Guten Abend,
ich habe 2 Fragen:
In dem Mehrfamilienhaus (4 Parteien), in dem ich wohne, Baujahr 1939 soll aufgrund einer energetischen Sanierung die Kelleraußentreppe zurückgebaut d.h. dauerhaft entfernt werden. Es gibt dann nur noch die Treppe vom Treppenhaus in den Keller.
Weiß jemand, ob dies genehemigungspflichtig ist bzw. vielleicht sogar, ob es verboten ist? Stichwort 2. Rettungs- oder Fluchtweg? Außerdem wird es kaum noch möglich sein, große Gegenstände oder Fahrräder über die Innentreppe rein und raus zu bringen.
Die 2. Frage betrifft die Deckenhöhe im Keller. Die Decke soll gedämmt werden und hat danach noch eine Höhe von ca. 1,70 m. Dies schränkt die Nutzung natürlich stark ein. Weiß jemand, wie hier die Rechtslage ist?
Vielen Dank schon mal!