Böschung abfangen

  • Guten Abend allerseits,


    sind zufällig im Nachbarschaftsrecht bewandte Personen im Forum aktiv? :)

    Bei mir geht es um eine Fragestellung hinsichtlich dem Abfangen einer Böschung bzw. wer für diese zuständig ist.

    Mein Nachbar hat vor gut zwei Jahrzehnten gebaut und zum Nachbargrundstück (nun meinem) eine Böschung "auslaufen" lassen.

    Außerdem hat er direkt auf die Grenze eine Hecke gepflanzt, die nun prächtig zu mir in Südrichtung wächst und gut 90 cm in mein Grundstück hineinragt. In seins nur 20-30 cm, da er im Norden ist und Pflanzen bekanntlich die Sonne mögen.

    Ich füge zwei Bilder bei, so dass ihr euch davon ein Bild machen könnt.


    Dass das mit der Hecke auf jeden Fall nicht i.O. war, weiß ich schon. Ist aber bereits verjährt, daher Schnee von gestern und so schlecht finde ich die auch tatsächlich nicht. Der Sichtschutz dient ja beiden, also kann die von mir aus auch gerne stehen bleiben.

    Was mich aber vom Stuhl gehauen hat, war ein Kostenvoranschlag eines Galabauers zum sauberen "abfangen" des Geländes mit Gabionen oder L-Steinen. Da reden wir von über 5.000 Euro.

    Den Zustand so lassen wie er aktuell ist, finde ich auch doof, da ich einfach einen sauberen Abschluss des Geländes haben möchte.


    Was tut man also in diesem Fall -> freundlich mal beim Nachbarn nachfragen, ob er denn kostenseitig dabei wäre, wenn wir Halbe/Halbe machen würden und der Drops wäre gelutscht, ein Bierchen auf gute Nachbarschaft und weiter geht's.

    Was aber wenn der Nachbar so gar nicht begeistert von der Idee ist, sich an den Kosten zu beteiligen, weil: Hat jetzt 20 Jahre gut getan und "Was geht mich das an?"

    Tja, jetzt sitz ich da und weiß auch nicht so recht weiter. Wer hat Recht? Kennt sich jemand aus?

    Ich bin weiß Gott keiner, der streiten will, aber so ganz fair finde ich das ganze auch wiederum nicht. Daher bin ich auf eure Meinungen gespannt.


    Besten Dank euch wie immer!

  • wo verläuft die Grundstücksgrenze?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ah, da vergisst man die wichtigsten Infos!

    auf Bild 1 sieht man die Böschung, die auf meinem Grundstück ist. Die Hecke rechts daneben ist die besagte "Grenzhecke".

    Auf Bild 2 sieht man die Hecken in Nord-westlicher Richtung.

  • Zum Nachbarschaftsrecht kann ich nicht viel sagen - aber warum muss die Böschung überhaupt abgefangen werden? Ich sehe keine Hangrutschgefahr - es hält ja wohl tatsächlich schon sehr lange so und es gibt keine steile Kante. Ob Gabionen oder L-Steine wirklich besser sind? Auf jeden Fall würden sie ein Hindernis für Kleintiere wie z.B. Igel darstellen und in meinen Augen deutlich hässlicher aussehen als die jetzt eher naturnah gestaltete Böschung.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • auf Bild 1 sieht man die Böschung, die auf meinem Grundstück ist. Die Hecke rechts daneben ist die besagte "Grenzhecke".

    Moooooooment! Hat der Nachbar über seine Grundstücksgrenzen hinweg aufgeschüttet? Wann hat das stattgefunden? Wurde das vom Vorbesitzer explizit geduldet? Hat die Baubehörde dazu eine Meinung?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Zum Nachbarschaftsrecht kann ich nicht viel sagen - aber warum muss die Böschung überhaupt abgefangen werden? Ich sehe keine Hangrutschgefahr - es hält ja wohl tatsächlich schon sehr lange so und es gibt keine steile Kante. Ob Gabionen oder L-Steine wirklich besser sind? Auf jeden Fall würden sie ein Hindernis für Kleintiere wie z.B. Igel darstellen und in meinen Augen deutlich hässlicher aussehen als die jetzt eher naturnah gestaltete Böschung.

    Berechtigter Einwand das mit dem Igel :)

    Allerdings soll gibt's ein kleines Gartenhäuschen, in dem Fahrräder etc. reinkommen sollen und nun ja - ich würde ungern auf die fast 60qm² Fläche verzichten, nur um die Böschung so zu behalten wie sie ist.

  • Sieh es als ein Stück Natur - Du verzichtest doch auf nichts. Dir Böschung bleibt Dein Eigentum! 🙃

    Und an der Hecke haben vermutlich viele Vögel 🐦🐦🐦 ihre Freude.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Du verzichtest doch auf nichts.

    ...und das seit zwanzig Jahren.

