Hallo Bau-Rechts-Kenner,
wir haben einen Gewährleistungsfall (siehe anderen Thread zum Feuchtigkeitsschaden Ursache Fensterbank Ecke).
Ich frage mich in diesem Zusammenhang, ob man als Bauherr ein Konzept zur Mängelbeseitigung verlangen kann. Damit meine ich eine schriftliche Aufstellung der Arbeiten, die das Gewerk nun zur Mängelbeseitigung plant.
Zwei Punkte treiben mich um:
1. sind die Maßnahmen wirklich zur dauerhaften und fachgerechten Mängelbeseitigung geeignet
2. wie werden die Folgeschäden beseitigt, insbesondere weil das eigentlich noch andere Gewerke (u.a. Verputzer, Maler usw.) betrifft.
Könnte der Bauherr dann das Konzept zB ablehnen bei vermuteter nicht Eignung?
Zu 2.: wann kann ich jemand zur Beseitigung der Folgeschäden beauftragen? Oder liegt das in der Hand des mangelhaften Gewerkes?
Danke für euren Input. Ist auch ein wenig eine Frage nach dem generellen Ablauf einen Mängelabwicklung…