Hallo zusammen,
Wir besitzen ein Grundstück in Niedersachsen. Das Grundstück ist rund 7000m2 groß, darauf befindet sich ein denkmalgeschütztes Ensemble.
Auf dem südlichen Teil ist nun eine Teilfläche in einen Bplan aufgenommen worden und als allg. Wohngebiet ausgewiesen worden. Im Bplan steht dazu „ein noch abzuteilendes Grundstück mit rund 500m2“, welches durch den neuen Bplan erfasst wird.
Das restliche Grundstück mit rund 6.500m2 unterliegt keinem BPlan.
Nun möchten wir eine weitere Scheune bzw. Gebäude für Maschinen bauen. Grundsätzlich kein Problem, allerdings muss diese wegen der Ansicht zum Baudenkmal soweit verschoben werden, dass sie in den neuen Bereich des Bplans hinreichen würde. Dort darf sie allerdings nicht errichtet werden, da nicht allg WA konform, Stichworte Nutzung, Gewerbe, usw. Das Bauamt hilft uns leider nicht weiter, dort bekommt man nur die Ansage was einzureichen und man werde im Verfahren prüfen.
Uns stellen sich nun einige Fragen, wo wir vielleicht Antworten oder zumindest Anreize für weitere Recherche/Ansätze finden;
1. ist ein Bplan gültig, wenn es das noch abzuteilende Flurstück garnicht gibt?
2. kann bzw, darf ein Bplan auch Teile eines Flurstücks erfassen oder muss er zur Bestimmtheit das komplette Flurstück erfassen?
3. gibt es Argumente für die Nutzung des gesamten großen Flurstückes als ein Grundstück und so um die Festsetzung des BPlanes in dem Bereich herum zu kommen?
Herzlichen Dank für die Hilfen und Antworten.
Liebe Grüße
Kalle und Elfe