Baugenehmigung ignoriert - nu muss das Haus [samt Anbauten u. Nebengebäuden] weg

  • Die Bauherren hatten ne Baugenehmigung, haben sich aber nicht dran gehalten. Es kam die Abrissverfügung, gegen die wurde geklagt und nun endgültig verloren (Klage gegen Nutzungsverbot):

    Baugrenzen überschritten: Hausbesitzer müssen ausziehen, dem Anwesen droht der Abriss
    Wer sich beim Hausbau nicht an die Genehmigung hält und die vorgeschriebenen Baugrenzen überschreitet, darf das Wohnhaus nicht nutzen und muss ausziehen. Das…
    www.ndr.de



    Für alle, die Baugenehmigungen (und ähnliches) eher locker sehen.

  • Zitat

    Haus und Doppelgarage sind um fünf Meter auf das rückwärtige Grundstück versetzt. Terrassen, ein Grillplatz und ein Poolhaus gehen über die vorgeschriebene Linie rund 25 Meter hinaus, heißt es in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg.


    das muss man erst einmal fertigbringen. :eek:


    Wenn ich die Beschreibung so lese, dann liest es sich nicht als müsste sich der Bauherr jeden Cent vom Mund absparen. Eine Härtefallregelung kommt hier wohl kaum in Betracht. ;)

    Es soll ja Menschen geben die der Meinung sind, dass für Sie Gesetze keine Gültigkeit haben.


    Zitat

    Ob das Wohnhaus mit allen Außengebäuden tatsächlich abgerissen werden muss, steht noch nicht endgültig fest. Darüber entscheidet das Verwaltungsgericht Göttingen im Hauptsacheverfahren.


    Da bin ich auf das Urteil gespannt.

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    .

  • ...endgültig verloren...

    Die Zitate


    "Ob das Wohnhaus mit allen Außengebäuden tatsächlich abgerissen werden muss, steht noch nicht endgültig fest. Darüber entscheidet das Verwaltungsgericht Göttingen im Hauptsacheverfahren."


    und


    "Aktuell seien beide Parteien - die Stadt Göttingen und der Bauherr - in Beratungen über mehrere, bestenfalls einvernehmliche Lösungsansätze im Rahmen der vorliegenden Rechtsprechung und Gesetzesgrundlage, teilte eine Sprecherin der Stadt dem NDR Niedersachsen am Dienstag mit. Zudem müssen die Bewohner aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in und um Göttingen das Haus nicht sofort räumen."


    lesen sich für mich aber nicht als endgültig.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Der Artikel gibt den Tenor des Urteils leider viel zu sehr verkürzt wieder. Die Aussage, dass Behörde und Eigentümer sich jetzt

    Zitat

    im Rahmen der vorliegenden Rechtsprechung und Gesetzesgrundlage

    einigen wollen, ist bestenfalls belanglos. Wie außer legal soll eine Behörde in D denn bitte handeln?

    Das Wort "Nutzungsverbot" kann ich in dem Link nicht finden. ... Woher soll ich das wissen? Andererseits, wenn alles endgültig ist, wozu soll es dann noch ein Hauptverfahren geben?

    Im Artikel steht einerseits, dass das OVG den Eilanträgen gegen die sofortige Nutzungsuntersagung (ableitbar aus der Beendigung der Wohnnutzung durch offensichtlich geforderten sofortigen Auszug) nicht entsprochen hat, andererseits der Auszug von der Behörde jetzt mit einer längeren Frist versehen wurde. Das liest sich schon sehr nebulös. Hat die Berichterstatterin / der Berichterstatter auch nur ansatzweise verstanden, worum es hier ging?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das liest sich schon sehr nebulös. Hat die Berichterstatterin / der Berichterstatter auch nur ansatzweise verstanden, worum es hier ging?

    Jedenfalls kann ich mit diesem Artikel nicht viel anfangen.


    Wozu dient in diesem Fall das Hauptverfahren, wenn alles so rechts- und genehmigungswidrig ist wie dargestellt?

