Sind dass die sogenannten FloorFlex Platten oder asbesthaltiger Pvc ?

  • Hallo liebe Experten,

    Sind dass die sogenannten FloorFlex Platten oder asbesthaltiger Pvc ?


    Maße 60x60


    Freundliche Grüße

    Len


    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Vorschau eingeführt

  • Sind dass die sogenannten FloorFlex Platten oder asbesthaltiger Pvc ?


    Siehe hier:

    Die immer wieder zu gebenden Antworten auf Fragen rund um mögliche Schadstoffbelastungen von Bauteilen und Baustoffen mit gesundheitsgefährdenden Fasern, insbesondere Asbestfasern, lauten:

    1. Eine verbindliche / sichere Aussage basiert immer auf der Analyse einer Probe des fraglichen Materials durch ein qualifiziertes Labor.
    2. Ferndiagnosen sind nicht möglich, auch nicht ausnahmsweise, auch nicht bei Dir.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Wie war das noch mit der Verantwortung des Bauherrn bezüglich Gesundheit und Arbeitsschutz der Beschäftigten auf seiner Baustelle? Da gibts doch seit 1998 so ein Gesetz. Hat sich da überhaupt schon mal einer zu Verantwortung stellen müssen?


    Im Prinzip ist es doch egal ob es verbindliche Asbest-Kontrollen gibt oder nicht. Die Arbeitsschutzrichtlinien müssen eh eingehalten werden. Es ist lediglich doppelt gemoppelt.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Wie war das noch mit der Verantwortung des Bauherrn bezüglich Gesundheit und Arbeitsschutz der Beschäftigten auf seiner Baustelle?

    Dafür ist nicht der Bauherr, sondern der Unternehmer verantwortlich.

    Den Bauherren trifft lediglich eine gewisse Koordinierungspflicht (Stichwort: BaustellV).

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Ja und damit hat er auch Verantwortung. Der Unternehmer hat sowieso Verantwortung seinen MA gegenüber. Aber der Bauherr über alle auf seiner Baustelle. Und jeder muss dafür sorgen, dass jeder gesund bleibt, also auch, dass die nicht Asbest ausgesetzt werden. Eigentlich ist alles schon da was es braucht die Leute zu schützen. Wozu also noch eine Regel oben drauf? Noch mehr Regeln, noch mehr Bürokratie...

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Es ist absolut unpraktikabel und unbezahlbar, wenn der Bauherr für jede kleinere Baumaßnahme einen Gutachter beauftragen soll. Durch die heruntergesetzten Nachweisgrenzen für Asbest sind jetzt auf einmal Produkte und Abfälle asbesthaltig, um die sich früher niemand gekümmert hat. Klar gibt es da auch reale Gefährdungen; aber der Gesetzgebeber drückt sich bisher davor, praktikable Reglungen zu schaffen und stellt alles in die Verantwortung der Überwachungsbehörden und Bauherren.

  • Dann sollense die vorhandenen Regeln ausbauen und nicht noch was neues oben drauf setzen. Auf der einen Seite über die ausufernde Bürokratie schimpfen und auf der anderen Seite neue fordern, das funktioniert nicht. Sollense vor allem die Arbeitgeber mal etwas mehr unter die Lupe nehmen. Was ich da schon gesehen habe...

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Was willst du denn dem Arbeitgeber noch alles aufbürden? Soll der Unternehmer vor Auftragserteilung, am besten noch auf eigene Kosten ein Schadstoffgutachten machen lassen? Das geht wohl nicht. Das ist doch genauso wie mit dem Baugrund --> das ist in Verantwortung des Bauherren. Der Gesetzgeber müsste den Auftraggeber dazu verdonnern dies machen zu lassen. Dann wären die Arbeitnehmer auch geschützt.

  • Was willst du denn dem Arbeitgeber noch alles aufbürden? Soll der Unternehmer vor Auftragserteilung, am besten noch auf eigene Kosten ein Schadstoffgutachten machen lassen? Das geht wohl nicht. Das ist doch genauso wie mit dem Baugrund --> das ist in Verantwortung des Bauherren. Der Gesetzgeber müsste den Auftraggeber dazu verdonnern dies machen zu lassen. Dann wären die Arbeitnehmer auch geschützt.

    Und der Arbeitgeber sollte seine Leute einfach so ins offene Messer laufen lassen? Was ist mit seiner Verantwortung den Arbeitnehmern gegenüber? Wenigstens vom Bauherrn einen Nachweis verlangen könnte er schon, um seine Leute auf die Baustelle zu schicken. Wenn es denn sein muss bedarf es nur noch etwas spitzere Formulierungen in vorhandenen Regeln und keiner neuer Gesetzte und noch mehr Bürokratie.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Und der Arbeitgeber sollte seine Leute einfach so ins offene Messer laufen lassen?

    mit sicherheit nicht.

    nur möchte der bauherr vergleichbare angebote haben. hiesse dann für alle bietenden potentiellen auftragnehmer, vor dem angebot auf eigebe kosten untersuchungen bezahlen .und dann heisst es , du nicht , macht ein anderer .....

    ist dann auch ziemlich doof ....


    frau Maier , wie lösen wir dieses problem ?

