Dornmaß (außen) der Wohnungseingangstür zu klein?

  • Hallo in die Runde,

    wir haben gerade eine neue Wohnungseingangstür bekommen. Sie soll besondere Schallschutzanforderungen erfüllen, weshalb sie zwei Futterbretter hat. Dadurch wird allerdings der Abstand außen (quasi das Dornmaß außen) von der Mitte des Zylinders bis zum Futterbrett so schmal, dass es schwierig ist, die Tür auzuschließen (siehe Foto 1). Man kann sie natürlich aufschließen, stößt dabei jedoch jedes Mal mit der Hand an das Futterbrett (das doppelte Futterbrett seht ihr auf Bild 2).

    Was sagt ihr dazu? Ist das normal? Oder sollte das Dornmaß außen nicht größer sein?
    Ich bin dankbar für eure Meinungen dazu.

    Liebe Grüße
    Theresa



  • Was sagt ihr dazu? Ist das normal? Oder sollte das Dornmaß außen nicht größer sein?

    Es gibt unterschiedliche Dornmaße. Bei geschlossenen Wohnungstüren sind meiner Erinnerung nach 65 mm üblich. Und bei der Bestellung sucht man sich aus, was passt und was man haben will. Ist die Tür euer Eigentum oder das einer Eigentümergemeinschaft oder des Vermieters? Wer hat sie bestellt? Was genau wurde bestellt? "Einmal Tür erneuern mit etwas Schallschutz bitte!" ?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wir sind die Eigentümer und haben die Wohnung zusammen mit einem Architekten geplant und umgebaut. Die Bestellung beim Schreiner lautete "Wohnungseingangstür, xxxx Maße, Dreifachverriegelung, xxx als Sicherheitsbeschlag, Rossettengarnitur außen ein Knopf, SK3 > 42dB, stumpf einschlagend". Er wiederum hat sie dann bei einem Lieferanten bezogen. Anders als bei Küchen- und Badmöbeln wurden uns zu den Türen keine Zeichnungen oder Plandaten vorgelegt. Mangels besseren Wissens haben wir diese auch nicht proaktiv verlangt und uns auf die Erfahrung von Architekt und Schreiner verlassen.


    Das Dornmaß innenliegend ist bei den üblichen 65 mm. Da das Futter zwecks Schallschutz aber wohl dicker ausgeführt wurde, ist der Platz zwischen Zylinder / Schloss außen und Futterbrett nun sehr gering, wie auf dem Bild zu sehen.. :(

  • haben die Wohnung zusammen mit einem Architekten geplant und umgebaut

    Aber sicher keinem direkt von Euch beauftragten und bezahlten. Wohl eher über eine WEG o.ä.. Und dann keine LP 5+6

    Anders als bei Küchen- und Badmöbeln wurden uns zu den Türen keine Zeichnungen oder Plandaten vorgelegt.

    Wer hätte das auch machen sollen?

    Der Architekt. Auftrag für LP 5?

    Der Tischler? Auftrag für Werkplanung und Detailplanung?


    Türschlösser gibt es bis zu einem Dornmaß von ü.100 mm. Was war IM DETAIL geplant, abgesprochen und beauftragt?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Aber sicher keinem direkt von Euch beauftragten und bezahlten. Wohl eher über eine WEG o.ä.. Und dann keine LP 5+6

    Doch, der Architekt ist von uns beauftragt und bezahlt.

    Die Stufe 3 wird bei uns im Vertrag definiert als

    " - Ausführungsplanung

    - Vorbereitung Vergabe

    - Vergabe

    - Objektüberwachung"

    (Ich denke das sind nach HOAI die Stufen 5-6)


    Die Zeichnungen für die Küchen- und Badmöbel haben sowohl Architekt als auch Schreinerei gemacht. Beauftragt wurde die Wohnungseingangstür wie oben beschrieben: "Wohnungseingangstür, xxxx Maße, Dreifachverriegelung, xxx als Sicherheitsbeschlag, Rossettengarnitur außen ein Knopf, SK3 > 42dB, stumpf einschlagend".

  • Das sind die LP 5 / 6 / 7 / 8 nach § 34 HOAI. Wenn dazu nach Anlage 10 deren Grundleistungen beauftragt sind, könnt ihr folgendes tun und Euch zurücklehnen:


    Dem Architekten schriftlich mitteilen, dass ihr nach erster Nutzung Zweifel an der fachgerechten Ausführung habt und ebenso Verletzungen der Fingerknöchel wie übermäßige Beanspruchung der Lackoberflächen erwartet. Er möge sich bitte umgehend um Abhilfe kümmern.


    Ist die Leistung bereits förmlich abgenommen?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wenn der Abstand zwischen Bedinelement und "Quetschkante" >25 mm ist, dann ist die Tür zwar noch immer nicht gut zu bedienen, aber Regelkonform.