Fachplaner: Rechnungsstellung bei Bezahlung im Stundensatz mitberechnen

  • Architektinnen und Architekten werden meist vom AG die Rechnungen für die Fachplanungen ebenfalls zur Prüfung vorgelegt, obwohl deren Prüfung nicht Teil der Grundleistungen nach Anlage 10 zu § 34 HOAI sind. Meist erfolgt dann eine Plausibilitätsprüfung.


    Wie dem auch sei: In einer mir für eine Fachplanung zur Prüfung vorgelegten Planerrechnung wird wie vereinbart zum Stundensatz abgerechnet, da Kleinstprojekt. Kreativ, vor allem aber dreist, finde ich allerdings, dass die Erstellung der Rechnung darin ebenfalls mit einer Stunde abgerechnet wird. Ist das legitim, ist das rechtens? Ich bin noch nie auf die Idee gekommen - was natürlich auch an mir liegen kann!


    Die Stundensätze des Personals sind je nach Tätigkeit und Position mit 60,- € / 70,- € / 105,- € (FachIng) / 130,- € (Projektleiter) netto am Ort marktüblich, so dass ich erwarten würde, dass die Rechnungslegung darin als Gemeinkosten mit abgegolten ist.


    Was denken die Fachkundigen darüber?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Als juristischer Leihe würde ich sagen: "Kommt darauf an".

    Wenn man das von Dir beschriebene als Bearbeitungsgebühr versteht und diese Bearbeitungsgebühr vorher bekannt war, z.B. durch AGB's, könnte das tatsächlich zulässig sein.

    Gesehen habe ich das aber auch nocht nicht und bin mir sehr sicher, dass es auf unseren Rechnungen nicht aufgeführt wird...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Als juristischer Leihe würde ich sagen: "Kommt darauf an".

    Wenn man das von Dir beschriebene als Bearbeitungsgebühr versteht und diese Bearbeitungsgebühr vorher bekannt war, z.B. durch AGB's, könnte das tatsächlich zulässig sein.

    Es gibt keine AGB, es wurde eine vorgelegte Kalkulation als Angebot nach BGB beauftragt. Der Umfang wird nach Hochrechnung perspektivisch eingehalten werden.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Verstehe ich das richtig? Der Fachplaner will das Erstellen seiner eigenen Rechnung bezahlt haben?

    Auf die Idee muss man erstmal kommen.

    Ohne das rechtlich wirklich beurteilen zu können, halte ich so eine Herangehensweise für nicht gerechtfertigt.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Der Fachplaner will das Erstellen seiner eigenen Rechnung bezahlt haben?

    Ganz genau so!

    Zitat

    Arbeitszeiterfassung und Rechnungserstellung, administrative Mitarbeiterin, h, 1,0 h, 60,- € / h, 60,- € (netto)

    Als letzte von ungefähr 25 Arbeitsleistungen auf der Abrechnung mit Datum = Rechnungsdatum.

    Auf die Idee muss man erstmal kommen.

    Das war auch mein erster Gedanke nach längerem Unglauben.

    Ohne das rechtlich wirklich beurteilen zu können, halte ich so eine Herangehensweise für nicht gerechtfertigt.

    :bier:


    Ich habe eine entsprechende Kürzung empfohlen, die Rechnung aber insgesamt für plausibel erklärt.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Hoffentlich lesen meine Handwerker hier nicht mit. Sonst kommen die noch auf Ideen. X/




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Die in Ansatz gebrachten Kosten für die Erstellung der eigenen Rechnung hätte ich auch gestrichen.


    Ausgangspunkt ist die HOAI, wonach die dort aufgezählten Grundleistungen vergütet werden. Die Erstellung der Rechnung ist keine Grundleistung. Es handelt sich auch nicht um eine Nebenkosten iSd § 14 Abs. 2 HOAI. Diese sind dort zwar nur beispielshaft ( " insbesondere " ) angeführt. Den aufgezählten Beispielen ist jedoch zu entnehmen, das es sich um Kosten für Leistungen handeln muss, die nicht schon per se dem Planer im eigenen Interesse obliegen.


    Die Erstellung von Rechnung ist eine vertragliche Nebenpflicht im ureigenen Interesse des Auftragnehmers, weil er er hiermit erst die Voraussetzung für die Bezahlbarkeit der ihm nach Vertrag zustehenden Vergütung schafft. Der hierzu erforderliche Aufwand zählt zu den Gemeinkosten, die mit der Vergütung für die Hauptleistung abgegolten werden.


