Bearbeitungsdauer BEG EM

  • Hallo!


    Wartet im Moment noch jemand von eich auf die Bearbeitung des VNs?


    Kurz vor dem Jahreswechsel konnte man im Netz von einer Bearbeitungsdauer von ca. 3 Wochen lesen.


    Wir warten nun seit 6 Wochen.


    Hat jemand eine Info, wie lange man aktuell wartet?


    LG

  • Wir warten immer noch.


    Status seit 13.02. Auf "in Bearbeitung".


    Heute Email geschrieben. Der Herr am Telefon meinte, dass es dann manchmal schneller geht.

  • Wie sagte mal ein Behördenmitarbeiter zu mir:

    Dann ist es ein schwebendes Verfahren und der Vorgang wird bis zum Entscheid "auf Eis" gelegt

    :eek: :motz2:


    Gewonnnen hast Du dann was??? ;)

    Das ist doch so auch nicht richtig.


    Eine Untätigkeitsklage kann wie ausgehebelt werden? - Indem die Behörde den Scheiss endlich bearbeitet.


    Grüße von meinem Mann, Behördenmitarbeiter.

  • Nach einer Bearbeitungsdauer von 4 Wochen bei der Bafa eine Untätigkeitsklage anzustrengen erscheint mir … etwas „übertrieben“. Ich kann mich an eine Bearbeitungsdauer von 6 Monaten erinnern und weiß, dass es immer wieder mal plötzlich und unerwartet zu wahren Antragswellen kommt. Selbst wenn man dann sofort weitere Mitarbeitende einstellte, so wären diese frühestens nach anderthalb Monaten einsatzfähig, egal wie die Rechtslage da sein mag und dann müsste der eigene Antrag noch ganz oben liegen.


    Habt etwas Geduld!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ist schon eine Weile her, aber hier war es so (BEG EM)


    Antrag eingereicht 23.04.22

    Verwendungsnachweis eingereicht 15.07.22

    Geld überwiesen: 6.01.23


    War zu der Zeit völlig normal.

  • dass die Mitarbeiter dort untätig wären, sehe ich auch nicht.

    Klar, man mag sich beklagen, dass es länger dauert. Aber ich kann Dir versichern: Die Beschäftigten in Behörden sind wirklich motiviert und möchten (tatsächlich!) den Bürgern helfen.

    Aber: auch diese Mitarbeiter haben viele Aufgaben, leider dauert es manchmal einfach...

  • Nach einer Bearbeitungsdauer von 4 Wochen bei der Bafa eine Untätigkeitsklage anzustrengen erscheint mir … etwas „übertrieben“. Ich kann mich an eine Bearbeitungsdauer von 6 Monaten erinnern und weiß, dass es immer wieder mal plötzlich und unerwartet zu wahren Antragswellen kommt. Selbst wenn man dann sofort weitere Mitarbeitende einstellte, so wären diese frühestens nach anderthalb Monaten einsatzfähig, egal wie die Rechtslage da sein mag und dann müsste der eigene Antrag noch ganz oben liegen.


    Habt etwas Geduld!

    Wie kommst du auf 4 wochen?


    Wir haben den VN am 29.12. eingereicht.


    Und eine Mitarbeiterin sagte mit vor über einen Monat "es dauert noch Wochen, nicht monate"

  • Wir haben den VN am 29.12. eingereicht.

    Und WANN ist er in der Behörde wirklich eingegangen? [Weihnachtsurlaub, Feiertage, Winterferien]

    Ich möchte Dich erleben, wenn bei DIR alles ab Absendedatum gerechnet wird und DU alle Urlaubsvertretungen für Kollegen (m/w/d) aufgebrummt bekommst.

    ;)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Und WANN ist er in der Behörde wirklich eingegangen? [Weihnachtsurlaub, Feiertage, Winterferien]

    Bin jetzt kein Jurist, aber diese Punkte dürften im Falle einer Untätigkeitsklage unerheblich sein. Umgekehrt zählt "War im Urlaub" ja auch nicht als Ausrede, wenn z.B. Widerspruchsfristen versäumt wurden.

    Und wenn der Antrag Ende Dezember eingericht wurde, ist Ende März in der Regel eine Untätigkeitklage zulässig. Man sollte sich selbst sicher sein, dass man den Amtrag vollständig, d.h. mit allen erforderlichen Unterlagen, eingereicht hat und nicht selbst der Grund für die Verzögerung ist. Auch sollte es sich nicht um ein komplexes Verfahren handeln, da dann 3 Monate nicht ausreichend sein könnten.

