Architektinnen und Architekten werden meist vom AG die Rechnungen für die Fachplanungen ebenfalls zur Prüfung vorgelegt, obwohl deren Prüfung nicht Teil der Grundleistungen nach Anlage 10 zu § 34 HOAI sind. Meist erfolgt dann eine Plausibilitätsprüfung.
Wie dem auch sei: In einer mir für eine Fachplanung zur Prüfung vorgelegten Planerrechnung wird wie vereinbart zum Stundensatz abgerechnet, da Kleinstprojekt. Kreativ, vor allem aber dreist, finde ich allerdings, dass die Erstellung der Rechnung darin ebenfalls mit einer Stunde abgerechnet wird. Ist das legitim, ist das rechtens? Ich bin noch nie auf die Idee gekommen - was natürlich auch an mir liegen kann!
Die Stundensätze des Personals sind je nach Tätigkeit und Position mit 60,- € / 70,- € / 105,- € (FachIng) / 130,- € (Projektleiter) netto am Ort marktüblich, so dass ich erwarten würde, dass die Rechnungslegung darin als Gemeinkosten mit abgegolten ist.
Was denken die Fachkundigen darüber?