    Hieran ändert sich nichts dadurch, dass eine Abrechnung zum Stundenaufwand vereinbart wird. Offen bleibt, ob im Rahmen der Vertragsfreiheit auch die Erstellung der Rechnung zum Stundenaufwand einzelvertraglich, also nicht per AGB, vereinbart werden kann. Denn das war hier offenbar nicht der Fall.

  • Da tun sich ja auch ganz neue Verdienstchancen für Gastronomie oder Tanke usw. auf: "Brauchn Sie a Rechnung? Schöö, macht an Euro extra..."

    Das würde den "Schwarzmarkt" hoffieren.


    Und ich glaube nicht, dass das zulässig ist.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Da tun sich ja auch ganz neue Verdienstchancen für Gastronomie oder Tanke usw. auf: "Brauchn Sie a Rechnung? Schöö, macht an Euro extra..."


    oder:


    Handwerker schickt Rechnung per E-Mail.

    Papier, Druckkosten, Umschlag, Unterschreiben, Stempeln, Couvertieren, Porto, anteilig Wegzeit zum Briefkasten etc. gespart.

    Rechnung um 4,20€ kürzen wegen Wegfall von Leistungen und Erbringen von Leistungen durch den Rechnungsempfänger (Ausdrucken)


    :lach: .

    Gruß
    Holger
    --
    Früher, da war vieles gut. Heute ist alles besser.
    Manchmal wäre ich froh, es wäre wieder gut.
    (Andreas Marti; Schweizer)

  • Rechnung um 4,20€ kürzen wegen Wegfall von Leistungen und Erbringen von Leistungen durch den Rechnungsempfänger (Ausdrucken)

    Off-Topic:

    Moment mal: Das Prüfen der gekürzten Rechnung durch den Handwerker erzeugt wiederum Kosten. Soll er die vorauseilend einberechnen oder eine Nachberechung senden? :P

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Hoffentlich lesen meine Handwerker hier nicht mit. Sonst kommen die noch auf Ideen. X/

    Off-Topic:

    Wenn das durch geht (und zu Folgeaufträgen führt) kann ich auch endlich bei ein paar Kunden einen Erschwerniszuschlag bzw "Erholung von besonders schwieriger Beratung [STD]" separat auf der Rechnung ausweisen. ;)
    Oder halt die Position "Fehlende Bewirtung durch Kunden [Pauschale je AT]" :lach:

  • Off-Topic:

    Wenn das durch geht (und zu Folgeaufträgen führt) kann ich auch endlich bei ein paar Kunden einen Erschwerniszuschlag bzw "Erholung von besonders schwieriger Beratung [STD]" separat auf der Rechnung ausweisen. ;)
    Oder halt die Position "Fehlende Bewirtung durch Kunden [Pauschale je AT]" :lach:

    Du wirst es nicht glauben, aber es gibt Verträge mit Bauherren, wo drin steht, das der Bauherr einen Aufenthaltsraum (beheizt) sowie Getränke und einmal je Arbeitstag warme Verpflegung zu stellen hat.

    Das ist dann zwar kein typischer EFH Bau, aber logisch und in manchen BV auch richtig, wie ich finde.


    Da es ja selbst für manche Bauherren ein problem ist, Sanitäre Anlagen zur Verfügung zu stellen. :wall:

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  • Sanitäre Anlagen: Wer muss eigentlich das sog. Dixi-Klo vorhalten und bezahlen, der Bauherr oder die ausführenden Firmen, für ihre Mitarbeiter?

    Verpflichtet ist der Arbeitgeber gem. ArbStaettVO dafuer zu sorgen, das diese Einrichtungen zur Verfuegung stehen.

  • Sanitäre Anlagen: Wer muss eigentlich das sog. Dixi-Klo vorhalten und bezahlen, der Bauherr oder die

    Verpflichtet ist der Arbeitgeber gem. ArbStaettVO dafuer zu sorgen, das diese Einrichtungen zur Verfuegung stehen.

    Und bezahlt werden sie als Teil der Baustelleneinrichtung vom Auftraggeber.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Off-Topic:

    Ich hätte gerne bei manchen Häusern Schmerzensgeld. Manche Grundrisse und Optiken sind echt - schwierig für die Augen. Thomas B weiß teilweise, wovon ich schreibe.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Das Blöde ist ja, früher ist man so unbedarft durchs Leben gelaufen. Seit man Architektur studiert hat, bekommt man immer wieder Kopfschmerzen wenn durch Städte läuft und manchmal sogar Bauchschmerzen bis zum Brechreiz. Das hatte ich früher, also vor dem Studium nie. Herr Doktor, was kann man dagegen tun? :(

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...