Antrag Beweissicherungsverfahren

  • Guten Tag, meine Frage:

    Ist es notwendig, wenn man beim Landgericht ein Beweissicherungsverfahren beantragen möchte oder Fragen an den Sachverständigen zum Gutachten stellen möchte einen Anwalt zu bemühen? Besteht dafür Anwaltzwang?

    Ich würde mich über hilfreiche Hinweise freuen.

  • Besteht dafür Anwaltzwang?

    Du hast doch einen Anwalt, was ist der Hintergrund Deiner Frage?

    Geht es um ein bereits laufendes Verfahren?


    Ich muss gestehen, dass sich bei mir, angesichts Deiner Themen und Beiträge, langsam maximale Verwirrung einstellt.

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  • Ist es notwendig, wenn man beim Landgericht ein Beweissicherungsverfahren beantragen möchte oder Fragen an den Sachverständigen zum Gutachten stellen möchte einen Anwalt zu bemühen? Besteht dafür Anwaltzwang?

    Zuerst sollte am einen Blick in die ZPO werfen und dann feststellen, dass das gemeinte Verfahren schon seit dem 17.12.1990 "selbständiges Beweisverfahren" heißt. Spätestens nach dieser Erkenntnis wird man eine/n Fach-Juristin/en bemühen, um formale Fehler zu vermeiden - ich würde dies jedenfalls tun.


    Sachlich empfehle ich dringend die inhaltliche Vorbereitung der Beweisfragen in jedem Bauprozess durch eine/n eigene/n (Privat-) Sachverständige/n, die/der ausdrücklich nicht öffentlich bestellt und vereidigt sein muss. Sie oder er muss aber dafür in der Lage sein, die festgestellten Mängel technisch korrekt und knapp zu beschreiben und die Beweisfragen so zu formulieren, dass die / der Gerichts-SV nur noch in Deinem Sinne antworten kann. Diesen Teil können Fachanwälte / -innen für Bau- und Architektenrecht nur in sehr seltenen Ausnahmefällen selbst erledigen.


    Wie schon hier mit

    ... denn die Informationen müssen ja mit der richtigen fachlichen Begrifflichkeit eindeutig beschrieben an die Mangelverursacher weitergegeben werden. Und schon ist man wieder bei einem strukturierten und dokumentierten Schriftstück. Wie man das dann nennt, ist dabei egal. Es macht jedenfalls Arbeit, kostet Zeit und damit am Ende Geld, selten unter 5 Stunden, mit Ortstermin, Fotos und Fundstellennachweis zu den a.R.d.T. eher 8 bis 10 Stunden und auch schon einmal 12 Stunden ... € für ein verwendbares Schriftstück mit dem die Fachanwältin die Arbeit erst vernünftig aufnehmen kann.

    von mir beschrieben.


    Ja, das kostet alles Geld, welches aber gut investiert ist, wenn man dank entsprechender Vorbereitung durch das Verfahren im eigenen Sinne gut durchkommt. Und das alles dauert typischerweise einige Jahre - leider.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Viel wichtiger wäre ein Privat-SV.


    Mit und ohne Anwalt KANN man/frau verlieren, OHNE Privat-SV hat man schon verloren.

    Deshalb suchte ich lange einen, ohne Erfolg. Als Verbraucher bin ich ausgeliefert.... Verloren!


    Was letzt endlich heißt, dass man für jeden Pfusch zahlen muss, wenn man nicht das Gegenteil beweisen kann? (ohne Fachmann)


    FAZIT: Besser nie einen Handwerker beauftragen!

  • Spätestens nach dieser Erkenntnis wird man eine/n Fach-Juristin/en bemühen um formale Fehler zu vermeiden.

    Ich vermute, die TE hat eine völlig falsche Vorstellung um was es da geht. Sie möchte wohl "Beweise sichern" bevor bzw. nachdem die Firma Mängel beseitigt hat. So würde ich das zumindest aus ihrem thread mit dem Dach interpretieren.


    Woher jetzt der SV kommt dem man Fragen stellen möchte, das erschließt sich mir auch nicht. Von einem laufenden Verfahren war bisher nicht die Rede, und angeblich ist sie ja auf der Suche nach einem SV. Wer weiß, was für Überraschungen noch kommen. Ich hoffe nur, die Zusammenarbeit mit ihrem Anwalt läuft nicht genau so konfus ab.

