

    Das kann ich mir leider nicht vorstellen und ich bezweifele, dass dies über 20 Jahre funktioniert haben soll, ohne - zumindest - einen Feuchtefleck unterhalb der Balkondecke und abtropfendem Wasser aus der Balkondecke.


    Aber es sind ja Fotos ( vorher/ nachher ) angekündigt und die sollten dann weiteren Aufschluß bringen.


    Im Übrigen ist aber all das, was Skeptiker in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erklärt hat, völlig richtig und sollte ohne große Probleme vom oberen Balkon aus ausführbar sein. Dann wird auch zu sehen sein, ob die Ausführung von Anfang an fehlerhaft war oder aber das Vorgehen des " Wintergartenbauers " an der Balkondurchdringung den Schaden verursacht hat. Die Frage wäre ja auch, ob Du dabei warst, als der " Wintergartenbauer " dort gearbeitet hat.


    Von unten ist der Anschluß des Regenfallrohrs an das " Sieb " aus den bereits genannten Gründen nicht dicht zu bekommen. Wenn der Anschluß an den Ablauftopf/Sieb nicht dicht ist, würde das Niederschlagswasser vom oberen Balkon, der offenbar ( noch ) keinen Wintergarten hat und dementsprechend frei bewittert ist, in die Balkondecke laufen und diese massiv durchfeuchten. Ist die Balkondecke aus Beton kommt es zu Bewehrungskorrosion und irgendwann zu Frostschäden und Standsicherheitsproblemen.


    Bekommen wir denn auch ein Übersichtsfoto von außen auf die Balkone? Das könnte ja richtig " bescheiden " aussehen, wenn ein Balkon jetzt mit einem Wintergarten eingehaust ist, alle anderen Balkone aber frei stehen. Derartiges ginge nach dem WEG nur mit einer allseitigen Vereinbarung + Änderung der Teilungserklärung.

  • Bekommen wir denn auch ein Übersichtsfoto von außen auf die Balkone? Das könnte ja richtig " bescheiden " aussehen, wenn ein Balkon jetzt mit einem Wintergarten eingehaust ist, alle anderen Balkone aber frei stehen. Derartiges ginge nach dem WEG nur mit einer allseitigen Vereinbarung + Änderung der Teilungserklärung.


    Nein, ein Foto wird es davon nicht geben und Sie dürfen sehr stark davon ausgehen dass ein Wintergarten von Solarlux auf einer Terrasse ziemlich schick aussieht.

    Wer um Himmels Willen baut sich denn einen Wintergarten auf einen Balkon? :lach:


    Vorher/Nachher Fotos machen wenig Sinn, da der einzige Unterschied zu vorher ein nicht mehr vorhandenes Stück Rohr ist welches nicht mehr in der Kernbohrung steckt.


    Auch dürfen Sie mir gerne glauben, dass seit 23 Jahren nicht ein Tropfen oder braune Flecken unterhalb des Balkons sichtbar sind.

    Es war auch nie undicht, erst jetzt im Zuge der Arbeiten hat sich Silikonverbindung gelöst, die eben keine war.

    Respektlos, dies anzuzweifeln, wie ich finde.


    Jetzt geht es darum, diese fachmännisch herzustellen und zwar wird dies über die Hausverwaltung und einen Dachdecker von oben durchgeführt, nach einigen Telefonaten gerade eben mit selbigen.


    Die Dachdeckerkosten trage vielleicht ich (Klärung der ursprünglichen Ausführung steht aus), was aber, wenn es so kommen sollte, im Vergleich zu einer evtl. zukünftig Auftretenden größeren Undichtigkeit eher ein Kleingeld darstellt.


    Denn Undichtigkeiten werden erst wieder 100% dicht, wenn man das von neuem sauber installiert.

    Vor allem in diesem begrenzten Raum der von unten zur Verfügung steht.


    Danke für die Ratschläge, Hinweise und Erläuterungen an alle beteiligten, in erster Linie an R.B.

