Hochebene einbauen Vorschriften und Regelungen

  • Hallo,


    unter dem Thema:


    "Tragende Wände Sparrendach 3 fach; kann ich die Wände herausnehmen und eine Etage aufbauen?"


    Link: RE: Tragende Wände Sparrendach 3 fach; kann ich die Wände herausnehmen und eine Etage aufbauen?


    Gibt es viele Informationen über meine Wohnung/Umbau, diese sind aber nicht unbedingt notwendig um meine Fragen zu beantworten. Es handelt sich um eine Dachgeschosswohnung.


    1. Ich möchte eine ca. 3,5m x 3,5m Hochebene (rot markiert auf dem Bild) einbauen. Muss ich dafür die Eigentümerversammlung fragen?

    2. Kann ich ohne Statiker eine Holzhochebene bauen, würde diese natürlich korrekt dimensionieren?

    3. Gibt es irgendwelche Vorschriften für Hochebenen in privat genutzen Wohnungen?

    4. Zählen die QM der Hochebene zu den Gesamtquadratmetern? Was eine Anpassung der Teilungserklärung bedarf?


    Danke.


    MfG Marc

  • Ich habe halt gesehen, dass viele im Netz einfach so eine Hochebene eingefügt haben.

    Ich hab im Netz auch schon gesehen, dass dumme Menschen vor ein fahrendes Auto gelaufen sind. Muss ich deswegen nach draussen auf die Strasse gehen und mich vor ein Auto begeben?

    Nein!

    Und so ist das mit der Hochebene! Ob mit Wandabriss oder ohne.Das ist (erstmal) egal!

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • 1. Ich möchte eine ca. 3,5m x 3,5m Hochebene (rot markiert auf dem Bild) einbauen. Muss ich dafür die Eigentümerversammlung fragen?

    Das hängt von der konkreten Teilungserklärung ab, vermutlich eher nicht.

    2. Kann ich ohne Statiker eine Holzhochebene bauen, würde diese natürlich korrekt dimensionieren?

    Maschinenbau ist nicht Baustatik. Keine Ahnung, ob Du das kannst. Auch erfahrenen Tragwerkplaner mit viel Erfahrung im Massivbau fällt der Einstieg da nicht unbedingt leicht, weil im Holzbau in Detail oft anders gedacht wird, als im Massiv- oder auch im Stahlbau.

    3. Gibt es irgendwelche Vorschriften für Hochebenen in privat genutzen Wohnungen?

    Die Anforderungen des Bauordnungsrechts und des Bauplanungsrecht sind ggf. einzuhalten (Belichtung, Belüftung, Anforderungen an den Feuerwiderstand / Brennbarkeit einzelner Bauteile, Material der Treppen, Steigungsverhältnis, Zugang für Rettungskräfte, Entrauchung ...)

    4. Zählen die QM der Hochebene zu den Gesamtquadratmetern? Was eine Anpassung der Teilungserklärung bedarf?

    Das kommt auf die Formulierung der Teilungserklärung an. Ich würde erwarten, dass eher nicht.


    Der kritischte Punkt ist m.E. 3.:

    3. Gibt es irgendwelche Vorschriften für Hochebenen in privat genutzen Wohnungen?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Hallo, ich wollte das Thema nochmal aufleben lassen.

    Ich war nun bei der Baueinsicht und habe die Baustatik nun. Ich würde diese gerne hier mal teilen und vielleicht kann mir ja jemand mal einiges erläutern, welche Wände (1 bis 5 in der Zeichnung unten) tragend sind und welche nicht.


    Ich habe einen Scan der Baustatik eingefügt. Es handelt sich um den Dachstuhl auf der letzten Seite 19. Die Materialpositionen sind auf Seite 2 angegeben.


    Danke.


    TapScanner 17-12-2024-10꞉18(1).pdf

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: die Einzelseiten des pdf wurden gedreht, so dass sie direkt lesbar sind!

  • Hätte ich auch gesagt, es sind alles 11,5cm dicke Wände.


