ZitatFür den Heizungstausch sind folgende Investitionskostenzuschüsse erhältlich:
- eine Grundförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude für alle Antragstellergruppen; für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist zudem ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5% erhältlich; für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten;
- ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% bis 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (sowie Nachtspeicherheizungen und alte Biomasseheizungen) für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer; danach sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3% ab, zunächst also auf 17% ab 1. Januar 2029;
- sowie ein Einkommens-Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.
- Die Boni sind kumulierbar bis zu einem max. Fördersatz von 70%.
Ich habe gerade so einen Fall und noch nie mit Eigennutzung was zu tun gehabt.
Aktuell gehört das Haus wohl der Mutter und der Sohn wird einziehen (Ü18). Ich nehme an, dass die dann die Karte "Eigennutzung" nicht ziehen werden können. (Manchmal geht ja was bei direkten Nachkommen)
Wisst ihr da genaueres? Müsste dann die Mutter den Antrag zurückziehen, dem Sohn das Haus überschreiben und dann stellt der Sohn den Antrag?