Liebe Bauexperten,
ist die Giebel-Orientierung (also giebelständige versus traufständige Bauweise) ein Einfügekriterium für die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens im Innenbereich, wenn kein Bebauungsplan vorliegt (oder falls ich mich falsch ausgedrückt habe, konkret dann, wenn BauGB §34 Anwendung findet)?
Viele Grüße
NightSky