Kein Bitumen bei Sockelabdichtung - Folgen?

  • Grüße zusammen,


    ich mache mir aktuell bzgl. Abdichtung meines Sockels Gedanken und hoffe ihr könnt mich in die richtige Richtung schubsen.


    Vorab ein paar Infos:


    - Bodenplatte / Sockel sind aus "WU" Beton.

    - Horizontal wurde von der Fertighausfirma Bitumen auf die BoPla aufgebracht.

    - Unter der Holzständerwand ist horizontal auch nochmal eine Abdichtung vom Hersteller.

    - Kein drückendes Wasser, geht nur um Staunässe

    - Um den Sockel ist ein 30cm Spritzschutzstreifen.

    - Abdichtung mit Knauf Sockeldicht habe ich selbst 3 mal aufgebracht.


    Nun zu den Fehlern, die ich im Nachhinein sehe:


    1. Unter der XPS ist der blanke Beton und keine Abdichtung mit Bitumen. Die XPS wurde mit Knauf SM 700 geklebt.


    2. Die XPS sind unten nicht abgeschrägt.


    Punkt 1 (Fehlende Bitumen) macht mir im Nachhinein sorgen. Könnt ihr einschätzen wie gravierend das Problem ist und ob es Sinn macht hier direkt nochmal Hand anzulegen?


    Auf das Thema komme ich erst jetzt im Nachhinein, weil die Fertiggarage bald kommt und eine Seite ca. 30 cm Erdberührend ist und mich der Verkäufer aufs schärfste auf Abdichtung mit Bitumen hingewiesen hat.


    Anbei noch ein Foto vom Verbau der XPS und wie es heute mit Noppenbahn aussieht. Ist noch nicht gestrichen!


  • - Bodenplatte / Sockel sind aus "WU" Beton.

    Was soll "WU" Beton sein. MIT Beton ist es wie mit schwanger. Entweder frau ist schwanger oder sie ist nicht schwanger. Ein bisschen schwanger gibts nicht!


    Ist es nun WU-Beton [mit allen dazugehörigen Eigenschaften] oder ist es "nur" Beton ohne WU?


    PS.: WU-Beton heisst richtig Beton mit geringer Wassereindringtiefe :rulez:

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Hi Ralf, sorry, für mich als Laien nicht immer einfach nachzuvollziehen, was benötigt wird, um eine Einschätzung zu treffen.

    Also die Stirnseiten der BoPla sind lediglich Frostschürzen und enthalten keine Bewehrung. Die Bodenplatte liegt auf einem Polster aus Frostschutzmaterial (über 80 Tief unter der 20 cm BoPla).


    Ob es ein Fugenkonzept gibt, weiß ich nicht. Ich bezweifle es.

    Nach Sichtung all meiner Unterlagen komme ich zu dem Schluss, dass kein Bitumenanstrich gefordert ist, denn weder im Sockeldetail noch in der Baubeschreibung der BoPla ist hierzu was ersichtlich / erwähnt.

    Lediglich die Dichtschlämme, die auf deb Grundputz mit Armierung zu kommen hat. Und die ist gemacht

  • Nur mal zur Klarstellung:


    Stauwasser ist nach DIN " drückendes Wasser ".


    Laut TE handelt es ich um ein Fertighaus mit Holzständerwanden, Diese stehen auf einem umlaufenden Betonsockel, der über das fertige Gelände hinwegragt ( Bild 2 ). Auf dem Betonsockel wurde eine Horizontalabdichtung angebracht und darauf steht das Fertighaus. Ein Keller ist offenbar ( ? ) nicht vorhanden. Dann dürfte es sich um ein " aufgestelztes Gebäude " zum Schutz gegen Stauwasser handeln.


    Unter dieser Annahme:


    Wenn das Stauwasser nach dem Bodengutachten mindestens 15 cm unterhalb der vorgenannten Horizontalabdichtung bleibt, muss der Sockel nicht abgedichtet werden, Die angebrachte Sockeldämmung dient der Wärmedämmung und ist gegen Spritz- und Stauwasser ( im unteren Bereich ) geeignet. Auf der Sockeldämmung muss noch eine Feuchteschutz gegen Spritz- und Schmelzwasser angebracht werden, der die Sockeldämmung und insbesondere den darauf angebrachten Putz auch nach unten ( ! ) ummantelt/einpackt.


    Das auf Bild 2 zu sehende Rohr müßte dann ( ? ) unterhalb der Bodenplatte liegen und benötigte daher keiner Abdichtung mit Dichtmanschetten unter der Voraussetzung, dass die Bodenplatte fachgerecht abgedichtet ist, offenbar nur gegen Bodenfeuchte, weil anderenfalls das 80 cm dicke Polster, das auch kapilarbrechende Funktion haben dürfte, nicht zu erklären wäre.


    Zur Verifizierung sollte das Bodengutachten eingehend studiert werden.

  • Perfekt.

    Das entspricht in meinen Augen genau den Gegebenheiten (kein Keller vorhanden).

