Solarmodule sind nicht oberflächengleich montiert.

  • Hallo,


    ich benötige eine Meinung zu der dargestellten Modulmontage. Die untere Reihe der Module musste wegen der Klemmpunkte quer verlegt werden.

    Dazu wurde die eine Kreuschienenmontage durchgeführt. Bei den oberen Modulen sind die Module in Parallelmontage durchgeführt worden.

    Das führt nun dazu, dass die oberen Module 5cm niedriger sind als die untere Reihe der Module. Meine Sorge ist, dass herabrutschgender Schnee u. Eis an dem

    unteren Modulrahmen kommen und es beschädigen können und wie auf eiunem. Ausserdem ist die Statik möglicherweise dafür nicht ausgelegt.

    Der Solarteur hat einen Nachweis erbracht (Bild) aber ich zweifel, dass das zur abrutschenden Schneelast passt oder damit zu tun hat?


    Kann ich als Kunde oberflächenebene Solarflächen verlangen? Die Ausführung entspricht nicht unseren objektiven Anforderungen. Kann man verlangen, dass

    das gesamte Dach im Kreuzverbund ausgeführt wird?


    Vielen Dank

  • Kann ich als Kunde oberflächenebene Solarflächen verlangen?

    Was wurde beauftragt?


    Die Ausführung entspricht nicht unseren objektiven Anforderungen.

    Wenn Du damit Deinen Anforderungen an die Optik meinst, dann sehe ich hier keine Chance. Eine besondere Optik war wohl nicht vereinbart, und vom üblichen Betrachtungsabstand (Straße?) wird man das nicht feststellen. Es fällt mir schwer hier mit einem optischen Mangel zu argumentieren.


    Bleibt die Frage, ob hier eine mangelhafte Funktion gegeben ist. Da könnte man vielleicht mit viel Phantasie etwas konstruieren, die Chance auf Erfolg halte ich aber für gering.

    Kann man verlangen, dass

    das gesamte Dach im Kreuzverbund ausgeführt wird?

    Sofern nicht vereinbart, kannst Du das auch nachträglich vereinbaren, aber die Mehrkosten bleiben an Dir hängen. Ich gehe davon aus, dass die gezeigte Verlegung auch so vereinbart war. Es wäre also sinnvoll gewesen, hier vor Auftragserteilung zu intervenieren.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Hallo R.B.,


    danke für Deinen Beitrag.

    Ich habe nicht explizit eine ebene Solarfläche verlagt. Es ist ja auch unsinnig so etwas

    in eine Bestellung festzulegen. Wenn ich mir den Großteil der Solardächer anschaue, sind die Flächen eben.

    Ich erwarte, dass man dann konsequent alles auf Kreuzschiene umbaut.

    Mit der Optik könnte ich mich ja noch anfreunden, aber die anderen Punkte wie Eisschanzen und herabrutschende

    Schneemassen, die gegen die Module kommen sowie die Leitungen die unter Zug geraten, wenn da Schnee reinrutscht (Max 50N Zugbelastung).

    Die Module müssen onehin nochmal alle runter, weil die Dachhaken für eine aufsperrung der Ziegel sorgen.

    Das ist dann die 2. Korrektur, beim ersten mal waren alle Klemmpunkte der Module falsch.

  • Ich habe nicht explizit eine ebene Solarfläche verlagt. Es ist ja auch unsinnig so etwas

    in eine Bestellung festzulegen.

    Das meinte ich auch nicht. Du hast aber sicherlich eine bestimmte Unterkonstruktion beauftragt, schließlich hat das einen Einfluss auf den Preis. Da gab es doch sicherlich einen Verlegeplan dazu, oder hast Du einfach eine PV Anlage beauftragt, ohne weitere Details?


    Ich möchte nicht bestreiten, dass man es hätte besser machen können. Die Frage ist, was Du als Nachbesserung fordern kannst bzw. was die Firma an Nachbesserung liefern muss, und was unter Kulanz fällt bzw. was die Firma ablehnen kann. Unabhängig davon steht es Euch frei, vom Auftrag abweichende Leistungen (nachträglich) zu vereinbaren, die dann aber für Dich kostenpflichtig sind. Dann käme die Kulanz in´s Spiel und auf welchen Preis man sich einigt.


