Hallo ich habe eine Frage
Habe ein Haus geerbt, der Nachbar macht nun Schwierigkeiten wegen Abstandsflächen.
Da wo er eine Garage bauen will stand früher mal ein Stall / Scheune. Die beiden Grundstücke hatten mal einer Besitzerin gehört die unser Grundstück 1963 verkauft hat und so das Grundstück geteilt wurde. Der Stall stand auf Grund der Hanglage ca. 1,5 m niedriger. Nun will der Nachbar direkt an der Grenze eine Garage auf der Garage bauen. Zwischen den Grundstücken befindet sind nun eine Stützmauer. Nun meine Frage eine Garage darf an der Grundstücksgrenze ja Max. 3 m hoch sein.
Nun wollte ich geklärt haben gilt die Höhe der Garage vom ursprünglichen Grundstücksniveau oder kann der Nachbar sein Grundstück aufschütten und von unserem Niveau die 3 m rechnen. Wie gesagt unter der Garage ist nochmals eine Garage, die als „Untergeschoss“ tituliert wird.
Kann mir jemand das bitte beantworten.
Danke