So, da muss ich selbst nun mal nachhacken.
Da will man nur mal kurz was checken und schon werden aus einem Fragezeichen gleich 10 Stück! ?????????
Ich hab da so ein Sanierungsprojekt an der Backe.
Für die TGA gilt hier das was ich sage Da es sich um einen altes Objekt von 1975 handelt ist der Zustand auch entsprechen. Dazu ist es letzendlich ein MFH
Durch die Hanglage gibt es UG2 UG1 EG und OG.
Nun muss ma da den Schallschutz höher ansetzten, gerade durch die alte Rohrführung nicht gerade einfach und sehr verstreut bleibt mir kaum was anderes ürbig als die Stränge so zu lassen. bzw zu tauschen.
Das ist gerade dem Bestand im OG und EG geschuldet.
Letztendlich läuft es auf die Situation hinaus, das Abwasserleitungen von OG und EG durch Schlafzimmer führen die unterhalb liegen.
Das hat mich aufhorchen lassen und nun steht ich da.
Ich versuch solche Situationen immer zu meiden, aber hier komm ich nicht drum herum.
Und was gilt nun ? Hab ich was verpasst?
Die Kollegen aus Berlin schreiben dazu auf ihrer Internetseite
"Die DIN 4109-5 ist nicht baurechtlich eingeführt."
Sitz ich der Tabelle auf und lass mich verschaukeln oder wieso gibt es die 4109-5 und wird nicht angewendet?