Pulverbeschichtung Metallgeländer nicht in Ordnung?

  • Hallo zusammen,


    wir haben eine komplette Sanierung hinter uns und nun noch ein Metallgeländer von einem Metallbauer anfertigen lassen. Es besteht aus Vierkantrohren und Flachstahl. Das Ganze wurde schwarz matt pulverbeschichtet und das Ergebnis davon finden wir so nicht in Ordnung. Es gibt auf allen Flachstahlteilen Unebenheiten:




    Teilweise unten, teilweise aber auch sichtbar und fühlbar oben drauf (aber immer nur auf einer Seite). Der Handwerker sagt, er hätte den Stahl vor der Pulverbeschichtung abgeschliffen und mehr kann man da nicht mehr, es wäre halt so mit diesem Material. Wir selbst haben leider von Metallbau und vor allem Pulverbeschichtung keine Ahnung, vielleicht ist hier jemand der Erfahrung damit hat und uns sagen kann ob es wirklich nicht besser geht und man das so hinnehmen muss oder man das Ganze auch besser ausführen kann.



    Hier noch Foto im Rohzustand, vor der Pulverbeschichtung, eventuell kann jemand ja damit einen Grund für die "Fehler" erkennen.



    Vielen Dank im Voraus!

  • Verstehe ich richtig, dass nach diesem Foto

    das Geländer wieder ausgebaut, beschichtet und dann erst endgültig eingebaut wurde?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ja genau, das Foto war bei der Anpassung. Die Flachstahlteile wurden hier passend an die Vierkantrohre geschweißt bzw. teilweise geschraubt um es trennen zu können. Danach wurde das Geländer wieder abgebaut, beschichtet und wieder eingebaut. Und jetzt sieht die Oberfläche eben so aus wie auf den anderen Fotos.

  • Nach der klarstellenden Information

    Ja genau, das Foto war bei der Anpassung. Die Flachstahlteile wurden hier passend an die Vierkantrohre geschweißt bzw. teilweise geschraubt um es trennen zu können. Danach wurde das Geländer wieder abgebaut, beschichtet und wieder eingebaut. Und jetzt sieht die Oberfläche eben so aus wie auf den anderen Fotos.

    würde Ich, die Leistung für eine Pulverbeschichtung als klar mangelhaft bezeichnen wollen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Ich hatte erst eine im ersten Anlauf oder schon beim Primern verunglückte Nasslackierung vermutet, gar keine Pulverbeschichtung. Wenn tatsächlich gepulvert wurde, ist entweder das Werkstück lausig vom Schlosser vorbereitet worden oder ein zweites Mal gepulvert worden, nachdem die erste Runde verunglückt war, aber ohne die erste Schicht vollständig abzutragen. Da ist aber mehr geraten als gewusst. Auf jeden Fall muss da nachgebessert werden. Reklamiere beim Schlosser!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Meine Glaskugel sagt, mangelhaftes Ausgangsmaterial/Untergrund unzureichend vorbereitet.

    Für mich sieht es so aus, als wäre die Oberfläche schon angegriffen gewesen (Rost/Rostkorrosion?), und dann hat man die Oberfläche nur grob gebürstet anstatt sie richtig zu schleifen und an solchen Stellen aufzufüllen. Das erspart einige Arbeitsschritte, führt aber zu dem hier gezeigten Ergebnis. Das geht besser.


    Wie der Mangel zu bewerten ist, das müsste man einen SV fragen. Ich würde das vielleicht noch an versteckten Stellen akzeptieren (Unterseite Handlauf oder in Bodennähe o.ä.), nicht jedoch an Stellen auf die man bei Benutzung der Treppe quasi automatisch schaut. Ob ich diesen Anspruch auch durchsetzen könnte, das kann ich nicht mit Gewissheit beantworten. Beim Vergleich mit anderen Geländern dieser Bauweise, käme ich wohl zu dem Ergebnis, dass meine Forderung berechtigt ist.

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  • Ich kann mich den Vorrednern nur anschliessen.

    Das sieht ja aus wie gewollt und nicht gekonnt. =o  ;(

    Schnelle Verkaufslackierung mit der Spraydose bei schlampiger Vorarbeit sieht besser aus.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Was in meinen Augen noch schwer wiegen dürfte, dass es sich um ein Geländer handelt das in einem Wohngebäude verwendet wird. Dort sind die Ansprüche sicherlich höher als wenn es sich um ein Balkongeländer, eine Absturzsicherung auf einem Parkdeck o.ä. handeln würde.


    Ich bin gespannt, welche Ausrede der Schlosser parat hat, und tippe schon einmal auf (Priorität von oben nach unten)


    a.) Das ist handwerkliche Arbeit und kein Industrieprodukt

    b.) Das ist nach DIN in Ordnung

    c.) Das guckt sich weg

    d.) Das machen wir immer so

    e.) das muss so ein

    f.) Das ist eine neue Art von Hammerschlaglackierung

    ...

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  • Ich ergänze noch


    g.) Das liegt nur an den Lichtverhältnissen. (wenn es dunkel ist dann sieht man das nicht mehr)

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  • Vielen Dank für eure Einschätzungen. Das bestärkt unsere Wahrnehmung, dass es so nicht in Ordnung ist und hilft uns im weiteren Umgang mit dem Schlosser. R.B. Er hat ja schon die Antworten a), c) und d) (erweitert um "und es hat sich noch nie jemand beschwert...") verwendet, mal sehen welche er noch wählt :D
    Jedenfalls werden wir die Reklamation weiter durchsetzen, den Auftrag noch nicht bezahlen (zumindest nicht komplett) und wenn der Schlosser nicht von selbst einlenkt auch einen Sachverständigen/Gutachter das Thema bewerten lassen.


    Vielen Dank also schon mal und ich werde nochmal Rückmeldung über den weiteren Verlauf geben.

  • Ob man hier eine Oberflächengüte wie bei einer PKW Lackierung erwarten kann, das wage ich mal zu bezweifeln. Die PKW Hersteller haben Hausnormen und legen damit die Messlatte schon sehr hoch. Das bedeutet aber nicht, dass man bei einem Geländer alles so einfach akzeptieren muss. Ich weiß jetzt nicht, ob es hierfür entsprechende Normen gibt, oder wie Sachverständige das beurteilen. Ersatzweise würde ich einfach mal schauen, was so am Markt angeboten wird, und das wäre dann meine "Referenz".


    Handwerkliche Arbeit bedeutet nicht, dass man alles akzeptieren muss. Es gibt sicherlich Handwerker die das viel besser können. Hier wurde einfach nicht sorgfältig gearbeitet, und das hätte man problemlos vermeiden können.

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  • edenfalls werden wir die Reklamation weiter durchsetzen, den Auftrag noch nicht bezahlen (zumindest nicht komplett) ...

    Achtung! Laienhaft geschrieben darf nur der Teil des Werklohns einbehalten werden, der zur Beseitigung des Mangels erforderlich sein wird - allerdings in doppelter Höhe, siehe § 641 Abs. 3 BGB (Druckzuschlag)!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wir haben heute nochmal mit Schlosser telefoniert und bestanden hartnäckig auf einer Nachbesserung. Sind jetzt mit ihm so verblieben, dass wir die Hälfte der Rechnung einbehalten und er Ende dieser Woche das Geländer nochmal demontiert und abholt. Wird es dann komplett abschleifen und reinigen und nochmal neu Pulverbeschichten lassen mit einem anderen Pulver. Er meint die aktuelle schwarz-matt und glatte Pulverbeschichtung würde keine Fehler verzeihen und die neue Beschichtung, die dann drauf kommen soll wäre da etwas toleranter. Er bringt uns wenn er das Geländer abholt ein Muster mit.

    Also soweit so gut, hoffentlich bekommen sie es dann im zweiten Anlauf besser hin.

    Vielen Dank nochmal.

  • klingt gut. Der Lack alleine wird das nicht retten, deswegen sorgfältig schleifen und Oberfläche überprüfen, bevor neu beschichtet wird. Die Untergrundvorbereitung ist das A und O für erfolgreiche Beschichtungen.

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  • So wie es für mich aussieht, erweckt es den Anschein, dass keine Vorbereitung der Stahloberfläche vor der Ausführung der Beschichtungsarbeiten stattgefunden hat oder diese in schlechter Qualität ausgeführt wurde.


    "Vorbereiten der Oberfläche" ist bei Stahl i.d.R. 'Strahlen mit festem Strahlmittel auf Reinheitsgrad SA 2 1/2'

    Damit wird auf jeden Fall Blattrost und minderfester Rost entfernt. Leichter Flugrost wird in Grenzen nicht ganz zu entfernen sein.


    Damit erzielt man keine glatte Oberfläche (wie bei Karosserieteilen) aber eine gleichmäßige Oberfläche ohne erkennbare Rostspuren. Bei neuem Material dürften auch kaum Narben oder Lunker erkennbar bleiben - im Gegensatz zu Instandsetzungen bei alten Materialien (z.B. historische Geländer).


    Bei dem zweiten Foto hätte ich die Vermutung, dass hier mehrere Rohteile übereinander oder dicht nebeneinander gelagert waren und sich zwischen den Teilen Rost gebildet hat.


    Bei einem (hochwertigen) mehrlagigen Beschichtungsaufbau mit (ggf. Feuerverzinkung), Grund-, Zwischen-, und Deckbeschichtung mit Beschichtungsstoffen auf EP- oder PUR-Basis vermindern sich leicht Unebenheiten aufgrund der Mehrschichtigkeit und sind bestenfalls kaum noch zu erkennen.


    Bei einer (vermutlich) einlagigen Pulverbeschichtung bleiben Unebenheiten deutlich zu erkennen.

    Gruß
    Holger
    --
    Früher, da war vieles gut. Heute ist alles besser.
    Manchmal wäre ich froh, es wäre wieder gut.
    (Andreas Marti; Schweizer)