Hallo,
bin auf der Suche nach einer Definition / Abgrenzung der "Feuerstätte".
LBO:
"Feuerstätten sind in oder an Gebäuden ortsfest benutzte Anlagen oder Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen"
(klar soweit)
Baunetz Wissen:
https://www.baunetzwissen.de/heizung/fachwissen/heizungsanlagen/feuerstaetten-161160
(auch klar)
Aus dem Internet:
Hier ohne Quellangabe, aber die Liste erleuchtet schon etwas.
Hiernach ist auch die komplette Abgasführung bis zur Schornsteinmündung inbegriffen.
Klingt logisch - da Zuständigkeit des Schornis.
Abgrenzung:
Wo endet die Feuerstätte anlagenseitig?
Die Umwälzpumpe für die Heizkörper würde ich noch zur Feuerstätte zählen, da diese von der Feuerstätte gesteuert wird.
Alles hinter der Umwälzpumpe wäre für mich Haustechnik.
Alle sichtbaren Warmwasser-Rohrleitungen hinter der Feuerstätte zu den Verbrauchsstellen und Kaltwasserzuleitungen zur Feuerstätte wären für mich auch Haustechnik.
Der Einbau von Abzweigen, T-Stücken, etc. durch eine Fachfirma an den sichtbaren Rohrleitungen wären m.M.n. außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Schornsteinfegers.
Wie seht Ihr das?
Hintergrund:
Es soll eine Warmwasser-Wärmepumpe (inhouse) in das System eingebunden werden.
Idealerweise in den Kaltwasserzulauf zum Ölkessel, so dass der Ölkessel nur bei erhöhtem Abnahmevolumen oder bei ungünstigen Bedingungen für die WP nachheizen muss.
Heizungsbauer meint: Genehmigung durch Schorni erforderlich.
Ich denke: nix Schorni, da kein Eingriff/ keine Änderung an der Feuerstätte.