Putz an Fassade geplatzt

  • Hallo zusammen,


    ich wäre für eine Einschätzung dankbar zur Vorgehensweise bei folgendem Sachverhalt:

    Es scheint so als wäre der Putz an der Fassade geplatzt. Kann das mit aufsteigender Feuchtigkeit zu tun haben? An wen wäre eine Mängelrüge zu richten?

    Das Haus ist erst vor kurzem fertiggestellt worden.


    Vielen Dank.


    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker ()

  • Es scheint so als wäre der Putz an der Fassade geplatzt. Kann das mit aufsteigender Feuchtigkeit zu tun haben? ... Das Haus ist erst vor kurzem fertiggestellt worden.


    Da sich der Putz des WDVS unmittelbar mittig unterhalb der Abdeckung einer Lüftungsöffnung befindet, liegt ein Zusammenhang mit dieser nahe. Welche Art von Luft bewegt sich da?

    An wen wäre eine Mängelrüge zu richten?

    Wurde das Haus für Euch als Auftraggeber von einem GU / GÜ oder verschiedenen Firmen im Diretkauftrag gebaut oder von einem Bauträger gekauft? Beim Kauf vom Bauträger ist immer dieser der Ansprechpartner.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Vielen Dank.

    Bei der Lüftungsöffnung handelt es sich um eine dezentrale Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung.


    Die Gewerke wurden einzeln über den Architekten vergeben.

  • Die Gewerke wurden einzeln über den Architekten vergeben.

    Dann sollte der Architekt, sofern er mit den Grundleistungen der LP9 nach $ 34 HOAI beauftragt ist, Euch sagen können, welches Gewerk ihr hierfür zur Mangelbeseitigung auffordern sollt. Primär ist das natürlich der Hersteller des WDVS. Ich ahne aber, dass es weitere Beteiligte geben könnte.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Dann sollte der Architekt, sofern er mit den Grundleistungen der LP9 nach $ 34 HOAI beauftragt ist, Euch sagen können, welches Gewerk ihr hierfür zur Mangelbeseitigung auffordern sollt. Primär ist das natürlich der Hersteller des WDVS. Ich ahne aber, dass es weitere Beteiligte geben könnte.

    Ich würde da nicht auf die LPh 9 abstellen

    Hier dürfte schon ein Koordinierungs"problem" und/oder eine mangelhafte "Obejktüberwachung" (falsche/fehlende Grundierung) vorliegen.


    Jeder Planer, der was auf sich hält, wird da aktiv.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • dezentrale Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung.


    Hier dürfte schon ein Koordinierungs"problem" und/oder eine mangelhafte "Obejktüberwachung" (falsche/fehlende Grundierung) vorliegen.

    Ich gehe noch weiter und sage, das "Problem" ist bereits in der Lp 5 angelegt worden, ggf. auch in LP 3.


    Der Architekt ist in jedem Fall der Ansprechpartner. (Oder war es der "Planer" des GÜ?)

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  • ich bin jetzt kein Experte auf dem Gebiet aber der Oberputz hat sich sehr "sauber" vom Gewebe gelöst. Für mich sieht das aus als ob das nicht ordentlich eingebettet wäre. Das würde dann ja vermutlich unabhänging von diesem Problem die Fassade generell betreffen.

  • der Oberputz hat sich sehr "sauber" vom Gewebe gelöst

    Der Oberputz sollte normalerweis gar keine direkten Kontakt zum Gewebe haben; dieses müsste in den Grundputz/die Armierschicht eingearbeitet sein. Hier fehlt (so gut, wie das Gewebe erkennbar ist) eine Schicht oder ein Arbeitsschritt.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Vielen Dank euch allen. Das Haus wurde 2021 gebaut, also Gewährleistung läuft noch.


    Sollte man eurer Ansicht nach den gesamten Fassadenputz überprüfen lassen?


    Der Architekt hat auf meine Mängelrüge jetzt erst einmal einen Vor-Ort-Termin mit der Firma vereinbart, die die Fassadenarbeiten durchgeführt hatte.

  • Der Architekt hat auf meine Mängelrüge jetzt erst einmal einen Vor-Ort-Termin mit der Firma vereinbart, die die Fassadenarbeiten durchgeführt hatte.

    Ist doch schon mal super.

    Wenn eine Lösung rauskommt, ist alles gut. Andernfalls ab zum Fachanwalt.

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    5.Mose 27:18

  • Der Architekt hat auf meine Mängelrüge jetzt erst einmal einen Vor-Ort-Termin mit der Firma vereinbart, die die Fassadenarbeiten durchgeführt hatte.

