Tragende Wände Sparrendach 3 fach; kann ich die Wände herausnehmen und eine Etage aufbauen?

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und habe einige Fragen zu einem Umbauprojekt, sprich das herausnehmen von Wänden, um einen kleinen Dachboden aufzubauen, sprich eine Etage. Mir ist klar, dass hier niemand endgültige Aussagen treffen kann ohne das Objekt (Baujahr 1980) besichtigt zu haben.


    Folgende Fragen:


    1- Kann ich die rot markierten Wände herausnehmen? Im Plan sind es 11,5cm Wände aus Ziegel. Sparrendachstuhl 3 fach gelagert. Einfach mal ne Einschätzung.


    2- Falls man die roten Wände rausnehmen kann, kann ich dann einfach eine Etage mit Holzbalken, gelagert auf den Wänden oder anderer Holzkonstruktion aufbauen? Der Aufbau soll entweder der blau markierte Bereich sein, oder der blau und grün markierte Bereich.


    3- Darf ich einfach ein Dachfenster einbauen, oder müssen da alle Eigentümer zustimmen?


    4- Was muss ich noch beachten beim Umbau?


    5- Wie wären die Schritte?


    6- Benötige ich unbedingt einen Statiker?


    7- Eventuell wäre es auch okay, nur eine Wand herauszunehmen, bzw. Teile der Wand, sodass man eine kleine Schlafluke hat um den Platz sinnvoll zu nutzen; Deckenhöhe max ist 5,5m.





    Vielen dank im Vorraus.


    MfG Marc



  • 6- Benötige ich unbedingt einen Statiker?

    Ja!!!!



  • Ja!!!!

    Was würde dieser ca. kosten?

  • Was würde dieser ca. kosten?

    Hass Du den von Ralf Dühlmeyer verlinkten Post nicht gelesen?

    Der Zeitaufwand für einen ersten Ortstermin zur Besichtigung eines Objekts sollte mit mind. einer Stunde zzgl. Fahrzeiten angenommen werden, eher zwei oder drei. Bei einem Stundensatz von rd. 100,- € zzgl. Mwst. kommen so meist einige hundert € zusammen, typischerweise zwei- oder dreihundert € für einen ersten Termin, manchmal 500,- €, nur selten erheblich mehr. Die Kosten sollten bereits vor bzw. bei der Terminvereinbarung geklärt und dann kurz schriftlich festgehalten werden. Manche Tragwerksplanerinnen oder -planer bieten derartige Beratung garnicht an, andere als Akquisitionsleitungen mitunter sogar kostenlos - fragen hilft!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ein Statiker muss ins Boot, wie die Kollegen schon schrieben.


    Bei Bj. 80 sollte es sein, dass sich die geprüfte Originalstatik bei(m) damaligen oder heutigen Eigentümer(n) befindet, alternativ in einem Archiv der Bauaufsicht/Kommune. Die wäre auf jeden Fall sehr hilfreich zur Überprüfung der Konstruktion.


    Welche Eingriffe ins Gemeinschaftseigentum zustimmungspflichtig sind, sollte aus der Teilungserklärung hervorgehen.

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    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Wobei Außenflächen und auch das Dach meistens Gemeinschaftseigentum sind und es einer Genehmigung der anderen bedarf. Aber Details dazu in der Teilungserklärung.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...