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • Für eine Untersuchung, die allen Anforderungen und Regelungen genügt kämen in einem EFH schnell mal 10.000 EUR zusammen. Wenn dann z.B. "asbestbelasteter" Putz entfernt werden soll leicht nochmal das Doppelte. Und das wäre bei sicher 50% der Renovierungen von Häusern aus den 60er bis 70er Jahren der Fall. Für einen fraglichen bis minimalen Zugewinn an Sicherheit.

  • Wie war das noch mit der Verantwortung des Bauherrn bezüglich Gesundheit und Arbeitsschutz der Beschäftigten auf seiner Baustelle? Da gibts doch seit 1998 so ein Gesetz. Hat sich da überhaupt schon mal einer zu Verantwortung stellen müssen?


    Im Prinzip ist es doch egal ob es verbindliche Asbest-Kontrollen gibt oder nicht. Die Arbeitsschutzrichtlinien müssen eh eingehalten werden. Es ist lediglich doppelt gemoppelt.

    bevor wir uns über „typisch deutsches“ Verhalten aufregen: Was machen die Nachbarn, bspw. die Schweizer?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Ich sehe hier ein Zuständigkeitsproblem ( wer hat die die Prüfung zu veranlassen? ) und ein Vertrags-/Vergütungsproblem.


    Läßt der AG nicht prüfen, kann der AN die Abbrucharbeiten nicht vollständig und erschöpfend ausschreiben. Werden dann Schadstoffe erst im Zuge der Ausführung entdeckt, die zuvor nicht erkennbar waren, dann wird der ausführende Unternehmer einen Anspruch auf Mehrvergütung haben, sofern er denn die hierzu erforderliche Befähigung für die Prüfung, Einhaltung der Arbeitsrichtlinien und Entsorgungsmöglichkeit hat. Hat er sie nicht, dann darf und muß er den Abbruch und die Entsorgung auch nicht ausführen, § 1 Abs.4 VOB/B. Hat er die Befähigung, hängt der AG hinsichtlich der Mehrvergütung mehr oder weniger am " Fliegenfänger ".


    Die Schadstoffbelastung gehört m.E. zum Risikobereich des Bauherren. Insofern sollte er auch vorab die Schadstoffbelastung seines Gebäudes auf eigene Kosten prüfen lassen. Nur dann kann er die erforderlichen Leistungen ordnungsgemäß ausschreiben.


    Wäre es anders müßte der Unternehmer frivol anbieten, also die Preise so kalkulieren, dass auch etwaige Schadstoffbelastungen von ihm mitbeseitigt werden. Sind sie vorhanden, sind die Preise in Ordnung, wenn nicht zahlt der BH unnötig zu viel.


    Eine Verordnung kann den Parteien nicht vorschreiben, wie die Vergütung zu kalkulieren ist.


    Die Lösung wäre vielleicht, dass der AN den AG vor Angebotsabgabe ausdrücklich befragt, ob Schadstoffe zu erwarten sind. Oder er schreibt ins Angebot, dass er die Angebotspreise ohne eine etwaige Schadstoffbeseitigung kalkuliert hat und diese vom BH zusätzlich zu bezahlen ist, wenn sie sich im Zuge der Auftragsausführung ergeben sollte. Dann bleibt das Vergütungsproblem bei dem, der es zu tragen hat. Nur ein Depp denkt allein an die Hereinholung ds Auftrags und wundert sich dann über den vorprogrammierten Streit, wenn Schadstoffe auftreten.

  • Seien wir doch mal ganz ehrlich bei dieser Diskussion und werfen einen Blick in die alltägliche Praxis:


    Wir haben in den vergangenen 10 Jahren kein Projekt im Bestand bearbeitet, bei welchem nicht mind. ein Schadstoff, typischerweise aber eher 2 - 5 in verschiedenen Bauteilen vorgefunden wurden.


    Durchweg alle Bauherren / AG, seien es private oder öffentliche, verschließen vor dem Problem Schadstoffe beharrlich die Augen und beauftragen nur sehr widerwillig und auf beharrliches Drängen von uns eine entsprechende Untersuchung, detaillierte Analyse und die Erstellung eines Sanierungskonzepts. Und nein, wir hatten in Westdeutschland und in B und Umgebung noch kein einziges Objekt aus der Bauzeit 1950 bis 1995, in welchem keine relevanten Mengen Schadstoffe gefunden wurden.