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Nutzungsverbot ist endgültig. Was soll das Hauptverfahren dann anderes ergeben? Darf als Lager stehen bleiben?

    Ich würde sagen, es geht/ging jetzt erst einmal um die Nutzung im aktuellen Zustand, so steht es zumindest in dem Artikel. Hier interpretiere ich die Entscheidung so, dass die Nutzungsuntersagung durch die Stadt rechtmäßig war, und diese nun anstatt einem sofortigen Auszug eine Frist gesetzt hat. d.h. Der Eigentümer darf die Immobilie noch bis zum Termin x nutzen, dann muss er raus.


    Der nächste Schritt dürfte sein, was passiert mit dem illegalen Bestand. Dazu gibt es anscheinend Gespräche, ob und wie man die Bauten wieder in den zulässigen Bereich bekommt. Woran es genau hakt, das kann man anhand des Artikels nur vermuten.

    Bsp.: Wenn Haus und Wintergarten über 5m über die Linie hinaus gebaut wurden, dann genügt es evtl. nur den Wintergarten zu entfernen.


    Wenn ich spekulieren müsste, dann würde ich auf einen Teilabriss tippen. Gravierende Überschreitungen (Poolhaus?) müssen weg, Wintergarten darf evtl. durch ein Terrasse ersetzt werden, Garage darf aufgrund geringfügiger Überschreitung so bleiben, usw. Ich vermute, das wird gerade zwischen Stadt und Eigentümer verhandelt, und um diese Punkte geht es dann im Hauptverfahren. Falls es zu keiner Einigung kommt dann muss das Gericht entscheiden, und da würde ich mal davon ausgehen, dass alles was rechtswidrig errichtet wurde wieder weg muss.


    Das ist trotzdem ein gutes Beispiel dafür, dass man beim Hausbau nicht alles machen kann was man will. In diesem Zusammenhang sollte man immer daran denken, dass rechtwidrig auch rechtswidrig bleibt, egal wieviele Jahre vergehen. So ein Ärger kann einem als Hauseigentümer auch noch nach vielen Jahren treffen.

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  • Starker Tobak. Dass sich überhaupt jemand dazu hergegeben hat gegen gültiges Recht zu verstoßen und das Haus zu bauen, bzw auch noch die Objektüberwachung zu übernehmen... Das wirft kein gutes Licht auf das Bauunternehmen. Ich kann mir zwar vorstellen, dass der Architekt nach der Baugenehmigung raus war und man nach Baugenehmigungsplan gebaut hat statt richtigem Ausführungsplan, aber in dem Plan steht doch drin wo das Häusle hin zu kommen hat. Bauherr sagt dann, nee die Bude soll dort hin kommen und das Bauunternehmen macht das einfach? Komisch...

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Starker Tobak. Dass sich überhaupt jemand dazu hergegeben hat gegen gültiges Recht zu verstoßen und das Haus zu bauen, bzw auch noch die Objektüberwachung zu übernehmen... Das wirft kein gutes Licht auf das Bauunternehmen. Ich kann mir zwar vorstellen, dass der Architekt nach der Baugenehmigung raus war... . Bauherr sagt dann, nee die Bude soll dort hin kommen und das Bauunternehmen macht das einfach? Komisch...

    Nö, überhaupt nicht komisch. Ab einer ausreichend großer Menge verfügbaren Kapitals gibt es das durchaus öfter!


    Vor über anderthalb Jahrzehnten habe ich das einmal in der Münchner Innenstadt so erlebt: Maximal zulässige Bebauung wurde im Bauantrag auf den letzten Quadratmeter ausgereizt. Gebaut werden sollte dann noch mehr, abweichend von der Genehmigung und bei der Einmessung später auch auch absehbar eindeutig erkennbar. Unser damaliger Chef hat dann eine Vereinbarung mit der Bauherrschaft getroffen, dass diese gewünschten Veränderungen in einen Plansatz ohne unseren Büronamen eingetragen werden und zu den "zusätzlichen Leistungen" von uns auch keine Leistungen ausgeschrieben, überwacht und in der Rechnung geprüft werden. Vermutlich sollten diese Leistungen dann auch schwarz bezahlt worden. Später war zu hören, dass ein Nachbar die LBK über diese offensichtlich unzulässigen Maßnahmen informiert hatte. Wie die Sache am Ende ausging, weiß ich nicht.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Die gut betuchte Kundschaft hat in meinem Umkreis bisher jedenfalls korrekt bauen lassen. Mir ist auch hier in der Gegend kein so krasser Fall bekannt, wo sehr viele Großkopferten bauen. Dass man bis zum letzten qm alles ausnutzt ist ja im Geschosswohnungsbau normal. Das aber drüber hinaus gebaut wurde ist mir noch nie untergekommen. Wenn, dann sind das die üblichen Kleinigkeiten, Garage zu groß, Gartenhäusle zu viel usw... Aber solche krassen Überschreitungen...

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  • Die gut betuchte Kundschaft hat in meinem Umkreis bisher jedenfalls korrekt bauen lassen. Mir ist auch hier in der Gegend kein so krasser Fall bekannt, wo sehr viele Großkopferten bauen. ... Das aber drüber hinaus gebaut wurde ist mir noch nie untergekommen. Wenn, dann sind das die üblichen Kleinigkeiten, Garage zu groß, Gartenhäusle zu viel usw... Aber solche krassen Überschreitungen...

    In Bayern habe ich das 1 x selbst erlebt, in der Süddeutschen konnte ich es damals bei meinen wöchentlichen Besuchen in den Seiten aus den Landkreisen lesen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Zum einen: die Presse versteht hier einiges nicht richtig, deshalb dieses nebulöse Geschreibsel. Zum anderen: da wird es bestimmt noch eine Einigung mit der Stadt geben. Ich kann mir ernsthaft nicht vorstellen, dass das abgebrochen wird. Man könnte sich z.B. auf ein hohes Bußgeld einigen und dann eine B-Planänderung in die Wege leiten...

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Nö, überhaupt nicht komisch. Ab einer ausreichend großer Menge verfügbaren Kapitals gibt es das durchaus öfter!


    Vor über anderthalb Jahrzehnten habe ich das einmal in der Münchner Innenstadt so erlebt: Maximal zulässige Bebauung wurde im Bauantrag auf den letzten Quadratmeter ausgereizt. Gebaut werden sollte dann noch mehr, abweichend von der Genehmigung und bei der Einmessung später auch auch absehbar eindeutig erkennbar. Unser damaliger Chef hat dann eine Vereinbarung mit der Bauherrschaft getroffen, dass diese gewünschten Veränderungen in einen Plansatz ohne unseren Büronamen eingetragen werden und zu den "zusätzlichen Leistungen" von uns auch keine Leistungen ausgeschrieben, überwacht und in der Rechnung geprüft werden. Vermutlich sollten diese Leistungen dann auch schwarz bezahlt worden. Später war zu hören, dass ein Nachbar die LBK über diese offensichtlich unzulässigen Maßnahmen informiert hatte. Wie die Sache am Ende ausging, weiß ich nicht.

    So einen Fall gab es hier auch, teure Häuser an der Rheinfront. Einer hatte tiefere Taschen als andere und hat schon maximal geplant und dann in jeder Dimension größer gebaut. Bau wurde stillgelegt, war aber egal da nicht das einzige Haus. Dann klagten die Nachbarn und in dem Verlauf kam dann raus, dass diese alle auch Baukörper hatten die so nicht genehmigungsfähig sind. Es mussten schlussendlich nur Balkonbrüstungen zurück gebaut werden und durch Verglasung ersetzt werden da diese wohl Sichtachsen der Nachbarn zum Rhein behinderten.

  • Was sagt uns das? Scheiß auf Regeln, ist eh zu teuer um es abzureißen? Na dann...

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