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  • Was letzt endlich heißt, dass man für jeden Pfusch zahlen muss, wenn man nicht das Gegenteil beweisen kann? (ohne Fachmann)

    Nein, man muss sich nur sachkundiger Hilfe versichern, wo man selbst nicht weiter weiß. Und in 130 km Entfernung von Cottbus gibt es mit max. 2 Stunden Fahrzeit in B Dutzende von SV aller Gewerke, wenn man denn in Cottbus und Umgebung wirklich garkeine finden sollte - was ich mir wegen der dortigen Uni mit Studiengängen zum Bauwesen kaum vorstellen kann.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker ()

  • Bauleitung beauftragen! Besser noch. Planung + Bauleitung. Kann auch in Personalunion von einer Person ausgeführt werden

    Gute Idee, das Dach sollte nur energieeffizient saniert werden. Kein Umbau. Alte Ziegel runter, Dämmung unter eine Dachhälfte auf 180mm und andere Ziegel wieder drauf. Ich hatte Vertrauen in die Beratung und Ausführung des 60jährigen Traditionsunternehmens.

    Deshalb habe ich auf Bauüberwacher verzichtet. :/

    Woher weisst Du dann, dass es

    Pfusch ist...

    Weil ich mit einem Sachverständigen sprach, der leidet keine Zeit für die Erstellung eines Gutachtens hatte, aber mir aufgrund von Fotos gleich sagen konnte, wo der Hase im Pfeffer liegt. Bestätigung dessen, fand ich im Regelwerk für das Deutsche Dachdeckerhandwerk.

    ABER: Ein Schriftstück in Form eines Gutachtens, habe ich trotzdem nicht.


    Nein, man muss sich nur sachkundiger Hilfe versichern, wo man selbst nicht weiter weiß.

    Ich habe seit letztem Jahr zwischen Görlitz und Frankfurt min.10 SV fürs Dach angefragt. 2 sind gekommen.

    Einer davon sagte das Gutachten erst auf mein Nachfragen ab. Der andere beschränkte sich wegen Zeitmangel.

    Die anderen hatten wegen der guten Auftragslage ihrer Dachdeckerunternehmen keine Zeit, es war die Anfahrt zu weit oder sie meldeten sich nicht mehr. Vielleicht liegt es am Geschlecht!? 😉


    Doch wie können Sie mir hier dabei helfen?


    Ich lasse mich gern durch Sie an einen SV fürs Dach vermitteln?!

    Beantworten die Frage, ob ich einen Anwalt für den Antrag eines "selbständigen Beweisverfahrens" benötige?

    Oder ich nehme meine Fotos, die Regeln aus dem Regelwerk und erarbeite selbst eine Dokumentation?

    🤷🏼‍♀️

  • Dachguru Gibt es einen schriftlichen Vertrag mit dem Dachdecker? Wenn ja, was ist vereinbart?

    Aus meiner Erfahrung kann ich vor einem "selbständigen Beweisverfahren" nur warnen. Es dauert lang, du brauchst einen Baurechtsanwalt, einen P-SV, um dem G-SV auf Richtigkeit überprüfen zu können und das Gericht hat null Interesse.


    PS Meins hat sich fünf Jahre hingeschleppt, hat allerdings mehr umfasst als nur das Dach.

  • Gibt es einen schriftlichen Vertrag mit dem Dachdecker? Wenn ja, was ist vereinbart?

    Ja, den gibt es. Der bezieht sich auf sein Angebot in dem alle Positionen mit Material und Preis angegeben sind.


    du brauchst einen Baurechtsanwalt, einen P-SV, um dem G-SV auf Richtigkeit überprüfen zu können und das Gericht hat null Interesse.

    Leider sah ich keine andere Möglichkeit, weil sich der Dachdecker tot stellte u.erst nach meiner Liste mit 13 Abweichungen vom Vertrag und zwei verstrichener Fristen u.einer meines Anwaltes, 5 Punkte davon beseitigte. Das schlecht belüftete Dach und gestückelte, faltig verlegte Klimamembran ohne Anschluss an Traufe und Mauerwerk hat er ignoriert. Da hat selbst der Gerichtsgutachter weggeschaut. Doch die Schlussrechnung ohne Aufmass war ohne Abnahme 2 Tage nach Fertigstellung im Briefkasten u.alles u.noch mehr wurde berechnet.

    Welchen anderen Weg könnte man noch gehen?

