Zaun steht nicht auf der Grenze sondern zurückversetzt auf dem eigenen Grundstück

  • Hallo zusammen.

    Wir haben seit ein paar Tagen Stress mit den Nachbarn. Diese fordern von uns Rückschnitt der Lorbeerzweige, die durch unseren Zaun ragen und einige andere Zweige sowie Kürzung eines Strauches. Jetzt, in der Brutzeit.

    Damit hatten wir nie ein Problem, das haben wir regelmäßig im Herbst gemacht. Nun der Klops. Fristsetzung schriftlich mit Androhung einen Gärtner zu unseren Lasten zu beauftragen. Da von den Zweigen keine Beeinträchtigung des Grundstücks ausgeht, sehen wir das recht gelassen.

    Bei der Prüfung der Situation fiel uns aber auf, dass unser eigener Zaun ca. 10 bis 15 cm zurückversetzt auf unserem Grundstück steht. Die Nachbarn rechts und links haben die Zäune um diese cm weiter hin zu den nun sich beklagenden Nachbarn.

    Es gab nie ein Gespräch darüber, dass wir auf Land verzichten. Würden das aber nun gerne anmerken. Haben wir da gegebenenfalls Anspruch verloren?

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

  • Gegenüber unsympathischen Nachbarn kann man vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres diesbezüglich mit einem energisch vorgetragenen Hinweis auf das Schnittverbot in § 39 Abs. 5 Punkt 2 BNatSchG ganz schön Bodennebel verbreiten. Eine Beeinträchtigung ist für einen Beseitungsanspruch je nach Landes-Nachbarrecht hingegen eher nicht erforderlich. Wer genauer ins BNatSchG hinein schaut, wird allerdings feststellen, dass gerade der Schnitt der im selben Jahr gewachsenen Zweigstücke nicht verboten ist. Juristen oder notorischen Besserwissern wie mir sollte man damit also nicht unbedingt kommen - aber versuchen kann man es ja erstmal. ;)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Es gab nie ein Gespräch darüber, dass wir auf Land verzichten. Würden das aber nun gerne anmerken. Haben wir da gegebenenfalls Anspruch verloren?

    euer Grundstück ist euer Grundstück, da gibts nichts dran zurütteln. Ich wäre aber vorsichtig damit dass an Nachbarzäunen festzumachen, vielmehr sollte man sich an offiziellen Grenzmarkierungen orientieren. Grenzstein mal freilegen, z.B.
    Zur Not eine Grenzfeststellung beauftragen.
    Funfact: 50% der Kosten muss der Nachbar übernehmen :)

    Aber je nach Hecke sind mind. 2 Schnitte im Jahr angebracht, so ein Ligster wenn grenzständig, wächst gleich mal 50cm+ pro Jahr in die Breite... das muss echt nicht sein. Ich finde sowieso, man sollte mit seiner Hecke einen gewissen Abstand halten oder eine gemeinsame Hecke unterhalten.

  • Ich finde sowieso, man sollte mit seiner Hecke einen gewissen Abstand halten oder eine gemeinsame Hecke unterhalten.

    Außer in Bayern und einigen anderen offensichtlich eher anarchisch organisierten Bundesländern gibt es in D dafür dort, wo es Nachbarrechtsgesetze gibt, überwiegend Regelungen mit exaktem Maßangaben. In B müsste jede Hecke bspw. mit der Stammachse 0,5 m von der Grenze weg stehen. Aber der TS hat sein Grundstück ja in NRW und dort findet sich der relevante Passus in § 42 Abs. 1 NachbG NRW ! Und je nach Höhe sind in NRW 1,0 m oder 0,5 m Grenzabstand einzuhalten.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Rück- und Formschnitt ist nicht an der Brutzeit gebunden. Auch der zierende Zaun sagt nichts über die überwuchernde Hecke aus. Was weg muss, sollte weg. Mit Landverzicht hat das auch wenig zu tun. Denn euer Zaun ist eure Sache.

    Meist ist man ggü den Nachbarn geduldig, denn irgendwann wird es ja gemacht. Anders ist es, wenn man sich über das wuchernde Gestrüpp ärgert.


    Vielleicht sollte man einfach mal das Gespräch suchen und klären, dass nicht alles, was über den Zaun rüberragt, gleich zum „Nachbarn hin wuchert“. Und dann auch erwähnen, dass man sich den Monat xy dafür ausgesucht hat.


    Wenn ein Formbrief angeflattert kommt, ist ja meist schon irgendetwas passiert oder erfahren, sonst spricht man bei einer Flasche Bier darüber. Deshalb bitte sich selbst reflektieren.

  • Oder der Nachbar hat die ganze Zeit sich nichts sagen trauen und dann kommt er mit dem Brief, weil es ihn halt doch nervt.

    Daher finde ich den Vorschlag von Media gut. Setz Euch mal zusammen. Btw, erst gestern was über Schlichter gelesen, die bei Streitigkeiten hinzugezogen werden. Bevor irgendwas an (überlastete) Gerichte geht, ist es besser, das selbst zu klären.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Diese fordern von uns Rückschnitt der Lorbeerzweige, die durch unseren Zaun ragen und einige andere Zweige sowie Kürzung eines Strauches.

    Wie weit ragen die Zweige in das Nachbargrundstück? Geht es nur um ein paar cm, dann könnte man den Nachbarn vorschlagen, dass das im Herbst erledigt wird, also in etwa 3 Monaten. Das ist ja kein langer Zeitraum, und in dieser Zeit werden die Zweige sowieso nicht mehr merklich wachsen. Ich vermute jedoch, es geht um deutlich mehr als ein paar cm.


    Jetzt, in der Brutzeit.

    Gibt es dort überhaupt Vogelpaare die brüten? Ein Pflegeschnitt ist ganzjährig möglich, aber zuvor schaut man natürlich, ob die Hecke "bewohnt" ist. Gibt es dort Nester, dann lässt man am besten die Finger von der Hecke, in das Nachbargrundstück überstehende Zweige könnte man von Hand abschneiden. Das stört die Vögel nicht wenn man da eine handvoll Zweige kappt. Man muss ja nicht gleich mit der Motorsäge anrücken und die Hecke nieder machen.


    Was mir zu denken gibt, dass die Nachbarn ihre Forderung gleich schriftlich stellen. Das kann man unterschiedlich interpretieren, evtl. sind die Nachbarn allgemein schwierig, oder ihr habt auf bisherige Hinweise nicht reagiert. Das Thema Gartenzaun hat damit erst einmal gar nichts zu tun. Denkbar wäre jedoch, dass es schon mehrere Punkte gibt die das nachbarschaftliche Verhältnis eingetrübt haben, und jetzt läuft das Fass halt über. Dazu steht in Deinen Beiträgen nichts.

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  • euer Grundstück ist euer Grundstück, da gibts nichts dran zurütteln. Ich wäre aber vorsichtig damit dass an Nachbarzäunen festzumachen, vielmehr sollte man sich an offiziellen Grenzmarkierungen orientieren. Grenzstein mal freilegen, z.B.
    Zur Not eine Grenzfeststellung beauftragen.
    Funfact: 50% der Kosten muss der Nachbar übernehmen :)

    Aber je nach Hecke sind mind. 2 Schnitte im Jahr angebracht, so ein Ligster wenn grenzständig, wächst gleich mal 50cm+ pro Jahr in die Breite... das muss echt nicht sein. Ich finde sowieso, man sollte mit seiner Hecke einen gewissen Abstand halten oder eine gemeinsame Hecke unterhalten.

  • Vielen Dank. Dass der Zaun auf unserem Grundstück steht ist eindeutig. Einen Anspruch können die Nachbarn wegen der vielen Jahre die er dort stand nicht herleiten. Das ist mir die wichtige Aussage.

    Das Ganze hat natürlich einen weiteren funfact: Deren Hecke steht zu dicht an unserem Grundstück, da sie sich offensichtlich an dem Zaun orientiert haben. Aber wir wollen da keine Eskalation. Die kam vom Nachbarn, der mit guten Worten nicht einzufangen war.