    Davon mal unabhängig, reicht in manchen Fällen schon die Ankündigung, Untötigkeitsklsge erheben zu wollen, um den Vorgang zu beschleunigen, weil die Behörden an Gerichtsverfahren oft selbst kein Interesse haben.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Davon mal unabhängig, reicht in manchen Fällen schon die Ankündigung, Untötigkeitsklsge erheben zu wollen, um den Vorgang zu beschleunigen, weil die Behörden an Gerichtsverfahren oft selbst kein Interesse haben.

    Das mag stimmen, ich könnte mir aber auch das Gegenteil vorstellen: Wenn die Behörde sowieso alles in ihrer Macht stehende tut, um einen Auftragsberg abzuarbeiten, die Mitarbeiter ständig unter Stress stehen, dann werden die Quengler und Drängler von außen vielleicht das eine oder andere Mal weiter nach unten in den Aktenberg geschoben - sei es, um sich an diesen unbequemen Kunden zu "rächen" oder sei es wegen der Hoffnung, dass mit der einen oder anderen Untärigkeitsklage das Problem nach oben eskaliiert wird, so Öffentlichkeit erhält und dann irgendwann mehr Mitarbeiter abgestellt werden.

  • Das mag stimmen, ich könnte mir aber auch das Gegenteil vorstellen: Wenn die Behörde sowieso alles in ihrer Macht stehende tut, um einen Auftragsberg abzuarbeiten, die Mitarbeiter ständig unter Stress stehen, dann werden die Quengler und Drängler von außen vielleicht das eine oder andere Mal weiter nach unten in den Aktenberg geschoben - sei es, um sich an diesen unbequemen Kunden zu "rächen" oder sei es wegen der Hoffnung, dass mit der einen oder anderen Untärigkeitsklage das Problem nach oben eskaliiert wird, so Öffentlichkeit erhält und dann irgendwann mehr Mitarbeiter abgestellt werden.

    Ganz ehrlich, warum soll ich mit einer Behörde, wohlgemerkt der Institution, nicht den einzelnen Mitarbeitern, Mitleid haben, weil gerade viel Arbeit ist und die Bearbeitung deshalb länger dauert? Die Gesetze sind wie sie sind. Die Behörde hat in angemessener Zeit über meinen Antrag zu entscheiden. Tut sie das nicht, muss sie halt dazu gezwungen werden.

    Und wie gesagt, umgekehrt hat die Behörde in der Regel auch kein Mitleid mit meiner aktuellen Situation. Habe ich eine Widerspruchsfrist versäumt, weil ich gerade am rotieren bin, weil meine schwangere Frau im Krsnkenhaus liegt und mein Tag zu kurz ist, um 8h Arbeit, Betreuung des 1. Kindes, Krankenhausbesuche, damit das 1. Kind die Mama wenigstens eine halbe Stunde am Tag sehen kann, habe ich in der Regel Pech gehabt, da macht die Behörde keine Ausnahme. Ähnlich beispielsweise wenn es ums Erben geht. Die Frist ein Erbe auszuschlagen beträgt 6 Wochen, danach tritt man das Erbe automatisch an. Da wird in der Regel auch keine Rücksicht darauf genommen, dass ich, als die Mitteilung kam, gerade dabei war innerhalb von 3 Monaten von Wien nach Nizza zu wandern und z.B. kein Handy mit hatte...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Von Mitleid habe ich weder was geschrieben noch gemeint.

    Schon klar, Du hast von Rücksichtnahme aif die Umstände in der Berhörde gesprochen.

    Ersetze in meinem Beitrag Mitleid durch Rücksichtnahme. Die Grundaussage ändert sich nicht. Die Behörde hat mit meiner Lebenssituation nicht nur kein Mitleid, sind nimmt auch keine Rücksicht darauf...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Du hast von Rücksichtnahme aif die Umstände in der Berhörde gesprochen.

    Nein, ich habe davon gesprochen, dass ich mir vorstellen kann, dass man mit einer Untätigkeitsklage oder deren Androhung das Gegenteil von dem erreicht, was man eigentlich will.

  • Nein, ich habe davon gesprochen, dass ich mir vorstellen kann, dass man mit einer Untätigkeitsklage oder deren Androhung das Gegenteil von dem erreicht, was man eigentlich will.

