Ja, ihr müsst die Kosten tragen 4
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Guten Tag,
ich bin neu hier und hoffe ich bin im richtigen Bereich:)
Es geht um eine Rollstuhl Rampe, welche nun für meine Großmutter installiert wurde.
Diese Rampe wird von der Krankenkasse gezahlt, ist im privaten Raum angebracht (Steigung und Gefährdung anderer muss nicht berücksichtigt werden).
Wir haben einen Dienstleister angefragt, dieser hat zugesagt und eine Rampe im unteren äußeren Eingangsbereich eines Einfamilienhauses installiert.
Ich war leider nicht vor Ort und der rest des Hauses hat so ihre Probleme mit der Kommunikation. Daher habe ich mit dem (Bauleiter?) telefonisch die Details geklärt.
Meine Oma hat einen Elektro-Rollstuhl. Dieser ist, vgl. zu herkömmlichen Rollstühlen etwas breiter.
Dienstleister hatte uns nach der Art bzw. Breite des Rollstuhl nicht gefragt und auch wir sind nicht auf die Idee gekommen, diese miteinzubeziehen.
Der gute Herr hat also angenommen, dass wir nur einen Standard Rollstuhl haben und daher eine Rampe in Standardbreite bestellt und angebracht.
Leider haben wir nun das Problem, dass diese Rampe nicht/sehr schwer befahrbar ist und sie dadurch eine Gefahr bei Benutzung darstellt.
Wir haben es probiert, doch bleiben in 9 von 10 Fahrten an der Seite hängen, so dass hohe Fall Gefahr besteht.
Wir würden gerne mit einer breiteren Rampe, welche eine sichere Benutzung ermöglicht, tauschen.
Dienstleister meint, dass hierzu wieder Anfahrtskosten, De- und Installationskosten, Lagerkosten der alten Rampe und weitere Kosten auf uns zu kommen.
Kann das so sein? Sind wir gezwungen diese Kosten zu übernehmen?
Ich bin über jede Antwort dankbar.
Viele Grüße