  • Wie weit ragen die Zweige in das Nachbargrundstück? Geht es nur um ein paar cm, dann könnte man den Nachbarn vorschlagen, dass das im Herbst erledigt wird, also in etwa 3 Monaten. Das ist ja kein langer Zeitraum, und in dieser Zeit werden die Zweige sowieso nicht mehr merklich wachsen. Ich vermute jedoch, es geht um deutlich mehr als ein paar cm.


    Gibt es dort überhaupt Vogelpaare die Brüten? Ein Pflegeschnitt ist ganzjährig möglich, aber zuvor schaut man natürlich, ob die Hecke "bewohnt" ist. Gibt es dort Nester, dann lässt man am besten die Finger von der Hecke, in das Nachbargrundstück überstehende Zweige könnte man von Hand abschneiden. Das stört die Vögel nicht wenn man da eine handvoll Zweige kappt. Man muss ja nicht gleich mit der Motorsäge anrücken und die Hecke nieder machen.


    Was mir zu denken gibt, dass die Nachbarn ihre Forderung gleich schriftlich stellen. Das kann man unterschiedlich interpretieren, evtl. sind die Nachbarn allgemein schwierig, oder ihr habt auf bisherige Hinweise nicht reagiert. Das Thema Gartenzaun hat damit erst einmal gar nichts zu tun. Denkbar wäre jedoch, dass es schon mehrere Punkte gibt die das nachbarschaftliche Verhältnis eingetrübt haben, und jetzt läuft das Fass halt über. Dazu steht in Deinen Beiträgen nichts.


    Wie weit ragen die Zweige in das Nachbargrundstück? Geht es nur um ein paar cm, dann könnte man den Nachbarn vorschlagen, dass das im Herbst erledigt wird, also in etwa 3 Monaten. Das ist ja kein langer Zeitraum, und in dieser Zeit werden die Zweige sowieso nicht mehr merklich wachsen. Ich vermute jedoch, es geht um deutlich mehr als ein paar cm.


    Gibt es dort überhaupt Vogelpaare die brüten? Ein Pflegeschnitt ist ganzjährig möglich, aber zuvor schaut man natürlich, ob die Hecke "bewohnt" ist. Gibt es dort Nester, dann lässt man am besten die Finger von der Hecke, in das Nachbargrundstück überstehende Zweige könnte man von Hand abschneiden. Das stört die Vögel nicht wenn man da eine handvoll Zweige kappt. Man muss ja nicht gleich mit der Motorsäge anrücken und die Hecke nieder machen.


    Was mir zu denken gibt, dass die Nachbarn ihre Forderung gleich schriftlich stellen. Das kann man unterschiedlich interpretieren, evtl. sind die Nachbarn allgemein schwierig, oder ihr habt auf bisherige Hinweise nicht reagiert. Das Thema Gartenzaun hat damit erst einmal gar nichts zu tun. Denkbar wäre jedoch, dass es schon mehrere Punkte gibt die das nachbarschaftliche Verhältnis eingetrübt haben, und jetzt läuft das Fass halt über. Dazu steht in Deinen Beiträgen nichts.

  • Es gab in über 10 Jahren nie ein Problem. Die haben, also insbesondere sie, andere Probleme. Und, weil du es wissen möchtest, sind sie inzwischen mit allen Nachbarn im Streit bzw. reden diese nicht mehr mit ihr.

    Beim letzten Nachbarn erklärte sie „Jetzt ist Krieg“.

    Es sind auch lediglich Sträucher. Der Bereich zwischen unserem Zaun und deren Hecke, ca. 50 cm ist weder einsehbar noch zu irgend etwas nutze. Außer für deren Gärtner im Herbst, um die Hecke zu schneiden.

    Eine Beeinträchtigung, wie zB das BGB fordert liegt ebenfalls nicht vor.


    In erster Linie ging es mir um die Grundstücksgrenze und, dass wie durch den Zaun keine Ansprüche verloren habe. Das habe ich inzwischen mehrfach bestätigt bekommen. Und gibt uns eine bessere Position. Den nachschnitt bekommen wir geregelt.

  • Ich möchte den Rückschritt, den wir natürlich immer gemacht haben und weiterhin machen werden und die Sache mit dem Zaun getrennt sehen. Und das mit dem Zaun ist geklärt.

    Aber zum Thema Gespräch suchen:

    Natürlich haben wir das alles versucht. Am Tag vor dem Brief haben wir uns noch auf eine Vorgehensweise verständigt. Waren vor ein paar Wochen noch zum Kaffee dort. Wir wissen auch nicht, wieso wir nun das Ziel der Nachbarin sind. Ok, mit allen anderen ist sie schon im Streit. Da blieben nur noch wir. 🤷‍♂️

  • Eine Beeinträchtigung, wie zB das BGB fordert liegt ebenfalls nicht vor.

    Keine Ahnung was Du damit meinst, bzw. in welchem Zusammenhang das mit dem Rückschnitt steht. Objektiv würde ich davon ausgehen, dass eine "Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks" schon dadurch gegeben ist, dass die Zweige dort rüber wachsen. Ob das den Nachbarn stört, oder für ihn in irgendeiner Form störend sein könnte, das spielt doch keine Rolle. Deine Zweige haben auf seinem Grundstück nichts zu suchen.

    Selbst wenn der Nachbar das für einige Zeit toleriert hat, so lässt sich daraus kein Anspruch ableiten.

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  • Keine Ahnung was Du damit meins

    Vermutlich geht es um § 910 Abs. 2 BGB.


    "§ 910 Überhang

    (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
    (2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen."

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Eine Beeinträchtigung ist für einen Beseitungsanspruch je nach Landes-Nachbarrecht hingegen eher nicht erforderlich.

    Ich beziehe mich hier auf § 906 BGB, nach welchem nur beeinträchtigende Störungen der Nachbarschaft durch Zuführung "unwägbarer Stoffe" zu unterbleiben haben. Nach meiner Laienmeinung greift dieser Punkt hier beim TA aber nicht, da es sich bei den Zweigen gerade nicht um "unwägbare Stoffe" handelt. Zu § 910 BGB hat de Bakel bereits geschrieben.


    Hier greift aber das Nachbarrechtsgesetz NRW, welches diesen Punkt mehr oder weniger genau regelt. Ich empfehle den gründlichen Blick dort hinein, ich kenne mich im heimischen Nachbarrecht ganz gut aus, in dem im fernen NRW naturgemäß weniger.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • "§ 910 Überhang

    ist aber unabhängig von eeinträchtung/Belästigung o. ä..

    Wenn z. B. Äste über die (Strassen)Grenze wachsen und das geforderte Lichtraumprofil frei von Ästen ist, kann der "Nachbar" [auch Kommune ist Nachbar] den Rückschnitt bis zu Grenze verlangen. Auch nach jahren. Da gehts dann "nur" um die Kostenträgerschaft

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Keine Ahnung was Du damit meinst, bzw. in welchem Zusammenhang das mit dem Rückschnitt steht. Objektiv würde ich davon ausgehen, dass eine "Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks" schon dadurch gegeben ist, dass die Zweige dort rüber wachsen. Ob das den Nachbarn stört, oder für ihn in irgendeiner Form störend sein könnte, das spielt doch keine Rolle. Deine Zweige haben auf seinem Grundstück nichts zu suchen.

    Selbst wenn der Nachbar das für einige Zeit toleriert hat, so lässt sich daraus kein Anspruch ableiten.

    Es geht nicht darum, dass wir die Zweige nicht schneiden wollen.

  • "§ 910 Überhang

    (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
    (2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen."

    Ob objektiv eine Beeinträchtigung vorliegt, hängt natürlich u.a. von der Grundstücksgröße, der tatsächlichen Nutzung im betroffenen Bereich der Hecke etc. ab und kann nur im konkreten Kontext bewertet werden. Ich kann mir nach der bisherigen Schilderung beides vorstellen: Keine Beeinträchtigung ebenso wie eine starke Beeinträchtigung. Letztere müsste der Nachbar aber konkret belegen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Absatz 2 auch gelesen?

    Ja. Aber Papier (auch elektr.) ist geduldig.

    Ich "durfte" in den vergangenen Jahren miterleben, was so "beeinträchtigt". Vieles davon hätte man mit ein wenig "Hirn 1.0" ohne Beeinträchtigung unbearbeitet lassen können.

    Sollte ich mich deswegen mit einer Kommune mit ungewissem Ausgang [Vor Gericht und auf hoher See....] streiten sollen?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Auch in Bayern gibt es Regeln... Rund um die Gartengrenze

    Schon, aber vergleiche doch 'mal die Art. 43 bis 54 AGBGB mit dem gesamten umfangreichen NachBG NRW oder dem Nachbarrecht in B! Ja, ich weiß, es gibt auch Bundesländer ganz ohne kodifiziertes Nachbarrecht und dort wird auch nicht mehr gemordet als in NRW, oder?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • In erster Linie ging es mir um die Grundstücksgrenze und, dass wie durch den Zaun keine Ansprüche verloren habe.

    Dein Eigentum bleibt dein Eigentum. Eigentum wird im Grundgesetz geschützt. Von daher war das nie ein Problem.


    Miss doch wie lange die Äste sind, ob die über die Grenze gehen, oder noch auf Deinem Grundstück sind. Schneide dann nur den Teil weg, der über die Grenze ragt. Das dürfte in der Hecke nistende Vögel gerade noch vertragen, wenn Du nicht gerade Stunden damit verbringst und es flott über die Bühne läuft.



    Ach ja und fordere den Nachbarn auf seinerseits die Äste, des Busches das zu nah an Deiner Grenze ist, abzuschneiden. ;)

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Zitat

    Am Tag vor dem Brief haben wir uns noch auf eine Vorgehensweise verständigt.

    Also, ich kann auch nicht zitieren… aber zumindest eine Möglichkeit gefunden ;)


    Wie dem auch sei: das gibt ja jetzt ein anderes Bild. Ein Tag vor dem Brief eine Verständigung…

    Demnach gab es das Thema und kam nicht überraschend für Euch.

    Wie lief denn die Verständigung ab? Und was noch wichtiger ist: war jeder mit der „Vorgehensweise“ einverstanden?

    Was gab es zu besprechen, wer war Initiator, ist eine Verständigung auch eine Einigung, womit jeder leben kann?


    Mich dünkt, dass es doch schon eskaliert ist und ihr deshalb Euren Zaun ver-/nachmessen habt?!

  • Da könnte man stundenlang philosophieren, hineininterpretieren. Nein, reine Nickeligkeit. Es sind drei Grundstücke die an den Nachbarn grenzen, die beiden anderen haben aufgrund des enormen Wachstums auch, teilweise ganze Sträucher, an Überwuchs. Und beide wurden nicht kontaktiert. Die sprechen zum Teil auch nicht mehr miteinander. 🙄

    Wir haben am Tag vor dem Brief telefonisch vereinbart, dass wir das in den nächsten zwei Wochen erledigen. Wie jedes Jahr, aber eben nicht zur Brutzeit, sondern danach. Der Gärtner muss eh kommen, weil wir einen Kirschbaum zu den anderen Nachbarn verringern wollen.

    Weiterer funfact: Beim Zurückschneiden, ich habe gestern tabula rasa gemacht, sind mir deren Büsche aufgefallen, die zu uns rüberwachsen. 🤷‍♂️ Nein, ich habe keinen Brief geschrieben.


    Das ist aber auch nicht die Frage gewesen. Das mit der Grenze haben wir schon einmal vermutet, aber als nicht störend empfunden, daher nicht nachgeprüft. Beim genauen Hinsehen, ist der Grenzverlauf offensichtlich. Wir wollten das lediglich rechtlich abklopfen, um bei einer weiteren einseitigen Eskalation vorbereitet zu sein. Was sich kaum vermeiden lassen wird. Zu viel Geld, zu viel Zeit und was weiß ich.