Hallo zusammen
Was sind so die wichtigsten Schritte und Überlegungen, die ich beachten sollte, wenn ich einen Architekten für unseren Hausbau engagieren möchte? Mache mir schon länger Gedanken drüber, bin noch unentschlossen..
Grüße
Hallo zusammen
Was sind so die wichtigsten Schritte und Überlegungen, die ich beachten sollte, wenn ich einen Architekten für unseren Hausbau engagieren möchte? Mache mir schon länger Gedanken drüber, bin noch unentschlossen..
Grüße
Was sind so die wichtigsten Schritte und Überlegungen, die ich beachten sollte, wenn ich einen Architekten für unseren Hausbau engagieren möchte?
Das die "Chemie" stimmt und ausreichend Vertrauen vorhanden ist.
Das die "Chemie" stimmt und ausreichend Vertrauen vorhanden ist.
Ja, das sind wohl 2 extrem gute Punkte
frank_baumeister Sich in Neubaugebieten umhören und umsehen.
Falls einem Häuser gut gefallen, klingeln und nach dem Architekten und den Erfahrungen mit ihm fragen. Nicht nur die Chemie muss stimmen, sondern er oder sie sollte auch Ahnung und Interesse haben.
Bei Referenzadressen, die einem ein infrage kommender Archi gibt, gut zuhören. Zwischen den Zeilen erfährt man schon, wie es gelaufen ist.
Mir selber ist aber erst hinterher klar geworden, was die Referenzbauherren mir hatten sagen wollen.
frank_baumeister Sich in Neubaugebieten umhören und umsehen.
Falls einem Häuser gut gefallen, klingeln und nach dem Architekten und den Erfahrungen mit ihm fragen. Nicht nur die Chemie muss stimmen, sondern er oder sie sollte auch Ahnung und Interesse haben.
Bei Referenzadressen, die einem ein infrage kommender Archi gibt, gut zuhören. Zwischen den Zeilen erfährt man schon, wie es gelaufen ist.
Mir selber ist aber erst hinterher klar geworden, was die Referenzbauherren mir hatten sagen wollen.
Neubaugebiete, die sich seit 30/40 Jahren kennen, geben eventuell Auskunft. Aktuelle Neubaugebiete kämpfen um die Vorherrschaft.
Neubaugebiete, die sich seit 30/40 Jahren kennen, geben eventuell Auskunft. Aktuelle Neubaugebiete kämpfen um die Vorherrschaft.
Was wollen uns diese wirren Worte sagen?
Was sind so die wichtigsten Schritte und Überlegungen, die ich beachten sollte, wenn ich einen Architekten für unseren Hausbau engagieren möchte? Mache mir schon länger Gedanken drüber, bin noch unentschlossen..
Mich erstaunt diese Frage von Dir, da Du Deinen Beruf mit "Energieberater" angibst. Darunter stelle ich mir jemanden vor, der ständig mit Bauherren zu tun hat, immer wieder auch mit solchen für Neubauvorhaben. Näher an der Quelle im Real Life kann man doch kaum sitzen, wozu geht man da noch ins Internet ?
Deine Frage ist eine FAQ, ich habe sie in der Reihe "Ein Hausbau-Fahrplan, auch für Sie: das Phasenmodell der HOAI!" und weiteren Beiträgen beantwortet. Dabei geht mein "Hausbau-Fahrplan" von folgenden Thesen aus:
1. das Phasenmodell der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure läßt sich - ungeachtet ob man seinen Architekten nach ihrer Honorartabelle entlohnen will - als Stationenfolge einer Buslinie auf seiner Reise ins Eigenheim interpretieren und verwenden.
2. als Selbstnutzer eines Einfamilienhauses ist die Leistungsphase 9 des Architekten entbehrlich, man benötigt dann den Architekten also nur im Mandatsumfang LP 1 bis 8. Das ist aus meiner Sicht der Königsweg, den allerdings nicht alle Bauherren gehen möchten. Daher habe ich die Fahrplan-Reihe inzwischen fortzusetzen begonnen und erläutere nun sinnvolle Abbiegestellen für Alternativwege für manche Streckenabschnitte, oder auch verkürzte Varianten.
3. folgt man meinem Vorschlag des Mandatsumfanges LP 1 bis 8 an den Architekten, empfehle ich eine Aufteilung in vier Schritte, dabei bündele ich die LP 1 und 2 zum "Modul A" (erster Schritt), 3 bis 5 zum "Modul B" (dritter Schritt) und 6 bis 8 zum "Modul C" (vierter Schritt).
