Hallo,
ich habe von meiner Gemeinde eine Bauzustimmungserklärung erhalten in der ich der Gemeinde erlaube auf einem kleinen Teil meines Grundstückes die vorhandene Gemeindestraße auszubauen. Nun steht in der Erklärung auch, dass die Fläche dann dem öffentlichen Bereich zugeführt wird, ich jedoch Eigentümer bleibe. Was bedeutet das rechtlich für mich. Können mir hier im Nachgang irgendwelche Nachteile entstehen bzw. welchen Sinn hat dies Zuführung in den öffentlichen Bereich.
Bis dato wurde der Teil des Grundstückes bereits als Straße genutzt, diese wird nun allerdings erneuert und Randsteine werden gesetzt. Grundsätzlich habe ich kein Problem damit der Gemeinde zu erlauben den Teil auszubauen ich bin nur etwas skeptisch mit der Zuführung in den öffentlichen Bereich.