Schwelle auf druckfester Dämmung?

  • Auf einem im vergangenen Jahr sanierten Flachdach soll ein Anbau errichtet werden. Genehmigung und Statik liegen vor. Uneinigkeit herrscht wohl über die Ausführung der Verankerung der Schwelle; der Bauherr hat nun nach meiner Sicht der Dinge gefragt. :bier:

    Der Planer möchte die Schwelle komplett mit justierbaren U-Pfostenträgern befestigen.

    Der Bauherr hat im Zuge der Dachsanierung unterhalb der Schwelle eine Dämmung mit erhöhter Druckfestigkeit einbauen lassen. Er möchte die Schwelle im Grunde direkt auf die Dämmung legen und mit Gewindestangen in der Decke verankern, nur im Bereich der Eckstützen die U-Träger verwenden und rechnet nach einem Gespräch mit einem Zimmerer mit einer Einsparung von einigen Hundertern.

    Ist diese Lösung dauerhaft und entspricht sie den Vorschriften? Ich konnte auf die Schnelle keine vergleichbaren Fälle / Details finden und hoffe hier auf Meinungen, die ich dann als meine ausgeben kann. ;)

  • hoffe hier auf Meinungen, die ich dann als meine ausgeben kann.

    :motz2:

    Vorneweg und zuallererst.

    Wenn Du schon fremde Federn einholst, dann solltest du EHRLICH sein und sagen, WOHER Du Deine "Weisheiten" hast.

    Dann:

    Der Bauherr hat im Zuge der Dachsanierung unterhalb der Schwelle eine Dämmung mit erhöhter Druckfestigkeit einbauen lassen.

    Reicht diese Druckfestigkeit für die zu erwartenden Lasten aus?

    und rechnet nach einem Gespräch mit einem Zimmerer mit einer Einsparung von einigen Hundertern.

    Glaub ich nicht.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Ist diese Lösung dauerhaft und entspricht sie den Vorschriften?

    nein, weder noch!


    Außerdem drängen sich bei der Betrachtung der räumlichen Darstellung derartig viele Fragezeichen in baurechtlicher, baukonstruktiver und bauphysikalischer Hinsicht auf, dass ich mich frage, wer das beabsichtigte Vorgehen inhaltlich geplant hat. Das sieht zwar auf den ersten Blick passabel aus, aber eigentlich stimmt da überhaupt nichts!


    Bis Du selbst der Planer und suchst hier eine Beratung dazu?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wenn Du schon fremde Federn einholst, dann solltest du EHRLICH sein und sagen, WOHER Du Deine "Weisheiten" hast

    Hatte die Hoffnung, es ironisch ausgedrückt zu haben. Der Zuproster ist längst im Bilde, habe ihm gesagt, es gäbe ein Forum, in dem man auf sachliche Antworten hoffen kann.

    Reicht diese Druckfestigkeit für die zu erwartenden Lasten aus?

    Bei den Eckstützen vermutlich nicht. Die genauen Lasten muss ich noch erfragen. Ich glaube, an den Eckstützen ca. 16 kN und ansonsten unter 10 kN. Das könnte sich ausgehen.

  • Was mir grad noch auffällt:

    Die Schwellen sollen lt. Detail untermörtelt werden (mit Quellmörtel) An sich OK. Aber dafür MÜSSEN sie auf Klötze gestellt werden, bis der Quellmörtel abgebunden hat. Was ist mt der Last auf der VIEL kleineren Fläche - Klötze vielleicht 15 % der Fläche der Schwelle, aber 100% Last.


    Und was ist mit Brandschutz und dem Abstand zu den Oberlichtern?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Ich will ja hier keine „Planung“ verteidigen. Die Skizzen stammen vom Bauherren, die verwendete Software dürften einige erkennen.

    Ich fand den Gedanken, direkt auf der Dämmung abzusetzen, nur nicht gänzlich abwegig. Bekannt sind ja die Schaumglas-Dämmsteine, natürlich mit ganz anderen Festigkeiten, aber auch unter wesentlich höheren Lasten eingesetzt, als sie hier zu erwarten sind. Überschlägig liegen die Druckspannungen um die 0,1 N/mm², auf den ersten Blick würde das verbaute XPS wohl ausreichen (Werte s. Skizze). Allerdings gibt es bei XPS ein gewisses Kriechen, wodurch evntuell die Bauteilanschlüsse strapaziert würden…

    Klötze vielleicht 15 % der Fläche der Schwelle, aber 100% Last

    Denke, bevor der Quellmörtel abgebunden hat, wird keine weitere Last aufgebracht. Kann man denn danach überhaupt von einer vollflächigen Lastabtragung der Schwelle ausgehen?

