Fensterstürze entfernt

  • Moin,

    wir sind gerade mitten im Bau und haben jetzt folgendes Problem:

    Nach Abnahme des Rohbaus hat unser Bauunternehmen - ohne vorherige Absprache mit uns - die Fensterstürze entfernt. Die haben bei Abmessung der Fenster anscheinend Mist gebaut und die Rollos vergessen.

    Wir sind natürlich jetzt etwas besorgt - Fensterstürze haben ja schon eine gewisse Funktion.

    Wir haben die Baufirma gebeten (auf deren Kosten) einen Befund vom Statiker zu bekommen, der uns dann sagen kann, ob es ohne Fensterstürze auch geht, oder nicht. Bis jetzt gab es noch keine Antwort vom Unternehmen (ca. 2 Wochen - aber es waren ja auch Winterferien dazwischen).

    Was sind denn jetzt meine Optionen, falls:

    a) Die Baufirma mir den Befund vom Statiker nicht liefert?

    b) Der Befund vom Statiker sagt, dass das Gebäude unsicher ist?


    Danke für die Hilfe

  • Nach Abnahme des Rohbaus

    Wieso ist das erst NACH Abnahme aufgefallen?

    Wurde schon alles Geld bezahlt?


    Es gibt jetzt twei Möglichkeiten:

    a) Die Firma liefert noch was und bessert DEMentsprechend nach - freut Euch :yeah:

    b) Die Firma liefert nichts und/oder bessert nicht nach - Ihr müsst einen Gutachter + einen RA beauftragen, beide selbst bezahlen (zunächst) und das ganze gerichtlich durchsetzen lassen ;(

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Fensterstürze haben ja schon eine gewisse Funktion.

    Davon kannst Du ausgehen, aus Langeweile werden die nicht verbaut.


    Wir haben die Baufirma gebeten (auf deren Kosten) einen Befund vom Statiker zu bekommen,

    Ist die Baufirma Euer Vertragspartner (von Euch einzeln beauftragt)? Evtl. ignoriert die Firma Euer (hoffentlich nachweisbares) Schreiben weil Ihr nicht deren Vertragspartner seid. Dann müsstet Ihr an anderer Stelle aktiv werden. Ansonsten, ihr habt ja sicherlich die statischen Berechnungen und könntet den Statiker auch direkt fragen (oder wurde der nicht von Euch beauftragt?).


    Gehen wir davon aus, dass die Firma auch Euer Vertragspartner ist, dann müsste man Deinem Schreiben etwas mehr Nachdruck verleihen. Es bleibt Dir überlassen, ob Du das selbst machen möchtest, oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmst. Nachdem anscheinend erst 2 Wochen vergangen sind, würde ich noch einen Versuch starten (Schreiben aufsetzen, Frist setzen, Einschreiben Rückschein, abwarten) bevor Du dann einen Anwalt beauftragst.


    Wieso ist das erst NACH Abnahme aufgefallen?

    Weil die Firma das anscheinend erst nach der Abnahme gemacht hat?


    Nach Abnahme des Rohbaus hat unser Bauunternehmen - ohne vorherige Absprache mit uns - die Fensterstürze entfernt.

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  • Das ist richtig, zumindest wenn bekannt war, dass Fenster mit Aufsatzrolläden zum Einsatz kommen sollen, auf jeden Fall. Aber wer weiß, wie diese "Abnahme" ablief, wer vor Ort war usw.

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  • Wieso ist das erst NACH Abnahme aufgefallen?

    Aber die Fenstergröße hätte doch auffallen müssen!

    Ich weiß, dass Du nach Deinen Schilderungen hier im Forum der Pingel in Person sein musst, aber jetzt mal Hand auf's Herz:

    • misst Du als OÜ wirklich selbst alle Rohbaumaße bei der Abnahme einzeln nach?
    • wenn ja: Hältst Du das bei Beauftragung der Grundleistungen nach Anlage 10 zu § 34 HOAI für eine geschuldete Leistung?
    • siehst Du einheitliche vertikale Maßabweichungen benachbarter Bauteile wirklich mit dem bloßen Auge?

    Ehrlich geschrieben, überprüfe ich selbst nicht alle Rohbaumaße einzeln, allenfalls einzelne besonders kritische oder relevante und einheitliche Abweichungen fallen mir auch nur dann auf, wenn es bspw. in der Planung glatte Steinmaße sind und ausgeführt plötzlich halbe Steine oder noch kleinere auftauchen, egal ob längs oder hoch!


    Das Fehlen von Rolladenkästen hätte aber natürlich bei der Abnahme, eigentlich schon bei der Ausführung auffallen müssen, nein, bei der Anlieferung der falschen Fertigstürze.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das Fehlen von Rolladenkästen hätte aber natürlich bei der Abnahme,

    Hängt das aber nicht davon ab, welche Abnahme genau gemeint war und wann diese stattgefunden hat?