    Das Nachbarschaftsrecht legt für bestimmte Beeinträchtigungen durch z.B. Bepflanzungen eine Frist fest, innerhalb der man diese reklamieren muss.

    Unabhängig davon mutet es nicht gerade friedensstiftend an, wenn nach solch langer Zeit jetzt Geldforderungen an den Nachbarn gerichtet werden.


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  • Guten Morgen allerseits,

    ja, das mit der Hecke ist ja eh klar.

    Das macht mir auch nix und ich bin ja selbst froh, dass sie da ist.


    Mir geht's darum, dass der Nachbar damals halt eine Böschung angelegt hat, die ich nun wieder entferne und anschließend den Höhenunterschied durch setzen von L-Steinen oder Gabionen ausgleiche.


    Danke trotzdem für eure Gedanken 👍

  • Wie breit bzw. wie tief ist denn die Böschung. und wieviel Höhenunterschied gilt es auszugleichen.


    Nehmen wir einfach mal an es müsste 70 - 80 cm abgefangen werden. Dann würde man L-Steine mit ca. 1 m Höhe benötigen (der untere Teil sollte ein wenig in der Erde stecken). Ein Fundament von 30 - 40cm wäre zudem auszukoffern.


    Eine 1m hohe Mauerscheibe hätte eine Fußlänge von ca. 65 cm (mag von Hersteller zu Hersteller kleine Unterschiede geben!). Bei 80 cm wären es immernoch 55 cm. Eine Gabione hätte natürlich auch eine gewisse Bauteildicke. Es gehen also schon einmal 55 - 65cm für das Bauteil verloren. Du kannst aber natürlich auch nicht direkt an der Grenze vertikal runtergraben, da sich dort die Hecke mit deren Wurzelwerk befindet. Ich bin kein GaLa-Bauer, denke aber dass ein Abstand von wenigstens 50cm schon einzuhalten wäre. Hinzu käme noch etwas "Luft" für das Fundament aus Schotter (mind. 10cm). Der Abstand zur Grenze betrüge nunmehr also 50 + 10 + 65cm = 105cm. Für die Igel und anderes Kleingetier eine überwindbare Hürde, für Dich würde spätestens jetzt der obere Teil (der an der Hecke liegt) für immer unnutzbar sein. Du würdest mit einem erheblichen finanziellen Aufwand die Böschung um -geschätzt- 1-1,5m zurückdrängen können.


    Mein Fazit: Let it be.

  • Der TE will im Bereich der Hecke ein Gartenhäuschen aufstellen und benötigt dafür die L-Steine. Zumindest so habe ich es verstanden.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Der TE will im Bereich der Hecke ein Gartenhäuschen aufstellen und benötigt dafür die L-Steine. Zumindest so habe ich es verstanden.

    So habe ich das auch verstanden. Aber dafür braucht es ja nur auf X m eine Abfangung, sagen wir auf 5 oder 8 m, oder?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • angesichts des Schnurgerüstes sehe ich hier eher ein Haus im Entstehen....

    Könnte ein älteres Photo sein, jetzt steht dort evtl. das Wohnhaus, und das Gartenhäuschen soll (auf dem schmalen "Hangstreifen" ergänzt werden.

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    .

  • Hallo zusammen,


    ja, Haus steht schon. Aufgrund Bebauungsplan auch gar nicht soo weit weg von dieser Böschung. Daher möchte ich die Seite eben haben um den Fahrrad-/Geräteschuppen + Weg hinzusetzen.


    Mehr später :)

  • Hallo zusammen,


    ja, Haus steht schon. Aufgrund Bebauungsplan auch gar nicht soo weit weg von dieser Böschung. Daher möchte ich die Seite eben haben um den Fahrrad-/Geräteschuppen + Weg hinzusetzen.


    Mehr später :)

    Dann "schneide" doch ein Stück aus der Böschung aus und lasse den Rest wie er ist. Aus Erfahrung kann ich Dir sagen, dass so ein Garten irgendewann eh so viel Arbeit macht, dass es auf ein paar m² hin oder her gar nicht mehr ankommt.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Wer den natürlichen Geländeverlauf durch Aufschüttung etc. verändert muss abfangen.


    In dem Fall muss jedoch garnichts abgefangen werden, zumal der TS scheinbar das Grundstück neu gekauft hat und die Böschung ihm offensichtlich bekannt war.


    Vor Gericht müsste der TS wahrscheinlich beweisen, dass ohne Zustimmung das Auslaufen erfolgt ist und in Anbetracht der Verjährungsfrist ist es sowieso obsolet.


    Wenn man es hübsch haben möchte, weiter ausziehen die Erde und Tiefborde setzen, das dauert keine 3 Tage samt Bagger.


    Sicher billiger als irgendwelchen Winkeladvokaten das Geld zum Fraß vorzuwerfen, damit man am Ende leer ausgeht. ;)

  • Perfekt, das ist ja toll!

    Danke für die Rückmeldung.

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  • :bier:

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