egal ob als Planende oder Ausführende, arbeitet ihr (noch) für die öffentliche Hand, oder ging es Euch mit der öffentlichen Zahlungsmoral wie den Ausführenden in diesem Artikel im B/BBG-Regionalfernsehen?
arbeitet ihr (noch) für öffentliche AG?
- Skeptiker
- Erledigt
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Hmh, ob in dem Fall der Schuldige die Senatsverwaltung ist? AG war der GU. Als GU habe ich die Verantwortung gegenüber meinen Subbis. In dem Fall ist viel Kuddelmuddel drin. Und dann auch noch Treu und Glauben. Das doch bitte nicht in der Branche und erst recht nicht bei öffentlichen AG.
Allgemein aber lasse ich aus Erfahrung auch die Finger von öffentlichen AG, wer einmal wartet, wartet kein zweites Mal...
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Ich hatte bisher noch keine Probleme hier im Süden. Schon mehrere Sachen für Gemeinden und dem Wasserwirtschaftsamt gemacht. Alle haben pünktlich bezahlt. Bisher alles OK. Ich höre auch von Kollegen nichts negatives in der Gegend.
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kann für Gebäudetechnik Firma meines Vaters sprechen, Raum München, er hat seit Jahren keine Probleme. Ich gibt aber durchaus Unterschiede zwischen dem Süden und den Berliner Raum, meiner Erfahrung nach.
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Liegt in diesem Fall wirklich der Fehler beim öffentlichen Auftraggeber? Morübe erwähnte das ja schon. Da war ein GU zwischen. Des Weiteren wurde die Hauptleistung ja schon bezahlt. Es scheint um Nachträge für Kostensteigerung zu gehen.
Was ich häufiger sehe, ist dass die GUs wenn sie selbst nicht bezahlt werden die Subbies nicht bezahlen, obwohl deren Leitung sauber erbracht und abgeschlossen wurde. Oder berechtigte Nachträge der Subbis nicht bezahlt werden, weil der GU es nicht schafft diese wiederum an den AG weiterzuberechnen.
Jedoch abgesehen von den obigen Unstimmigkeiten. Die Zahlungsmoral der öffentlichen lässt nach. Im letzten Jahr kenne ich 2 Fälle in denen sich die Öffentlichen wirklich Zeit lassen zu zahlen. Und es tun sich Grabenkämpfe bei berechtigten Nachträgen auf. Die zahlen sie einfach nicht mehr. Landet meist alles vor Gericht. Wird dann halt 6 Jahre später geklärt in der zweiten Instanz….
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arbeitet ihr (noch) für die öffentliche Hand
Ja klar, schließlich zahlt die unmittelbar mein Gehalt!
Da die unmittelbaren Kollegen zum größten Teil vorher in der freien Wirtschaft tätig waren, gibt es zumindest in unserem Sachgebiet vollstes Verständnis für die Nöte der Unternehmen. Allerdings sind wir aber in unserer Handlungsfreiheit sehr eingeschränkt und dürfen uns nur in einem recht eng abgesteckten rechtlichen Rahmen bewegen. Eine Änderung des Vertrages zugunsten des Unternehmens bekommen wir nicht so mal eben durch.
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egal ob als Planende oder Ausführende, arbeitet ihr (noch) für die öffentliche Hand,
Ja. Ueberwiegend bis fast ausschliesslich.
(Der geschilderte Fall ist nicht so ungewöhnlich. Gerade die Forderung des öffentlichen AG, Nachtragsforderungen infolge Baupreissteigerung detailliert nachzuweisen, finde ich auch aus der Sicht eines Steuerzahlers nicht wirklich verwerflich.Bei 26% Preissteigerung darf man eine gewisse Sorgfaltspflicht der öffentlichen Verwaltung schon mal akzeptieren. Ist ja kein Baumarkt...20% auf alles...)
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Genau so isses. Man stelle sich vor, die Mehrkosten würden ohne weiteres durchgewunken. Dann biste ne Woche später ein Fall für Mario Barth...
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Wir arbeiten ca. zu 60% für die öffentliche Hand.
Ab und u braucht es einen langen Atem und etwas Rücklagen um deren schleppende Zahlungsmoral (Prüfungsmoral ist es eigentlich eher) zu überbrücken.
Aber man hat sich in den letzten Jahren halt dran gewöhnt.
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Als ich noch in der Privatwirtschaft beschäftigt war, war mein Chef zu ca.99 % bei öffentlichen Auftraggebern unterwegs.