    Das heißt aber doch, dass aus Rücksichtnahme auf die "Befindlichkeit" der Berhörde auf meine Rechte verzichte, oder wie soll ich Dich verstehen.

    Ich meine, Du schreibst doch sinngemäß: Überlege Dir gut, ob Du die Behörde unter Druck setzt, es könnte ja sein, dass sie verärgert reagiert und die Bearbeitung Deines Anliegens dadurch noch länger dauert."

    Was ist das denn anderes, als auf die Befindlichkeiten der Behörde Rücksicht zu nehmen?

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Was ist das denn anderes, als auf die Befindlichkeiten der Behörde Rücksicht zu nehmen?

    Wir möchten beide, dass unser Antrag möglichst schnell bearbeitet werden wird.

    Wenn Du glaubst, dass Du es mit voller Breitseite (Untätigkeitsklage) schneller erreichst, dann ist das dein gutes Recht.

    Ich bin mir da nicht sicher, ob es nicht ein Eigentor wird.


    Aber das hat absolut überhaupt nichts mit den Befindlichkeiten in der Behörde zu tun.

  • Wir möchten beide, dass unser Antrag möglichst schnell bearbeitet werden wird.

    Wenn Du glaubst, dass Du es mit voller Breitseite (Untätigkeitsklage) schneller erreichst, dann ist das dein gutes Recht.

    Ich bin mir da nicht sicher, ob es nicht ein Eigentor wird.


    Aber das hat absolut überhaupt nichts mit den Befindlichkeiten in der Behörde zu tun.

    Das heißt also, du wartest einfach ab, bis die Behörde über Deinen Antrag entschieden hat, auch wenn es 2 Jahre dauert? Weil jede Intervention könnte ja dazu führen, dass ich ein Eigentor schieße und dass es noch länger dauert?

    Oder übersehe ich ein Mittel un Behörden zum schnelleren Arbeiten zu bewegen?

    Nach meinem Kentnisstand ist die Untätigkeitsklage die einzige Möglichkeit des einfachen Bürger eine Behörde zu etwas zu zwingen. Sie man mal noch von so Sachen ab, wie über Politiker oder die Presse zu versuchen, die Behörde zur Entscheidung zu zwingen, was aber eher bei größeren Sachen als einem einfachen Flrderbeacheid für den Austausch einer Heizung o. ä. funktioniert...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Off-Topic:

    Das heißt also, du wartest einfach ab, bis die Behörde über Deinen Antrag entschieden hat, auch wenn es 2 Jahre dauert? Weil jede Intervention könnte ja dazu führen, dass ich ein Eigentor schieße und dass es noch länger dauert?

    Nein, hier geht es a) momentan um einen erheblich kürzeren Zeitraum und b) um die Abarbeitung eines (vermutlich nur temporären) Antragstaus. Da erreicht man mit einer Klage - die ja auch wieder eine Bearbeitungszeit hat - genau was?

    Oder übersehe ich ein Mittel un Behörden zum schnelleren Arbeiten zu bewegen?

    Und c) will die Behörde ja keineswegs "nicht entscheiden" oder arbeitet objektiv zu langsam, sondern ist nach meinem Eindruck momentan schlicht überlastet.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Off-Topic:

    Ich vermute, dass die Zahl der Anträge stark rückläufig ist, und man jetzt zuerst mal den Rückstand aufarbeitet. Es ist doch bekannt, dass auch schon in der Vergangenheit nach einem Ansturm die Bearbeitungszeit deutlich länger wurde. Da geht es dann nicht um Wochen sondern um Monate. Alfons hat ja schon geschrieben, dass es auch schon mal 6 Monate gedauert hat.


    Der Antrag wurde zum Jahresende eingereicht, da ging bis Mitte Januar wohl nicht viel. Dann kam auf Nachfrage (ca. Mitte Februar), dass die Bearbeitung noch "4 Wochen" dauern kann, was wohl eher eine Standardaussage war. Jetzt haben wir gerade mal Mitte März, es sind also grob 8 Wochen seit der Weihnachtspause vergangen.


    Ich würde zu etwas Geduld raten, denn eine Klage zum jetzigen Zeitpunkt halte ich für nicht zielführend, dafür ist es viel zu früh.

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    .

  • Off-Topic:

    Nein, hier geht es a) momentan um einen erheblich kürzeren Zeitraum und b) um die Abarbeitung eines (vermutlich nur temporären) Antragstaus. Da erreicht man mit einer Klage - die ja auch wieder eine Bearbeitungszeit hat - genau was?

