Guten Tag, meine Frage:
Ist es notwendig, wenn man beim Landgericht ein Beweissicherungsverfahren beantragen möchte oder Fragen an den Sachverständigen zum Gutachten stellen möchte einen Anwalt zu bemühen? Besteht dafür Anwaltzwang?
Ich würde mich über hilfreiche Hinweise freuen.