  • Da hat selbst der Gerichtsgutachter weggeschaut.

    Verstehe ich diese Formulierung richtig, dass über diesen Fall bereits prozessiert wird und im Rahmen dieses Prozesses vom Gericht ein ö.b.u.v. Gutachter bestellt wurde, welcher nach Erhalt des Kostenvorschusses einen Ortstermin durchgeführt hat?

    • wenn ja: Weshalb soll dann noch ein selbstständiges Beweisverfahren begonnen werden? Wer hat dann die Beweisfragen formuliert?
    • wenn nein: In wessen Auftrag und mit welchen Fragen war der "Gerichtsgutachter" unterwegs und weshalb wird er dann (vermutlich falsch) als Gerichtsgutachter bezeichnet, wenn er keiner ist?

    Ich habe seit letztem Jahr zwischen Görlitz und Frankfurt min. 10 SV fürs Dach angefragt. 2 sind gekommen.

    Einer davon sagte das Gutachten erst auf mein Nachfragen ab. Der andere beschränkte sich wegen Zeitmangel.

    Die anderen hatten wegen der guten Auftragslage ihrer Dachdeckerunternehmen keine Zeit, es war die Anfahrt zu weit oder sie meldeten sich nicht mehr. Vielleicht liegt es am Geschlecht!? 😉

    Vielleicht gibt es auch andere Gründe, die nicht offen ausgesprochen wurden, Befangenheit in irgendeiner Form oder sonstige Gründe, einen solchen Auftrag unattraktiv zu finden? Nicht jeder mag für jede/n arbeiten, auch nicht SV. Gerichts-SV müssen für das Gericht arbeiten.

    Doch wie können Sie mir hier dabei helfen?

    Ich, Skeptiker persönlich?

    Ich lasse mich gern durch Sie an einen SV fürs Dach vermitteln?!

    Ich würde für den ersten Schritt nicht unbedingt jemanden vermitteln wollen, sondern erstmal für den ersten Anlauf selbst tätig werden, CB ist ja nicht so weit weg von B. Die Fahrtkosten sind auf der Strecke aber schon spürbar. Im Stadtgebiet von Berlin fallen aber auch meist 1,0 - 1,5 h an. Auf Wunsch könnte ich auch bei meinen befreundeten Dachdeckern nachfragen, ob sie einen SV ihres Gewerks im Bereich der HWK Cottbus empfehlen können. Ob verfügbare SV in CB günstiger arbeiten als in B weiss ich nicht. Vielleicht haben sie auch niedrigere Stundensätze, benötigen aber länger für die Gutachtenerstellung? Man weiß es nicht ...

    Beantworten die Frage, ob ich einen Anwalt für den Antrag eines "selbständigen Beweisverfahrens" benötige?

    ?


    Ja, ich würde zuerst einen SV, erst danach ggf. einen Anwalt hinzuziehen. Die Liste vom SV kann man auch selbst zur Firma schicken und mit Frist zur Beseitigung auffordern. Mehr machen Juristinnen im ersten Schritt auch nicht unbedingt. Bei einem selbstst. Beweisverfahren reicht das aber natürlich nicht aus, da müssen konkrete Fragen gestellt werden. Das kostet noch etwas Zeit mehr.


    Der Sinn einer selbstständigen Beweissicherung erschlösse sich mir bei einem bereits laufenden Hauptverfahren nicht. (s.o.) Ob diese überhaupt sinnvoll sind, ist eine überwiegend juristische Frage. Ich habe schon mehrfach aus Juristenmund Gründe gehört, weshalb selbstständige Beweisverfahren im Einzelfall für nur recht eingeschränkt sinnvoll gehalten wurden. Vielleicht mag Eric etwas dazu schreiben?

    Oder ich nehme meine Fotos, die Regeln aus dem Regelwerk und erarbeite selbst eine Dokumentation? 🤷🏼‍♀️

    Ich würde das für mich so tun, aber da ich Mängel schon bei der Ausführung entdecke, natürlich schon viel eher. Und ich wüßte eben auch, was ich schreiben müsste. Deshalb gab es das Problem auf meinen Baustellen erfreulicherweise bisher auch nicht.


    Ohne eigene Dokumentation würde ich weder ein Beweisverfahren noch eine Klage in der Hauptsache angehen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Da hat selbst der Gerichtsgutachter weggeschaut.

    Zement mal.

