Montage Terrassenüberdachung

  • Hallo zusammen,

    ich plane aktuell eine Terrassenüberdachung 6x4 Meter mit Polykarbonat-Eindeckung sowie Glasschiebe-Elementen.

    Das rückseitige Profil soll laut Hersteller mit 12 Löchern / Schlagdübeln an der Fassade befestigt werden.


    Nun hat der Vorbesitzer die Garagenwand (Kalksandstein) mit 3cm Dämmplatten verkleidet und verputzt.


    Nach einem Termin mit meinem Energieberater meinte dieser, dass man die Differenz zwischen Wand und Profil (ca. 3cm) mit V2A-Distanzhülsen überbrücken könnte, da man bei einer unbeheizten Garage und dem o.g. Aufbau keine Probleme mit Wärmebrücken bekommen würde.

    Somit könnte man auf die aufwendigeren Thermo Dämmstoff-Systeme verzichten.


    Was meint ihr, welche Befestigung bei den o.g. Bedingungen sinnvoll wäre?


    Ich würde die Dämmplatten ungern in dem Bereich des Profils beschneiden, um das Profil direkt an der Wand zu befestigen.


    Gruß


    Tom

  • Nein, aber die angegebenen Parameter


    ("Das Produkt ist dazu bestimmt, ebenerdig an einer flachen Wand installiert zu werden, die mindestens 200 kg pro Laufmeter tragen kann. Die vorgesehenen Befestigungsmittel sind für Vollziegel, Beton und/oder Kalksandstein vorgesehen.")


    werden bei mir eingehalten, wären da die 3cm Dämmplatten nicht :)


    Hierfür suche ich eine sinnvolle und sichere Befestigungslösung

  • Und jetzt musst Du nur noch feststellen lassen ob Deine Wand die 200 Kg pro Laufmeter tragen kann. Und wer kann das? Genau, ein Statiker! ;)

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • sowie Glasschiebe-Elementen.

    1. Vorsicht, durch die Schiebelemente entsteht ein geschlossener Raum, quasi ein "Kaltwintergarten". Es handelt sich somit nicht mehr um eine Terrassenüberdachung die bis 30m² (vermute ich jetzt für NRW, bitte nachlesen) verfahrensfrei wäre. Ich hatte die Diskussion im letzten Jahr mit unserem Bauamt, Ergebnis: durch den entstehenden "Aufenthaltsraum" gibt es keine Chance ohne Baugenehmigung. (Egal was irgendwelche Verkäufer erzählen).


    2. Lass Dir die vollständigen Statischen Berechnungen für die Konstruktion geben, und zwar passend für Dein Vorhaben (Ort, Schneelast usw. usw.) die brauchst Du auf jeden Fall, egal ob verfahrensfrei oder nicht.


    3. Achte darauf, ob die Berechnungen auch tatsächlich zu Deinem Wohnort und den örtlichen Gegebenheiten passen (Lastannahme etc.).


    werden bei mir eingehalten, wären da die 3cm Dämmplatten nicht

    Keine Ahnung was für Schlagdübel der Hersteller hier beipackt und ob diese überhaupt mit einer Distanzhülse verwendet werden dürfen. Ich würde vermuten, das man diese nicht so einfach mit einer Hülse erweitern darf, aber das sollte der Hersteller/Lieferant in seinen statischen Berechnung genauer ausführen. Ohne Freigabe würde ich von der Verwendung dieser Befestigungsmittel absehen, und mir entsprechend der statischen Berechnungen die passenden Anker besorgen (Fischer o.ä.).


    Anstatt einer Hülse würde ich eine Platte unterlegen, aber mit den wenigen vorliegenden Infos könnte man auch würfeln.

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  • Vielen Dank für die Info.


    In Hinblick auf die o.g. Genehmigung gibt es auch bei den Schiebeelementen "Kaltwintergarten" kein Problem, da es sich "nur" um eine Fläche von 24 Qm handelt. (variable Nutzung)

    Die gemauerte Kalksandsteinwand weißt die geforderte Statik auf, sodass ich aktuell nur das Problem mit dem sehr individuellen Vorbau habe.


    Laut Statiker wäre die sinnvollste Lösung, den Bereich des Profils (6000x250mm) auszusparen und das Profil direkt mit den mitgelieferten Befestigungsmaterialien an der Kalksandsteinwand zu befestigen. (Montage gemäß Herstellerangaben)
    Diese Vorgehensweise kommt für mich aber nicht in Betracht, da ich nicht die gesamte Fassade in dem Bereich "kaputt" schneiden möchte.

