Rollstuhl Rampe Installation evt. nicht richtig

  • Ja, ihr müsst die Kosten tragen 4

    Das Ergebnis ist nur für Teilnehmer sichtbar.

    Guten Tag,


    ich bin neu hier und hoffe ich bin im richtigen Bereich:)


    Es geht um eine Rollstuhl Rampe, welche nun für meine Großmutter installiert wurde.

    Diese Rampe wird von der Krankenkasse gezahlt, ist im privaten Raum angebracht (Steigung und Gefährdung anderer muss nicht berücksichtigt werden).

    Wir haben einen Dienstleister angefragt, dieser hat zugesagt und eine Rampe im unteren äußeren Eingangsbereich eines Einfamilienhauses installiert.


    Ich war leider nicht vor Ort und der rest des Hauses hat so ihre Probleme mit der Kommunikation. Daher habe ich mit dem (Bauleiter?) telefonisch die Details geklärt.
    Meine Oma hat einen Elektro-Rollstuhl. Dieser ist, vgl. zu herkömmlichen Rollstühlen etwas breiter.

    Dienstleister hatte uns nach der Art bzw. Breite des Rollstuhl nicht gefragt und auch wir sind nicht auf die Idee gekommen, diese miteinzubeziehen.
    Der gute Herr hat also angenommen, dass wir nur einen Standard Rollstuhl haben und daher eine Rampe in Standardbreite bestellt und angebracht.

    Leider haben wir nun das Problem, dass diese Rampe nicht/sehr schwer befahrbar ist und sie dadurch eine Gefahr bei Benutzung darstellt.

    Wir haben es probiert, doch bleiben in 9 von 10 Fahrten an der Seite hängen, so dass hohe Fall Gefahr besteht.


    Wir würden gerne mit einer breiteren Rampe, welche eine sichere Benutzung ermöglicht, tauschen.

    Dienstleister meint, dass hierzu wieder Anfahrtskosten, De- und Installationskosten, Lagerkosten der alten Rampe und weitere Kosten auf uns zu kommen.


    Kann das so sein? Sind wir gezwungen diese Kosten zu übernehmen?


    Ich bin über jede Antwort dankbar.



    Viele Grüße :)

  • erstmal wird eine von der krankenkasse bezahlte rampe bei den meisten kankenkassen von denen genehmigt und meist auch beauftragt. ich würde daher nicht in irgendeinem forum sondern bei der KK nachfragen.


    und wenn du eine 08/15 rollstuhlrampe bestellst und bekommst , ist erstmal der vertrag erfüllt.

    wenn du aber eine besondere (breite) gerne gehabt hättest es aber nicht gesagt hast , warum soll der dienstleister dafür haften ?

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • Als juristischer Laie würde ich zuerst fragen, was genau ihr bestellt habt.


    Nach DIN 18040-2 hat im privaten Bereich eine Rampe für die Nutzung mit Rollstuhl 1,20 m im Lichten breit zu sein. Wurde nachweisbar auf diese Norm explizit verwiesen, wurde die Eigenschaft „barrierefrei“ o.ä. explizit verlangt? Oder wurde nur „eine Rampe bitte“ bestellt?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • 1,2m ist für einen rollstuhl mehr als ausreichend.


    meine vermutung ist , dass es sich garnicht um einen (el)rollstuhl handelt sondern um einen elekrowägelchen mit dem Oma auch in die stadt zum einkaufen fährt.


    die bezeichnungen sind leider nicht wirklich übersichtlich und je nach ausführung/konstruktion werden teilweise minimale bis gigantische kurvenradien gebraucht

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • Vielen Dank für die Antworten soweit.

    erstmal wird eine von der krankenkasse bezahlte rampe bei den meisten kankenkassen von denen genehmigt und meist auch beauftragt. ich würde daher nicht in irgendeinem forum sondern bei der KK nachfragen.


    und wenn du eine 08/15 rollstuhlrampe bestellst und bekommst , ist erstmal der vertrag erfüllt.

    wenn du aber eine besondere (breite) gerne gehabt hättest es aber nicht gesagt hast , warum soll der dienstleister dafür haften ?

    Die Krankenkasse hat nur eine Rampe bewilligt, den Dienstleister mussten wir selber beauftragen. Falls das deine Anmerkung war.

    Wir haben keine 08/15 Rampe bestellt. Wir haben nur um eine Installation einer Rampe gebeten. Die Maße der Rampe wurde nicht besprochen sonder angenommen.

    Als juristischer Laie würde ich zuerst fragen, was genau ihr bestellt habt.


