Wie Kostensteigerungen bei Bauleistungen von 2012 zu heute ermitteln?

  • Weiß jemand, wie Preissteigerungen bei Baukosten von 2012 auf das Jahr 2024 hochgerechnet werden können? Gibt es einen Faktor?

    Das Gericht beim Schadensersatz ein Verhältnis von 1 : 58 angesetzt.

  • Weiß jemand, wie Preissteigerungen bei Baukosten von 2012 auf das Jahr 2014 hochgerechnet werden können? Gibt es einen Faktor?

    Das Gericht beim Schadensersatz ein Verhältnis von 1 : 58 angesetzt.

    Von welchem Quartal 2012 wird auf welches Quartal 2014 umgerechnet? Erfolgt eine Verzinsung bis heute?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Skeptiker

    Tippfehler, es muss 2024 heißen. Bitte um Entschuldigung!

    Gericht: "Die im Gutachten 2012 geschätzten Kosten wurden entsprechend der durch den Sachverständigen im Termin vom 13.012023 angegebenen Preissteigerung angepasst (Verhältnis 1 : 58)".

  • Tippfehler, es muss 2024 heißen. Bitte um Entschuldigung!

    Ich habe das korrigiert.


    Die 1:58 kann ich nicht nachvollziehen. ich würde als Richtschnur den Baukostenindex heranziehen, oder geht es nur um ein einzelnes Gewerk? Diese können stark vom Baukostenindex abweichen.

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  • Tippfehler, es muss 2024 heißen. Bitte um Entschuldigung!

    Gericht: "Die im Gutachten 2012 geschätzten Kosten wurden entsprechend der durch den Sachverständigen im Termin vom 13.012023 angegebenen Preissteigerung angepasst (Verhältnis 1 : 58)".

    okay, ich korrigiere:

    Von welchem Quartal 2012 wird auf welches Quartal 2024 umgerechnet?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Für das Jahr 2024 gibt es ja erst eine Veröffentlichung zum 1. Quartal (Veröffentlichung war vor 2 oder 3 Wochen). Rechnet man den Wert auf das Basisjahr 2010 um, dann ergibt sich 180,2. Für das Jahr 2012 könnte man mangels Vorgabe (Quartal) die jahresmitte nehmen, also 105,2. (Basis 2010) oder den jahresmittelwert 105,375. Die Steigerung von Jahresmitte 2012 auf Q1-2024 wäre dann 1,7224 bzw. bezogen auf den jahresmittelwert 2012 dann 1,7101 (jewils auf 4. Nachkommastelle gerundet).


    Zum SV Termin am 13.01.2023 war der Wert für Q4-2022 bereits veröffentlicht, 171,7 (Basis 2010), das ergäbe dann einen Faktor von 1,63. Den müsste man dann auf das aktuelle Datum indexieren.


    Die genannten "58" kann ich mir nicht erklären. Evtl. hat der SV einen früheren Stichtag genommen. Das ist mir jetzt schon in mehreren Verkehrswertgutachten aufgefallen, dass die SV das Veröffentlichungsdatum nicht aktualisiert haben. Das macht bei geringen Baukostenteigerungen nicht viel aus wenn die Baukosten nur moderat steigen, aber in den letzten beiden Jahren waren die Erhöhungen ja nicht unerheblich.

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  • Danke!

    Dann soll ich 1,58 akzepzieren? Es sind ohnehin Vorschüsse.


    PS Bin froh, dass endlich ein Urteil ergangen ist. Die Klage war von 2015 .

  • 1,58 wäre für Dich von Vorteil weil der Vorschuss geringer ist. Oben hattest Du aber von 1:58 geschrieben, das hat mich verwirrt.

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  • Aus dem BKI I / 2024 ergibt sich je nach Betrachtungszeitraum


    Zeitraum (Quartal / Jahr)Index 2015FaktorFaktor
    I / 2024163,31,731,72
    IV / 2022154,71,641,63
    2015 (akt. Indexwert)100,0
    II / 2012094,71,00
    I / 2012094,21,00


    ein Faktor zwischen 1,63 und 1,73, also etwas mehr als die vom Gericht meiner Meinung nach mit 1,58 falsch ermittelten und noch falscher geschriebenen „1:58“. Der Unterschied ist aber so gering, dass es sich nicht unbedingt lohnt, um die überschaubare Differenz (weiter) zu streiten. Wenn man allerdings den für Dich besonders günstigen (und mit heutigem Stand auch realen) Zeitraum I / 12 bis I / 24 betrachtet, liegt die Differenz aber schon bei gut 9 %. In absoluten Zahlen kann das bei einem größeren strittigen Betrag von bspw. 100.000 € oder mehr aber schon relevant sein und Bauprozesse haben ja oft ganz erhebliche Streitwerte, so dass 9 % einen fünf- oder sechsstelligen Betrag ausmachen können.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Danke, dass ihr euch die Arbeit gemacht habt!

    Es geht um die Schadensummen, die mir als Vorschuss zustehen. Die hat der G-SV mit dem Faktor hochgerechnet. Es geht auch um Zinsen, die mir zustehen, seit der Zustellung des Klage an den Gegner. 1: 58 ist sicher ein Tippfehler im Urteil.

    Da der Gegner vors OLG geht, könnte sich der Vorschuss noch noch ändern. Dann lasse ich es jetzt so.

  • wenn es um den Vorschuss für Dich geht dann wären die 1,6x natürlich besser. Der Unterschied ist aber überschaubar.

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  • 1: 58 ist sicher ein Tippfehler im Urteil.

    Was sagen denn dein Anwalt und DEIN Sachverständiger dazu?


    P.S.: 1:58 würde eine Quote von 17,2 % ergeben. Düfte mehr als falsch sein ;)

    Steht aber anscheinend im Urteil.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • P.S.: 1:58 würde eine Quote von 17,2 % ergeben. Düfte mehr als falsch sein ;)

    Habe ich mich vertippt? Ich komme bei 1:58 auf eine Quote von 1,72% ;)


    In dem Urteil ist so einiges falsch.

    Wenn man bedenkt, wie oft Anwälte und Sachverständige Fehler machen, dann wundert es nicht, dass auch Urteile Fehler enthalten können. Ich würde hier noch nicht einmal Absicht oder Boshaftigkeit unterstellen, viele Fehler entstehen aufgrund der Komplexität der Probleme/Fragestellungen, oder auch aus Nachlässigkeit (ist ja "nur" ein Job). Die Frage ist, ob diese geringfügig, akzeptabel, oder gravierend sind, bzw. zum eigenen Nachteil oder Vorteil. Man muss dann genau überlegen, ob es sich lohnt solche Fehler korrigieren zu lassen (Aufwand ver. Nutzen).

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  • de Bakel

    In dem Urteil ist so einiges falsch. Der Anwalt schreibt deshalb gerade die Begründung für die Berufung zum OLG.

    Wir mussten auch wegen eines Fehlers im Urteil in die Berufung. Nachdem unser Gegner ebenfalls in Berufung ging, durfte er zum Schluss die Gerichtskosten bezahlen.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Off-Topic:

    Da der Gegner vors OLG geht, könnte …

    In dem Urteil ist so einiges falsch. Der Anwalt schreibt deshalb gerade die Begründung für die Berufung zum OLG.

    Gehen also beide Parteien in die Berufung?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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