Guten Morgen
ich habe folgende Frage über die ich mit Freunden in eine Diskussion geraten bin:
An deren Grundstück angrenzend wird ein Haus gebaut. Durch die Baugrube ist es zu Senkungen gekommen, wodurch die an deren Haus angebaute Garage nun derart ins Wanken geraten ist, dass sie einsturzgefährdet ist (3 Garagen, darüber ein Dachstuhl, am Kopfende der Garage noch ein vom Garten zugänglicher Abstellraum. Insgesamt ein Baukörper von 7x8 Metern.
An sich ist die Sache unstreitig, der verantwortliche Bauherr sieht seine Verantwortung, hat es der Versicherung gemeldet etc...
Nun die Frage: Die Garage ist top in Schuss, immer gepflegt, wie das Haus BJ 1962 auch.
Wie schaut es denn in solchen Fällen mit dem Schadenersatz aus. Die Garage muss weg und neu gebaut werden. Wird bei sowas nur der Zeitwert der Garage ersetzt? Muss der verantwortliche Bauherr eine baugleiche Garage hinstellen? Es wird befürchtet, dass man auf einem erheblichen Teil des Schadens sitzen bleiben könnte, weil der Neubau der Garage erheblich teurer sein dürfte, als der wie auch immer ermittelte "Wert" der Garagen.
Wie wird denn bei sowas vorgegangen?
Grüße,