    Wenn z. B. nur die Rohbaumaßnahmen abgenommen werden sollen, weil alle Gewerke einzeln beauftragt werden, dann wären zu diesem Zeitpunkt doch "nur" die nackten Rohbauöffnungen zu sehen oder? Das wiederum würden dann nur auffallen, wenn die Rohbaumaße aufgemessen und mit dem Ausführungsplan verglichen werden und dann auch nur dann, wenn der Fehler nicht schon viel früher, nämlich bei der Planerstellung, aufgetreten ist.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Hängt das aber nicht davon ab, welche Abnahme genau gemeint war und wann diese stattgefunden hat?

    Wenn z. B. nur die Rohbaumaßnahmen abgenommen werden sollen, weil alle Gewerke einzeln beauftragt werden, dann wären zu diesem Zeitpunkt doch "nur" die nackten Rohbauöffnungen zu sehen oder?

    Nein, die Rolladenkästen, die ich jetzt vor meinem inneren Auge habe, liegen beidseitig im Rohbau auf und werden deshalb vom Rohbauer eingebaut, aber das muss natürlich nicht zwingend so sein. Insofern magst Du Recht haben!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • dann wären zu diesem Zeitpunkt doch "nur" die nackten Rohbauöffnungen zu sehen

    Deswegen hatte ich geschrieben:


    zumindest wenn bekannt war, dass Fenster mit Aufsatzrolläden zum Einsatz kommen sollen,

    Der Unterschied in der lichten Höhe sollte einem Fachmann auffallen, aber dazu müsste er wissen, was geplant war. Denkbar wäre, dass bei Erstellung der Planung nur ein "Dummy" eingesetzt wurde (Standardhöhe) und die Ausführung erst später spezifiziert wurde. Das ist natürlich nur eine Vermutung wie es zu so einem Fall kommen könnte.


    Egal wie, ich halt es für bedenklich wenn die Firma einfach so den Fenstersturz wieder entfernt und dann auf Rückfragen noch nicht reagiert.

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  • Off-Topic:

    Nein, die Rolladenkästen, die ich jetzt vor meinem inneren Auge habe, liegen beidseitig im Rohbau auf und werden deshalb vom Rohbauer eingebaut, aber das muss natürlich nicht zwingend so sein. Insofern magst Du Recht haben!

    Nur interessehalber, weil ich mich damit nicht auskennen. Wenn OK Rolladenkasten nicht gleich UK Stahlbetondecke ist (oder eine Holzdekce vorhanden ist), kommt dann aber planmäßig noch ein Sturz drüber?

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • aber das muss natürlich nicht zwingend so sein.

    Gerne genutzt, Aufsatzrolladen dessen Kasten quasi direkt auf das Fensterprofil gesetzt wird. Wird vom Fensterbauer geliefert und dann am Stück in die Öffnung gesetzt. Ich vermute beim TE war/ist es so geplant.

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  • Off-Topic:

    Nur interessehalber, weil ich mich damit nicht auskennen. Wenn OK Rolladenkasten nicht gleich UK Stahlbetondecke ist (oder eine Holzdekce vorhanden ist), kommt dann aber planmäßig noch ein Sturz drüber?

    Ach, das gibt es dutzende, wenn nicht hunderte Möglichkeiten, aber statisch braucht es dann schon einen Sturz. Es gibt selbsttragende, X-kg-tragende und garnichts tragende Einbau-Rolladenkästen und natürlich Aufsatz-, Vorsatz- und Was-weiß-ich-denn-schon- ... -kästen. Was davon genau beim TS gemeint ist, wissen wir aber (noch) nicht.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich weiß, dass Du nach Deinen Schilderungen hier im Forum der Pingel in Person sein musst, aber jetzt mal Hand auf's Herz:


    misst Du als OÜ wirklich selbst alle Rohbaumaße bei der Abnahme einzeln nach?
    wenn ja: Hältst Du das bei Beauftragung der Grundleistungen nach Anlage 10 zu § 34 HOAI für eine geschuldete Leistung?
    siehst Du einheitliche vertikale Maßabweichungen benachbarter Bauteile wirklich mit dem bloßen Auge?

    Ja - ich bin pingelig.


    Pkt 1.) Maßkontrolle - kommt drauf an. Wenn es sensible Maße (BH will Einbauspots in die Decke einbauen, gleichzeitig ein max. an Raumhöhe und braucht eine BESTIMMTES Abhängemaß) oder Abweichung aufgetreten sind - dann JA


    Pkt. 2.)

    Zitat von Anlage 10 §34 LP8

    a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik


    Pkt. 3) Meist ja (das geht den meisten Handwerkern auf den Geist)

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    • misst Du als OÜ wirklich selbst alle Rohbaumaße bei der Abnahme einzeln nach?
    • wenn ja: Hältst Du das bei Beauftragung der Grundleistungen nach Anlage 10 zu § 34 HOAI für eine geschuldete Leistung?

    Meine Frage nach der geschuldeten Leistung des Nachmessens aller einzelnen Rohbaumaße hast Du leider nicht geantwortet!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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