Das Geld kommt, wenn auch spät
Seit 2020 bin ich in der Verwaltung. Leider sehen die verantwortlichen Mitarbeiter teilweise nicht die Notwendigkeit, pünktlich zu zahlen (außer eigenen Lohn).
Teilweise liegt es auch an der Organisation. Wenn erst der Bürgermeister noch unterschreiben muss, und der nur alle 14 Tage rein schaut ....
Man könnte (und müsste) da einiges verbessern.
P.S.: Es gibt bei uns sogar eine Dienstanweisung, derartige Vorgänge zügig zu bearbeiten. Die stammt von der ehemaligen Bauamtsleiterin, die jetzt Bürgermeisterin ist.
Leider interessiert diese Anweisung keinen - auch nicht die derzeitige Bürgermeisterin.
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Dienstanweisung, derartige Vorgänge zügig zu bearbeiten
Wenn die Rechnung eingeht, dann bekommt sie in der Poststelle den Eingangsstempel. Dann kriegt sie einen Aufkleber mit Barcode und wird eingescannt. Danach geht sie hausintern auf die Reise. Bis sie beim zuständigen Sachbearbeiter auf dem Tisch liegt, sind regelmäßig die ersten drei Tage um. Gelegentlich läuft die Rechnung auch erst irr und landet in der falschen Abteilung. (Manchmal weil der AN für mehrere Abteilungen tätig ist und in der Hektik falsch adressiert hat, manchmal aber auch, weil die Hauspost einen schlechten Tag hat.) Dann kann das auch schon mal eine Woche dauern, bis die Rechung beim richtigen Empfänger landet. Die Prüfung verläuft bei Abschlagsrechnungen meist nur oberflächlich, trotzdem muss jede einzelne Zahl von Mengenermittlung und Rechnung entweder abgehakt oder korrigiert werden. Der Papierkram mit Laufzettel, Beiblatt für die Kasse und Spezifikation für die Buchung im SAP braucht auch mindestens eine halbe Stunde. In vergleichsweise ruhigen Zeiten sind wir dann schon wieder einen Tag weiter. Falls grade Chaos auf den Baustellen herrscht, womöglich noch mehrere Kollegen krankheits- oder urlaubsbedingt vertreten werden müssen, fällt die Büroarbeit hinten über. Da sind die 21 Tage ganz schnell vorbei, bevor du überhaupt wirklich realisiert hast, dass da eine Rechnung zur Zahlung ansteht ...
Aber selbst, wenn mir die Rechnung einen Tag nach Eingang vorliegt und ich die am selben Tag fertig bearbeite, ist deren Odyssee noch lange nicht vorbei. Je nach Zahlbetrag müssen ausser mir noch Sachgebietsleitung, Abteilungsleitung und Amtsleitung jeweils ihren Willi drunter setzen. Bis die dann in der amtsinternen Buchhaltung ankommt, können noch mal locker drei (oder mehr) Tage vergehen. Dort wird dann formal geprüft, nochmals eingescannt und die weitere Reise verläuft dann digital: elektronische Freigabe durch den Vorgesetzten unserer Buchhaltungsdamen, nochmalige Freigabe durch die Amtsleitung (elektronisch, vorher war auf Papier), Freigabe durch was-weiss-ich-wen-noch, irgendwann landet die Rechnung endlich bei der Kasse. Die MitarbeitendenSternchenInnenAussen bei der Kasse kucken aufs Fälligkeitsdatum und richten die Zahlung so ein, dass die auf gar keinen Fall vor Fälligkeit beim Kreditor eingeht. Der Unternehmer ruft aber zwischendurch drei Mal beim Sachbearbeiter an und fragt, ob die Zahlung nicht etwas beschleunigt werden kann. Nur hat dieser überhaupt keinen Einfluss auf das weitere Geschehen und auch keine Information über den aktuellen Bearbeitungsstand.
Teilweise liegt es auch an der Organisation.
[...]
Man könnte (und müsste) da einiges verbessern.!
Off-Topic:Ich hätte da eigentlich jetzt gerne mehr Nachdruck reingelegt, aber dann hätte ich meinen wahren Geisteszustand offenbaren müssen: https://scienceblogs.de/planet…er-vielfachensatzzeichen/
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Vor 20 Jahren mal musste uns jede Rechnung mit Aufmaß vorliegen und dann von der Behörde intern und von noch einem externen Prüfer geprüft werden. Rechnerisch und bautechnisch. Nach mir kamen also nochmal mindestens 4 Leute.