    Es geht also darum, was Du fordern kannst bzw. welche Forderung Aussicht auf Erfolg hat. Grundlage hierfür ist Euer Vertrag sowie automatisch mit vereinbarte "a.R.d.T" (Normen, Herstellervorgaben/Montageanleitungen etc.). Natürlich muss die Firma auch Schäden beseitigen die bei der Montage der Anlage aufgetreten sind. Es gibt funktionale Mängel und optische Mängel die der Auftragnehmer beseitigen bzw. unter Umständen (Bewertung erforderlich) beseitigen muss.


    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann erwartest Du eine kostenlose Erweiterung der Unterkonstruktion, mit der Begründung, dass durch die Änderung der Verlegerichtung ein Höhenversatz entstanden ist. Dieser führt zu einem geringfügigen optischen Mangel und einer vermuteten Einschränkung der Funktion (bei Eisbildung). Ob es hier eine Abweichung zum Auftrag gibt das hast Du noch nicht beantwortet.


    Es spielt auch keine Rolle, ob die Firma im Rahmen der Reparatur der bei der Montage entstandenen Schäden die ganze Anlage wieder abnehmen muss (sofern das hier überhaupt erforderlich ist). Daraus kannst Du noch keinen Anspruch auf eine kostenfreie Erweiterung der Unterkonstruktion ableiten.


    Wenn man also davon ausgeht, dass alle o.g. Grundlagen Eures Vertrages erfüllt sind, dann müsstest Du die Erweiterung der UK in Auftrag geben. Bei der Preisgestaltung könnte man ja berücksichtigen, dass die Anlage im Rahmen der Schadensbeseitigung sowieso abgenommen wird, so dass nur Material- und Montagemehrkosten anzusetzen wären.


    Ich hoffe, dass ich das verständlich beschrieben habe. Für Rechtsfragen sind Juristen zuständig. Einen Anwalt solltest Du einschalten wenn Du der Meinung bist, dass hier eine Vertragsverletzung vorliegt, und Ihr Euch nicht anderweitig einigt. Ist die Vertragsverletzung nicht eindeutig, dann wäre ein Sachverständiger sinnvoll. Ob sich das alles lohnt? Das musst Du entscheiden.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • die Angst davor dass der Schnee von oben die unteren Module irgendwie beschädigt halte ich für unbegründet.
    Aber länger liegen bleiben wird der Schnee, weil er schlechter abrutscht.

  • Sehe ich auch so. Es fällt mir aber schwer, hieraus irgendwelche Ansprüche und Argumente abzuleiten, die dem TE helfen könnten diese gegenüber der Firma durchzusetzen.


    Das Thema Dachhaken sollte man genauer unter die Lupe nehmen, aber das hat nichts mit der (vermutlich kostenfreien) Änderung der UK zu tun die der TE wünscht.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Aber länger liegen bleiben wird der Schnee, weil er schlechter abrutscht.

    Wo genau bleibt Deiner Erfahrung / Meinung nach Schnee länger liegen?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • genau da wo im Bild 2 im Beitrag 1 die roten Pfeile hinzeigen.
    Jede Störung der glatten Glasoberfläche verschlechtert das gewünschte Abrutschergebnis - schon die 2-3mm des Alurahmens bzw. der 2cm Spalt oder auch die Klemmen bremsen..
    2-3cm "Kante" werden den Schnee schon etwas länger vom abrutschen abhalten.

  • Wobei es zwischen der horizontal und vertikal verlegten Reihe nicht nur einen Höhenversatz sondern auch noch einen Abstand gibt (s. Bild 3), so dass Schnee auch auf die Dachfläche durchrutschen könnte. Hängt natürlich auch von der Schneehöhe und dessen Beschaffenheit ab (Pulverschnee, verdichtet, vereist....). Ob man hieraus eine Forderung gegenüber der Firma ableiten? Ich weiß nicht. Auch zwischen den oberen Reihen gibt es horizontale Abstände die ein Abrutschen behindern können.


    Ich befürchte, mit diesem Argument kann der TE nicht punkten, zumal noch nicht einmal bekannt ist, was tatsächlich vereinbart war.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Als Wohnort ist ja NRW angegeben, da ist das Thema Schnee meiner Meinung nach ja nicht sehr kritisch. Der meiste Schnee ist hier am selben Tag an dem er fällt in der Regel auch weg getaut und viel Sonne gibt es an den Tagen auch nicht. Ich will nicht sagen, dass das nicht zu Ertragsminderungen führt aber sonderlich groß werden die wohl nicht ausfallen.