    Wenn es denn wirklich ein G-SV [siehe Skeptiker ], dann hat der die ihm gestellten Beweisfragen ZU BEANTWORTEN. Also wurde ihm:

    1.) die Frage nicht gestellt

    2.) keine Schlechtleistung angekreidet

    3.) er zu unrecht als G-SV bezeichnet


    Was trifft zu?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Gerichts-SV müssen für das Gericht arbeiten.

    Auch aus diesem Grund wurde ein selbständiges Beweisverfahren beantragt. Die Rechtsschutzversicherung meinte, dass es in den meisten Fällen darauf hinaus läuft, weil Privatgutachten nicht anerkannt werden.

    wenn ja: Weshalb soll dann noch ein selbstständiges Beweisverfahren begonnen werden? Wer hat dann die Beweisfragen formuliert?

    Ich habe die Mängel zusammengetragen, mein Anwalt hat sich einige herausgepickt und Fragen formuliert. Der Gutachter schaute mal mehr, mal weniger und schrieb ein Gutachten in dem nicht alle Fragen angesprochen bzw. beantwortet sind, oder aber seine Vermutungen festgehalten wurden, die parteiisch klingen. Deshalb soll es eine Befragung des SV geben, bei dem ich gern auch Fragen von meinem beauftragten aber beschränktem Privatgutachten einbringen möchte. Mein Anwalt bringt diese nicht ein bzw. greift die Vermutung der Gerichtsgutachters auf. Vielleicht verstehe nur ich nicht warum, aber die Kommunikation zwischen uns war von Anfang karg. Doch mir kostet das Verfahren Geld, der Sachverständige u.der Anwalt...und ich möchte nur ein korrektes Dach für das gerade auch das Gutachten Voraussetzung seien soll. Die Verhandlung im Anschluss begleitet der Anwalt nicht. Doch daraufhin müsste gerade die Verantwortung geklärt werden.

    Ansonsten macht die Gegenseite eine Aufrechnung mit Schadenersatzforderung auf. Der Dachdecker hat gleich nach dem Erscheinen des Gutachten einen Termin zur Beseitigung nach dem Vorschlag des SV geschickt. Doch die Beseitigung mit den vorgeschlagenen Varianten wäre absurd u.nur preisgünstig (wieder im Sinn des DD). Deshalb benötige ich gleich einen Dachdecker oder Sachverständigen, der seine Arbeit Ernst nimmt.

    Vielleicht gibt es auch andere Gründe, die nicht offen ausgesprochen wurden

    Das vermute ich inzwischen auch. Doch es hilft mir nicht.

    für den ersten Anlauf selbst tätig werden, CB ist ja nicht so weit weg von B. Die Fahrtkosten sind auf der Strecke aber schon spürbar. Im Stadtgebiet von Berlin fallen aber auch meist 1,0 - 1,5 h an. Auf Wunsch könnte ich auch bei meinen befreundeten Dachdeckern nachfragen

    Gern. Als was könnten Sie tätig werden? Vielleicht können sie gleich einen Dachdecker einpacken, der Lösungsvorschläge, ein Kostenangebot unterbreitet und nach Klärung die Beseitigung übernimmt?!🤔🙏


    Wenn es denn wirklich ein G-SV [siehe Skeptiker ], dann hat der die ihm gestellten Beweisfragen ZU BEANTWORTEN. Also wurde ihm:

    1.) die Frage nicht gestellt

    2.) keine Schlechtleistung angekreidet

    3.) er zu unrecht als G-SV bezeichnet

    Ich vermute von jedem etwas...

    Doch schon bei der Begehung war ich irritiert und als ich es dann las, war ich schockiert und jetzt fast hoffnungslos. Deshalb wende ich mich trotz Anwalt u.diesem Gutachten an dieses Forum! Es ginge o.geht unter diesen Voraussetzungen sehr dramatisch schlecht für mich aus. Und ich wüßte nicht einmal warum...

    Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, hoffnungsvolle Feststellungen und hilfreiche Ideen 🙁👍und wünsche allen Mitlesern bessere Erfahrungen und einen guten Abend!

  • Kennt hier jemand eine:n Fachanwalt:in für Baurecht, die:der sich auch für Bauherr:innen einsetzt? Oder ist diese Frage wegen parteilicher Werbung hier nicht erlaubt? 🤔🤷🏼‍♀️🙃

  • Welchen Beruf übt der G-SV im "zivilen Leben" aus?

