Mediengraben für Doppelhaus auf Gemeinschaftsgrundstück

  • Moin,


    Wir lassen gerade eine Doppelhaushälfte bauen. Unsere Hälfte ist die vordere (ungefähr 20 m von der Straße). Unsere Nachbarn haben die Hintere.

    Das Bauunternehmen hat gerade den Mediengraben gezogen und uns anteilig in Rechnung gestellt, aber für die gesamte Länge des Grabens - also auch noch die über 10 Meter weiter zum Nachbarhaus. De facto sollen wir also für Teil des Grabens bezahlen, der mit unserem Haus nichts zu tun hat.

    Die Begründung des Unternehmens war, dass sich der Graben ja unter der Einfahrt befindet, welche beiden Nachbarn gehört.

    Wir nehmen an das die Nachbarn damals mit dem Unternehmen (wir waren die zweiten Partner) einen Vertrag abgeschlossen haben der alles beinhaltet (die haben schon Bauerfahrung) und das Bauunternehmen ggf. versucht Verluste, die sie bei den Nachbarn bekommt bei uns auszugleichen, indem wir mehr Zahlen.

    Stimmt das so rechtlich, dass ich das tun muss. Erzählt das Bauunternehmen Schwachsinn? Wie kann ich das Ganze am besten angehen. Mit meinen zukünftigen Nachbarn will ich mich ungern streiten und gebe ihnen den Vorteil des Zweifels - ich glaube (hoffe) nicht das, die sich bewusst sind, was das Bauunternehmen hier abzieht.


    Danke für eure Hilfe.

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Formatierung entfernt

  • Ist denn auf Eurem Grundstück eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten des Nachbarn eingetragen?

    Wenn nein, was machen dann SEINE Zuleitungen auf Eurem Grundstück?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Naja, mal mit dem Nachbarn reden?


    Man müsste schon wissen, was wer wem beauftragt hat?


    Für mein Gefühl wäre es etwas so richtig:

    20 m bis höhe dein Haus: Kostenteilung auf beide Parteien.

    x m Stich zu deinem Haus: 100 % Kosten bei euch.

    ab Stich 100 % beim hinteren Nachbarn

    Ob ein Mensch klug ist, erkennt man viel besser an seinen Fragen als an seinen Antworten. 8o

  • Auf wessen Grundstück(en) wurde in wessen Auftrag gearbeitet? Liegt die Leitung tatsächlich (teilweise) auf einem "gemeinsamen" Grundstück? Wenn ja: Wie funktionier dieses "gemeinsame Eigentum"?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Der Mediengraben wurde unter der gemeinsamen Zufahrt gegraben - die ist ja geteiltes Eigentum bei dem Dopplhaus. Ich bin kein experte aber der ausdruck Wohnungseigentümergemeinschaft o.ä. wurde vom Bauleiter erwähnt.

    Das Angebot für die Schachtung stand:


    Abrechnung erfolgt nach Aufmaß !!!

    Richtwert: ca. 20 lfm


    Die Nachbarn haben wir per Email in Kentniss gesetzt, die haben sich dazu aber nicht geäussert.

  • Wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft nach WEG handelt, dürfte die Erschließung Gemeinschaftseigentum sein und wäre damit nach WEG eh nach den jeweiligen Eigentumsanteilen zu bezahlen. Weshalb erhaltet dann nur ihr eine Abrechnung?


    Ob es sich um zwei Einzelgrundstücke oder ein Grundstück nach WEG handelt, solltest Du deshalb schon wissen!


    Für mich liest sich das jedenfalls nicht (mehr) nach

    Wir lassen gerade eine Doppelhaushälfte bauen.

    (= Baunternehmen baut auf euren Grundstücken), sondern nach einem Erwerb von einem Bauträger. Und weil Bauträger solche Konstrukte wie „Doppelhaus(hälften) nach WEG geteilt“ meistens zur Gewinnmaximierung wählen und Erwerber als Laien oft die gravierenden Nachteile davon nicht gleich erkennen hier die Nachfrage: Sind Euch die Rechte und Pflichten und die Haken der rechtlichen Konstruktion vollständig bekannt? Der Eingangspost lässt den Verdacht entstehen, dass dies nicht der Fall ist!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Der Mediengraben wurde unter der gemeinsamen Zufahrt gegraben - die ist ja geteiltes Eigentum bei dem Dopplhaus.