    Und was ist mit Brandschutz und dem Abstand zu den Oberlichtern?

    Der Bauherr hat für das gesamte Objekt ein teures Brandschutzgutachten, ich habs mal gesehen und die Oberlichter waren dort Thema. Es gibt reichlich Kompensationsmassnahmen. Die Oberlichter sind wohl auch durchsturzsicher, weil die Flachdachfläche genutzt werden soll.

  • Ich bin ja dumm was die Thematik angeht, aber warum macht man sich das leben sooo schwer?

    Wegen Dämmung? Man macht sich hier maximale Mühe um eine Kältebrücke unten zu vermeiden und macht dann oberhalb 2cm Quellmörtel Fugen?

    Wird da nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet?

    Dazu in freier Fläche eine Materialwechsel unter dem Bodenbelag. von Harter Dämmung auf mittlere Härte....


    Was spricht den da dagegen es so zu machen wie man es früher getan hat? Mörtel, falls nötig, Dichtbahn, KVH ausrichten und fertig.

    Wetterseitig das ganze mit der Sockeldämmung versehen die eh schon geplant ist , inkl. den hochzug der Abdichtungen und fertig.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • ich würde empfehlen:

    - mit Betonaufkantung planen

    - die Abdichtung+Dämmung ausreichend groß öffnen

    - ausreichend Verankerungen zur Befestigung einer Betonaufkantung (nächster Punkt) in die Bestandsdecke dübeln/kleben

    - bewehrte Betonaufkantung betonieren. Höhe so wählen, dass die Holzkonstruktion dauerhaft und zuverlässig trocken bleibt, Betonoberkante möglicherweise 30cm ü. Abdichtungsebene des Flachdachs. Weniger nur bei ausreichendem Spritzwasser- und Feuchtigkeitsschutz.

    - Holzbau auf die Aufkantung stellen.

    - und vor allem: das Detail so planen, dass die Betonaufkantung außenseitig so gedämmt ist, dass es im Innern keine bauphysikalischen Probleme gibt. Das kann Auswirkungen auf den Wandaufbau haben.

    - alles ausführen und Dämmung+Dach wieder fachgerecht anarbeiten.

  • Ich will ja hier keine „Planung“ verteidigen.

    Was denn dann?


    Der Planer möchte

    Wer ist denn "Der Planer"?

    Welche Funktion hast Du?

    und hoffe hier auf Meinungen, die ich dann als meine ausgeben kann. ;)

    ... auch wenn es tatsächlich ironisch gemeint war.

    Spiele mit offenen Karten, wenn Du Hilfe erwartest.


    P.S.: Eine Holzschwelle ins Wasser zu legen und dann auch noch die (hoffentlich) funktionierende Dachabdichtung aufschneiden, da dürfte jeder Student spätestens im 2. Semester Bauchschmerzen bekommen.


    Ja, das Alibi "Flüssigabdichtung" habe ich gelesen ;)

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • es gäbe ein Forum, in dem man auf sachliche Antworten hoffen kann.

    Sachlich waren die Antworten, dummerweise aber eher vernichtende Kritik der Konstruktion.

    Was machst Du NUN damit? Sagst Du dem Bauenden ehrlich, was hier gepostet wurde? Oder liest er gar schon mit?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Was denn dann?

    Fragen stellen, wie z.B.: Ist diese Lösung dauerhaft und entspricht sie den Vorschriften?

    Wer ist denn "Der Planer"?

    Hätte schreiben sollen „ein“ Planer. Es sind an der Ideenfindung mindestens ein Architekt, ein Statiker, ein Zimmerer und der Bauherr beteiligt.


    Welche Funktion hast Du?

    Bin Muckerkumpel des Bauherrn. Ohne Vertrag.

    Was spricht den da dagegen es so zu machen wie man es früher getan hat? Mörtel, falls nötig, Dichtbahn, KVH ausrichten und fertig.

    Wetterseitig das ganze mit der Sockeldämmung versehen die eh schon geplant ist , inkl. den hochzug der Abdichtungen und fertig.

    Das entspricht in etwa meiner Meinung. Noch etwas fixieren das Ganze.