    Inhaber eines Dachdeckerunternehmens....

    Meine Oma hätte dazu gesagt...den Bock zum Gärtner gemacht. Aber er muss ja auch was von diesem Handwerk verstehen 😉

  • Inhaber eines Dachdeckerunternehmens....

    Meine Oma hätte dazu gesagt...den Bock zum Gärtner gemacht. Aber er muss ja auch was von diesem Handwerk verstehen 😉

    Zur Verteidigung der Sachverständigenehre: Nein, hier wird nicht der Bock zum Gärtner gemacht. Wie Du im letzten Satz schon zutreffend anmerkst (den Zwinkersmile hätte man sich auch sparen können), muss der Sachverständige von der zu begutachtendem Materie Ahnung haben, er kommt daher zwingen immer aus dem gleichen Metier. Ohne dem Maurer erster zu nahetreten zu wollen, aber er wird wohl kaum beurteilen können, ob die Arbeiten eines Dachdeckermeisters fachgerecht ausgeführt worden sind, genauso wenig wie der Dachdeckermeister umgekehrt beurteilen kann, ob die Arbeiten des Maurermeisters fachgerecht ausgeführt wurden. Oder ein Architekt ob die statischen Berechnungen eines Bauingenieuren fachlich richtig sind.

    Der öffentlich bestellte und vereidigter Gutachter ist per Gesetz dazu verpflichtet, seine Gutachten unabhängig und unparteiisch zu erstatten. Das zu überwachen ist Aufgabe der Richter und Anwälte, ggfs. wäre der Sachverständige wegen Befangenheit abzulehnen, wobei die Hürden, um dies zu erreichen, relativ hoch sind...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Nur aus Interesse:

    Du beginnst mit

    Ist es notwendig, wenn man beim Landgericht ein Beweissicherungsverfahren beantragen möchte oder Fragen an den Sachverständigen zum Gutachten stellen möchte einen Anwalt zu bemühen? Besteht dafür Anwaltzwang?

    Plötzlich gibt es Anwälte und gerichtlich bestellte Sachverständige.


    Kannst Du bitte den aktuellen Stand des Verfahrens mitteilen?

    Idealerweise mit "korrekten" Fachbegriffen.


    P.S.: Ein "Sachverständiger" ist was anderes als ein "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" und das ist was anderes als ein "vom Gerichte bestellter Sachverständiger".

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • P.S.: Ein "Sachverständiger" ist was anderes als ein "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" und das ist was anderes als ein "vom Gerichte bestellter Sachverständiger".

    Wobei ein vom Gericht bestellter Sachberständiger immer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Auch aus diesem Grund wurde ein selbständiges Beweisverfahren beantragt. Die Rechtsschutzversicherung meinte, dass es in den meisten Fällen darauf hinaus läuft, weil Privatgutachten nicht anerkannt werden.

    Auch wenn es hier ganz klar formuliert zu sein scheint frage ich noch einmal mit meinen Worten nach:


    Bisher wurde von einem von Dir hierfür beauftragten Rechtsanwalt ein selbstständiges Beweis begonnen. Weshalb fragtest Du dann noch einmal:

    Ist es notwendig, wenn man beim Landgericht ein Beweissicherungsverfahren beantragen möchte oder Fragen an den Sachverständigen zum Gutachten stellen möchte einen Anwalt zu bemühen?

    Offensichtlich ist doch bereits ein Anwalt involviert! Ist Deine Frage ernst gemeint? Verstehe ich irgendwas falsch? Es ist wirr!

    Ich habe die Mängel zusammengetragen, mein Anwalt hat sich einige herausgepickt und Fragen formuliert.

    :eek:


    Wenn das wirklich so war, habt ihr euch gemeinsam (durch Sparsamkeit an der falschen Stelle?) schon mal kräftig selbst in die Beine geschossen, damit es nichts zu einfach wird. Herzlichen Glückwunsch!


    :wall:


    Der Gutachter schaute mal mehr, mal weniger und schrieb ein Gutachten in dem nicht alle Fragen angesprochen bzw. beantwortet sind, oder aber seine Vermutungen festgehalten wurden, die parteiisch klingen. Deshalb soll es eine Befragung des SV geben, bei dem ich gern auch Fragen von meinem beauftragten aber beschränktem Privatgutachten einbringen möchte.

