Ich spreche mich gerade mit dem Schreiner ab wegen der Notwendigkeit von Gleitpunkten bei der Fassadenverkleidung, die bei mir in Elementen von 40 bis 60 cm Höhe und maximal 300 cm Breite im Querformat auf vertikaler Traglattung S10 30x50 "verlegt" werden.
Bis die gerade nicht verfügbaren Gleitpunkthülsen geliefert werden, würden wir mit der Montage die bereits dreimal verlängerte KfW Frist nicht mehr einhalten können, und bei 200m² sind Gleitpunkte ein erheblicher Mehraufwand unter ebenso erheblichem Zeitdruck. Es gibt allerdings gute Argumente, warum in diesem besonderen Fall tatsächlich darauf verzichtet werden könnte. Bevor ich eine Freistellung unterzeichne (was ich gerne würde), würde ich hier gerne noch Feedback zur Plausibilität einholen.
Die Fassadenverkleidung selbst (Rockpanel natural = gepresste Mineralwolle aus Basalt ohne jegliche Beschichtung) ist zu 100% dimensionsstabil bei Änderungen der Luftfeuchtigkeit oder Temperatur. Steht so in der Produktbeschreibung und wurde mir vom Außendienstler an Telefon nochmal zugesichert. Da bewegt sich also trotz 3m Länge absolut nichts, egal wie die Witterung ist. Auf meiner Art von UK sind sie bis 12 m Breite sogar zur fugenlosen Verlegung freigegeben.
Aus diesem Grund kommt für Bauteilbewegungen nur noch die UK in Frage (das Massivhaus steht schon seit über 40 Jahren). Diese besteht nur aus einer vertikalen Traglattung, die durch die vollflächige 80mm Resoldämmung direkt mit Fassadenverstellschrauben in die Bestandswand gedübelt wird. Durch die Verdübelung im Mauerwerk hat die Lattung praktisch keinen Spielraum zur Längenveränderung nach oben und unten, wobei das bei den geringen Elementhöhen sowieso nachrangig wäre.
Interessant wird es quer, wo mitunter bis zu 3m Breite Elemente verwendet werden. Maximal alle 60 cm sitzt eine vertikale Traglatte. Die Schrauben, mit der die Paneele darin befestigt werden, sitzt mittig in der Latte. Deren Mittelachse ja durch die Dübel bzw. Fassadenschrauben fixiert ist. Von Mitte Traglatte zu Mitte Traglatte dürfte sich die UK also nicht bewegen.
Eine Ausnahme bilden die Stöße der Paneel-Elemente. Dort wird an eine Traglatte in Höhe der gestoßenen Elementen seitlich eine Lasche aus einer zweiten Latte 50 x 30 befestigt, damit beide Paneele mit hinreichend Randabstand befestigt werden können (ist wohl bei versetzten Fugen deutlich günstiger als gleich überall breite Bretter zu verwenden). D.h. hier sitzt die Schraube bei einer Paneele dann ca. 50 mm neben der festgedübelten Mittelachse der Traglatte. Bei max. 5% Schwankung der Holzfeuchte im geschützten Bereich hinter Verkleidung sind das max. 0,5% seitliche Bewegung, d.h. 0,25mm auf Seiten der UK (Verkleidung selbst ist wie gesagt absolut dimensionsstabil)
Da die Mitte der einzelnen Traglatten ja durch die Dübel fixiert ist, sollte also von Schraubpunkt zu Schraubpunkt (Lattemitte zu Lattenmitte) keinerlei Bewegung nach rechts und links zu erwarten sein. Wie gesagt erlaubt Rockpanel ja auch eine fugenlose Verlegung auf Holz-UK, diese hätte ja auch maximal alle 3m Festpunkte. Bei mir würden die Gleitpunkte entfallen, dafür wären zwischen den Elementen Fugen (Horizontalfuge mit 6 mm Sickenprofil geschlossen, Vertikalfuge mit 6 mm "Luft").
Das ist meine Argumentation, warum in diesem besonderen Fall eigentlich auf die Gleitpunkte verzichtet werden kann. Der Schreiner findet es plausibel, möchte aber natürlich auf der sicheren Seite sein. Der Außendienstler von Rockpanel fand es auch plausibel, meinte aber er müsse offiziell sein "wir empfehlen trotzdem immer..." hinten dran setzen.
Haltet ihr das Risiko für vertretbar, in diesem Fall auf die Gleitpunkte Gleitpunkte zu verzichten? Wurde etwas übersehen oder falsch argumentiert?
Besten Dank schonmal für den Input!