Studenlohnzettel - Verständnisfragen

  • Ich habe zwei Fragen zu einem Stundenlohnzettel, bei dem ich mir nicht ganz sicher bin, wie ich ihn einordnen bzw. zu verstehen habe.


    Ich habe eine Frage zu der Stundenlohntätigkeitsnummer 10-4. Nämlich, würde sich etwas am Sachverhalt ändern, wenn das Gerüst nicht umgebaut würde? Gibt es da einen Verweis in der VOB/C?


    Und bei der 10-2, bin ich mir nicht ganz sicher, ob es eine Besondere Leistung oder Nebenleistungen sind? Finde keine geeinigte VOB/C Regelung. Stehe zwischen 4.1.1 (Nebenleistung) und 4.2.5 (Besondere Leistung) :wall: (PS: ich tippe eher auf Besondere Leistung….)


    Danke euch wirklich für jede Aufklärung und Antworten die mir weiterhelfen würden meine Fragen zu erlöschen :bier:

  • Wo kannst Du das allgemein nachschauen? Richtig, in der DIN 18299! Und was sagt darüber hinaus die DIN 18330 zu Deinen Fragen?


    (Beide stehen in der Fachbereichsbibliothek jedes Fachbereichs rund um das Bauwesen unter Baurecht oder Bauwirtschaft!)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Off-Topic:

    10-4 : Was sind denn Wandschützen? :eek:

    Ich vermute, die Sekretärin des Bauwirtschaftsprofessors hat die eigentlich gemeinten "Wandschlitze" missverstanden und der Herr Bauwirtschaftsprofessor nach Diktat wegen Überlastung (Gerichtsgutachten über gestörte Bauabläufe) leider auf eine Korrekturlesung verzichten müssen. Und die wiss. MA musste noch Klausuren korrigieren, an der eigenen Diss schreiben und außerdem das Kind aus der Kita abholen ... oder so ähnlich ...

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wo kannst Du das allgemein nachschauen? Richtig, in der DIN 18299! Und was sagt darüber hinaus die DIN 18330 zu Deinen Fragen?


    (Beide stehen in der Fachbereichsbibliothek jedes Fachbereichs rund um das Bauwesen unter Baurecht oder Bauwirtschaft!)

    Danke dir :)

    Ja genau, habe in der DIN 18299 nachgeschaut und habe die 10-4 als eine Besondere Leistung eingestuft ( da stehe ich auch zwischen 4.2.5 und 4.2.9), aber ich habe meine Frage trotzdem nicht beantworten können, ob sich etwas am Sachverhalt ändern würde, wenn das Gerüst nicht umgebaut würde… :/


    Bei der 10-2 ist es eine Nebenleistung :)

  • Aber ACHTUNG: Bitte bedenken:

    Sowohl bei den Neben- als auch bei den besonderen Leistungen sind die Aufzählungen nicht erschöpfend, sondern nur exemplarisch für die häufigsten Fälle. Der Rest ist eigene interpretationsleistung.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Aber ACHTUNG: Bitte bedenken:

    Sowohl bei den Neben- als auch bei den besonderen Leistungen sind die Aufzählungen nicht erschöpfend, sondern nur exemplarisch für die häufigsten Fälle. Der Rest ist eigene interpretationsleistung.

    Dem möchte ich widersprechen: Die in den einzelnen Normen der VOB/C geregelten einzelnen Gewerke genannten „Nebenleistungen“ sind m.E. abschließend dargestellt, lediglich von den „besonderen Leistungen“ sind nur häufig strittige exemplarisch genannt.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • VOB/C DIN 18318 [2012 - war die erste, die mir in die Hände fiel]

    4. Nebenleistungen

    4,1 Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1 insbesondere:

    4.1.1 ... 4.12

    4.2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299 Abschnitt 4.2 z.B.

    4.2.1 .... 4.2.11


    Andere DIN für die Einzelgewerke text- oder sinngleich


    QED :P

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  • :eek: Tja, man sollte Textauslegung nicht aus dem Gedächtnis und ohne aktuellen Blick in den Quellentext :rulez: betreiben. :(

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Hallo,


    sofern die Hauptleistung nach VOB vergeben worden ist, sind 10-2 bis 10-6 allesamt Nebenleistungen (Gerüste sind beim Rohbau Nebenleistung, ebenso wie der Schutz der eigenen Leistung gegen das Wetter). Unter 10-1 kann ich mir jetzt nichts vorstellen, welche Leistungen sind hier im Einzelnen ausgeführt worden?

    Jochen

  • Leistungen für die Ermöglichung / Erleichterung der Arbeiten Anderer oder die Überlassungen von Geräten, Maschinen, Gerüsten etc. an Dritte, sofern es sich dabei nicht um Nachunternehmer des fraglichen AN handelt, ist nach meiner Erinnerung immer besondere Leistungen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Aber doch nicht, wenn der Umbau des Gerüstes nur deswegen geschieht, damit ein anderes Gewerk dieses weiter benutzen kann.

    nein, natürlich nicht. Ich hatte es so gelesen, dass die Schlitze schon durch den Rohbauer gemacht werden und dann natürlich auch seine Leistung sind.

    Jochen