    Nach DIN 18040-2 hat im privaten Bereich eine Rampe für die Nutzung mit Rollstuhl 1,20 m im Lichten breit zu sein. Wurde nachweisbar auf diese Norm explizit verwiesen, wurde die Eigenschaft „barrierefrei“ o.ä. explizit verlangt? Oder wurde nur „eine Rampe bitte“ bestellt?

    Es wurde nicht explizit auf diese Norm verwiesen. Es wurde nicht die Eigenschaft Barrierefrei verlangt.
    Es wurde "eine Rampe bitte" bestellt.

    1,2m ist für einen rollstuhl mehr als ausreichend.


    meine vermutung ist , dass es sich garnicht um einen (el)rollstuhl handelt sondern um einen elekrowägelchen mit dem Oma auch in die stadt zum einkaufen fährt.


    die bezeichnungen sind leider nicht wirklich übersichtlich und je nach ausführung/konstruktion werden teilweise minimale bis gigantische kurvenradien gebraucht

    Es handelt sich tatsächlich nicht um ein Wägelchen. Es ist ein Rollstuhl mit einer Batterie und Joystick an der Rechten Seite.

    An diesem Rollstuhl mussten wir sogar den Handumlaufring (das Rote Teil am Rad) beidseitig entfernen, so dass die Rampe überhaupt befahrbar ist.


    Habe mir nochmal die Rechnung angeschaut.


    Treppenrampe, Rutschfest Breite 815mm

    Länge Auflager: 114mm

    Breite: 815mm

    Tragfähigkeit: 400Kg

    Oberfläche: offen gestanzt

    Ausstattung: Rand einteilig

    Nutzbare Breite: 800mm

    Höhe Rand: 55mm


    Wenn die Normbreite 1200mm ist, wäre dies sicherlich ausreichend.

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Umbrüche entfernt

  • Es wurde nicht explizit auf diese Norm verwiesen. Es wurde nicht die Eigenschaft Barrierefrei verlangt. Es wurde "eine Rampe bitte" bestellt.

    Das halte ich vorsichtig formuliert für "ärgerlich", denn die wesentliche benötigte Eigenschaft der (mobilen?) Rampe wurde dann wohl nicht bestellt.

    Anhand dieser Beschreibung ist auch erkennbar, dass die bestellte Rampe nicht die benötigte Eigenschaft nach DIN 18040-2 haben kann, ist sie offensichtlich um 400 mm oder 33 % zu schmal. Stand das so auch im Angebot? Wurde vorher nicht überprüft welche Breite benötigt wird?


    Die juristische Bewertung überlasse ich als Architekt gerne dem Anwalt, also Eric , wenn er wieder vorbeischaut!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • 80 cm finde ich frech , da hätte der faltrollstuhl meines sohnes gatnicht draufgepasst.


    sprich mal mit der KK )welche ist es denn ?

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • Das halte ich vorsichtig formuliert für "ärgerlich", denn die wesentliche benötigte Eigenschaft der (mobilen?) Rampe wurde dann wohl nicht bestellt.

    Anhand dieser Beschreibung ist auch erkennbar, dass die bestellte Rampe nicht die benötigte Eigenschaft nach DIN 18040-2 haben kann, ist sie offensichtlich um 400 mm oder 33 % zu schmal. Stand das so auch im Angebot? Wurde vorher nicht überprüft welche Breite benötigt wird?


    Die juristische Bewertung überlasse ich als Architekt gerne dem Anwalt, also Eric , wenn er wieder vorbeischaut!

    Ist eine feste Rampe

    Im Angebot standen die selben Angaben wie oben gelistet.


    Folgend sind Absätze aus dem Angebot kopiert:
    1.

    Vielen Dank, dass Sie uns mit das Herstellen einer Rollstuhlrampe bei uns angefragt haben. Bei der Erstellung des Angebots haben wir selbstverständlich die Treppe im Augenschein und gemessen und darauf hin das Angebot Bearbeitet.

    2.

    Dieses Angebot ist 2 Wochen gültig. Irrtümer sowie Preisänderungen seitens Lieferanten vorbehalten.

    Sich während der Auftragsausführung ergebende oder durch den Auftraggeber gewünschte Mehrarbeiten werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.

    Die Angebotspreise beruhen auf Komplettabnahme aller Positionen. Preisabweichungen sind vorbehalten, falls der Auftraggeber

    lediglich für einzelne Positionen des Angebots den Auftrag erteilt.

    Die Abrechnung erfolgt nach abschließendem Aufmaß bzw. bei

    Stundenlohnarbeiten effektiv nach entstandenem Aufwand.