4. von erheblicher Bedeutung ist nach meiner Ansicht eine aktive Pause (zweiter Schritt) zwischen den Modulen A und B - also zwischen dem Vorentwurf und seiner Veredelung zum Entwurf - der ich aus dem Bäckerhandwerk entliehen den Namen "Teigruhe" gegeben habe und in der ich eine "Weichenstellung" vorzunehmen empfehle.
In der (nach meiner Empfehlung idealerweise etwa sechswöchigen) Teigruhephase wird
a) die "Trauerarbeit" geleistet, sich von den nicht-weiterverfolgten Bauideen zu trennen, damit sie nicht wie ein ungepfählter Vampir ständig durch die weitere Planung spuken;
b) die "Weichenstellung" vorgenommen, d.h. herausgefunden, ob das im Vorentwurf beschriebene Gebäude signifikant günstiger in den m.E. gleichwertigen "hölzernen" oder "steinernen" Bauweisen verwirklicht würde, um dies in der Entwurfsphase bereits zu berücksichtigen;
c) selbst oder durch den Architekten (optional, aber ibs. beim Bau nach Einfügungsgebot statt Bebauungsplan wärmstens empfohlen) eine Bauvoranfrage gestellt;
d) reflektiert, ob man mit derselben Planerperson weitermachen will, d.h. wie man deren Kompetenz, Kommunikation und die "Chemie" der Auftraggeber-Planer-Beziehung bewertet.
Was ich Dir in jedem Fall empfehle, ist folgendes:
Trenne eventuelle eigene planerische Ambitionen strikt zwischen Spiel und Ernst. Wenn Du mit Selberplaner-Software spielen willst, dann tobe Dich dabei in freien Gedanken mit Simshäusern aus, die Du aber keinesfalls als Grundlage der Profiplanung mit in die Architektengespräche nimmst. Wichtig ist, sowohl für Dich als auch für den Architekten jegliches Framing durch solche Entwurfsbeispiele zu vermeiden. Im späteren Verlauf der LP 2 kann man sie aber gerne als Aufhänger für "weshalb machen Sie das anders" Fragen an den Architekten verwenden.
Verwechsele eine Genehmigungsplanung nicht mit einer Ausführungsplanung. Danach darf man nur bauen, aber kann es noch nicht: das Bauamt prüft viele für die gelungene Ausführung wichtige Dinge für die Genehmigung nicht. Wenn Du auf die LP 5 verzichtest, handelst Du Dir damit zwei Strafen biblischen Ausmaßes ein, nämlich
a) es fehlt dann die Grundlage für die LP 6 und 7, und mit laiischen Angebotsanfragen statt einer fachgerechten Ausschreibung wird Dein Haus sehr viel teurer - und zwar so heftig, daß anschließend auch der größte Depp verstünde, was ich damit meine, die LP 5 bezahle sich praktisch selbst; und
b) es fehlt dann auch die Grundlage für die LP 8. Der Bauleiter (auch hierzu habe ich einen Beitrag darüber verfaßt, den Bauleiter und den "Bauleiter" nicht zu verwechseln) steht mit schlapper Peitsche auf der Baustelle, weil die zu erbringenden Werke zu unpräzise formuliert sind. Du handelst Dir für jede ungeplante Leitung (Rohr oder Kabelstrang) ein Kainsmal in Gestalt einer Trockenbauumkastelung ein. Ein Bauarbeiter, der nicht geführt wird, "denkt" selbst (Fachkräfte können das, Flachkräfte nicht) !
Generalunternehmer ist kein Beruf, sondern eine Rechtsstellung in einem Auftragsverhältnis. Ein GU ist meist entweder Meister als Maurer und Betonbauer, Meister als Zimmerer, Bauingenieur oder Architekt; aber es wurden auch schon solche gesehen, die mit "Quereinsteiger" noch freundlich bezeichnet wären. Ob ein GU zur Sorte "Dirigent", "Mannschaftskapitän", "Sklaventreiber" oder gar "Zuhälter" gehört, hat schon so mancher Bauherr erst im Nachhinein klar gesehen. Alles "aus einer Hand" hat systembedingt einen sehr variablen wahren Kern. Und Festpreisversprechen und Angebotsbindefristen sind eine hohe See für sich.
Gehe daher insbesondere niemals anstatt einer Ausschreibung von vornherein zu einem GU, aber lasse gerne zu, daß sich Bieter einer Ausschreibung auf eine Gruppe von Losen (z.B. Rohbau) oder gar alle Lose bewerben. GU sind keineswegs grundsätzlich Schlitzohren, umgekehrt betätigen sich aber Schlitzohren sehr gerne als GU.