  • Jetzt geht es darum, diese fachmännisch herzustellen und zwar wird dies über die Hausverwaltung und einen Dachdecker von oben durchgeführt,....

    Nur so nebenbei, wenn ich Hausverwaltung wäre, dann würde ich auch die anderen Abläufe zumindest mal kontrollieren lassen, zumal wenn der Dachdecke sowieso schon vor Ort ist. Wer weiß, ob da nicht noch weitere Zeitbomben schlummern.

    Wie alt ist das Gebäude? Murks kann sehr lange funktionieren, aber speziell bei Silikon ist die Lebensdauer überschaubar. Es wäre also denkbar, dass auch weitere Silikon"abdichtungen" kurz vor dem Versagen stehen. An einem Gebäude gibt es halt immer etwas zu tun, auch wenn man eine gewisse Zeit aus der Substanz leben kann. Irgendwann kommen Mängel zum Vorschein, und deren Beseitigung wird meist teuer wenn man es zu spät bemerkt.

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  • Nur so nebenbei, wenn ich Hausverwaltung wäre, dann würde ich auch die anderen Abläufe zumindest mal kontrollieren lassen, zumal wenn der Dachdecke sowieso schon vor Ort ist. Wer weiß, ob da nicht noch weitere Zeitbomben schlummern.

    Wie alt ist das Gebäude? Murks kann sehr lange funktionieren, aber speziell bei Silikon ist die Lebensdauer überschaubar. Es wäre also denkbar, dass auch weitere Silikon"abdichtungen" kurz vor dem Versagen stehen. An einem Gebäude gibt es halt immer etwas zu tun, auch wenn man eine gewisse Zeit aus der Substanz leben kann. Irgendwann kommen Mängel zum Vorschein, und deren Beseitigung wird meist teuer wenn man es zu spät bemerkt.

    Guter Punkt, werde ich der Hausverwaltung nahe legen...danke dafür

  • Jetzt geht es darum, diese fachmännisch herzustellen und zwar wird dies über die Hausverwaltung und einen Dachdecker von oben durchgeführt, nach einigen Telefonaten gerade eben mit selbigen.

    Denen musst du NICHT vorgeben, was sie wie auszuführen haben. Das dürfen die schön selbst entscheiden, da sie dafür auch die Gewähr übernehmen (müssen).

    Nein, ein Foto wird es davon nicht geben und Sie dürfen sehr stark davon ausgehen dass ein Wintergarten von Solarlux auf einer Terrasse ziemlich schick aussieht.

    Das war eine HÖFLICHE Frage, auf die nicht SO reagiert werden muss. :motz2: :rb:

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  • magges: War nicht " respektlos " Dir gegenüber, sondern nur ein Hinweis aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung als ( ehemaliger ) Bauanwalt und der Sanierung eigener Objekte, dass der " Wintergartenbauer " vielleicht Unfug über ein " Abflußrohr mit Silikonanbindung an ein Sieb " erzählt haben könnte. Aber jetzt wird es ja bei der vom Forum von Anfang an als richtiger Weg vorgeschlagenen Erneuerung des Balkonablaufs von oben geklärt. Bei der Reparatur solltest Du zugegen sein und gegebenenfalls das ausgebaute Material zu Beweiszwecken sichern und den Zustand auf Fotos dokumentieren. Denn das könnte für einen etwaigen Regress gegen den " Wintergartenbauer " von Bedeutung sein.


    Sollte hingegen der Murks mit dem Silikon an Rohr und Sieb stimmen, wird ein anfänglicher Baumangel am Gemeinschaftseigentum " Balkonablauf " beseitigt und das ginge dann zu Lasten der WEG. Insofern wäre ich an Deiner Stelle " schmerzfrei ". Der WEG-Verwalter scheint es ja nicht anders zu sehen ( " Klärung der Ausführung ", d.h. ist nur ein " Sieb " vorhanden und befinden sich hieran noch Reste des Silikons ).