    Weshalb ist der Privat-SV beschränkt und von wem? Ich verstehe nur noch Bahnhof! Erfreulich immerhin, dass die Schussverletzungen in den Beinen jetzt behandelt werden sollen, aber weshalb erst jetzt? Und weshalb wurde überhaupt zur Waffe gegriffen und diese gegen die eigenen Beine gerichtet? Das hätte an den Anfang gehört!

    Mein Anwalt bringt diese nicht ein bzw. greift die Vermutung der Gerichtsgutachters auf.

    Tja, dumm gelaufen. Aber wenn dem Gerichtsgutachter erstmal die falschen Fragen gestellt wurden, sind die daraus resultierenden unerwünschten Antworten nur sehr schlecht wieder aus der Welt zu schaffen! :nono:

    Vielleicht verstehe nur ich nicht warum, aber die Kommunikation zwischen uns war von Anfang karg. Doch mir kostet das Verfahren Geld, der Sachverständige u.der Anwalt...und ich möchte nur ein korrektes Dach für das gerade auch das Gutachten Voraussetzung seien soll. Die Verhandlung im Anschluss begleitet der Anwalt nicht.

    :eek:


    :nono:


    ??? Der Anwalt ist von Dir direkt beauftragt? (Ich kann das alles nicht verstehen und auch nicht glauben!)

    Ansonsten macht die Gegenseite eine Aufrechnung mit Schadenersatzforderung auf. Der Dachdecker hat gleich nach dem Erscheinen des Gutachten einen Termin zur Beseitigung nach dem Vorschlag des SV geschickt. Doch die Beseitigung mit den vorgeschlagenen Varianten wäre absurd u.nur preisgünstig (wieder im Sinn des DD). Deshalb benötige ich gleich einen Dachdecker oder Sachverständigen, der seine Arbeit Ernst nimmt.

    Es gibt in einem Beweisverfahren also bereits Lösungsvorschläge des Gerichts-SV? :eek: Wer hat ihn dazu veranlasst?


    Wer hat die entsprechenden Beweisfragen gestellt und formuliert? (Ich kann das alles nicht verstehen und auch nicht glauben!)

    Als was könnten Sie tätig werden?

    Na, als Dachdecker sicher nicht. Der Rest steht in meinem Profil. Weitere Auskünfte gerne auf Nachfrage per Konversation oder telefonisch - und gegen Honorar! Aber ich frage mich immer mehr, was da eigentlich die Aufgabe sein soll, wenn da schon Zwillinge im Brunnen mit dem Untergehen kämpfen und das Wasser dabei ganz kurz unter deren Nasen steht.

    Vielleicht können sie gleich einen Dachdecker einpacken, der Lösungsvorschläge, ein Kostenangebot unterbreitet und nach Klärung die Beseitigung übernimmt?!🤔🙏

    Mir scheint, dass hier weder das Ziel eines selbstständigen Beweisverfahrens im Bauprozess noch die Aufgaben der Prozessbeteiligten darin auch nur ansatzweise klar sind. Für eine Planung, Ausschreibung und die Angebotseinholung braucht man einen Architekten, für Angebote ausführende Firmen und für die Fragen an einen Gerichts-SV einen eigenen Privat-SV.

    Deshalb wende ich mich trotz Anwalt u.diesem Gutachten an dieses Forum! Es ginge o.geht unter diesen Voraussetzungen sehr dramatisch schlecht für mich aus. Und ich wüßte nicht einmal warum...

    Auf konkrete Schilderungen und Fragen lässt sich konkret antworten. Hier wird es leider bei jedem neuen Beitrag nur immer noch wirrer! :rb:


    Kommt jetzt ein "Sorry, ich konnte nicht an mich halten, ich wollte euch alle nur 'mal testen, ob ihr mir die Geschichte abnehmt! :lach: " ? Ich hoffe sehr darauf!

    Wobei ein vom Gericht bestellter Sachberständiger immer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist...

    Nein, das ist er nicht zwingend, dass "soll" er nur sein. Die Bestellung erfolgt auch nicht vom Gericht, sondern von den Bestellungskörperschaften in dessen Bezirk. Wenn im jeweiligen Sachgebiet und Gerichtsbezirk von den Bestellungskörperschaften niemand bestellt wurde, muss man sich anderweitig behelfen: Auswärts oder ohne Bestellung oder ... Hochschullehrende ("Professoren") der jeweiligen Fachrichtungen sind grundsätzlich auch immer geeignet.