  • In Hinblick auf die o.g. Genehmigung gibt es auch bei den Schiebeelementen "Kaltwintergarten" kein Problem, da es sich "nur" um eine Fläche von 24 Qm handelt. (variable Nutzung)

    Die praktische Nutzung spielt keine Rolle. Der Bereich wird zu einem Aufenthaltsraum und der ist genehmigungspflichtig, völlig unabhängig von der Fläche. Also aufpassen und absichern, sonst hast Du einen schönen Schwarzbau. Ich habe das Thema im vergangenen Jahr mit unserem Bauamt rauf und runter dekliniert. Sobald die "Wände" fest verbaut sind, egal ob man diese öffnen kann oder nicht, handelt es sich nicht mehr um eine Überdachung im baurechtlichen Sinn, und die ließen sich nicht davon abbringen, dass es sich hierbei um einen (genehmigungspflichtigen) Aufenthaltsraum handelt.


    Interessanterweise wurden die Verkäufer ziemlich kleinlaut, oder haben sich gar nicht mehr gemeldet, nachdem ich sie mit den Fakten konfrontiert habe.


    Laut Statiker wäre die sinnvollste Lösung,

    Wie gesagt, ich würde Platten unterlegen so dass das Wandprofil eine ausreichende Auflagefläche hat. Wie man das im Detail löst, das kann nur derjenige sagen der alle Daten zu den Profilen hat und die Rechenergebnisse kennt. So ein einfaches Profil verwindet sich wie eine gekochte Spaghetti wenn es nicht richtig befestigt wird.


    Nebenbei bemerkt, KS gibt es massiv und als Lochsteine. Ein kleiner aber feiner Unterschied wenn es um die Befestigung geht. Ob das in Deinem Fall eine Rolle spielt? Das sagt mir meine Glaskugel nicht. :haue:

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  • Sobald die "Wände" fest verbaut sind, egal ob man diese öffnen kann oder nicht, handelt es sich nicht mehr um eine Überdachung im baurechtlichen Sinn, und die ließen sich nicht davon abbringen, dass es sich hierbei um einen (genehmigungspflichtigen) Aufenthaltsraum handelt.

    Off-Topic:

    Dann hast du die falsche Montageanleitung gehabt. :P

    Beim TE sieht die

    ebenerdig an einer flachen Wand installiert zu werden,

    Off-Topic:

    Ebenerdig = Raumhöhe 0,00 m. Keine Raumhöhe für einen Aufenthaltsraum, schon gar nicht LBO konform :nono:

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Die praktische Nutzung spielt keine Rolle. Der Bereich wird zu einem Aufenthaltsraum und der ist genehmigungspflichtig, völlig unabhängig von der Fläche. Also aufpassen und absichern, sonst hast Du einen schönen Schwarzbau. Ich habe das Thema im vergangenen Jahr mit unserem Bauamt rauf und runter dekliniert. Sobald die "Wände" fest verbaut sind, egal ob man diese öffnen kann oder nicht, handelt es sich nicht mehr um eine Überdachung im baurechtlichen Sinn, und die ließen sich nicht davon abbringen, dass es sich hierbei um einen (genehmigungspflichtigen) Aufenthaltsraum handelt.

    Die schriftliche Bestätigung liegt mir bereits vor. Es handelt sich trotz Schiebeelemente um eine genehmigungsfreie Terrassenüberdachung mit 24 Qm.


    Dann werde ich nochmal den Statiker hinzuziehen, da Montageplatten für WDVS vom Hersteller nicht mitgeliefert werden können.


    Danke für die Einschätzung.

    Einmal editiert, zuletzt von Anda () aus folgendem Grund: Zitat bereinigt

  • Die schriftliche Bestätigung liegt mir bereits vor.

    Wenn es sich um die schriftliche Bestätigung vom Bauamt handelt, dann bist Du auf der sicheren Seite. Alles andere ist nicht das Papier wert auf dem es ausgedruckt wurde.

    Wie gesagt, ich habe das jetzt in 2 Fällen durch, in einem Fall sowohl das lokale Bauamt als auch das LRA kontaktiert, und die Antworten waren nahezu identisch. Interessanterweise hat das LRA beim Telefongespräch zuerst Zustimmung signalisiert, aber nachdem es schriftlich wurde hat man einen Rückzieher gemacht. (und mich wieder an das Bauamt verwiesen).


    Also aufpassen, dass Du nicht in ein offenes Messer läufst.

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  • Der Statiker hat mir als Alternative zu der Befestigungskonsole nun auch spezielle Edelstahl Abstandshalter empfohlen, die ich nun von einem Metallbauer erhalte.
    Somit muss das WDVS nur punktuell in dem Bereich der vorgesehenen Bohrungen eröffnet werden.


    Dann kanns losgehen! Danke für Hilfestellungen.