Nutz- und Wohnfläche

  • Hallo,


    für die Grundsteuerangaben brauche ich die Wohn- und Nutzfläche von meinem 50er Jahre Haus. Dieses wurde mehrmals vom Vorbesitzer erweitert und ausgebaut. Zwar finde ich in den leider nicht vollständigen Unterlagen, die ein oder andere Angabe, aber ein Gesamtergebnis bekomme ich dadurch nicht. Jetzt frage ich mich, ob es nicht einfacher wäre,m wenn ich das kurzerhand selbst berechne. Messen kann ich die Räume ganz gut. Allerdings weiß ich nicht genau, was Wohn- und was Nutzfläche ist.


    Ich habe hier:

    1x Keller, abgetrennt mit eigener Tür im Treppenhaus

    1x EG, bewohnt (1 Arbeitszimmer)

    1x OG, bewohnt (1 Arbeitszimmer)

    1x OG, Dachschrägen, nicht bewohnt und keine Heizung (ursprünglich war es eine dritte Wohneinheit mit Elektroheizung), aktuell nur als Abstellkammer genutzt.

    1x Treppenhaus

    1x Balkon vom Treppenhaus im 1.OG zugänglich

    1x Terrasse vorm EG

    2x Garage mit Geräteraum

    1x Speicher, Dachschrägen, komplett

    1x Hof, gepflastert

    2x Grünflächen


    Ich finde leider keine Angaben, was wie zuzuordnen ist.


    Kann mir jemand dabei helfen?

  • 1: Frag mal Deine Sachbearbeiter (m/w/d) für die Grundsteuer, WIE die Wohnfläche zu berechnen ist und wie die Nutzfläche. ;)

    Kleiner Tipp von mir. mehr als wildes Gestammel wird nicht kommen!


    Denn:

    Nutzfläche wird nach DIN 277 ermittelt, Wohnfläche nach ??? Hier gibt es die WoFlVO, die aber nur informell herangezogen wird, weil sie NUR für Sozialwohnungen und Heimplätze bindend ist. Und es gibt die (veraltete) II Ber.VO, die aber denselben Einschänkungen unterlag, und es gibt mehrere veralte DIN, die ausser der Versicherungsbranche niemand mehr nutzt.

    Eine GEMEINSAME Berechnumgsmethode gab es nie und gibt es aktuell nicht, wird es wohl auch nie geben!

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Boah, das schon so lange her, dass ich das gemacht habe. Soweit ich weiß, gibt es entsprechende Hinweise bei der Steuer online verlinkt. Hat Dir das nicht weitergeholfen?

    Die Wohnflächenverordnung ist nicht wirklich schwierig und gut zum einlesen. Sind nur ein paar Paragraphen. Die kann man sich gut aneignen.


    Was die Steuerbehörde dann unter Nutzfläche versteht, wird ja auch ausführlich beschrieben. Viele fällt ja gar nicht darunter, einfach schon wegen der LFächengröße.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Macht doch keine Doktorarbeit daraus.


    1x Keller ==> Nutzfläche

    1x EG, bewohnt ==> Wohnfläche

    1x OG, bewohnt ==> Wohnfläche

    1x OG, Dachschrägen ==> Nutzfläche


    Fertig.

  • Dedie: Die nachfolgende Seite und zusätzlich die dort im Text verlinkten weiteren Seiten durchlesen:


    Wichtiges zur Wohnfläche / Nutzfläche (Grundsteuererklärung)


    Frühere Wohnflächenberechnungen in den Bauunterlagen gelten fort, sofern sich gegenüber der Bauerrichtung keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Für Erweiterungen sollte es ebenfalls Berechnungen des seinerzeitigen Architekten geben, da sie in der Regel genehmigungspflichtig sind. Gegebenenfalls beim Bauamt die Akten einsehen.


    Gibt es keine Berechnungen/Plän aus den vergangenen Bauphasen, dann gehen die Finanzämter davon aus, dass die Angaben auf der Grundlage der Wohnflächenverordnung zu ermitteln sind.


    Den Text der Wohnflächenverordnung gibts im Internet.

  • Deine Situation klingt wirklich komplex, und ich kann verstehen, dass die genaue Aufteilung zwischen Wohn- und Nutzfläche nicht einfach ist. Hier sind einige Vorschläge, wie du die Flächen vielleicht grob zuordnen könntest:

    1. Keller: Normalerweise wird der Keller als Nutzfläche betrachtet, es sei denn, er wird als Wohnraum genutzt.
    2. EG und OG mit Arbeitszimmern: Diese Räume werden in der Regel als Wohnfläche betrachtet.
    3. OG mit Dachschrägen, nicht bewohnt: Da es keine Heizung gibt und es als Abstellkammer genutzt wird, könnte es als Nutzfläche gelten.
    4. Treppenhaus: Dies wird normalerweise nicht in die Wohnfläche einberechnet.
    5. Balkon, Terrasse, Hof, Grünflächen: Diese Flächen sind üblicherweise nicht Teil der Wohn- oder Nutzfläche, es sei denn, es handelt sich um einen überdachten Wintergarten oder Ähnliches.
    6. Garage mit Geräteraum: Der Garagenraum wird normalerweise als Nutzfläche betrachtet.
    7. Speicher mit Dachschrägen: Wenn dieser Bereich nicht beheizt ist und nicht als Wohnraum genutzt wird, könnte er als Nutzfläche gelten.

    Ich hoffe, das hilft dir ein wenig, Licht ins Dunkel zu bringen. Viel Erfolg bei der Berechnung der Flächen :)