    Mit Trockenbau meinst Du Rigips? Also da sind rote Ziegelsteine verbaut, dass habe ich gesehen beim bohren.


    Also würdest Du sagen alle 5 Wände sind nicht tragend und könnten raus?

  • wie schon im Februar geschrieben gilt auch jetzt weiterhin, dass bei Standsicherheitsnachweisen ("Statiken") Ferndiagnosen nicht möglich sind, siehe hier!


    Lass das von einem Statiker nach / bei örtlicher Besichtigung prüfen! Nicht alles wurde so gebaut wie geplant und es muss auch nicht mehr im damaligen Zustand sein.


    Dir sollte klar sein, dass neben dem Rückbau der Wände auch die Aufnahme der neuen Lasten aus Deinen Einbauten nachgewiesen werden muss Hier geht es ja wohl um mehr als ein Regalbrett, welches Du neu einbauen möchtest?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ja, also ich würde dort 16/10 er Träger einbauen wollen, von unten Rigips drunter und obendrauf OSB und dann Vinyl. Es soll hauptsächlich alles als kleines Lager dienten, wo jetzt keine Personen rumturnen; auch schwer möglich bei einer Deckenhöhe von 1,60m.

  • Ja, also ich würde dort 16/10 er Träger einbauen wollen, von unten Rigips drunter und obendrauf OSB und dann Vinyl. Es soll hauptsächlich alles als kleines Lager dienten, wo jetzt keine Personen rumturnen; auch schwer möglich bei einer Deckenhöhe von 1,60m.

    Schon aus Sicherheitsgründen sollte die Konstruktion auf das Gewicht mind. einer Person pro m2 ausgelegt werden, damit nicht dann, wenn doch 'mal jemand raufklettert oder sich daran hochzieht, das ganze Konstrukt herunterkommt. Und das, was das im "Lager" steht, wiegt ja auch etwas. Und das muss alles in die tragenden Wände abgeleitet werden.


    Wenn man das obere Ende von Wänden Rückbau, sind diese regelmäßig nicht mehr ausreichend gehalten und könnten umfallen. Auch das, (die "Aussteifung") müsste vor dem Rückbau geklärt werden.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Also im Prinzip, würde ich ja nur an eine tragende Wand andübeln, dass wäre die am Schlafzimmer, die Aussenwand. Diese ist halt Gemeinschaftseigentum und aus diesem Grunde würde ich dort halt lieber vertikale Balken verbauen um diese nicht anzutasten. Dann würden halt diese Balken das Gewicht in die Decke leiten und dann auf die Außenwände ableiten. Die Belastung wäre auf die Länge nicht so hoch, als würde da jemand einen Tresor aufstellen.


    Die 16/10er Balken sollten einiges aushalten, diese sollten jede 60cm angebaut werden.

  • Also würdest Du sagen alle 5 Wände sind nicht tragend und könnten raus

    Ich sagte, sie sind WAHRSCHEINLICH nicht tragend. von ersatzlos raus hab ich nix gesagt. Wände können mehr Funktionen haben als Lasten senkrecht abtragen.

    Womit sich die Katze in den Schwanz beisst. Frag den Statiker [und ggf. den Verwalter/die WEG]

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Also der Statiker hat mir bestätigt, dass die Wände herausgenommen werden können.


    In der Theorie entlaste ich durch das Entfernen der Wände ja auch die darunter liegenden Wände und kann somit wieder andere Lasten einbringen.

  • Wie jetzt? Innerhalb von 3 Std. einen Statiker gefunden, der war zum Ortstermin da und hat ne schriftliche Aussage gegeben?

    Aber die Aussage ...

    In der Theorie entlaste ich durch das Entfernen der Wände ja auch die darunter liegenden Wände und kann somit wieder andere Lasten einbringen.

    mochte er nicht beantworten? War sie zu theoretisch?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Verlässlichere Informationen, als die, die Du von einem TWP - der das Objekt kennt - bekommen hast, kannst Du sicher nicht in einem Forum erwarten. Also sollte jetzt doch eigentlich alles klar sein!?

