Neubau: Dachfenster mehrfach an falscher Stelle eingesetzt

  • Hallo zusammen,


    wir bauen ein EFH mit Satteldach.


    Unser Dach macht uns gerade total die Bauchschmerzen.


    Wir haben 2 Dachflächenfenster im ausgebauten Spitzboden. Die 2 Fenster wurden auf der Nordseite geplant und da leider 2 Mal an falscher Stelle eingebaut. Da die richtige Position ohne Rückbau des Daches nicht mehr möglich war, einigten wir uns darauf, dass die beiden Fenster auf die Nordseite kommen. Nun wurde aber auch hier eins der Fenster falsch eingebaut und muss nochmal versetzt werden.


    Die Unterspannbahn ist also mehrfach großflächig geklebt (ob auch von außen geklebt wurde, wissen wir nicht, da das Dach bereits gedeckt ist) und wir haben auf der Südseite nun 2 unnötige Unterzüge und auf der Nordseite wird es ein unnötiger Unterzug. Lt. Bauleiter des Bauunternehmens ist es statisch kein Problem. Alle sind sich einig, dass das Klebeband eine Schwachstelle ist, aber ein kompletter Rückbau stand bisher nicht zur Diskussion, da es zu aufwendig ist.


    Wir haben mittlerweile aber große Bedenken in Bezug auf die Haltbarkeit des Daches, sind aber leider Laien.


    Unser Sachverständiger ist noch ziemlich defensiv und zurückhaltend mit der Beratung, deshalb hätten wir gerne noch weitere Meinungen gehört.


    Die Fotos zeigen die Südseite des Daches.


  • Hallo,


    ich würde das geklebte so nicht akzeptieren, weil das Klebeband auf der Rückseite der Unterspannbahn mit Vlies nicht hält. Von aussen mit einem zugelassenen Klebeband verkleben, wäre das Minimum. Besser wäre es gewesen, die Unterspannbahn im Bereich der falsch gesetzten Dachfenster auszutauschen, zumal da noch keine Eindeckung vorhanden war.

  • Die 2 Fenster wurden auf der Nordseite geplant und da leider 2 Mal an falscher Stelle eingebaut. Da die richtige Position ohne Rückbau des Daches nicht mehr möglich war, einigten wir uns darauf, dass die beiden Fenster auf die Nordseite kommen.

    Vermutlich ist hier einmal die Nordseite und einmal die Südseite gemeint?

    Was aber alles noch schlimmer machen kann. Stichwort Raumnutzung, Licht, Dachfläche für PV oder Solarthermie...


    Unser Sachverständiger ist noch ziemlich defensiv und zurückhaltend mit der Beratung, deshalb hätten wir gerne noch weitere Meinungen gehört.

    Wann möchte der denn seine Zurückhaltung ablegen? Wenn das Haus auf dem falschen Grundstück steht?

  • Die 2 Fenster wurden auf der Nordseite geplant

    Wenn abweichend von der "Planung" gebaut wurde, ist ein Rückbau eher das Problem der Firma. Die Durchsetzung kann aber stressig, zeit- und vorkostenintensiv sein ;)

    Unser Sachverständiger ist noch ziemlich defensiv und zurückhaltend mit der Beratung,

    Was ist das für ein "Sachverständiger"?

    Noch wichtiger, mit welchem Leistungsumfang wurde er betraut? Vermutlich nicht mit Leistungsphase 8 nach HOAI.


    P.S.: Ich hoffe, dass es nicht die stichpunktartige Begehung der großen Buchstaben ist.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Vermutlich ist hier einmal die Nordseite und einmal die Südseite gemeint?

    Was aber alles noch schlimmer machen kann. Stichwort Raumnutzung, Licht, Dachfläche für PV oder Solarthermie...


    Wann möchte der denn seine Zurückhaltung ablegen? Wenn das Haus auf dem falschen Grundstück steht?