    Wenn dann die Kostenschätzungen zur Schadstoffsanierung auf den Tisch kommen, werden die AG sehr schmallippig und schweigsam und das Projekt ruht erstmal einige Monate oder Jahre. Dann gibt es bei der Ausschreibung regelmäßig die Diskussion ob nicht der Verzicht auf einzelnen ausgeschriebenen Schutzmaßnahmen möglich sei (inzwischen kennen und durch unsere Fachplaner die VOB/C und damit die geschuldeten Nebenleistungen sehr gut und schreiben diese sowieso schon nicht mehr mit aus). Die selbe Diskussion wird dann noch einmal bei der Deponierung begonnen und kein Projekt endet ohne die Fragen, ob man die Schadstoffkonzentration nicht einfach durch Vermischung etwas herabsetzen und so Kosten für teure Deponierung vermeiden könne.


    Die Bauherren wollen von der Analyse über den Ausbau und den Arbeitsschutz dabei bis hin zur Deponierung und Nachreinigung möglichst wenig bis nichts wissen und schon gar nichts zahlen. Die Gesundheit der AN bzw. deren Mitarbeitender und die Umweltgefahren interessieren dabei null, meistens allerdings bei privaten AG die eigene Gesundheit.


    Wie wollen wir das ernsthaft ändern?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.



  • Die Bauherren wollen von der Analyse über den Ausbau und den Arbeitsschutz dabei bis hin zur Deponierung und Nachreinigung möglichst wenig bis nichts wissen und schon gar nichts zahlen. Die Gesundheit der AN bzw. von deren Mitarbeitenden und die Umweltgefahren interessieren dabei null, meistens allerdings bei privaten AG die eigene Gesundheit.

    Das ist genau das Problem in der Praxis. Ich hatte auch schon öffentliche Auftraggeber, die zu mir auf der Baustelle gesagt haben: "gell, Herr XXX Sie entsorgen uns das Material auf dem kurzen Dienstweg, für die paar m3 brauchen wir keine Deklarationsanalyse. Und wie lange das dann wieder dauert, das behindert uns dann sehr. *Augenzwinker*....."

  • Es war ja auch tatsächlich nicht nachvollziehbar, dass die Praxis mit Sammelentsorgungsnachweisen für Entsorger abgeschafft wurde. Heute braucht der Bauherr teilweise für einen Entsorgungsauftrag von 100 EUR eine Analyse + Beprobung für 500 EUR.

  • Heute braucht der Bauherr teilweise für einen Entsorgungsauftrag von 100 EUR eine Analyse + Beprobung für 500 EUR.

    Und das bei gesunkenen Nachweisgrenzen!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Bei uns im BEreich Rohbau/Tiefbau ist das Problem auch, dass in situ Beprobungen nur unter bestimmten Bedingungen zugelassen sind. In der Regel muss der Aushub zu Haufwerken in bestimmten Größen ausgehoben und zwischengelagert werden. Da stellt sich oft die Frage wo und wie. Von den zusätzliche Kosten ganz zu schweigen.....

  • In der Regel muss der Aushub zu Haufwerken in bestimmten Größen ausgehoben und zwischengelagert werden. Da stellt sich oft die Frage wo und wie. Von den zusätzliche Kosten ganz zu schweigen ...

    In den dicht bebauten Innenstädten haben wir keine Baustelle mehr ohne ganz erhebliche Herausforderungen bei der BE und der Logistik. Inzwischen kostet beides zusammen mitunter fast ähnlich viel, wie die eigentliche Baumaßnahme.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Ich schätze, dass in großen Innenstädten auch noch nach Liegenschaften des letzten Krieges gesucht werden muss? Das Problem haben wir in unseren kleinen historischen Innenstädten hier im Süden nicht. Nur in Friedrichshafen haben die ein Problem mit solchenen, weil dieses damals platt gemacht wurde.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Ich schätze, dass in großen Innenstädten auch noch nach Liegenschaften des letzten Krieges gesucht werden muss?

    Bei uns sind z.B. unter dem Westring noch die alten Keller, in denen damals die halbe Innenstadt verklappt wurde. Die inneren beiden Fahrspuren entsprechen dem Verlauf der früheren Malteserstraße, dort wo deren Bebauung auf der westlichen Seite stand, verlaufen seit Anfang der 1950er Jahre die äußeren Fahrspuren des Westrings. Nicht auszuschließen ist, dass in dem Schutt auch noch Kampfmittel liegen.


    Das Problem haben wir in unseren kleinen historischen Innenstädten hier im Süden nicht.

    Tja, hier wurde die Gelegenheit genutzt, im Zuge des Wiederaufbaus die Innenstadt ganz toll modern zu machen und möglichst viel historische Bausubstanz aus dem Stadtbild zu entfernen. Letzteres ist leider zu einer bis heute beibehaltenen Tradition geworden.

  • Off-Topic:

    Bzgl Haufen, fränkisch und Co, aber nicht Diaspora: Wir waren kürzlich im Bibelmuseum in Nürnberg. Dort ist sind Überreste und Ausgrabungsfunde des Lorenzer Pfarrhofs als Teil der Ausstellung zu besichtigen. Auch Pläne von Architekten bzgl Wiederaufbau. Dass der Schutt nach dem 2. WK einfach in die alten Keller geräumt wurde, entwickelte sich zum Glücksfall für die Archäologen.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung