Horizontale Schlitze

  • Hallo,

    ich wohne in einem mehrgeschossigen Mehrfamilienhaus aus den 50ern. Dort wird im Moment eine Wohnung saniert u.A. wird eine Heizung eingebaut. Durch Zufall habe ich gesehen, dass dafür horizontale Schlitze in tragende Wände gefräst wurden. Die genauen Maße kenne ich leider nicht, aber nachdem was ich gesehen habe schätze ich , dass die isolierten Heizungsrohre einen Durchmesser von ca. 6cm haben. D.h. die Schlitztiefe dürfte so um die 8 bis 9 cm betragen. Die Schlitzbreite schätze ich auf 15cm. Die Schlitzlänge beträgt mindestens 4 m an der Wand zum Nachbarhaus + nochmals ca 6m an der Vorderfront. Ich bin Laie und habe nicht viel Ahnung von Statik. Wenn aber bei einer 24cm starke tragenden Mauer ein Drittel wegeschlitzt wird, stimmt mich das bedenklich, zumal darüber noch 3 Stockwerke + Dachboden kommen. Muss ich mir Sorgen machen , demnächst mal abzusacken oder bin ich überängstlich? Danke für Antworten.

  • Nachträgliche Schlitze in der Tiefe sind in tragenden und aussteifenden Wänden ohne Standsicherheitsnachweis nicht zulässig,

    https://mauerwerk.online/wp-content/uploads/2020/03/ZDB_Schlitze-und-Aussparungen.pdf


    Je nachdem welche Rolle Du spielst (Auftraggeber, Eigentümer, Mieter), sollte der Firma bis zur Klärung der Standsicherheit eine Fortführung der Arbeiten untersagt werden.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • bin nur besorgter Nachbar, der im selben Haus wohnt. Wenn ich das mit dem kurzen Blick richtg gesehen habe, ist bis aufs Wiederverputzen schon alles passiert. Ob ein solcher Nachweis existiert weiß ich natürlich auch nicht. Ich kann mir aber nicht wriklich vorstellen, dass das so genehmigungsfähig ist.

  • bin nur besorgter Nachbar, der im selben Haus wohnt. Wenn ich das mit dem kurzen Blick richtg gesehen habe, ist bis aufs Wiederverputzen schon alles passiert. Ob ein solcher Nachweis existiert weiß ich natürlich auch nicht. Ich kann mir aber nicht wriklich vorstellen, dass das so genehmigungsfähig ist.

    Es bedarf keiner Genehmigung, es muss „nur“ nachgewiesen und fachgerecht ausgeführt werden.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.