    Oder liest er gar schon mit?

    Damit musst Du rechnen. Wie ich schon schrieb: Der Zuproster ist längst im Bilde.

  • Ich würde jetzt nicht gleich den Teufel an die Wand malen. Es ist doch durchaus üblich, dass man im Bekanntenkreis mal nachfragt.

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  • Ich würde jetzt nicht gleich den Teufel an die Wand malen. Es ist doch durchaus üblich, dass man im Bekanntenkreis mal nachfragt.

    Das ist richtig. Aber die Rechtsprechung in D sagt für die Berufsgruppe der "Architekten" (und meines Wissens sinngemäß auch für "beratende Ingenieure") leider, dass diese für ihre Tätigkeiten, Ratschläge und Auskünfte auch dann voll haften, wenn sie diese bewußt kostenlos und außerhalb ihrer üblichen räumlichen oder zeitlichen beruflichen Umgebung geben und sogar unabhängig davon, ob eine Kammermitgliedschaft und oder eine Berufshaftpflichtversicherung besteht.


    Das ist nur bei wenigen Berufsgruppen so und deshalb um so ärgerlicher. Aber unabhängig von der Frage, wie man zu dieser Haftung persönlich steht, sollte der TS um seine Haftung als "Dipl.-Ing. Arch." wissen, wenn er wirklich ein solcher ist. Wenn man sich seiner Sache sicher und ausreichend erfahren ist, kann man dieses Risiko für gute Freunde eingehen, wenn man mag. Wenn man aber mit dem hier gezeigten sehr fragwürdigen Detailschnitt in einem Forum vorstellig wird, und um Rat fragt, sollte man eher die Finger von der Sache lassen, bevor man sie sich sehr schmerzhaft verbrennt, denn so groß ist die Sattelfestigkeit dann offenbar (noch) nicht.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • In beiden von Euch verlinkten Artikeln haben Architekten weit mehr als nur ein paar "Ratschläge" erteilt. Einen Haftungsausschluss gab es auch nicht. Man muss in meinen Augen schon differenzieren, welche Leistungen hier erbracht wurden (bzw. im Fall des TE erbracht werden sollen).

    Wenn der TE seinem Kumpel sagt, dass er für ihn die Planung übernimmt, dann kann der Kumpel davon ausgehen, dass ein Vertrag zustande kommt und der TE auch haftet. Wenn die Beiden am Stammtisch über ein Detail fachsimpeln dann lässt sich daraus noch kein Vertrag und auch keine Haftung (für die Aussagen) ableiten.


    Deswegen mein Hinweis, man sollte hier nicht gleich den Teufel an die Wand malen. Wir wissen ja gar nicht, was da bisher abgelaufen ist, oder was noch geplant ist. Man kann anhand der bisherigen Infos nur spekulieren.

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  • In beiden von Euch verlinkten Artikeln haben Architekten weit mehr als nur ein paar "Ratschläge" erteilt. Einen Haftungsausschluss gab es auch nicht. Man muss in meinen Augen schon differenzieren, welche Leistungen hier erbracht wurden (bzw. im Fall des TE erbracht werden sollen).

    ich zitiere dazu

    Off-Topic:

    Ließ Dir mal folgenden Beitrag durch

    https://www.arge-baurecht.com/…haftung-auch-ohne-honorar

    aus dem Kommentar:

    Zitat

    In solchen Konstellationen versucht sich der Architekt nicht selten damit zu verteidigen, dass lediglich eine unentgeltliche Gefälligkeit vorlag. Bei dieser Argumentation wird jedoch übersehen, dass auch ein Gefälligkeitsverhältnis zur vollen Haftung führen kann. Das ist dann der Fall, wenn die gefälligkeitshalber erbrachte Leistung mit rechtsgeschäftlichem Bindungswillen erbracht wurde. Ob ein solcher Rechtsbindungswille vorliegt, hängt nicht vom inneren Willen des Leistenden ab, sondern davon, ob der Leistungsempfänger aus dem Handeln des Leistenden auf einen solchen Willen schließen durfte (BGH a.a.O.). Zu würdigen sind dabei die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung der Angelegenheit (vor allem für den Leistungsempfänger) sowie Art, Grund und Zweck der Gefälligkeit. Eine rechtsgeschäftliche Bindung liegt nahe, wenn sich der Leistungsempfänger erkennbar auf die Zusage verlässt und für ihn erhebliche Werte auf dem Spiel stehen. Architektenleistungen haben für den Bau stets eine große wirtschaftliche Bedeutung.

