Schwimmendes Parkett wurde ungewollt mit Muster bzw. Linie verlegt

  • Hallo zusammen,


    wie der Titel schon sagt wurde bei uns jetzt schwimmender Parkett mit einem ungewolltem Muster bzw. in einer Linie verlegt.


    Der Rest vom Haus ist super, nur hier in den Endzügen des Verlegens hat der Parkettleger gemeint, weil er anscheinend nicht mehr viele Dielen hatte und sich Sorgen um den Verschnitt gemacht hat, im Ankleidezimmer hier so die Dielen verlegt.


    Ich verstehe, dass die Dielen mit Feder und Nut nicht unbegrenzt umgedreht und rumverteilt werden können. Aber da wir jetzt noch am Ende 3 Packungen Dielen übrig hatten, finde ich die Verlegung schon seltsam.


    Kann man hier eine Korrektur einfordern, also hat man das Recht auf Nachbesserung bei solchen "Mustern"?

  • Vereinbart wurde nur mündlich, dass wir im wilden Verband bzw. Schiffsboden verlegen. Hat ja auch im ganzen Haus schön geklappt. Nur hier nicht,


    Mir gehts jetzt hier nicht darum zum Parkettleger zu gehen und zu sagen "ich habs hier schriftlich, dass du falsch verlegt hast und wenn nicht .... dann..."


    Ich will nur wissen ob es eigentlich klar ist, wenn das ganze Haus wild verlegt wird und in einem Raum dann mit "Muster" ob man dann üblicherweise im Recht (moralisch nicht rechtlich) ist Nachbesserungen zu fordern?

  • mit einem ungewolltem Muster bzw. in einer Linie verlegt.

    Woher kommt der Farbunterschied auf dem Bild rechts unten? Ist das nur auf dem Photo so oder auch in der Realität?

    Das würde mich mehr stören als Fugen die man kaum wahrnimmt, zumal in einem Ankleidezimmer das sowieso nur kurzzeitig am Tag genutzt wird. Was ist vom Boden nach Einrichtung überhaupt noch sichtbar?


    Auch eine mündliche Vereinbarung ist ein Vertrag, das Problem dabei ist nur, dass man im Streitfall diese Vereinbarung nicht nachweisen kann, und man glaubt gar nicht wie vergesslich Menschen sein können, zumindest wenn es zu ihrem Vorteil ist. Du kannst also anfragen und mit etwas Glück werdet Ihr Euch einig, wenn Ihr jedoch unterschiedlicher Meinung sein solltet, dann wird es schwierig.


    Meine persönliche Meinung, ich würde das wegen Geringfügigkeit abhaken.

    Wer weiß, wie weit die 3 Pakete reichen, und dann versucht man das ausgebaute Material weiter zu verwerten, passt nicht richtig, Fugen schließen nicht zuverlässig, oder was weiß ich, was da noch alle schief gehen kann. Am Ende wird noch gebastelt und man hat nichts gewonnen.

    In einem Wohnzimmer würde ich anders entscheiden, aber in einer Ankleidekammer?

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  • Wieso ? Ich sehe, das der Wilde Verband besteht. Es ist jede 2 Diele, die einen Stoß hat. Der liegt halt relativ mittig, da das der Raum so hergibt.

    Ich dachte schon, da wäre der Mindestversatz unterschritten, aber das ist ja nicht der Fall.

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  • Also, wenn das rechte Bild mit den roten Strichen nicht gewesen wäre, incl. der Überschrift, dann hätte ich gefragt, worum gehts. Also so ein Retzelbild quasi...

    Ich hasse schleimerei. Aufm Bau wird Tacheles geredet

  • wie der Titel schon sagt wurde bei uns jetzt schwimmender Parkett mit einem ungewolltem Muster bzw. in einer Linie verlegt.

    Der Rest vom Haus ist super, nur hier in den Endzügen des Verlegens hat der Parkettleger gemeint, weil er anscheinend nicht mehr viele Dielen hatte und sich Sorgen um den Verschnitt gemacht hat, im Ankleidezimmer hier so die Dielen verlegt. [...]

    Kann man hier eine Korrektur einfordern, also hat man das Recht auf Nachbesserung bei solchen "Mustern"?

