Hallo zusammen.
Wir haben seit ein paar Tagen Stress mit den Nachbarn. Diese fordern von uns Rückschnitt der Lorbeerzweige, die durch unseren Zaun ragen und einige andere Zweige sowie Kürzung eines Strauches. Jetzt, in der Brutzeit.
Damit hatten wir nie ein Problem, das haben wir regelmäßig im Herbst gemacht. Nun der Klops. Fristsetzung schriftlich mit Androhung einen Gärtner zu unseren Lasten zu beauftragen. Da von den Zweigen keine Beeinträchtigung des Grundstücks ausgeht, sehen wir das recht gelassen.
Bei der Prüfung der Situation fiel uns aber auf, dass unser eigener Zaun ca. 10 bis 15 cm zurückversetzt auf unserem Grundstück steht. Die Nachbarn rechts und links haben die Zäune um diese cm weiter hin zu den nun sich beklagenden Nachbarn.
Es gab nie ein Gespräch darüber, dass wir auf Land verzichten. Würden das aber nun gerne anmerken. Haben wir da gegebenenfalls Anspruch verloren?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.