Guten Tag,
für eine Grundstück welches nach § 34 BauGB bebaubar ist, gibt es einen gültigen Bauvorbescheid. Der Bauvorbescheid erlangte 2021 Rechtskraft und ist 3 Jahre gültig.
Zwischenzeitlich wurde von der Kommune eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB für den Bereich, in welchem das Grundstück liegt, erlassen.
Kann der Bauvorbescheid trotz Veränderungssperre verlängert werden oder ist das problematisch?