Hallo in die Runde,
ich benötige Hilfe zu Wind- und Traglast vom Balkongeländer. Auch wenn das Thema schon tausend mal aufgetaucht ist. Vielleicht kann mir hier jemand ein paar Ansätze, Informationen (event. Vorschläge) dazu geben, auch per PN möglich, da ich leider Laie auf diesem Gebiet bin.
Kurze Hintergrundinformation:
Montage Balkon-Kraft-Werk an Balkonbrüstung (Beton). Eigentümervers. findet im Herbst statt, Verwaltung verlangt? Statik, Windlast usw. Der Beschluss ist noch nicht rechtsgültig.
Ggf. wäre noch eine Überzeugung der Verwaltung möglich bzgl. Auflagen.
Verwaltung (Beschlussvorschlag):
- Einreichung Nachweise (über die Machbarkeit im Hinblick auf die Installation an die Balkonbrüstung wie z.B. Statik, Gewicht, Windlast u.s.w.) bei der Verwaltung
- Die Solarpanele müssen vertikal, ohne Neigungswinkel, am Balkon installiert werden
- Die Installation sowie laufende Wartungsarbeiten haben durch eine Fachfirma zu erfolgen..
+ die üblichen: Haftpflicht Nachweis, aktuell gültigen tech. Vorschriften (VDE) ...
Kurz zum Gebäude: DDR WBS70 Plattenbau 5 Geschossig (BJ Anfang 1980) Beton Balkon Brüstung (siehe Anhang)
Finde das ganze recht übertrieben und denke das die Brüstung weit mehr aushält als zwei Module mit á 21,8Kg in senkrechter Montage, direkt an der Absturtzsicherung (Brüstung) ohne zu bohren, aber dies ist nur eine Vermutung und noch kein Beweis.
Eigengewicht der Brüstung liegt bei knapp 2,5t lt. den Unterlagen der WBS70 Bauserie.
Laut DIN EN 1991-1-1/NA müsste die Brüstung eine horiz. Nutzlast von min. 0,5kN/m aushalten (Brüstung sehr konservativ Angesetzt). Die ehemalige Norm in der TGL 32274/03 verlangte diese min. Nutzlast ebenfalls (Lastannahmen für Bauwerke).
Bei 2qm Modulfläche mit 20kg entspricht dies 0,1 kN/m. Heißt also, mindestens das 5fach unter der geforderten Norm. -> Tragfähigkeit wäre damit bestätigt. Ansatz falsch oder Richtig?
Zur Windlast: Da die Module nicht über die Brüstung herausragen würde an den Seiten, Oben und Unten, bleibt doch der Winddruck und -sog an der Brüstung gleich (Fläche bleibt schließlich auch gleich)?
Wie könnte ich dies Nachweisen, ohne Einblick in die Bauverordnung oder Statik zum Gebäude?
Basiswindgeschwindigkeit in Windzone 2 25.0 m/s
Luftdichte (p) 1,2 kg/m³
Druckbeiwert (c): 1,0 (maximale (statische) Druckdifferenz)
Winddruckberechnung nach Bernoulli wd = c * ρ/2 * v²
Somit ergibt sich ein Winddruck von 375 N/m² = 37,5kg
Winddruck 37,5kg + Solarmodul 10 kg = 47,5 kg (0,47 kN/m, selbst da liegt dies noch unter der Norm (Brüstung konservativ Angesetzt).
Alternativ wäre auch noch der Verwaltung zum Thema Statik und Windlast folgendes zu schreiben:
"Der Standsicherheitsnachweis geht aus den Unterlagen des Bauantrages hervor. Die eingetragenen Lasten der PV Module können auf den bestehenden Untergrund, Brüstung aus Beton übertragen werden. Eine Ausnahme wäre nur dann, wenn das Gebäude mit Anbauteilen statische Probleme hätte oder baufällig ist.
Ich verweise hiermit auf die DIN EN 1991-1-1/NA | 2010-12 / Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke und hier speziell auf Abschnitt 6.4 Horizontallasten auf Zwischenwände und Absturzsicherung (Tabelle 6.12)."
Hoffe es kann mir jemand etwas Hilfestellung geben.
lg