    3.

    Produkttyp: Treppenrampen



    80 cm finde ich frech , da hätte der faltrollstuhl meines sohnes gatnicht draufgepasst.


    sprich mal mit der KK )welche ist es denn ?

    Werde ich wohl machen müssen. Ist die Techniker KK

  • Bei der Erstellung des Angebots haben wir selbstverständlich die Treppe im Augenschein und gemessen und darauf hin das Angebot Bearbeitet.

    Wenn die Treppe gemessen wurde, wäre dann eine (deutlich) breitere Rampe überhaupt möglich gewesen?

    Im Angebot standen die selben Angaben wie oben gelistet.

    d.h. die Breite von 81cm stand auch so im Angebot?


    Anhand Deiner Beschreibung habe ich den Eindruck, dass das geliefert wurde was bestellt war. Eine mangelhafte Lieferung/Montage lässt sich erst einmal nicht erkennen. Das ist an sich ein Planungsfehler, wobei sich die Frage stellt, was war hinsichtlich Planung vereinbart. Es sieht so aus als hätte die FIrma geplant und Du hättest "mach mal eine Rampe" bestellt, und dann anhand des Angebots beauftragt. Deine eigentlichen Anforderungen hast Du nicht kommuniziert. Eine fehlerhafte Planung halte ich unter diesen Bedingungen für fragwürdig. Ob man davon ausgehen kann, dass barrierefrei und/oder DIN18040-x auomatisch als vereinbart gilt? In meinen Augen dünnes Eis auf dem man sich da bewegt, schließlich geht es "nur" um eine Rampe.


    Jetzt sind die Juristen gefragt. Ich würde sagen, Du kannst eine Änderung der Rampe beauftragen, aber die Mehrkosten bleiben an Dir hängen. In wieweit man die Krankenkasse hier beteiligen kann das würde ich mal abklären. Ob die Firma für die Rücknahme und "Einlagerung" von Dir etwas verlangen kann? Ich bin mir nicht sicher, schließlich ist die Rampe jetzt nicht mehr neu.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Hmmm, auch wen der allgemeine Tenor hier lautet - Pech gehabt. Ich bin weniger pessimistisch für den TE.


    Wenn der Unternehmer keine Planung bekommt und auch keine einfordert, dann übernimmt er quasi "nebenbei" und stillschweigend die Planung mit, ob er sich dessen bewusst ist oder nicht.

    Die "Planung" hier war aber [sorry - mit Verlaub] scheisse, weil nicht fehlerhaft, sondern komplett daneben.

    Wenn der TE (und der Rest der Familie) von sich aus keine Maßvorgaben o.ä. geliefert haben, hätte der Unternehmer danach fragen MÜSSEN.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Sind nicht dem Angebot des Lieferanten die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Rampe (Breite, Tragfähigkeit) zu entnehmen? Hat das Angebot damit nicht den Charakter einer „Planung“? Diese „Planung“ wurde durch den TS mit der Beauftragung dann bestätigt und diese Rampe bestellt. Der Besteller wusste exakt was er bekommen würde und hat dies, obwohl offensichtlich ungeeignet, ausdrücklich bestellt.


    Aber ich schreibe dies als juristischer Laie!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Sind nicht dem Angebot des Lieferanten die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Rampe (Breite, Tragfähigkeit) zu entnehmen? Hat das Angebot damit nicht den Charakter einer „Planung“? Diese „Planung“ wurde durch den TS mit der Beauftragung dann bestätigt und diese Rampe bestellt. Der Besteller wusste exakt was er bekommen würde und hat dies, obwohl offensichtlich ungeeignet, ausdrücklich bestellt.

    Ja, alles richtig. ABER: Der TE ist [scheint zu sein] völliger Laie, was Planung und behindertengerechtes Bauen angeht.

    Darf sich also eine gewisse (grosse) Menge an "fachlicher Dummheit" [kein Vorwurf!] anrechnen lassen.


    Da wird dem Unternehmer auch ein er hats doch angenommen (das Angebot) nicht helfen


    Aber ich schreibe dies als juristischer Laie!

    Ich auch!

    Hatte aber als SV genau einen solchen Fall vor Gericht begleitet.

    Da standen auch Maße usw. im angenommenen Auftrag. Planung und Ausführung - Mist. Alles egal - Gericht hat dem Bauherren Recht gegeben - eben weil er Laie war und keine Planung geliefert hatte.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Die Rampe funktioniert ja, ist für viele Rollstühle geeignet, nur halt für diesen speziellen Fall funktioniert sie nur bedingt. Komfort und Sicherheit könnte man für diesen Fall in Frage stellen.