    Im Bodengutachten steht:


    "Es ist den Anforderungen gegen Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser (DIN 18533-1, W1.1-E) zu entsprechen. Oberflächenwasser muss geordnet vom Bauwerk weggeleitet werden (siehe DIN 18533-1, Abschnitt 8.2)."


    Besten Dank!


    Ich hab jetzt selbst in die DIN geguckt.

    Ich glaube der dritte Satz ist wichtig:


    Praxistipps: Abdichtung von Bodenplatten nach DIN 18533


    Die Abdichtung kann entfallen:

    • wenn unter oder auf der Bodenplatte eine vollflächig verklebte Schaumglasdämmplatte ausgeführt wurde, unter der Voraussetzung, dass die Fugen in den Platten vollständig geschlossen sind
    • bei RN1-E und einem Bemessungswasserstand von mindestens 50 cm unterhalb der Bodenplatte:
    • wenn eine kapillarbrechende Schicht mit einer Mindestdicke von 15 cm ausgeführt wurde
  • Der dritte Satz gilt nur für die flächige Abdichtung auf der Bodenplatte unter dem Estrich.

    Auch dann nur, wenn keine höherwertig genutzten Räume hier abzudichten wäre.

    Die Abdichtungsnorm gilt aber nur auf "normalen" Bodenplatten. Nicht auf WU-Konstruktionen nach WU-Richtlinie.

    Das hat jetzt mal mit der Sockelabdichtung sogarnix zu tun.....

    öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maurer- und Betonbauerhandwerk

  • Wenn das Stauwasser nach dem Bodengutachten mindestens 15 cm unterhalb der vorgenannten Horizontalabdichtung bleibt, muss der Sockel nicht abgedichtet werden,

    Steht so mM nach nicht in der 18533-1


    Hier steht:

    8.8.2 Wandsockel

    8.8.2.1 Allgemeines

    Im Sockelbereich erdberührter Wände sollte der auch im erdberührten Wandbereich eingesetzte Abdichtungsstoff verwendet werden. Je nach Bauart der aufgehenden Außenwand können auch andere Abdichtungsstoffe oder Feuchteschutzmaßnahmen eingesetzt werden.

    Im Sockelbereich ist die Abdichtungsschicht im Bauzustand bis 30 cm über GOK hochzuführen, um ausreichende Anpassungsmöglichkeiten der Geländeoberfläche sicherzustellen (siehe Bild 18). Im Endzustand sollte dieser Wert 15 cm nicht unterschreiten (zu Ausnahmen bei niveaugleichen Schwellen siehe 9.3). Auf das Hochführen der Abdichtungsschicht über der Oberkante des angrenzenden Geländes kann verzichtet werden, wenn im Sockelbereich ausreichend wasserabweisende Stoffe verwendet werden und die Abdichtungsschicht nicht hinterlaufen werden kann.


    Geplant werden muss also bis +0,30 m üOKG

    Nach unplanmäßigen Anpassungen dürfen 15 cm nicht unterschritten werden.


    Diese sind aber nicht planmäßig (zum Geld sparen) so zu planen. Das muss sich aus Versehen so ergeben. Dann gilt diese Passage der Norm, genau genommen, aber nur dann, wenn überhaupt "erdberührte Wände" vorliegen. In diesem Fall also die Sockelaufkantung (Aufstelzung)

    Bleibt das Gelände auch nur 1,0 cm tiefer als die OK Rohsohle, greift die Normpassage genaugenommen nicht mehr.

    Greifen tut die sowieso nur, wenn die Aufkantung und die Bodenplatte nicht als WU-Konstruktion nach WU-Richtlinie erstellt ist.

    Aus meiner Erfahrung kann ich aber jetzt schon versprechen, das ist KEINE WU-Konstruktion.....


    Also... es ist anzunehmen, dass eine Abdichtung nach W2.1-E (mäßige Einwirkung von drückendem Wasser) auszuführen ist, sofern die unterste Abdichtungsebene tiefer liegt als 50 cm über dem Bemessungswasserstand. Was bei Stauwasser regelmäßig so sein wird.

    Dann wäre die Abdichtung 15 cm auf die Bodenplatte herunterzuführen und bis +0,30 m über OK-Gelände hochzuführen.

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  • jaaaaa, bei ausreichend hoher Gründung.


    Hier: Bild 20 liegt nicht mal eine erdberührte Wand vor. Lt. genauer Lesensart der DIN (hier noch die 18195, aber auch jetzt bei der 18533) keine Sockelabdichtung notwendig.



    und mal ehrlich, was wird da gerade abgedichtet wenn die erdberührten Wände 30 über OKG liegen?

    öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maurer- und Betonbauerhandwerk

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  • Danke allen für die Beteiligung.


    Nach dem die Normen nun geklärt sind, was denkt ihr könnte "schlimmstenfalls" passieren?


    Die Wand dürfte aufgrund der horizontalen Sperre geschützt und in keinster Weise beeinträchtigt sein, korrekt?


    Wenn schaden entsteht, dann am Sockel/Sockelputz. Und auch hier nicht zwangsläufig. Richtig verstanden?