Baugenehmigung

  • Guten Tag,


    die Vorbesitzerin unseres Hauses hat vor einigen Jahren den Bau eines Carports geplant.

    Es ist alles fertig: Statische Berechnungen, Pläne vom Architekten, Fertige Pläne vom Holzbauer etc. Es lag sogar eine Baugenehmigung vor, aber das Verfahren ist nie umgesetzt worden.

    Mittlerweile ist das Architekturbüro erloschen und die Baugenehmigung auch. Der Holzbauer meinte: Naja, es ist ja alles da, Pläne etc, man hätte einfach loslegen können, holen Sie sich halt eine neue Genehmigung.

    (wir reden jetzt nicht von einfachen Grundrisszeichnungen etc. sondern von konkreten Ausführungsplänen, die der Holzbauer damals vor 8 Jahren gemacht hat.)


    Frage:

    Brauche ich für den Antrag für eine Baugenehmigung einen Architekten oder kann ich das auch selber machen?

    (die Frage bitte ich so zu verstehen: Brauche ich vor dem Oberlandesgericht einen Anwalt? Ja, den brauchst Du, da herrscht Anwaltszwang).


    Grüße


    CP.


    p.S. wir sind in Baden Württemberg....

    p.S. 2: Bebauungsplan der Gemeinde hat sich nicht geändert, die Gemeinde sagte am Telefon: Wenn es vor 8 Jahren durchgegangen ist, sehe man eigentlich keine Probleme, wenn es das selbe Vorhaben ist.

  • Brauche ich für den Antrag für eine Baugenehmigung einen Architekten oder kann ich das auch selber machen?

    Wenn ich die BW-LBO richtig verstanden habe, braucht es nach § 43 Abs. (5) 3. für Garagen bis 100 m² keinen Bauvorlageberechtigten.


    Die Unterlagen müssen natürlich trotzdem vollständig und richtig sein.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • p.S. 2: Bebauungsplan der Gemeinde hat sich nicht geändert, die Gemeinde sagte am Telefon: Wenn es vor 8 Jahren durchgegangen ist, sehe man eigentlich keine Probleme, wenn es das selbe Vorhaben ist.

    ... und sich die Bauordnung nicht inzwischen in einem relevanten Punkt geändert hat, was natürlich vorab zu prüfen wäre. Mit Beauftragung der Grundleistungen der LP1 (und bei Bedarf der LP4) nach § 34 HOAI an eine bauvorlageberechtigte Person sollte der Käs' gegesse’ sein.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Danke für eure Antworten.

    Ich gehe jetzt mit den ganzen Unterlagen zum örtlichen Architekten, und rede mit ihm. Wird ja nicht die Welt kosten und macht das Leben einfacher für mich.


    Grüße,


    CH

  • Bauvorlageberechtigt kann doch heute auch ein Zimmerer mit entsprechender Berechtigung sein. Habe aber nicht genau geschaut wer heute so alles darf. Es ist aber mehr als nur der eingetragene Architekt, bis zu einer gewissen Größe (glaube Haushöhe 7 Meter, oder maximal 200 m2 (die Fläche war in Bayern früher mal so)).

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...