    Auf ein Ankleidezimmer wäre ich hier niemals gekommen, ich hätte das für einen Flur gehalten. "Ungewollte Muster" entstehen zwangsläufig überall da, wo zwischen Auftraggeber und -nehmer Absprachen über die Strategie versäumt werden, wie mit Nichtkongruenzen zwischen Raum- und Materialabmessungen umgegangen werden soll.

    Klare Zieldefinitionen sind eine Bringschuld des Auftraggebers !

    (auch wenn der Laie da gerne eine Teilschuld des Fachhandwerkers sieht).

  • Sieh es mal so, Du hast resourcenschonend gewirtschaftet (bzw. der Bodenleger hat es getan), weil der Verschnitt optimal ausgenutzt wurde und keine neue Packung angebrochen wurde. Ansonsten wäre jede Menge Holz auf der Deponie gelandet. Eine Verschwendung. Wenn das jeder macht... Das sollte in einer Welt mit immer knapper werdenden Resourcen so langsam zur Normalität gehören. Falls sich jemand mal wirklich in die Umkleide verirren sollte und und das auffallen, kannst mit Nachhaltigkeitsargument brillieren und erntest Bewunderung. :)


    Es gibt Dinge, die lohnen sich nicht anzugehen und dazu gehört ein wilder Verband in einer Umkleide. Der ist wild, weil die Stöße nicht alle in einer Linie sind, also hat der Bodenleger seine Aufgaben getan. Irgend wo hört auch mein Verständnis auf. Und dann regt man sich über zu teures Bauen auf...

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Scheint mir hier aber ein misslungener " wilder Verband " zu sein, weil die Stöße im oberen Teil des Raums fast in Linie liegen.



    Irgenwie erscheint das wie ein Mix aus unterschiedlichen Arten von Verbänden und in diesem Falle wäre nicht das geliefert, was beauftragt worden ist bzw. der üblichen Beschaffenheit entspricht. Darauf, dass es nur ein Ankleidezimmer sein soll, käme es nicht an. Sieht ja eher " bescheiden aus, wenn man sich dort auch noch Schränke vorstellt.

  • Scheint mir hier aber ein misslungener " wilder Verband " zu sein, weil die Stöße im oberen Teil des Raums fast in Linie liegen.

    "Wilder" Verband heisst für mich in der Ausführung, das die neue Reihe mit dem nicht benötigten Abschnitt aus der vorherigen Reihe begonnen wird. Wenn hier nun die Raumbreite zufällig immer grob genau das gleiche Abschnittsmaß (z.B. 1/3) ergibt, ist der "Wilde" Verband erfüllt UND es ergibt sich eine "Linie".

    Und nu?

    Als SV würde ich wie folgt den "Minder"wert ermitteln:

    Technische Funktion Anteil am Gesamtwert 40 % - zu 100 % erfüllt der Belag die Anforderungen.

    Optische Funktion Anteil am Gesamtwert 60 % - für den uninformierten "neutralen" Betrachter zu 90 % erfüllt, also 10% von 60 % wären als Wert für die Optik anzusetzen.

    Jetzt müsste man nur noch die Fläche und den m²-Preis kennen und schon gäbs Zahlen.

    Groß wären die nicht - da bin ich SICHER :P

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Als Sachverständiger hast Du den Minderwert nur dann zu ermitteln, wenn die Parteien ( einvernehmlich ) oder das Gericht Dir das vorgeben, also von der Unverhältnismäßigkeit der Mangelbeseitigung im Sinne des Gesetzes ( und nicht nach Bauchgefühl ) ausgehen.


    Der TE hat mitgeteilt, dass er noch drei Pakete Fertigparkett übrig hat! Der " Lehrling " mußte also bei der Parkettverlegung nicht " auf Teufel komm raus " sparen und eine Verlegung ausführen, die er für einen " wilden Verband " hält. Aufklärungs-, Belehrungs- und Beratungspflichten hatte er auch noch, z.B. Fugen im äußersten Fall dort anordnen, wo die Schränke stehen und nicht im " Flitzebogen " in Raummitte.

  • Vielleicht liefert der TE noch ein paar Infos, insbesondere zum hier verlegten "Parkett".


