Zu Große Bohrlöcher in Fliesen

  • Hallo zusammen,


    habe in meinem Bad eine runde Wandarmatur. Der Fliesenleger hat aber beim Verlegen das Loch dafür zu groß ausgeschnitten, sodass die Bohrung über die Rosette (rund 2 mm) geht. Das Bohrloch an sich ist rund 0,9 - 1 cm zu groß. Mir ist klar, dass es eine gewisse Toleranz für die Bohrung geben muss, jedoch ist die Funktion der Rosette das Loch zu verdecken. Der Verleger meinte jedoch, dass laut Norm Überstände von bis zu 5 mm über die ROSETTE geduldet werden müssen.
    Kann mir bitte jemand sagen in welcher Norm dies geregelt ist?


    Liebe Grüße


    Smata

  • in welcher Norm dies geregelt ist?

    Ich befürchte hier wird sich niemand finden, der mit solchen Normen in "Nicht BRD" vertraut ist. Es wäre hilfreich zu schreiben, für welches Land hier Normen gesucht werden, evtl. kann man ja Europäische Normen heranziehen (sofern in dem entsprechenden Land harmonisiert).


    Mir wäre nicht bekannt, dass trotz Rosette noch eine Fuge sichtbar sein darf, wenn eine Rosette nicht passt, dann muss man nach einer größeren schauen. Ich bin aber kein Fliesenleger und kenne diese Normen nur bruchstückhaft. Wenn der Fliesenleger jedoch diese Behauptung aufstellt, dann kann er die sicherlich begründen.

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  • Da der rechtliche Rahmen in „Nicht BRD“ unbekannt ist, lässt sich auch über dortige Normen nicht zielgerichtet nachdenken.


    Generell würde ich die ausführende Firma bitten, ihre Aussage zur Normgerechtigkeit schriftlich zu belegen. In D ließe sich das auch bis zur Abnahme juristisch fundiert einfordern.


    Für D wäre mir spontan keine a.T.d.T. bekannt, welche hierzu eine belastbare eindeutige Aussage trifft. Aber es geht ja nicht um D.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ah sry wegen dem nicht BRD. Wollte nur nicht zu viele persönliche Daten bei der Anmeldung preisgeben.

  • Das mag ja sein und ist Deine Sache, aber welches territoriale Recht gilt, wissen wir jetzt immer noch nicht!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Eine deutsche Norm wäre passend :)

    Mein Gedanken war, dass es vielleicht eine Regelung von Bohrungen generell gibt. Denke nicht, dass in einer Norm Überstände über Rosetten explizit geregelt werden.

  • Der Verleger meinte jedoch, dass laut Norm Überstände von bis zu 5 mm über die ROSETTE geduldet werden müssen.

    Warum fragst Du den Verleger (welch Berufsbezeichnung :eek:) nicht, WELCHE Norm GENAU das ist. Dann musst du nicht lügen und kannst ALLE Daten für Dich behalten.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Ich fasse mal zusammen. Wir wissen, es gibt irgendeine Wandarmatur, und zwischen Rand der Abdeckrosette und Fliesenfläche zeigt sich eine Fuge mit ca. 2mm. Viel mehr Infos gibt es nicht.

    Vermuten kann man, dass der übliche Betrachtungsabstand bei Benutzung eher gering sein dürfte, ob es einem Dritten bei Benutzung des Badezimmers auffällt das ist fraglich. Man kann wohl davon ausgehen, dass zwischen dem TE und Fliesenleger die Ausführungsqualität nicht explizit vereinbart war. Bitte korrigieren wenn ich damit schon falsch liegen sollte.


    Überstände von bis zu 5 mm über die ROSETTE geduldet werden müssen.

    Wie schon geschrieben, sollte der Fliesenleger das belegen können. Ich kann nur vermuten, dass er sich dabei auf das für Deine Fliesen zulässige Fugenmaß bezieht. Dieser Behauptung kann ich nicht folgen, denn in meinen Augen bezieht sich das zulässige Fugenmaß auf Fugen die sich aufgrund des Fliesenformats (zwangsläufig) ergeben. Das kann man nicht auf Bohrungen in den Fliesen (Fläche) übertragen. Es wäre aber denkbar, dass ich mit dieser Meinung alleine bin.