    Ich weiß nicht, in wieweit den Unternehmer hier eine Beratung-/Aufklärungspflicht trifft, und wie detailliert diese sein muss. Wer weiß, ob eine breitere Rampe (1,2m) überhaupt möglich gewesen wäre. Es ist auch unbekannt, was der TE alles unterschrieben und somit vereinbart hat.


    Abgesehen davon, der Unternehmer ist ja bereit die Rampe zu ersetzen, die Frage ist nur, wer die (Mehr)kosten übernimmt. Ein Teil dieser Kosten wäre auch angefallen wenn man von vornherein eine breitere Rampe beauftragt hätte.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Nun wenn die KK bezahlt und eine Genehmigung dafür ausgestellt hat, dann gilt zumindest für die KK das HMV Verzeichnis:

    Hier ist geregelt welche Pflichten der Auftragnehmer bei der Installation bzw. Auslieferung hat.

    Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes


    Text hier reinkopiert:

    2 Mal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Zitat als solches formatiert und Fettsatz gelöscht

  • erstmal wird eine von der krankenkasse bezahlte rampe bei den meisten kankenkassen von denen genehmigt und meist auch beauftragt. ich würde daher nicht in irgendeinem forum sondern bei der KK nachfragen.

    mein reden

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • Eigentlich ist der Fall recht einfach, wenn im Angebot die Maße vom Auftraggeber abgezeichnet wurden und die DIN in dem Fall nicht greift, dann ist er selbst Schuld.


    Der Handwerker hätte in dem Fall ausreichend Aufklärungsarbeit geleistet.


    Wenn die DIN jedoch greift, so hätte im Angebot der Hinweis stehen müssen, dass auf Kundenwunsch abweichend dieser DIN gebaut wird, in dem Fall würde ein Gericht wahrscheinlich auf Kostenteilung entscheiden, da beide Vertragsparteien einen Fehler begangen haben.


    Der Auftraggeber hat sich die Maße nicht durchgelesen, aber abgezeichnet und der Auftragnehmer hat etwas gebaut, was von der Norm abweicht und nicht hingewiesen.


    Es könnte sich ja auch um einen öffentlichen Bereich handeln und in dem Fall wäre die Rampe eine Unfallgefahr.


    Am Ende würde sowas Jahre vor Gericht verhandelt und alle verdienen Geld und die Streitparteien gehen mit leeren Portemonnaies nach Hause. ;)

  • Der Handwerker hätte in dem Fall ausreichend Aufklärungsarbeit geleistet.

    Vorsicht, da droht der freie Fall ;)


    Vielen Dank, dass Sie uns mit das Herstellen einer Rollstuhlrampe bei uns angefragt haben. Bei der Erstellung des Angebots haben wir selbstverständlich die Treppe im Augenschein und gemessen und darauf hin das Angebot Bearbeitet.

    Im Angebot stand, dass eine Rollstuhlrampe angefragt und angeboten wurde.

    Die entsprechende DIN ist meiner Meinung nach in allen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt und damit verbindliches Recht.

    Das, was da gebaut wurde, dürfte der DIN nicht einmal nahe kommen ;)

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Soweit mir bekannt, gibt es im EFH Bereich keine verbindlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit. Ich kann an mein EFH irgendwelche Rampen bauen lassen (fast) wie es mir beliebt, also auch abseits der DIN18040-x.

    Das ist für diesen Fall aber nur die halbe Miete. Dem TE könnte zugute kommen, dass die KK die Kosten übernimmt, und sich daraus noch Anforderungen ergeben (s.o. #15). Ob der TE ausreichend beraten wurde, das kann ich aus seinen Beiträgen nicht entnehmen, und wer weiß, was er da unterschrieben hat. Ich kann anhand seiner Beiträge nur vermuten, dass die "Planung" und Beratung mangelhaft war.


    Soweit ich den TE verstanden habe, ist eine Änderung der Rampe nicht das Problem, das hat die Firma ja schon zugesagt. Strittig sind wohl die Mehrkosten die durch die breitere Rampe anfallen.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Eigentlich ist der Fall recht einfach, wenn im Angebot die Maße vom Auftraggeber abgezeichnet wurden und die DIN in dem Fall nicht greift, dann ist er selbst Schuld.


    Der Handwerker hätte in dem Fall ausreichend Aufklärungsarbeit geleistet.

    Deine großspurige Rede ist wie immer FALSCH - siehe # 13

    Oder hast Du andere, jur belegte Infos; dann her damit!

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Danke für die vielen Antworten.


