Bauvorbescheid Veränderungssperre

  • Guten Tag,

    für eine Grundstück welches nach § 34 BauGB bebaubar ist, gibt es einen gültigen Bauvorbescheid. Der Bauvorbescheid erlangte 2021 Rechtskraft und ist 3 Jahre gültig.


    Zwischenzeitlich wurde von der Kommune eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB für den Bereich, in welchem das Grundstück liegt, erlassen.


    Kann der Bauvorbescheid trotz Veränderungssperre verlängert werden oder ist das problematisch?

  • Die Verlängerung wird wohl nicht möglich sein, denn dafür müssen die Genehmigungsvoraussetzungen neu geprüft werden. Du könntest aber die Bindungswirkung des Vorbescheides nutzen und noch vor Ablauf von dessen Geltungsdauer einen Bauantrag stellen. Der muss dann allerdings genau dem VB entsprechen, damit er genehmigt werden kann. Das müsste m.E. funktionieren. Die Baugenehmigung gilt dann weitere vier Jahre. Bis dahin sollte klar sein, was die Gemeinde plant und ob das für Dich positiv oder negativ ist.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Die Baugenehmigung gilt dann weitere vier Jahre.

    Ist das in NRW so? Ich dachte dort gilt sie 3 Jahre mit der Option auf eine Verlängerung um 1 weiteres Jahr!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ist das in NRW so? Ich dachte dort gilt sie 3 Jahre mit der Option auf eine Verlängerung um 1 weiteres Jahr!

    Da magst Du Recht haben. Dann drei Jahre. Verlängerung hängt dann davon ab, wie bis dahin die planungsrechtliche Situation ist, weil dann ja wieder neu geprüft werden muss.

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