Mal was "rechtliches".
Ich muss im Wohnzimmer einen Lichtschalter austauschen lassen. Wenn ich nun im Internet lese erscheint es, dass ich als Laie dies gar nicht darf, weil im Fall der Fälle mal angenommen es löst einen Brand aus, dann würde die Gebäudeversicherung nicht zahlen.
Ein Elektrofachbetrieb wird nur sehr bedingt Interesse an diesem Auftrag haben... Nun kenne ich einen in der Handelskammer eingetragenen Elektromeister, welcher momentan als Hausmeister tätig ist. Er würde es gegen Bezahlung auf Rechnung (über sein Hausmeister Gewerbe machen). Ich bin nun völlig verunsichert, ob dies Ordnungsgemäss ist oder ob ich hier gegen irgendwelche "Regeln" verstosse und mir am Ende grobe Fahrlässig oder irgendwelche Obliegenheitsverletzungen (ich glaube so nennen Versicherungen das) vorwerfen lassen müsste.
Ob ein reales Risiko besteht, dass sei mal dahingestellt, aber grundsätzlich könnte es ja sein.