21 Tage - fast utopisch.
Und noch nicht durch die Abteilungen durchgegangene, aber theoretisch schon bestätigten Nachträge durften natürlich auch noch nicht abgehakt werden.
Blöderweise auch keine Mehrmassen (auch nicht die unter 10% 🙄 )
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Hallo,
wir haben im Durchschnitt ca. 60% öffentliche Aufträge. Vielleicht dauern manche Prüfungen etc. etwas länger aber insgesamt haben wir nur gute Erfahrungen gemacht. Den Rest machen wir meist mit Architekten, mit denen wir schonmal auf solchen Baustellen Konatkt hatten.
Jochen
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Wenn erst der Bürgermeister noch unterschreiben muss, und der nur alle 14 Tage rein schaut ....
Da hat man wenigstens einen groben Zeitrahmen...
Noch (un-)praktischer ist "Vergabe durch den Gemeinderat" per Beschluss. Wenn der im Juni und im September tagt, dazwischen aber 2 Monate Sommerferien liegen, dann wird eben 2 Monate nichts vergeben. Von Zeiten, in denen Kommunalwahlen und neue Gemeinderatsbildungen stattfinden, braucht man gar nicht zu reden...da ist das halbe Jahr vorbei.
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Noch (un-)praktischer ist "Vergabe durch den Gemeinderat" per Beschluss. Wenn der im Juni und im September tagt, dazwischen aber 2 Monate Sommerferien liegen, dann wird eben 2 Monate nichts vergeben. Von Zeiten, in denen Kommunalwahlen und neue Gemeinderatsbildungen stattfinden, braucht man gar nicht zu reden...da ist das halbe Jahr vorbei.
ganz genau so sieht's aber auch bei WEGs aus:
03/23 Beauftragung Planung von Instandsetzungsarbeiten, "Ausführung ab 02/2024"
...
11/23 Einholung von Angeboten, Bindefrist 02/24 Erstellung und Vorlage Vergabevorschlag durch Planer
01/24 1. Eigentümerversammlung ("EV") - Entscheidung bis zur Priorisierung weiterer Maßnahmen zurückgestellt
08/24 2. EV - Entscheidung über die Priorisierung und Bitte um Bestätigung der Angebote an Firmen
09/24 Angebot Planer für Wiederholung von Grundleistungen nach § 10 Abs. 2 HOAI
...
09/24 Entscheidung über Beauftragung Planer Wiederholung von Grundleistungen
10/24 erneute Einholung von Angeboten, Bindefrist 02/25, Erstellung und Vorlage Vergabevorschlag
11/24 3. EV - geplante Entscheidung über die Beauftragung der Instandsetzungsarbeiten (vielleicht)
...
(Kursivsatz hier: ideal angenommene Zukunft)
Ja, es geht um eine Beauftragung, nicht um zu bezahlende Rechnungen, aber die Personaldisposition muss mind. 2 x grundlegend angepasst werden.
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genau so siehts's aber auch bei WEGs aber aus:
Volle Zustimmung.
Die Auftraggebergruppe stellt inzwischen alle anderen in den Schatten, was die Meinungsbildung zu jedweder Entscheidung angeht.
In einem aktuellen Fall, müsste mangels vorhandener Unterlagen zu einer Sanierung der Rohrleitungen zuerst eine Bestandsaufnahme gemacht werden, die natürlich Zeit und Geld kostet. Aber bereits diese Bestandsaufnahme darf die Verwaltung nicht ad hoc beauftragen und will für Oktober eine außerordentliche ETV einberufen. Danach setzt sich dann das Spiel für die Beauftragung der Sanierungsplanung und der Ausschreibung fort.
Inzwischen rosten fast im Monatsrythmus die SML-Rohre durch und werden jeweils notdürftig geflickt.
Dagegen sind die Zeitabläufe der Bearbeitungen in Ämtern und Behörden Peanuts.
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Ja, aber bezahlt haben WEGs bei mir bisher recht zügig. Hin und wieder gab es mal Rückfragen von einem der Vorsitzenden, oder wie man es bei denen so nennt, und alles war OK (aufholzklopf).
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Die VOB sagt eigentlich auch "30 Tage" bei den Zahlungszielen.