    Über den dicken Daumen gepeilt dürfte der Raum kaum mehr als 120cm breit sein, vielleicht noch 150cm, das lässt sich anhand der Dielen schwer abschätzen. Die Dielen könnten entsprechend der Schiene am Türdurchgang eine Stärke von etwa 10mm haben. Die einzelnen Dielen hatten dann vermutlich eine Länge um die 120cm. Der TE schreibt von NF, es könnte also irgendein Klick-System sein. Wenn ich mir die Fugen so anschaue, dann wurden die wohl nicht verleimt. Gehen wir also von einem Klick-System aus.


    Ein Blick in die Verlegeanleitung könnte zu Tage fördern, dass hier ein Kopffugenversatz von min. 40cm einzuhalten ist, das wäre zumindest ein typischer Wert für diese Art von Dielen.

    d.h. Man könnte die Fuge nur im mittleren Bereich zwischen ca. 40 und 80cm "verteilen", die Randbereiche (40cm rechts und 40cm links) bleiben frei. Damit der Versatz der Kopffuge eingehalten wird muss man entweder bei jeder Reihe die Seite wechseln (links, rechts, links, recht) oder links, Mitte, rechts verlegen. Man hätte dann also 2 bzw. 3 Streifen auf dieser geringen Breite.

    Ersatzweise könnte man nach jeder Reihe eine durchgehende Diele verlegen und dann die nächste Reihe beliebig im mittleren Bereich (40-80cm) anordnen.


    Man hätte also die Fugen auch etwas anders anordnen können. Ob das am Ende besser aussieht, wenn man rechts und links einen fugenfreien Streifen hat, und sich die Fugen in der Mitte konzentrieren?

    Wie soll der Raum eingerichtet werden? Ein Schrank/Regal für Kleider hat auch eine Tiefe von 40-60cm, das wird sowieso eine enge Geschichte. Evtl. kann man eine Schrankwand auch an die rechte Wand stellen, dann verschwinden die Fugen. Ansonsten hat man die Fugen alle (mehr oder weniger) direkt vor der Schrankwand, und dahinter einen fugenfreien Randbereich.


    Nebenbei bemerkt, der Randabstand erscheint mir auf dem Bild etwas knapp, aber vielleicht täuscht die Optik. Das wäre bei dem schmalen Raum zwar nicht kriegsentscheidend, hinterlässt bei mir jedoch in der Summe den Eindruck, dass der Bodenleger vor Feierabend noch schnell fertig werden wollte.

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  • ThomasMD

    Hat den Titel des Themas von „Schwimmenden Parkett wurde ungewollt mit Muster bzw. Linie verlegt“ zu „Schwimmendes Parkett wurde ungewollt mit Muster bzw. Linie verlegt“ geändert.
  • Als Sachverständiger hast Du den Minderwert nur dann zu ermitteln, wenn die Parteien ( einvernehmlich ) oder das Gericht Dir das vorgeben, also von der Unverhältnismäßigkeit der Mangelbeseitigung im Sinne des Gesetzes ( und nicht nach Bauchgefühl ) ausgehen.

    Ich bin hier [im EF-B] aber nicht als G-SV unterwegs, ein Gericht gibts gemäß den aktuellen Infos des TE scheinbar auch nicht. ;)

    Ich hab hier den "Minderwert" nur grob angegeben, um dem TE zu zeigen um was (in €) er hier zu "streiten" versucht.

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  • Also, wenn ich jedes Mal nen SV rufen würde, wenn ich statt einer neuen 5m Latte ein 3m Reststück nehme, am Ende dann ein Bund übrig bleibt, dann hätte ich viel zu tun. Es ist doch völlig Wumpe, ob da am Ende drei Pakete übrig bleiben. Wenn der Bodenleger die geliefert hat, dann hat er vermutlich nicht richtig gerechnet, oder hatte mehr Ausschuß einkalkuliert, oder oder oder. Wenn das Material beigestellt wurde, wer sagt, aß richtig bestellt, der Händler richtig geliefert hat?


    Und, wer weiß, vielleicht können die drei Pakete sogar zurückgegeben werden und dann gibts noch ne Gutschrift?


    Deshalb den Bodenleger jetzt als "Lehrling" abzustempeln, ist völlig daneben.

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  • Vor allem: Selbst wenn die 3 Pakete ausgereicht hätten, die Fugen zu vermeiden.

    Dann hätte die Frage gelautet: Der Bodenleger hat das Material zu großzügig eingesetzt. Und gegen den (mündlichen) Vertrag verstoßen, weil nicht wie vereinbart ein wilder Verband verlegt wurde

    ;)

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