    Dabei sollte man auch die restliche Fläche überprüfen, die jetzt noch nicht auffälllig ist. Nicht dass in ein paar Monaten das nächste Stück von der Wand fällt, und am Ende sieht die Fassade aus wie ein Flickenteppich.

    Hier ist auch Ursachenforschung angesagt. Das gezeigte Stück Armierungsgewebe kenne ich so nicht, ich würde aber den Hinweis von Wolfgang mit dem Dunstrohr nicht ignorieren. Evtl. tropft hier im Winter Kondensat ab, die Fläche vereist, oder was auch immer.

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  • Evtl. tropft hier im Winter Kondensat ab,

    Das evtl, kannst (hab ich schon mal gemacht) streichen.

    Sollte man eurer Ansicht nach den gesamten Fassadenputz überprüfen lassen?

    Oh ja!

    Aber besser durch einen Dritten, also weder den Architekten noch den ausführenden Betrieb. Die mauscheln ihrem Mist (schlechte Ausführung und schlechte Bauüberwachung) sonst nämlich weg.

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  • Das evtl, kannst (hab ich schon mal gemacht) streichen.

    Da hast Du vollkommen Recht. Ich dachte dabei an den Unterschied, ob es von außen abtropft oder zumindest teilweise im Rohr (Anschluss) in den Wandaufbau "versickert". Hätte ich auch ausführlicher schreiben können. Letzteres könnte bedeuten, dass der Schaden schon viel größer ist als man jetzt von außen sehen kann.

    Man sieht ja unterhalb der Öffnung Laufspuren, links davon sieht es aber so aus, als hätte sich dort der Putz auch schon leicht abgelöst. Könnte auch eine optische Täuschung sein.


    Ob die Firma die das ausgeführt hat bereit ist Ursachenforschung zu betreiben? Vielleicht wenn der Architekt mit dem Zaunpfahl winkt. An der Öffnung am rechten Gebäude sieht es so aus, als wäre der Putz (noch) intakt. Deswegen bin ich mir nicht sicher, ob die Abplatzung nur durch Kondensat "von außen" verursacht wird, denn dann würde ich das auch an der Öffnung am rechten Gebäude erwarten. Die dürften ja gleich alt sein.


    Egal wie, bin gespannt was die Vort-Ort Besichtigung ergibt.

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  • Da sich der Putz des WDVS unmittelbar mittig unterhalb der Abdeckung einer Lüftungsöffnung befindet, liegt ein Zusammenhang mit dieser nahe.

    und beim Nachbarn sieht es auch so aus, als würde sich da was anbahnen.

    Ich würde vermuten, dass hier zwei Probleme vorhanden sind: Putzaufbau und Feuchtigkeit (ggf. vom Fortluftrohr ausgehend)

  • Aber besser durch einen Dritten, also weder den Architekten noch den ausführenden Betrieb. Die mauscheln ihrem Mist (schlechte Ausführung und schlechte Bauüberwachung) sonst nämlich weg.

    Aus meiner Erfahrung auf jeden Fall zuvor einen unabhängigen Dritten kommen lassen. Könnte ja sein, dass Archi und Verputzer gern und oft zusammenarbeiten...


    Im Raum Stuttgart gibt es einen Sachverständigen, der Architekt und Stuckateurmeister ist. Er ist m.W. auch Fachbuchautor. Auf eine Frage vom mir per Mail hat er mir ausführlich und kompetent geantwortet (wie ich finde...)

  • und beim Nachbarn sieht es auch so aus, als würde sich da was anbahnen.

    Ich beantrage eine Änderung Deines nickname in "Adlerauge". :bier:


    Beim Nachbar scheint sich tatsächlich auf Höhe der Leuchten, xx cm unterhalb des Luftauslass, eine ovale Fläche abzuzeichnen. Das dürfte in etwa die Höhe sein bei der auch beim TE das Problem sichtbar wurde.

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    .

  • Hallo zusammen,


    Vielen Dank an Euch alle für Eure sehr hilfreichen Beiträge.


    Kleines Follow-up:


    Nachdem der Gipser mit dem Architekten einen Vor-Ort-Termin hatte wurde festgestellt, dass die Putzschäden auf die Strangentlüftung von der Küche im 2. OG, welche in die Fassadendämmung eingelegt ist, zurückzuführen ist.


    Der Architekt hat daraufhin die Sanitärfirma um Anbringung einer dichtsitzdenden Abdeckung für die Auslässe gebeten.