Das klappt eigentlich auch problemlos
Viel ärgerlicher ist momentan das Verhalten von Planer und Architekten, die Nachweislich einen Fehler begangen haben den wir beseitigt haben, auf kosten der zwei Büros. Da windet man sich jetzt plötzlich um jeden Euro und will alles prüfen bis ins Detail. Da sind "Monate" schon eine Ansage.
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Viel ärgerlicher ist momentan das Verhalten von Planer und Architekten, die Nachweislich einen Fehler begangen haben den wir beseitigt haben, auf kosten der zwei Büros. Da windet man sich jetzt plötzlich um jeden Euro und will alles prüfen bis ins Detail. Da sind "Monate" schon eine Ansage.
Zahlen die Büros nicht [dann wärs ne Sauerei] oder deren Haftpflichtversicherung(en)? Dann kanns dauern
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Die Auftraggebergruppe stellt inzwischen alle anderen in den Schatten, was die Meinungsbildung zu jedweder Entscheidung angeht.
Warts mal ab bis der Vermarktungzug WEG isieierung von Pflegeheimen und Pflege "WGs" durch ist. Da kannst mit potenzierung rechnen. Öffentlich Aufträge lohnen sich wenn sie nicht enstehen. Meine gefundene Aussage des Tages:
Zitat"Dem Staatsministerium liegen keine statistischen Erkenntnisse über den jeweiligen Zustand der Schulgebäude, den Finanzbedarf für Schulsanierungen sowie die Planungen für zukünftige Sanierungsmaßnahmen vor"
keine Beauftragung keine Zahlungsüroblemstellen
man setzt auf ESH (Elternselbsthilfe)
Ansonsten wir sind in Bayern da läuft einiges schneller wenn der jeweilige"Ober" will
(gerade akut Kreisstadtob vergibt eigenhändig Baugenehmigungen und positive Vorbescheide/ersteres dürfte spannend werden weil die rücknahme wegen nicht genehmigungsfähig im Raum steht und sich schadenersatzansprüche ergeben)
Wer von den kleineneren Krautern nicht gegnügend Rücklagen für zahlungverzögerunegen hat lässt schnell die Finger davon.
Im Tischlerbereich ist/ war der Kreis bei öffentlichen Aufträgen auf einschlägige beschränkt. Der erst bewirbt sich dann nimmer. Wie man macht, dürfte hier bekannt sein (Ausschreibunganpassung)
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Zahlen die Büros nicht [dann wärs ne Sauerei] oder deren Haftpflichtversicherung(en)? Dann kanns dauern
Das ist ja ehrlich gesagt nicht mein Problem. Wird aber zu meinem bzw unserem gemacht, da der Elektriker das gleiche Problem hat.
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(Der geschilderte Fall ist nicht so ungewöhnlich. Gerade die Forderung des öffentlichen AG, Nachtragsforderungen infolge Baupreissteigerung detailliert nachzuweisen, finde ich auch aus der Sicht eines Steuerzahlers nicht wirklich verwerflich. Bei 26% Preissteigerung darf man eine gewisse Sorgfaltspflicht der öffentlichen Verwaltung schon mal akzeptieren. Ist ja kein Baumarkt...20% auf alles...)
Ein konkretes Beispiel dafür hatten wir hier diskutiert.
Ich kenne diese Diskussionen aus den vergangenen vergleichsweise "großen" Projekten für öffentliche AG auch. Natürlich ist es legitim, dass von den AG die Prüfung von Mehrvergütungsansprüchen gefordert wird. Und nein, im ersten Anlauf bekommen es AN auch bei unter außergewöhnlichen und gut nachweisbaren Umständen wie 2022 / 2023 bei den Energiepreisen oder Lieferengpässen nicht hin, ihre Ansprüche nachvollziehbar zu belegen. Und dann dreht man schnell zwei, drei oder vier Prüfrunden à vier Wochen oder länger.
Aber das war eigentlich nicht mein Punkt. Mir geht es um die schleppenden Bearbeitung, welche schon bei unseren einfach strukturierten Honorarrechnungen im Hochbau (5 Positionen) zu Zahlungsfristen von 10 - 25 Werktagen führen, also zu 14 - 35 Kalendertagen (2 - 5 Wochen) - wenn es denn keine Beanstandungen gibt, welche mind. zu einer einwöchigen Verlängerungen führen. Über Honorarnachforderungen wird typischerweise über Jahre verhandelt, egal ob es um 10 Stunden oder zwei Bauleiterjahre geht. Die längste Verhandlung erreicht bei uns gar ihren 2. Geburtstag und es wurde noch keine Klage erhoben.