    Ich bin kein Fliesenleger, also bemühe ich einmal meine Glaskugel :haue: und die sagt mir, dass solche Durchbrüche und Fugen in den Normen gar nicht geregelt sind, sondern man kann als Kunde das erwarten was allgemein üblich ist, und da würde ich davon ausgehen, dass eine Rosette eingesetzt wird um einen optischen Übergang zu schaffen, indem sie die Fuge vollständig überdeckt (sonst könnte man sich die Rosette auch sparen). Hinzu kommt, dass sich eine Wandarmatur im Blickfeld des Betrachters befindet, also anders als bei einem Durchbruch für ein Heizungsrohr irgendwo in einer Raumecke, schaut man bewusst auf diese Stelle. Da gehe ich davon aus, dass man einen höheren Anspruch an die Optik hat.


    Die Abdeckrosetten sind normalerweise so großzügig bemessen, dass ein optisch sauberer Übergang möglich ist. Man könnte auch sagen, das Fliesenbild wird nicht gestört, für den Betrachter wirkt das so, als würde die Fliese ungestört unterhalb der Rosette verlaufen. Warum der Fliesenleger die Fliese zu groß ausgeschnitten hat das bleibt sein Geheimnis, technisch notwendig war das wohl kaum. Ich vermute, dass er hier einfach gepennt hat.


    Nun stellt sich noch die Frage, wie schwer dieser optische Mangel wiegt. Das zu beurteilen ist an sich Sache eine Sachverständigen. Daraus ergibt sich dann auch, ob dieser geringfügige "Mangel" zu dulden wäre. 2mm bei einer Armatur mit 15cm ist etwas anderes als 2mm direkt im Blickfeld eines Nobel-Badezimmers bei einer Armatur mit 5cm Durchmesser.

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  • Der Fliesenleger wurde gefragt, leider rückt er (noch) nicht damit raus... (Das hat mich schon skeptisch gemacht und habe mittlerweile auch die Vermutung, dass es die Norm gar nicht gibt)

    Das zu bohrende Loch war rund 5 cm groß, geworden sind es ca. 7 und dadurch, dass nicht genau zentrisch gebohrt wurde ist der Überstand zu Stande gekommen. Die Rosette an sich ist ebenfalls rund 7 cm groß.

  • Der Fliesenleger wurde gefragt, leider rückt er (noch) nicht damit raus... (Das hat mich schon skeptisch gemacht und habe mittlerweile auch die Vermutung, dass es die Norm gar nicht gibt)

    Das zu bohrende Loch war rund 5 cm groß, geworden sind es ca. 7 und dadurch, dass nicht genau zentrisch gebohrt wurde ist der Überstand zu Stande gekommen. Die Rosette an sich ist ebenfalls rund 7 cm groß.

    Ich verstehe das Problem nicht.

    VOR der Abnahme ist es in der Pflicht nachzuweisen, dass seine Leistung Regelkonform ist. Ergo muss er mit dem Nachweis der behaupteten Schriftquelle um die Ecke kommen.

    PS: Ich kenne keine solche.....

    Ich tippe auf eine Luftnummer.

    Im Ergebnis dann, größere Rosette (wenn vom AG gewünscht) oder Fliesen raus und Neu...

    öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maurer- und Betonbauerhandwerk

  • Mein Gedanken war, dass es vielleicht eine Regelung von Bohrungen generell gibt.

    Nein, die gibt es so allgemein für das Bauwesen nicht - ich kenne sie jedenfalls nicht.


    Nochmal:

    Generell würde ich die ausführende Firma bitten, ihre Aussage zur Normgerechtigkeit schriftlich zu belegen. In D ließe sich das auch bis zur Abnahme juristisch fundiert einfordern.


    Für D wäre mir spontan keine a.T.d.T. bekannt, welche hierzu eine belastbare eindeutige Aussage trifft.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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