    Dann ist doch alles schick. Arbeiten am Gemeinschaftseigentum werden entsprechend der Anteile an diesem aufgeteilt.


    Wenn das Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus gestrichen werden muss, müssen die Bewohner des obersten Stockwerks auch nicht mehr zahlen als die im EG, obwohl letzere nur eine Etage wirklich nutzen.

  • Mir fehlt hier eine Skizze, woran man erkennen kann, was Gemeinschafts- und was Sondereigentum ist.

    Oftmals wir hinter der vorletzten WE und vor der hintersten getrennt, sodass der hintere/hinterste Eigentümer seine Auffahrt (oder Gehweg) als sein Sondereigentum benennen kann. Darauf scheinst Du Dich zu berufen.

    Es kann aber auch sein, dass alle Zugänge/Auffahrten/Gehwege zum Gemeinschaftseigentum gehören. Darauf scheint sich der BU zu berufen.

    Was nun richtig ist, wissen wir nicht. Du solltest es aber als Bauherr genauer wissen, was nach WEG geregelt ist. Entsprechend kannst Du das hier dann auch mit der geeigneten Wortwahl in Frage stellen.


    „Schwachsinn erzählen“ oder „Abziehen“ sehe ich hier nicht, dafür müsste der BU ja die Pläne kennen und sich bewusst nicht danach halten. Vorherige Absprachen mit der anderen Partei, also Euren Nachbarn, halte ich für reine Mutmaßungen.

  • Es kann aber auch sein, dass alle Zugänge/Auffahrten/Gehwege zum Gemeinschaftseigentum gehören. Darauf scheint sich der BU zu berufen.

    Du hast die Teilungserklärung und die weiteren Unterlagen. Woher sollen WIR wissen, was da drin steht?

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • dptolle hat die. Media hat nur ohne Kenntnis des Bauvorhabens wilde Vermutungen angestellt

    Welche wilden Vermutungen habe ich angestellt?

    Ich würde sagen, ich habe mutmaßliche Vermutungen angestellt, aber sicherlich keine „wilden“, die in keinem kausalen sowie sachlichen Zusammenhang stehen.

  • Ich verstehe jetzt auch nicht, wieso ihr da Media bezichtigt, wilde Vermutungen anzustellen. Der erste Satz ist:

    Mir fehlt hier eine Skizze, woran man erkennen kann, was Gemeinschafts- und was Sondereigentum ist.

    Und dann wurden Varianten aufgezählt, wie getrennt werden kann.


    Den Vorschlag von MiLeb , mal mit dem Nachbarn zu reden, finde ich auch gut. Nicht eine Mail, sondern mal anrufen.


    Davor aber für sich klären, wie es denn mit den Eigentumsverhältnissen bestellt ist.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung


  • Skeptiker

    Hat den Titel des Themas von „Mediengraben für Dopplehaus auf Gemeinschaftegrundstück“ zu „Mediengraben für Doppelhaus auf Gemeinschaftsgrundstück“ geändert.
  • Hier geht es aber nicht darum, welche Varianten möglich wären, sondern einzig und allein um die bereits realisierte, die nur der TE kennt.

    Der TE kennt nur seine Ansicht, aber sehr wahrscheinlich nicht die Varianten, die sich bei WEG ergeben können. Man darf ihn daraufhin hinsichtlich Varianten aufklären, auch wenn es nicht seine Frage war.

    Ob der BU seine Rechnung richtig adressiert hat, darüber kann ja nur der Vertrag Aufschluss geben. Da uns der Vertrag aber nichts angeht, kann er hier sehr schön mit einer Skizze arbeiten.

    Zitat

    us. Ich bin kein experte aber der ausdruck Wohnungseigentümergemeinschaft o.ä.

  • Wir wissen noch nicht mal ob auf eigenem Grundstück gebaut wird oder ob es ein Bauträger ist. Da ist einfach zu wenig Infos. Was jetzt dieser Streit soll wer was gesagt hat, verstehe ich nicht. Kann man seine Energie nicht sinnvoller einsetzen? Der TO meldet sich ja auch nur sehr sporadisch und mit kleinen Info-Fetzen.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...