    Aufgrund der Besonderheit, dass es bei Werkleistungen im Baubereich regelmäßig, eigentlich praktisch immer, um "erhebliche Werte" geht, kommen qualifizierte "Planende" auch bei kostenlosen Beratungen kaum aus ihrer gesetzlichen Haftung heraus!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich habe an sich nichts anderes geschrieben. Was die Kumpels vereinbart haben, sofern sie überhaupt etwas vereinbart haben, das wissen wir nicht. Ist auch egal, so lange der TE nicht tiefer in die Planung einsteigt (Pläne zeichnen, Bauleitung, oder was auch immer) und das seinem Kumpel gegenüber auch so kommuniziert, und sei es auch nur durch sein Verhalten.

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  • Ich habe an sich nichts anderes geschrieben. Was die Kumpels vereinbart haben, sofern sie überhaupt etwas vereinbart haben, das wissen wir nicht. Ist auch egal, so lange der TE nicht tiefer in die Planung einsteigt (Pläne zeichnen, Bauleitung, oder was auch immer) und das seinem Kumpel gegenüber auch so kommuniziert, und sei es auch nur durch sein Verhalten.

    Nein, ob er aktiv ein wenig oder sehr tief in eine Planung einsteigt oder nur einmal zustimmend zu einer verbalen Zusammenfassung des Leistungsumfängers bzw. der Leistungsempfängerin nickt, ist dabei völlig gleichgültig. Es ist allein relevant, ob der Leistungsempfänger einen "Rechtsbindungswillen" der "fachkundigen Partei" annehmen durfte. Ob dies zutrifft, hängt nicht vom inneren Willen des Leistenden ab, sondern davon, ob der Leistungsempfänger aus dem Handeln des Leistenden auf einen solchen Willen schließen durfte. Und dann kommen die Juristinnen und Juristinnen ins Spiel!


    Ich habe zum TS ja gerade nicht gesagt "Lass das!", sondern nur: "Überleg Dir, ob Du auf Deinem jetzigen Wissensstand das hier bestehende Haftungsrisiko eingehen willst!"

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • R.B. , ich stimme Dir ja im Wesentlichen zu.


    Wegen der Naivität des Fragestellers, kombiniert mit Dipl.-Ing. Arch. und der anscheinend nur rudimentär vorhandenen Fachkunde, sowie der anscheinend vorhandenen Ahnungslosigkeit hinsichtlich einer eventuellen Haftung , ließ mich darauf off-topic hinweisen. Im Falle eines Falles ist die Freundschaft eh hin und dann zählen nur noch Fakten.


    Der Hinweis war gewiss nicht für eine Diskussion gedacht, ob hier eine Haftung gegeben sein könnte.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Noch zwei Laienfragen zum statischen Nachweis:

    • Fehlt da nicht in der Dachebene die Aussteifung?
    • Ist die Dachterrasse sicher auf die Verkehrslast von nach der Umnutzung 4 kN/m2 ausgelegt?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Fehlt da nicht in der Dachebene die Aussteifung?

    ICH würd sagen - JAIN. Im Detail sind innere und äussere Beplankung so dargestellt, dass es OSB-Platten sein könnten.

    Bei entsprechender Auslegung von Platte und Befestigiung könnte sie aussteifend wirken

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  • Fehlt da nicht in der Dachebene die Aussteifung?

    Das Bildchen ist ja nicht vom Statiker, da wirst Du noch mehr fehlendes entdecken können: Aussteifung der Wand, Lagesicherung des vorderen Hauptträgers,...


    Ist die Dachterrasse sicher auf die Verkehrslast von nach der Umnutzung 4 kN/m2 ausgelegt?

    Der Statiker hat einen guten Ruf und seine Lastannahmen sind eventuell korrekt. Ich will mich mit dem Vorhaben garnicht so intensiv beschäftigen, werde es aber für Dich erfragen.

    und der anscheinend nur rudimentär vorhandenen Fachkunde, sowie der anscheinend vorhandenen Ahnungslosigkeit hinsichtlich einer eventuellen Haftung

    Euer Freundlichkeit, die Haftungsproblematik ist mir durchaus bekannt. Aber ich bin weder Architekt noch beratender Ingenieur und deshalb im Umgang mit meinen Freunden entspannt.