    Gerne verwechselt wird anscheinend auch eine Vereidigung durch die Bestellungskörperschaft mit einer durch eine Kammer während der Verhandlung!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Beitrag von Skeptiker ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Doppelpost ().
  • Ich habe die Mängel zusammengetragen, mein Anwalt hat sich einige herausgepickt und Fragen formuliert

    Hier lagen einige der Kardinalfehler:


    Der Anwalt braucht eine Privat-SV zur Zuarbeit und zur Vorbereitung der Beweisfragen.

    Und DU brauchst den, damit Du nicht Blödsinn bemängelst und zur Bewertung des Gerichtsgutachtens.


    in dem nicht alle Fragen angesprochen bzw. beantwortet sind,

    Da hätte der Anwalt GANZ LAUT: Schlechtachten schreien müssen


    Ich VERMUTE hier als Ursache eine Kombi aus falscher Sparsamkeit,Lustlosigkeit und Desinteresse auf allen Seiten.


    Kommt jetzt ein "Sorry, ich konnte nicht an mich halten, ich wollte euch alle nur 'mal testen, ob ihr mir die Geschichte abnehmt!

    Auf so eine Erklärung hoffe ich auch, auch wenn ich mir dann verar... äppelt vorkäme.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Nein, das ist er nicht zwingend, dass "soll" er nur sein. Die Bestellung erfolgt auch nicht vom Gericht, sondern von den Bestellungskörperschaften in dessen Bezirk. Wenn im jeweiligen Sachgebiet und Gerichtsbezirk von den Bestellungskörperschaften niemand bestellt wurde, muss man sich anderweitig behelfen: Auswärts oder ohne Bestellung oder ... Hochschullehrende ("Professoren") der jeweiligen Fachrichtungen sind grundsätzlich auch immer geeignet.

    Danke, wieder etwas gelernt...

    Wobei ich das mit den Professoren ja noch nachvollziehen kann. Hier könnte man ja schließlich argumentieren, dass sie auf Grund ihrer Stellung die entsprechende Sachkunde nachgewiesen haben...

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  • Ich VERMUTE hier als Ursache eine Kombi aus falscher Sparsamkeit,Lustlosigkeit und Desinteresse auf allen Seiten

    Vermutlich...jedoch komme ich mir wie der Motor vor, der an allen Enden anschubsen muss, um zu bewegen. Ist ja im eigenen Interesse. Aber allein auf weiter Flur, geht mir der Treibstoff aus.

    Der Anwalt braucht eine Privat-SV zur Zuarbeit und zur Vorbereitung der Beweisfragen.

    Und DU brauchst den, damit Du nicht Blödsinn bemängelst und zur Bewertung des Gerichtsgutachtens

    Um das zu bewerten bin ich zum Anwalt. Und ich wiederhole, habe einn SV erfolglos gesucht.

    Doch hätte, wäre usw.hilft mir nicht. Wollte hier auch nicht nur für Gesprächsstoff sorgen.

    Da ich der Meinung bin, daß die Fragen im Antrag nicht soooo schlecht waren, aber der Anwalt nicht mit "Schlechtachten" reagiert hat, liegt dort der Fehler zum Wendepunkt.


    Ich bräuchte einen Sachverständigen, der ein Gegengutachten erstellt. Gibt es hier einen? Kennt jemand einen?

    Offensichtlich ist doch bereits ein Anwalt involviert! Ist Deine Frage ernst gemeint? Verstehe ich irgendwas falsch?

    Und einen Anwalt, der sich für seinen Mandanten einsetzt und berät, dass tut meiner nicht. Sonst wäre es vermutlich nicht so weit gekommen.

  • Weshalb ist der Privat-SV beschränkt und von wem?

    Und "nein" nicht der SV ist beschränkt, das Privatutachten ist damit gemeint, weil es nicht alle Themen des Antrages zum Beweissicherungverfahren aufgreift.

  • ? Der Anwalt ist von Dir direkt beauftragt? (Ich kann das alles nicht verstehen und auch nicht glauben!)

    Doch, kannst du aber, zur Beantragung des Selbständigen Beweissicherungsverfahren als Grundlage für eine Verhandlung mit dem Dachdecker, um evtl. einen Vergleich o.ä. zu erreichen. Aber leider kommuniziert und arbeitet er nicht mit mir, wie sich herausstellt....

