Moin!
Ich hoffe mal, das ist das richtige Unterforum:
Stichwort § 14 a EnWG: Wir wollen jetzt endlich (nach 5 Monaten!!) die 10er Anlage in Betrieb nehmen (Normal und WP-Strom) gekoppelt mit 10er Speicher. Jetzt kommen die Stadtwerke an und wollen den Batteriespeicher drosseln (4,2 kW oder 0) Die WP dürfen die ja auch aussteuern (TSG) aber warum zum Teufel den Speicher? Alle Welt schreit nach Speicher und wir haben einen und der soll gedrosselt werden. Ich halte mich ja für nicht ganz blöd, aber selbst nach 5 maligen lesen obiger Vorschrift versteh ichs nicht.
Bisher habe ich es so verstanden, daß die die WP und andere Großverbraucher auf 4,2 kW drosseln dürfen, da wäre ich ja entspannt. Die drosseln ja auch nicht die PV, nur den Speicher.
Smartmeter ist drin, falls as wichtig ist