Hochebene einbauen Vorschriften und Regelungen

  • Hallo,


    unter dem Thema:


    "Tragende Wände Sparrendach 3 fach; kann ich die Wände herausnehmen und eine Etage aufbauen?"


    Link: RE: Tragende Wände Sparrendach 3 fach; kann ich die Wände herausnehmen und eine Etage aufbauen?


    Gibt es viele Informationen über meine Wohnung/Umbau, diese sind aber nicht unbedingt notwendig um meine Fragen zu beantworten. Es handelt sich um eine Dachgeschosswohnung.


    1. Ich möchte eine ca. 3,5m x 3,5m Hochebene (rot markiert auf dem Bild) einbauen. Muss ich dafür die Eigentümerversammlung fragen?

    2. Kann ich ohne Statiker eine Holzhochebene bauen, würde diese natürlich korrekt dimensionieren?

    3. Gibt es irgendwelche Vorschriften für Hochebenen in privat genutzen Wohnungen?

    4. Zählen die QM der Hochebene zu den Gesamtquadratmetern? Was eine Anpassung der Teilungserklärung bedarf?


    Danke.


    MfG Marc

  • Ich habe halt gesehen, dass viele im Netz einfach so eine Hochebene eingefügt haben.

    Ich hab im Netz auch schon gesehen, dass dumme Menschen vor ein fahrendes Auto gelaufen sind. Muss ich deswegen nach draussen auf die Strasse gehen und mich vor ein Auto begeben?

    Nein!

    Und so ist das mit der Hochebene! Ob mit Wandabriss oder ohne.Das ist (erstmal) egal!

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • 1. Ich möchte eine ca. 3,5m x 3,5m Hochebene (rot markiert auf dem Bild) einbauen. Muss ich dafür die Eigentümerversammlung fragen?

    Das hängt von der konkreten Teilungserklärung ab, vermutlich eher nicht.

    2. Kann ich ohne Statiker eine Holzhochebene bauen, würde diese natürlich korrekt dimensionieren?

    Maschinenbau ist nicht Baustatik. Keine Ahnung, ob Du das kannst. Auch erfahrenen Tragwerkplaner mit viel Erfahrung im Massivbau fällt der Einstieg da nicht unbedingt leicht, weil im Holzbau in Detail oft anders gedacht wird, als im Massiv- oder auch im Stahlbau.

    3. Gibt es irgendwelche Vorschriften für Hochebenen in privat genutzen Wohnungen?

    Die Anforderungen des Bauordnungsrechts und des Bauplanungsrecht sind ggf. einzuhalten (Belichtung, Belüftung, Anforderungen an den Feuerwiderstand / Brennbarkeit einzelner Bauteile, Material der Treppen, Steigungsverhältnis, Zugang für Rettungskräfte, Entrauchung ...)

    4. Zählen die QM der Hochebene zu den Gesamtquadratmetern? Was eine Anpassung der Teilungserklärung bedarf?

    Das kommt auf die Formulierung der Teilungserklärung an. Ich würde erwarten, das eher nicht.


    Der kritischte Punkt ist m.E. 3.:

    3. Gibt es irgendwelche Vorschriften für Hochebenen in privat genutzen Wohnungen?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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