    Daher meine Frage vom Anfang: Könnte ich selbst auch ohne Anwalt die Fragen an den Sachverständigen beim LG einreichen? Und wer könnte mir hier mit Rat oder Tat - beim Gegengutachten/ oder Formulierung von Fragen an den SV zum Gutachten der Beweissicherung helfen?

    Oder weiß einen Anwalt, der Bauherr:innenvertritt?

  • Und "nein" nicht der SV ist beschränkt, das Privatutachten ist damit gemeint, weil es nicht alle Themen des Antrages zum Beweissicherungverfahren aufgreift.

    Also seid ihr in einem selbstständigen Beweisverfahren, in welchem der Anwalt nach einer Liste von Dir Beweisfragen formuliert hat. Die Beantwortung dieser Beweisfragen wurden nach Deinem Post bereits nach dem Ortstermin und der Vorlage des Gerichtsgutachtens von einem von Dir beauftragten Privatgutachter schriftlich bewertet (wann wurde dieser womit beauftragt?). Mit dieser Bewertung bist Du unzufrieden, womit genau? Weshalb braucht es jetzt noch einen zweiten Privatgutachter?


    (Ehrlich geschrieben wundert mich an Deiner Darstellung sehr stark und trotzdem mit jedem neuen Post von Dir immer noch mehr, dass die von bspw. mir als fehlend benannten Vorgänge bzw. nicht beteiligten Personen immer nach deren Nennung von Dir im Nachhinein beiläufig als doch bereits erfolgt / beteiligt geschildert werden. Das kommt mir wie ein mechanisches Echo auf die Beiträge der anderen an der Diskussion beteiligten Personen vor. Fällt Dir das wirklich immer erst durch die Hinweise Dritter auf oder hast Du das vorher für unwichtig gehalten. Benutzt Du immer nur aus Unkenntnis unpassende Begriffe? Geht es Dir hier wirklich um (D)einen realen Rechtsfall oder ist dieser Thread eine Beschäftigungsmaßnahme, ein Testlauf für eine Forums-AI oder etwas ähnliches? Irgendetwas an Deiner Geschichte oder an Deinem Informationsvortrag passt einfach nicht und es scheint nicht nur die Benutzung falscher Begriffe zu sein!)

    Daher meine Frage vom Anfang: Könnte ich selbst auch ohne Anwalt die Fragen an den Sachverständigen beim LG einreichen?

    Natürlich kannst Du, aber sinnvoll ist es ganz sicher nicht, in diese eh schon sehr verworren wirkende Geschichte noch mehr Durcheinander zu bringen! Vor Gericht sollte nur Dein Anwalt für Dich sprechen! Ich als juristischer Laien würde als Anwalt jedenfalls mein Mandat niederlegen, wenn mein Mandant gegenüber dem Gericht Schriftsätze verfasst, von denen ich nichts weiß.

    Und wer könnte mir hier mit Rat oder Tat - beim Gegengutachten/ oder Formulierung von Fragen an den SV zum Gutachten der Beweissicherung helfen?

    Der / die Privatsachverständige, von welcher/m Du oben geschrieben hast. Gibt es den nun, oder nicht?

    Oder weiß einen Anwalt, der Bauherr:innenvertritt?

    Fast jeder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Weiß Dein Anwalt, dass Du mit ihm mehr als unzufrieden bist? Hast Du selbst etwas getan, um diese Unzufriedenheit zu beenden?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Und damit bist Du unzufrieden?

    Korrekt. Hier suchte ich vorerst die Info, ob ich vor dem LG wg. des Antrages tätig werden könne, weil mein Anwalt mir nicht antwortete, als ich ihn fragte, ob er einen Antrag auf Befragung stellt und dann meine Fragen an den Sachverständigen (aus dem Privatgutachten) ignorierte u.den Antrag gleich mit seinen Formulierungen, der Gegenseite dienlich, an das LG schickte.

    Meine Hoffnung ist, wenn man jetzt die richtigen Fragen stellen würde, könnte man evtl.was retten?!

    Irgendeinen Weg aus dem Dilemma muss es doch geben. Ich weiß nur keinen u.mein Anwalt berät nicht.

    Leider hatte ich zu hohe Erwartungen an ein Forum. Hier dreh ich mich Kreis und verwirre....was natürlich nicht meine Absicht ist! Sorry.

    Aber ich verarsche hier keinen u.möchte keinem die Zeit stehlen...ich bin hier, weil ich durch Brainstorming Hilfe erwartete. DANKE.