    Ja, genau. Die Fenster sollten ursprünglich auf die Südseite des Spitzbodens. Nun sind sie auf der Nordseite, aber eins ist leider immer noch falsch. Da die Südseite mit Ausnahme der Fenster komplett mit PV-Modulen bedeckt sein soll, war die falsche Anordnung der Fenster ein Problem, da nicht alle Module aufs Dach passen würden. Nun sind sie eben auf der Nordseite (was nicht schlimm ist, da es nur ein ausgebauter Spitzboden ist und wir auch noch 2 bodentiefe Fenster an den Giebeln haben) und bekommen 2 PV-Module mehr auf der Südseite.

  • Wenn abweichend von der "Planung" gebaut wurde, ist ein Rückbau eher das Problem der Firma. Die Durchsetzung kann aber stressig, zeit- und vorkostenintensiv sein ;)

    Was ist das für ein "Sachverständiger"?

    Noch wichtiger, mit welchem Leistungsumfang wurde er betraut? Vermutlich nicht mit Leistungsphase 8 nach HOAI.


    P.S.: Ich hoffe, dass es nicht die stichpunktartige Begehung der großen Buchstaben ist.

    Der Sachverständige kommt vom VPB und ihn haben uns einige andere Bauherren empfohlen. Wir können ihn jederzeit kontaktieren und beim ersten vor Ort Termin hat er auch 2 Punkte gefunden und mit dem Bauleiter besprochen, wie sie behoben werden sollen. In Bezug aufs Dach haben wir kommende Woche einen Termin auf der Baustelle, eigentlich um die luftdichte Hülle im Dach und OG anzuschauen, aber soweit wird das Dach dann wohl nicht sein.

  • Da die Südseite mit Ausnahme der Fenster komplett mit PV-Modulen bedeckt sein soll, war die falsche Anordnung der Fenster ein Problem, da nicht alle Module aufs Dach passen würden.

    Also doch keine PLANUNG:

    Der Sachverständige kommt vom VPB und ihn haben uns einige andere Bauherren empfohlen. Wir können ihn jederzeit kontaktieren und beim ersten vor Ort Termin hat er auch 2 Punkte gefunden und mit dem Bauleiter besprochen, wie sie behoben werden sollen. In Bezug aufs Dach haben wir kommende Woche einen Termin auf der Baustelle, eigentlich um die luftdichte Hülle im Dach und OG anzuschauen, aber soweit wird das Dach dann wohl nicht sein.

    Der bekommt sein Geld fürs ERSCHEINEN und hat keine Verantwortung.

    2* SUPER

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • und mit dem Bauleiter besprochen, wie sie behoben werden sollen.

    Uijuijui... :motz2:


    Da sammelt der SV aber jede Menge Kompetenzüberschreitungspunkte.

    1. Sein(e) Auftraggeber seid IHR, also seid IHR auch die ersten Ansprechpartner. IHR und nicht der BL des BT/GU/GÜ!

    2. Er macht damit die Planung und geht in die Planerhaftung. Und IHR sitzt im Zweifel auf einem Berg von Schuldzuweisungen (Der wars, nein der, nein der, ...)

    Ich kenne und halte es so, dass ich auf der Baustelle ggf. Anwesenden Mitarbeitern meine Festellungen mitteile, diese schriftlich festhalte und an die AG sende, nach Absprache mit den AG auch an den BT/GU/GÜ

    Wenn jemand [gaaaaanz unschuldig :sleep: ] fragt :Wie würden Sie es denn machen lautete meine Antwort IMMER: Sie können mir gern einen Planungsauftrag erteilen, dann mach ich dafür eine Planung, für die ich dann auch hafte. Und eine Rechnung stelle. ;)

    Bisher hab ich auf DEM Wege noch KEINEN Auftrag bekommen. Warum wohl. :(

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • In Bezug aufs Dach haben wir kommende Woche einen Termin auf der Baustelle, eigentlich um die luftdichte Hülle im Dach und OG anzuschauen, aber soweit wird das Dach dann wohl nicht sein.


    Heisst das, der "Gutachter" (SV würde hier wohl ein unzutreffender Begriff sein) hat das Dach in der derzeitigen Form gar nicht gesehen und ahnt gar nichts von dem hier:


    Die Unterspannbahn ist also mehrfach großflächig geklebt (ob auch von außen geklebt wurde, wissen wir nicht, da das Dach bereits gedeckt ist)


    Wie soll man dann nach Einbau der "luftdichten Hülle" denn überhaupt noch was sehen???