    Und c) will die Behörde ja keineswegs "nicht entscheiden" oder arbeitet objektiv zu langsam, sondern ist nach meinem Eindruck momentan schlicht überlastet.

    Off-Topic:

    Nun im Verwaltungsrecht wird im Allgemeinen eine Frist von 3 Monaten zur Bearbeitung eines Antrages als angemessen angesehen.

    Wenn imnkonkreten Fall der Antrag Ende Dezember 2023 eingereicht wurde, ist diese Frist Ende März 2024 erreicht. Jetzt kann man noch argumentieren, dass es die Zeit des Jahreswechsel war und man noch 4 Wochen länger wartet, ob das ein Jurist zwingend auch so sieht, weiß ich nicht. Betriebferien macht eine Behörde "zwischen den Jahren" jedenfalls nicht. Und im umgekehrten Fall würden die Fristen auch über die Weihnachtslause hinweg laufen.
    Und ich bin ganz ehrlich, wenn eine Behörde mit der Bearbeitung nicht nachkommt, kann sie von mir kein "Mitleid" oder "Nachsicht" erwarten. Auch die Behörde kennt die Gesetze, wenn sie die Gesetze nicht einhalten kann, muss die dafpr sorgen, dass sie dszu in der Lage ist. Entweder durch mehr Mitarbeiter, was zugegebenermaßen nicht einfsch ist, oder was fast schlimmer wäre, durch Änderung der Gesetze, so dass sie mehr Zeit hat.

    Mag von meiner Seite eine radikale Ansicht sein, ist aber halt meine Meinung, vor allem, weil es ungekehrt ja nicht so ist, dass sich eine Behörde mit Fristen kulant zeigt und sagt: Oh, sie habe gerade viel zu tun, ist nicht schlimm, wenn sie der Abrissverfügung nicht nachkommen, machen sie es irgendwann. Da schreckt die Behlrde ja auch nicht davor zurück, den vollen Apparat anzuwerfen.

    Und ich sage auch nicht, dass im konkreten Fall die Klage das richtige Mittel wäre, meine Beiträge waren nur auf feelfree 's Beitrag bezogen, in dem er vor einem möglichen Eigentor warnt. Ich habe das Mittel, auf mögliche rechtliche Schritte jedenfalls schon erfolgreich angewandt, ein Freund von mir damals vei seinem Bafög-Antrag ebenfalls. Er hatte damals das "Bafög-Amt" darauf hingewiesen, dass er eine Untätigkeitsklage in Erwägung zieht und kurz darauf kam der Bescheid, kann natürlich auch Zufall gewesen sein...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Und ich bin ganz ehrlich, wenn eine Behörde mit der Bearbeitung nicht nachkommt, kann sie von mir kein "Mitleid" oder "Nachsicht" erwarten.

    Nochmal: Niemand hat hier Mitleid oder Nachsicht mit der Behörde bekundet.


    Meine Meinung, auch wenn vielleicht nicht 100% vergleichbar: Wenn Klagen so einfach wie erfolgreich wären, dann gäbe es solche Zustände eher nicht:


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  • Nochmal: Niemand hat hier Mitleid oder Nachsicht mit der Behörde bekundet.

    Liegt wahrscheinlich an mir, aber was ist des denn anderes als Nachsicht, wenn geraten wird geduldig zu sein, weil die Behörde gerade viel zu tun hat und es deshalb etwas lönger dauern kann?


    Und um es nochmal klarzustellen, ich kann absolut verstehen, dass es länger dauert, wenn eine wahre Antrsgsflut bei der Behörde eingeht und ich glaube, Naddel93 kann das auch, obwohl sie den Klageweg ins Auge gefasst hat. Was ich bei Behörden aber niemals nachvollziehen kann, ist der absolute Wille darpber mit dem einzelnen Sachbearbeiter offen zu kommunizieren. Ich behaupte, dass fast jeder löngere Bearbeitungszeiten akzeotieren würde, wenn die Grpnde dafür erklärt werden würden. Pauschalaussagen, wie "Dauert noch vier Wochen", im schlimmsten Fall jedes mal wenn man nachfragt oder noch schlimmer, wenn im Antwortschreiben darum gebetem wird, von Nachfragen abzusehen, weil die die Bearbeitungszeit verlängern würden...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)