    Die KK hat mir folgendes gesagt:

    Es handelt sich um eine Wohnumfeldverbesserung. Diese kann individuell angepasst werden und eine Richtlinie/Vorgabe für den Bau einer solchen Maßnahme gibt es wohl nicht. Hier ist freie Wahl angesagt.


    Ich werde den Dienstleister wohl auf eigene Faust einen Brief zukommen lassen, auf die vielen DIN-Vorschriften/ dem HMV hinweisen und auf das beste hoffen. (Ich weiß - das klingt schon ziemlich blöd)


    Außerdem wurde die installierte Rampe wieder demontiert und mitgenommen. Dies erfolgte ohne Zustimmung unserer Seite. Der Dienstleister argumentierte mit: "Ihr wolltet doch eh tauschen, also hab ich sie schonmal mitgenommen".
    Hiervon gibt es weder Aufzeichnungen noch irgendwelche Dokumente..
    Wir wollten auf das neue Angebot warten und folglich entscheiden. Nun ist das nicht mehr möglich.


    Das Thema wird zu komplex für mich - ich bin wohl ab jetzt auf die Hilfe anderer angewiesen.


    Vielen Dank für eure Mühe. Falls Interesse besteht, kann ich den Ausgang der ganzen Sache irgendwann mal posten :)

  • Der Dienstleister argumentierte mit: "Ihr wolltet doch eh tauschen, also hab ich sie schonmal mitgenommen".

    Wenn die Rampe bezahlt ist, dann kann er die nicht so einfach wieder mitnehmen. Ich vermute die ist zwischenzeitlich woanders montiert, und Du sollst dann die Einlagerung bezahlen? Für mich klingt das alles ein bisschen dubios. Bei so einer Firma würde ich alles nur noch schriftlich (nachweislich) machen, denn was machst Du wenn der sich nicht mehr meldet? Dann hast Du bezahlt und doch keine Rampe.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Ich vermute die ist zwischenzeitlich woanders montiert, und Du sollst dann die Einlagerung bezahlen? Für mich klingt das alles ein bisschen dubios. Bei so einer Firma würde ich alles nur noch schriftlich (nachweislich) machen, denn was machst Du wenn der sich nicht mehr meldet? Dann hast Du bezahlt und doch keine Rampe.

    Wir haben noch nicht bezahlt. Auch keine Aufforderung hierfür bekommen. Schriftlich wurde nichts aufgenommen. Ich verstehe sein Handeln nicht..
    Kann ich nun aus dem Vertrag zurücktreten, da die Rampe nicht da ist?

  • Keine Ahnung was Ihr (vertraglich) vereinbart habt. Ich gehe mal davon aus, dass Ihr einen Werkvertrag habt, da wäre ich mit einer einseitigen Kündigung vorsichtig. Zuerst einmal sollte geklärt werden, wie es jetzt weitergehen soll. Die Tatsache, dass die Firma die "alte" Rampe entfernt hat, bedeutet noch nicht, dass sie den Vertrag nicht erfüllen möchte. Vielleicht steht er ja nächste Woche mit einer neuen Rampe vor der Tür.

    Im Zweifelsfall, Anwalt fragen, bevor Du einen Fehler machst.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Der Dienstleister argumentierte mit: "Ihr wolltet doch eh tauschen, also hab ich sie schonmal mitgenommen".

    Hör 'mal bitte mit Deinem "Dienstleister" auf! Juristisch dürfte es sich um einen Werkvertrag handeln, so dass der Erfolg geschuldet ist, nicht, wie bei einem Dienstvertrag nur die Dienstbereitschaft! Aber ohne Erfolg besteht dann beim Werkvertrag auch kein Honoraranspruch!

    Kann ich nun aus dem Vertrag zurücktreten, da die Rampe nicht da ist?

    Dir fällt aber schon auf, dass diese nicht ganz unwichtige Information hier jetzt nach 10 Tagen zum ersten Mal kommt?

    Wir würden gerne mit einer breiteren Rampe, welche eine sichere Benutzung ermöglicht, tauschen.

    Wie kann man etwas nicht vorhandenes tauschen (wollen)?


    Off-Topic:

    ... der rest des Hauses hat so ihre Probleme mit der Kommunikation.

    Nicht nur der Rest, fürchte ich.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • setze dich vorher mit der lebenshilfe oder einer anderen behindertenorganisation ....

    Die machen dankenswerter Weise eine wichtige Arbeit, aber ob da eine fundierte juristische Beratung möglich ist, stelle ich in Frage. Das technische Problem scheint ja bereits vollständig erkannt und verstanden worden zu sein.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.