  • Selbst wenn es so sein sollte: es könnte aber sein, dass Du durch das Entfernen der Wände das Verhältnis zu den übrigen Eigentümern belastest...

    Daher mit der Hausverwaltung abstimmen, was zu tun ist...

    Verhältnis belastet; wie ist das gemeint?

  • Verlässlichere Informationen, als die, die Du von einem TWP - der das Objekt kennt - bekommen hast, kannst Du sicher nicht in einem Forum erwarten. Also sollte jetzt doch eigentlich alles klar sein!?

    Ja, ist es. Vielen Dank euch allen.

  • Verhältnis belastet; wie ist das gemeint?

    Dass Du Ärger mit den Miteigentümern bekommen könntest.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Dass Du Ärger mit den Miteigentümern bekommen könntest.

    Ja gut, es gibt immer jemanden der meckert bzw. unzufrieden ist. Ich denke von solchen Leuten kann man sich ja nicht immer seinen Plan zerschlagen lassen, dann könnte man ja nichts mehr realisieren.


    Ich bin so auf der sicheren Seite und im Endeffekt ist es einfach nur eine mehrfache Hochebene. Welche im Schlafzimmer rund 500kg an Material wiegt; und dies auf ca. 13qm. Also nicht der Rede wert, soviel können schonmal Fliesen + Kleber + Ausgleichmasse wiegen.

  • Die Frage ist, in welchen Maße Du ohne oder gegen die Zustimmung der Mehrheit der Miteigentümer in das Gemeinschaftseigentum (tragende Bauteile) zum Beispiel durch Überlastung eingreifen darfst und welche Konsequenzen Dein Tun haben kann (Haftung für Schäden). Da geht es nicht um „meckern“, sondern im Zweifelsfall am Ende um die Entscheidung eines Gerichts und deren Durchsetzung.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Okay, verstanden.


    Was wäre denn, wenn zugestimmt wird und dann würde ein Schaden passieren?

    Bin ich dann aus der Haftung, oder wäre es dann so oder so mein Problem?


    Übertragend gesagt, müsste dann jeder, der Fliesen verlegt oder den Boden mal eben um 1cm aufgießt die Eigentümergemeinschaft um Zustimmung fragen.

  • Für von Dir verursachte Schäden haftest Du sowieso. Nur ist dann, wenn Du ohne vorherige Zustimmung am Gemeinschaftseigentum agiert hast, die Stimmung gleich noch schlechter und im Zweifel wird Dir Dein Tun auch noch gerichtlich untersagt. Mit Miteigentümern muss man es im Zweifel bis ans eigene Lebensende aushalten. Etwas gegenseitige Rücksicht und Einhaltung der Regeln erspart da perspektivisch viel Ärger!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Für von Dir verursachte Schäden haftest Du sowieso. Nur ist dann, wenn Du ohne vorherige Zustimmung am Gemeinschaftseigentum agiert hast, die Stimmung gleich noch schlechter und im Zweifel wird Dir Dein Tun auch noch gerichtlich untersagt. Mit Miteigentümern muss man es im Zweifel bis ans eigene Lebensende aushalten. Etwas gegenseitige Rücksicht und Einhaltung der Regeln erspart da perspektivisch viel Ärger!

    Für mich ändert sich da nicht viel an der Situation, wenn eine Partei Ärger sucht bzw. machen möchte, tut diese dies auch. Egal, ob ich denen jeden Sonntag einen Kuchen backe oder nicht. Leider hat man oft immer eine verbitterte Partei im Haus, die den ganzen Tag mit Katze auf dem Fensterbrett hinaus schaut.

  • Du scheinst nicht verstanden zum haben, dass es für das Miteinander-Auskommen in einer WEG gesetzliche Regeln gibt, deren Einhaltungen im Zweifel durch Gerichte gewährleistet wird. Das hat nichts mit "Meckern" oder "nice-to-have" zu tun. Wer sich mit dieser Tatsache arrangiert, hat es in der WEG leichter. Ich habe nur drauf hingewiesen, dass es diese Regeln gibt. Der Rest ist Deine Sache!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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