Moin Forum,
ich muss nun mal fragen wo hier der Unterschied liegt.
NIcht nur rein Genehmigungstechnisch, sondern auch praktisch Vorort.
Es gibt ja EFH, ganz typisch EIn Eingang, eine Küche , ect ect.
Es gibt EFH´s mit Einliegerwohnung
Es gibt EFH bauten mit zwei Wohnungen und somit als Zweifamilienhaus genehmigt.
Aber worin unterscheidet sich sowas?
Wenn Wohnung A größer ist als Woihnung B über 30% oder woher kommt die "Einliegerwohnung"?
Oder hänge ich ganz falsch in der Annahme, das eine Einliegerwohnung gleichwertig mit einer normalen Wohnung ist?
Was passiert bei einer Änderung der Genehmigung ? braucht es dann mehr Stellplätze, weil eine Einliegerwohnung anders zählt als eine reguläre Wohnung? Nur als Beispiel