Guten Abend allerseits,
sind zufällig im Nachbarschaftsrecht bewandte Personen im Forum aktiv?
Bei mir geht es um eine Fragestellung hinsichtlich dem Abfangen einer Böschung bzw. wer für diese zuständig ist.
Mein Nachbar hat vor gut zwei Jahrzehnten gebaut und zum Nachbargrundstück (nun meinem) eine Böschung "auslaufen" lassen.
Außerdem hat er direkt auf die Grenze eine Hecke gepflanzt, die nun prächtig zu mir in Südrichtung wächst und gut 90 cm in mein Grundstück hineinragt. In seins nur 20-30 cm, da er im Norden ist und Pflanzen bekanntlich die Sonne mögen.
Ich füge zwei Bilder bei, so dass ihr euch davon ein Bild machen könnt.
Dass das mit der Hecke auf jeden Fall nicht i.O. war, weiß ich schon. Ist aber bereits verjährt, daher Schnee von gestern und so schlecht finde ich die auch tatsächlich nicht. Der Sichtschutz dient ja beiden, also kann die von mir aus auch gerne stehen bleiben.
Was mich aber vom Stuhl gehauen hat, war ein Kostenvoranschlag eines Galabauers zum sauberen "abfangen" des Geländes mit Gabionen oder L-Steinen. Da reden wir von über 5.000 Euro.
Den Zustand so lassen wie er aktuell ist, finde ich auch doof, da ich einfach einen sauberen Abschluss des Geländes haben möchte.
Was tut man also in diesem Fall -> freundlich mal beim Nachbarn nachfragen, ob er denn kostenseitig dabei wäre, wenn wir Halbe/Halbe machen würden und der Drops wäre gelutscht, ein Bierchen auf gute Nachbarschaft und weiter geht's.
Was aber wenn der Nachbar so gar nicht begeistert von der Idee ist, sich an den Kosten zu beteiligen, weil: Hat jetzt 20 Jahre gut getan und "Was geht mich das an?"
Tja, jetzt sitz ich da und weiß auch nicht so recht weiter. Wer hat Recht? Kennt sich jemand aus?
Ich bin weiß Gott keiner, der streiten will, aber so ganz fair finde ich das ganze auch wiederum nicht. Daher bin ich auf eure Meinungen gespannt.
Besten Dank euch wie immer!