Fassade Mängelbeseitigung

  • Hallo,


    Folgendes, bei uns wurde die fassade mit wdvs 18cm gemacht. Hier wurde allerdings enorm gepfuscht allein schon am putz. Jetzt kam aber das Problem hinzu das sich das wdvs an den laibungen löst... das wdvs wurde mit dem falschen kleber angebracht, ist 3cm oder mehr vom mauerwerk entfernt (hersteller wdvs gibt Toleranz mit 4mm bis 15mm an) und zu wenig kleber genutzt.. jetzt war heute ein gutachter da und der Chef der Firma.. als Reparatur schlug er vor (was sie dann auf 1qm Fläche probiert haben) das sie alle 15 cm Löcher bohren und nachschäumen und anschließend verdübelbn...


    Das Problem von mir, ich will keine 10.000 Löcher und 2000 Dübel in meiner fassade haben, zumal hier ja nicht das Problem mit den riesen Abstand von Mauer zum wdvs gelöst wird.


    Muss ich diese Nachbesserung akzeptieren oder kann ich verlangen das sie die fassade neu machen?


    Die laibungen müssen eh alle komplett raus geschnitten werden, da hier schienen in den putz schauen usw die Liste der Mängel ist weitaus länger

  • Zur Erklärung:

    das sie alle 15 cm Löcher bohren und nachschäumen und anschließend verdübelbn...

    Ja - es gibt Systeme, die auf PU-Kleberbasis funktionieren.

    Und ja- diese müssen je nach Untergrund verdübelt werden.

    Und ja - es gibt Sanierungssysteme zum nachträglichen Aufdoppeln. Die haben aber eine extra ZULASSUNG.


    Ausserdem ist fraglich, ob die Konvektion zwischen Mauerwerk und WDVS überhaupt unterbrochen wurde (bei der ursprünglichen Montage)

    Nachträgliches Schäumen heilt das nicht.


    Und Putz auf Putz - naja.

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  • und 2000 Dübel in meiner fassade haben,

    Dübel zum Befestigen/Sichern eines WDVS sind jetzt nicht so unüblich, evtl. sogar vorgeschrieben. Das würde mir jetzt keine Sorgen bereiten. Die benötigte Anzahl kann man der Zulassung/Verarbeitungshinweisen entnehmen.


    zumal hier ja nicht das Problem mit den riesen Abstand von Mauer zum wdvs gelöst wird.

    Deswegen möchte er ja Montageschaum hinter die Platten spritzen. Ich frage mich aber, wie man hierbei eine korrekte Verteilung sicherstellen möchte, zumal sich ja auch Kleber hinter den Platten befindet.


    Mich wundert, dass der Gutachter hierzu nichts gesagt hat. War der von Euch beauftragt? Oder gar ein Mitarbeiter des Herstellers?


    Es gibt Montageschaum mit Zulassung für die Klebung von WDVS, ich bezweifle jedoch, dass man in diesem Fall die Vorgaben einhalten kann (Mindestklebefläche, -dicke etc.). Eine Mischung mit anderen Klebern wird es da sicherlich nicht geben. Ich hätte erwartet, dass ein Gutachter darauf hinweist, deswegen meine obige Frage.

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  • Die korrekte Verteilung des klebers wird denke ich damit gegeben sein, dass jede 15cm ein Loch gebohrt wird und ein gespritzt wird.


    Der gutachter wurde von der Hausbau Firma beauftragt. Nicht von uns


    Bei der Fassade wurden schon 2 kleber gemischt, erst der des wdvs Herstellers und dann war dieser nicht ausreichend und es wurde mit einem anderen weiter gearbeitet.


    Für uns kommt eigentlich nur eine neue fassade also alles runter und neu, nur frage ich mich ob ich darauf ein Anrecht hätte

  • Du hast Anspruch auf ein mängelfreies Werk. Sind die Reparaturversuche nicht fachgerecht, dann ist das Werk weiterhin mangelhaft.


    Der gutachter wurde von der Hausbau Firma beauftragt. Nicht von uns

    Dann stellt sich die Frage, ob er objektiv begutachtet hat, das wäre zu verifizieren.


    Du könntest ja einmal Nachweise einfordern, dass die geplante Reparatur fachgerecht ist. Das sollte an sich auch im Interesse des Unternehmerns sein, sonst läuft die Firma Gefahr, dass sie die Reparatur wieder reparieren darf. Vielleicht geht die Firma auch davon aus, dass das Problem dann mit möglichst wenig Aufwand und Kosten erledigt ist.

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  • Ist es denn Mängelfrei wenn die wdvs das doppelte außer Toleranz sind? Ich mein der kleber kann ja den Hohlraum füllen, der wdvs Abstand bleibt ja trotzdem...


    Ja am Montag wird ein Stück raus gemacht und falls die dann auf die Bohr Lösung bestehen, werde ich einen eigenen gutachter einschalten müssen..

  • Ich mein der kleber kann ja den Hohlraum füllen, der wdvs Abstand bleibt ja trotzdem...

    Der Abstand alleine ist jetzt nicht so das Problem, vorausgesetzt der Hohlraum hinter den Platten wird verschlossen und die Platten haften ausreichend an der Wand. Welche Mindestfläche erforderlich ist das müsste ich jetzt nachlesen. Zudem soll der Kleber so angeordnet sein, dass hinter den Platten eine Luftzirkulation ausgeschlossen ist.


    Ich bin jetzt nicht der WDVS Fachmann, an sich sind das Fragen die man dem Gutachter hätte stellen sollen.

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  • Kommt also bei unterschiedl. Herstellern vor. Mein WDVS hat auch ein Sparfuchs angebracht und die Standsicherheit gefährdet. In meinem Fall stammt die Mängelbeseitigungsidee mittels Aufbohren und Hinterspritzen vom gerichtl. Sachverständigen nach Bauteilöffnungen. "Hinterspritzen" hat ihm der Verkaufsberater des Herstellers, der um Anwesenheit beim Ortstermin gebeten hat, vorgesagt, der G-SV hat es mit Kopfnicken übernommen. Ein eingespieltes Team??

    Aufbohren und Hinterspritzen hat weder eine Zulassung, noch ist es aRdT, noch wird es irgendwo in der Fachliteratur erwähnt.


    PS water Bitte PN, wo die Baustelle ist usw.

  • Kommt also bei unterschiedl. Herstellern vor.

    Hat in meinen Augen auch weniger mit dem Hersteller zu tun. Nach meiner Meinung sind das Verarbeitungsfehler.

    Kritisch finde ich, wenn ein Hersteller seinem Kunden (Verarbeiter) dann noch Rückendeckung gibt, um solche Mängel gesund zu beten.

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  • wird denke ich

    Finde den Fehler ;)

    Der Gutachter wurde von der Hausbau Firma beauftragt. Nicht von uns

    Fehler. Grosser Fehler!

    es wurde mit einem anderen [a.d.S. Kleber] weiter gearbeitet.

    Zulassung? :P

    werde ich einen eigenen Gutachter einschalten müssen..

    :yeah: :bier:

    Welche Mindestfläche erforderlich ist das müsste ich jetzt nachlesen.

    Normalerweise 60 % Klebefläche, 40 % frei

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  • Bei einem so großen potentiellen Schaden wäre es wahrscheinlich nicht verkehrt, noch einen eigenen Sachverständigen einzuschalten.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Nächste Woche wollen die ein Stück raus machen, um zu sehen ob die Methode funktioniert. Soll ich das zu lassen oder habe ich im Nachhinein vielleicht irgendwelche Probleme, wenn ich noch einen eigenen Gutachter einschalte. Also ich meine damit ob bei mir dann Nachteile entstehen könnten, weil es ja vielleicht funktioniert.

  • weil es ja vielleicht funktioniert.


    Ich weiß ich bin vielleicht etwas pingelig, aber ob eine Lösung fachgerecht ist, hängt nicht nur davon ab, ob es "funktioniert". Wer weiß, wie lange es funktioniert.

    Für eine Einzelfallentscheidung braucht es etwas mehr, eine Zustimmung im Einzelfall ist deswegen auch richtig teuer.


    Du musst aufpassen, dass Du nicht einer Lösung zustimmst, ohne die Hintergründe und Konsequenzen zu kennen. Am Ende fällt Dir das WDVS von der Wand und die Firma sagt "hier Herr xxx haben sie schriftlich der Abweichung zugestimmt. Pech gehabt".

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  • Soll ich das zu lassen oder habe ich im Nachhinein vielleicht irgendwelche Probleme, wenn ich noch einen eigenen Gutachter einschalte.

    Zulassen JA, aber nicht irgendwas zustimmen oder ablehnen. Einfach neutral verhalten. Die können ruhig basteln, Dich kostet das vorerst nur Zeit.

    Dein Problem wird dann sein, dass Du die gefundene Lösung fachlich nicht einschätzen kannst. Ich bin mir sicher, dass die auf Fragen irgendeine Antwort parat haben, das ist deren Tagesgeschäft und sie haben Dir gegenüber einen Erfahrungsvorsprung.


    In meinen Augen hast Du nur 2 Möglichkeiten. Entweder Augen zu und alles akzeptieren, in der Hoffnung, dass es irgendwie auch längerfristig "funktioniert", oder Du brauchst Sachverstand an Deiner Seite der mit denen auf Augenhöhe verhandeln kann. Es ist bedauerlich, dass es immer wieder solche Fälle gibt, aber Genick einziehen hilft Dir nicht weiter.


    Das nächste Problem wird sein, jemanden zu finden der Dich unterstützen kann. Sachverständige haben teilweise lange Vorlaufzeiten, und so eine Begutachtung kostet ein paar Euro.

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  • Ok das klingt erstmal positiv, unabhängig von deren Einschätzung, weiß zufällig rechtlich wie das ist, ob ich bei der Dimension eine nachbesserung akzeptieren muss oder klipp und klar eine neue fassade verlangen kann..


    Zumal das Thema mit putz auf putz ich noch gar nicht bedacht habe, wie Ralf oben erwähnt hat

  • ob ich bei der Dimension eine nachbesserung akzeptieren muss oder klipp und klar eine neue fassade verlangen kann.

    Eine Nachbesserung ist zu akzeptieren, wenn dadurch der vertragsgemäße fachgerechte Zustand des WDVS hergestellt wird, und das Werk dann frei von Mängeln ist. Vereinfacht gesagt, wenn das geliefert wurde was vereinbart war. Für die juristischen Details müsstest Du jetzt einen Fachanwalt fragen.


    Eine neue Fassade gibt es nicht automatisch. Wenn jedoch durch eine Nachbesserung der fachgerechte Zustand nicht erreicht wird (werden kann), dann ist auch der Rückbau und ein erneuter Aufbau angesagt.


    Die Frage ist also, was Du gem. Deinem Auftrag erwarten kannst, und genau deswegen geht es oben um so viele technische Details, und nciht nur um die Frage ob das funktioniert.

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  • habe hier mal noch ein paar Bilder eingefügt.. damit man sich das ganze besser vorstellen kann.. das war ein Termin von vor 1 Monat mit einem Techniker des WDVS ... da hatte wir ein Stück raus gesägt, wo wir eben fest stellen konnten, zu wenig kleber, zu dick, falscher kleber und eben zu großer Abstand




  • Suh mal bei Brillux die Verarbeitungsvorschriften. [Müsste es online geben] Ich glaube nicht, das darin diese Schlangenlinien zugelassen sind.

    Ok wo finde ich am besten einen? Gibt's ein register oder einfach über google?

    Suchmaschine(n) [es gibt mehr als nur das grosse G] helfen nur, wenn man den richtigen Suchbegriff hat.

    Es gibt bei der Handwerkskammer/IHK und bei Ing. und Arch. Kammern Listen. Da sind aber "nur" die öbuv Kollegen aufgeführt. Du wirst die Ochsentour per Tellefon machen müssen, allein schon wegen der Kurzfristigkeit.

    Oder Deinen RA fragen. Die haben oft aus ihrer Tätigkeit Erfahrung mit SV

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  • Ok, ich warte jetzt ab bis die nächste Woche kommen und das Stück raus machen. Hoffentlich sagen die dann von sich aus, dass sie es neu machen. Ansonsten werde ich direkt einen bausachverständiger suchen. Danke auf jedenfall für die Hilfe und Tipps hier

  • Suh mal bei Brillux die Verarbeitungsvorschriften. [Müsste es online geben] Ich glaube nicht, das darin diese Schlangenlinien zugelassen sind.

    Suchmaschine(n) [es gibt mehr als nur das grosse G] helfen nur, wenn man den richtigen Suchbegriff hat.

    Es gibt bei der Handwerkskammer/IHK und bei Ing. und Arch. Kammern Listen. Da sind aber "nur" die öbuv Kollegen aufgeführt. Du wirst die Ochsentour per Tellefon machen müssen, allein schon wegen der Kurzfristigkeit.

    Oder Deinen RA fragen. Die haben oft aus ihrer Tätigkeit Erfahrung mit SV

    Ja steht auf jedenfall anders drin, als die es vollzogen haben

  • Hoffentlich sagen die dann von sich aus, dass sie es neu machen.

    Darauf würde ich nicht hoffen, und schon gar nicht wetten.


    Die Firma wird versuchen den Schaden für sich möglichst gering zu halten, und ich vermute, der beauftragte Gutachter (Details zu dieser Person sind nicht bekannt) hat wohl die Aufgabe das irgendwie fachlich (im Sinne der Firma) gesund zu beten. Die Wahrscheinlichkeit, dass Du heute einen 6er im Lotto hast ist höher, als die Wahrscheinlichkeit, dass die Firma freiwillig die Fassade rückbaut und erneut aufbaut.


    Bei solchen Streifällen beginnt normalerweise die Erbsenzählerei. Wer hat was, wann, wie verbindlich beauftragt, was wurde geliefert, gibt es da nicht etwas Kleingedrucktes das man zu seinem Vorteil nutzen kann, usw. Nicht selten enden solche Fälle in einem jahrelangen Streit, und es werde auch Gerichte durch mehrere Instanzen bemüht. Deswegen ist es schon sinnvoll, wenn man zu Beginn versucht den Ball flach zu halten. Das wird von der Gegenseite aber gerne als Schwäche interpretiert.


    Falls Du noch nicht anwaltlich beraten bist, dann solltest Du zumindest darauf achten, dass Du keine Fehler machst. Deswegen auch mein o.g. Rat, keine Zustimmung erteilen oder etwas ablehnen, ohne dass Du genau weißt worum es geht und welche Konsequenzen das für Dich hat. Es würde mich nicht wundern, wenn man Dich erst einmal mit fachlichen Begriffen zuwirft, Normen zitiert, oder was weiß ich, um Dich unter Druck zu setzen, und Dir das Gefühl zu geben, dass die Firma im Recht ist. Spätestens dann solltest Du Dich um fachlichen Beistand bemühen, sonst läufst Du gegen eine Wand.


    Ob in Deinem Fall ein Rückbau zwingend notwendig ist, das kann aus der Ferne niemand sagen. Ich würde also nicht mit dem Anspruch in ein Gespräch gehen, dass die Fassade auf jeden Fall komplett erneuert werden muss. Dein Anspruch sollte aber schon sein, dass das geliefert wird was vereinbart war, und zwar eine fachgerechte Fassadendämmung. Wie das letztendlich aussehen wird das steht noch in den Sternen. Mal sehen was der Termin in der kommenden Woche an Erkenntnissen liefert.


    Ach ja, was mir gerade noch so einfällt, sollte der Streit eskalieren, dann kannst Du alles vergessen was bisher persönlich oder am Telefon besprochen wurde. Nicht nur Politiker leiden zeitweise an Amnesie. Dein Anwalt wird im Streitfall nur das verwerten können, was man irgendwie (Zeugen, Dokumente) nachweisen kann.

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