    Die Sanitärfirma erklärte daraufhin, einen Ausblasstutzen machen zu können um die Feuchtigkeit von der Wand wegzubekommen.

    Es würde weitere Abluftöffnungen auf den Seiten geben, an denen das System gleich umgesetzt wurde.

    Hier sollte man ebenfalls tätig werden. Die Firma könne ein Angebot hierfür erstellen.


    Sprich, die Sanitärfirma möchte nicht für den Schaden aufkommen, obwohl der Schaden offensichtlich auf ihr Gewerk zurückzuführen ist.


    Welche weitere Vorgehensweise würdet Ihr hier vorschlagen?


    Vielen Dank.

  • Sprich, die Sanitärfirma möchte nicht für den Schaden aufkommen

    Äh - das lese ICH so nicht. Der Unternehmer will ein Angebot über sogenannte "Sowieso"-Kosten machen. Hier das Material fü die Rohrverlängerung und die dafür anfallenden Lohnkosten. Die wären auch damals zu bezahlen gewesen. Ggf. um die Inflation weniger.


    ;)

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  • Entweder akzeptieren, oder spätestens hier einen Fachanwalt einschalten.


    Ich kann mir gut vorstellen, dass hier jemand in der Haftung ist.


    Das mit den sowieso-Kosten ist aber ein ernst zu nehmendes Thema, welches die (finanziellen) Chancen stark reduziert.

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    5.Mose 27:18

  • Ich kann mir gut vorstellen, dass hier jemand in der Haftung ist.

    Und zwar der Archi u n d der Handwerker?

    ziemlich wahrscheinlich!

    Der eine falsch geplant, der andere keine Bedenken angemeldet.

    Oder der eine hat richtig geplant, der andere falsch ausgeführt und der eine hat’s nicht bemerkt oder geduldet.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Zitat

    "Sowieso"-Kosten: Hier das Material für die Rohrverlängerung und die dafür anfallenden Lohnkosten.

    Zu fragen ist, was es " mehr " gekostet hätte, wenn es von Anfang an richtig gemacht worden wäre, wobei auf die Kosten der Ersterstellung in 2021 abzustellen ist. Wäre von Anfang an ein längeres Rohrgeplant und eingebaut worden, sehe ich die Sowieso-Kosten entspannt. Denn was soll ein längeres Rohr an Material und Lohn kosten?


    Die Haftung umfasst zudem den durch den Mangel entstandenen Putzschaden. Allerdings ist ja auch der Putz offensichtlich mangelhaft ausgeführt worden, der Mangels des Rohrs hat den Putzmangel nur ( frühzeitig ) offen gelegt. Um den Putz würde ich mir noch viel mehr Gedanken als um das Rohr machen und zwar in Bezug auf die Dauerhaftigkeit der Putzarbeiten, sofern ( prüfen! ) das Armierungsgewebe überall so ausgeführt sein sollte, d.h. keine Überdeckung durch den Armierungsputz hat.


    Denn:


    Zitat

    Der Oberputz sollte normalerweis gar keine direkten Kontakt zum Gewebe haben; dieses müsste in den Grundputz/die Armierschicht eingearbeitet sein. Hier fehlt (so gut, wie das Gewebe erkennbar ist) eine Schicht oder ein Arbeitsschritt.


    Sodann weiter in Bezug auf die Entlüftung/Rohr: Hier ist schon relevant, wer, was geplant hat. War das Rohr von einem Planer falsch geplant, dann muß sich der TE gegebenenfalls den Planungsfehler anspruchsmindernd zurechnen lassen.


    Aber: War der Archi bezüglich der Entlüftung überhaupt mit der Planung beauftragt = wohl eher TGA und die fällt nicht in den Aufgabenbereich des Objektplaners = Architekt. Beim EFH übernimmt der Sanitärunternehmer häufig die TGA mit. Dann wäre er Planer und ausführendes Unternehmen und ein fehlender Bedenkenhinweis nach § 4 Abs.3 VOB/B direkt oder analog wäre irrelevant. Auf Bedenken muß der Unternehmer nur hinweisen, wenn er auf der Grundlage der Planung eines vom Bauherren beigestellten Dritten ( hier: TGA-Planer ) ausführt und die Planung für ihn als Fachunternehmer erkennbare Fehler hat.


    Vermutlich läuft die Haftung daher auf den Sanitärunternehmer hinaus. Der scheint aber ( das sehe ich wie der TE ), an der Beseitigung seines Mangels auch noch Geld verdienen zu wollen.