Ein Flurstück mit teilw BPlan - was gilt

  • Hallo zusammen,


    Wir besitzen ein Grundstück in Niedersachsen. Das Grundstück ist rund 7000m2 groß, darauf befindet sich ein denkmalgeschütztes Ensemble.


    Auf dem südlichen Teil ist nun eine Teilfläche in einen Bplan aufgenommen worden und als allg. Wohngebiet ausgewiesen worden. Im Bplan steht dazu „ein noch abzuteilendes Grundstück mit rund 500m2“, welches durch den neuen Bplan erfasst wird.


    Das restliche Grundstück mit rund 6.500m2 unterliegt keinem BPlan.


    Nun möchten wir eine weitere Scheune bzw. Gebäude für Maschinen bauen. Grundsätzlich kein Problem, allerdings muss diese wegen der Ansicht zum Baudenkmal soweit verschoben werden, dass sie in den neuen Bereich des Bplans hinreichen würde. Dort darf sie allerdings nicht errichtet werden, da nicht allg WA konform, Stichworte Nutzung, Gewerbe, usw. Das Bauamt hilft uns leider nicht weiter, dort bekommt man nur die Ansage was einzureichen und man werde im Verfahren prüfen.


    Uns stellen sich nun einige Fragen, wo wir vielleicht Antworten oder zumindest Anreize für weitere Recherche/Ansätze finden;


    1. ist ein Bplan gültig, wenn es das noch abzuteilende Flurstück garnicht gibt?


    2. kann bzw, darf ein Bplan auch Teile eines Flurstücks erfassen oder muss er zur Bestimmtheit das komplette Flurstück erfassen?


    3. gibt es Argumente für die Nutzung des gesamten großen Flurstückes als ein Grundstück und so um die Festsetzung des BPlanes in dem Bereich herum zu kommen?


    Herzlichen Dank für die Hilfen und Antworten.


    Liebe Grüße

    Kalle und Elfe

  • Deine Fragen sind juristische Fragen im Einzelfall, welche wir nicht beantworten dürfen [§ 3 RDG] und aufgrund der mageren Fakten auch nicht wirklich beantworten können.

    1. ist ein Bplan gültig, wenn es das noch abzuteilende Flurstück garnicht gibt?

    Sofern er wirksam beschlossen wurde, ist er örtlich geltendes Baurecht.

    Gegen die für Euch ungünstigen Festlegungen, hättet ihr im Rahmen des Auslegungsverfahrens vorgehen müssen.


    3. gibt es Argumente für die Nutzung des gesamten großen Flurstückes als ein Grundstück und so um die Festsetzung des BPlanes in dem Bereich herum zu kommen?

    Da fallen mir keine ein.

    2. kann bzw, darf ein Bplan auch Teile eines Flurstücks erfassen oder muss er zur Bestimmtheit das komplette Flurstück erfassen?

    Das ist eher unüblich. Ansonsten sh. Frage 1.


    P.S.: Wenn ihr es wirklich wollt, solltet Ihr einen Fachanwalt einschalten. Die Erfolgsaussichten sind, sofern der B-Plan wirksam ist, eher marginal.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Hallo,


    es handelt sich nur um einen Teilbereich des Grundstückes. In Bayern kann man für verfahrensfreie BV eine isolierte Abweichung beantragen. Dieses BV ist zwar nicht verfahrensfrei und nicht in Bayern aber vielleicht ist das für das vorliegende BV auch möglich?

    Jochen

  • 1. ist ein Bplan gültig, wenn es das noch abzuteilende Flurstück garnicht gibt?

    Ja.

    2. kann bzw, darf ein Bplan auch Teile eines Flurstücks erfassen

    Ja, kann und darf.

    muss er zur Bestimmtheit das komplette Flurstück erfassen?

    Nein.

    3. gibt es Argumente für die Nutzung des gesamten großen Flurstückes als ein Grundstück und so um die Festsetzung des BPlanes in dem Bereich herum zu kommen?

    Ihr nutzt das Grundstück ja als ein großes Grundstück. Der BPlan zwingt Euch nicht zu einer Teilung. Sofern er rechtskräftig ist erweitert er die Bebauungsmöglichkeiten, da die überplante Fläche nicht mehr zum Außenbereich gehört, was Ihr aber nicht braucht, da Ihr anscheinend die Kriterien für eine Privilegierung nach §35 BauGB erfüllt, so dass in diesem speziellen Fall der BPlan Euren Interessen sogar entgegensteht.

    Deine Fragen sind juristische Fragen im Einzelfall, welche wir nicht beantworten dürfen [§ 3 RDG]

    Sehe ich nicht so (§2 Abs. 3 Nr. 5 RDG).

    mageren Fakten

    Sehe ich genauso.

  • Von wann ist der B-Plan (Datum des Inkrafttretens) und was steht zu dem "Teil"grundstück im Textteil/der Begründung? Sind GRZ/GFZ festgesetzt? Bezogen auf welche Grundstücksfläche?

    Off-Topic:

    Nur der Neugierde halber: Stadt Hannover oder Region Hannover?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen