Neue NBauO Fassung ???

  • Lt Medienberichten (z.B. https://www.ndr.de/fernsehen/s…ngsbau,hallonds88502.html)

    gilt seit gestern eine neue NBauO.

    Nur die online-Version ist auf den ersten Blick noch nicht aktuell https://voris.wolterskluwer-on…7a-358c-a18e-af8efd81a145 [ab 01.01.2025 steht da drüber] Die Fassung 20.12.2023 wird als aktuelle geführt (FALSCH)

    Erst die Suche nach einzelnen § gibt das richtige Datum. Ob der Inhalt aktuell ist = ???


    Also Obacht auf die Gültigkeit (01.07.2024) bei Erstellen von Bauanträgen!


    Nur zur Info

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • NBauO,NI - Niedersächsische Bauordnung | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)


    Wenn man oben neben dem Datum auf den "Pfeil" klickt, kann man sich sämtliche Fassungen ab dem 1.11.2012 inklusive der zukünftigen Fassungen (ab 01.07.2024) anzeigen lassen...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • 01.07.2024 zukünftige Fassung

    Heutiges Datum 02.07.2024

    :hä:

    Fällt Dir was auf ???

    :sleep: :sleep: :sleep:

    Bevor Du hier so fette Buchstaben setzt: Ist die mit Geltung ab 01.07.24 geplante Fassung tatsächlich zum 01.07.24 rechtswirksam geworden? Kam es nicht zur rechtzeitigen Veröffentlichung im Gesetzblatt, laufen Rechtsmittel oder Klagen mit aufschiebender Wirkung ... oder hat nur irgendjemand im NI-VORIS ein notwendiges Knöpfchen noch nicht oder falsch gedrückt?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: "n" ergänzt

  • notwendiges Köpfchen noch nicht gedrückt?

    Off-Topic:

    Unterstreichung von mir

    Freudsche Fehlleistung?


    Wenn Du meinem "wolterskluwer"-link aus #1 auf einen § [Weiterleitung] klickst, steht oben im Rahmen ab 01.07.2024 aktuelle Fassung.

    Von daher gehe ICH von einer gültigen Fassung aus

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • 01.07.2024 zukünftige Fassung

    Heutiges Datum 02.07.2024

    :hä:

    Fällt Dir was auf ???

    :sleep: :sleep: :sleep:

    Die Änderung wurde im Nds. GVBl. 2024 Nr. 51 veröffentlicht und tritt am 01.07.2024 in Kraft, mit Ausnahme folgenden Ausnahmen:

    Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten

    1. Artikel 2 Nrn. 1 und 3 am 1. Dezember 2024 und
    2. Arikel 2 Nr. 2 am 1. Juli 2027

    in Kraft.

    Ich würde also mal davon ausgehen, dass

    irgendjemand im NI-VORIS ein notwendiges Köpfchen [sic!] noch nicht oder falsch gedrückt

    hat.

    Die Änderung wurde jedenfalls entsprechend veröffentlicht und ist somit gültig. Ich wage zu behaupten, dass das Niedersächsische Gesetz- und Verordnungsblatt die vertrauenswürdigere Quelle im Vergleich zum Internetauftritt einer privaten Verlags, auch wenn dieser im Auftrage der Landesregierung handelt...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)