Lackierte Metall Led-Leuchte ohne Erdungsanschluss

  • Ledleuchte weiss lackiert mit Unterteil zum Anschrauben , Oberteil mit Trafo und 2poliger beruehrungssicherer L u N Kunststoff KäfigAnschlussklemme ohne Abdeckungzum reinlegen wird aufs Unterteil aufgedreht. Weder Oberteil noch Unterteil haben eine Anschlussklemme.

    Die Leuchte hat eine runde 3cm Aussparung ohne jegliche Dichtung etc zum Lampeneinlass. Am Unterteil ist auch nach hinten hinausgehenden Seilbefestigung als Sicherung fuers Oberteil gegen Absturz gesichert.

    Es fehlt sowohl b Unterteil als auch beim Oberteil jeglicher Erdungsanschluss

    Leuchte tragt CE Zeichen kein VDE kein ÖVE und ist made in China.

    Kein Schutzklasse 1oder 2 Kennzeichnung nirgends auf Leuchte oder Verpackung oder Anleitung.

    Interessant. Mehrere verschiedene Leuchten vom selben Hersteller haben aber komischerweise Erdungsanschluss, sogar teils mit erdungsdrahtfahne.

    Anruf beim "Hersteller"/Importeur mit Sitz in Austria u Niederlassung in D:

    Aussage: Lampe muss nicht geerdet werden da Isolierlack...Aha...

    Ich sagte "fuer mich ist das eine Schutzbehauptung" ich habe hier mehrere Leuchten von euch die PE Anschluss haben fast baugleich ebenfalls Ober und Unterteil aus Metall, ich kann auch nicht sehen dass andere oder dickere Farbe gar Isolierfarbe verwendet wuerde.

    Und selbst wenn es so waere, die Leuchte hat schon allein durch die Seilbefestigungsniete die auch nach hinten hinaus Kontakt mit der Wand bedeutet keine Schutzklasse 2 oder Vollisolierung mehr...

    Nee Leuchte hat CE sagt sie deshalb alles in Ordnung.

    Ich also Sinn ergibt das nicht oder?

    Entweder alle Leuchten mit angeblich Isolierlack oder alle mit PE Anschluss...

    FRAGE. Was ist eure Meinung dazu

    Und wuerdet ihr nun selbst Ober und Unterteil erden, was zwar Aufwand ist aber moeglich....

    Gibt es wirklich Normale Wand und Deckenleuchten mit angeblichem ws (bezahlbarem)Isolierlack der eine Metalleuchte nicht erdungspflichtig macht?

    Ist man verpflichtet die Erdung selber herzustellen?

  • Kein Schutzklasse 1oder 2 Kennzeichnung nirgends auf Leuchte oder Verpackung oder Anleitung.

    Das ist das Problem. Ohne eindeutige Kennzeichnung der Schutzklasse ist alles andere raetselraten.

    Mehrere verschiedene Leuchten vom selben Hersteller haben aber komischerweise Erdungsanschluss, sogar teils mit erdungsdrahtfahne.

    Verschiedene Leuchten koennen verschiedene Schutzklassen aufweisen.

    Entweder alle Leuchten mit angeblich Isolierlack oder alle mit PE Anschluss...

    s.o., entscheidend ist, was die/deine Leuchte fuer Schutzklasse hat/haben soll.

    Gibt es wirklich Normale Wand und Deckenleuchten mit angeblichem ws (bezahlbarem)Isolierlack der eine Metalleuchte nicht erdungspflichtig macht?

    Auch dann muesste die Leuchte eindeutig gekennzeichnet sein.

    Ist man verpflichtet die Erdung selber herzustellen?

    Nein. Der "Inverkehrbringer" haftet fuer sein Produkt, Aenderungen durch den Endverbraucher sind da nicht nur nicht vorgesehen, sondern sogar unerwuenscht.

  • Wenn die Anschlussklemmen des Trafos IP´XX sind und der Trafo selbst eine Schutziso klasse hat, könnte die Erdung Obsolet sein.

    Ich überlege gerade ob es einen unterschied macht ob der Trafo direkt angeklemmt wird oder der Trafo eine Anschlussleitung hat die aus dem Gehäuse hinaus ragt. :(

    Ist jetzt nicht ganz mein Fachgebiet, sorry

    Ein Sturm zieht auf, Und er wird weiter wehen, Wir werden ihn voller Zorn entgegen gehen. Und soll der Wind auch noch so kräftig Wehen, Das Segel es steht, haben unsre Richtung Gewählt.

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  • FRAGE. Was ist eure Meinung dazu

    Zuerst einmal die Konformitätserklärung anschauen. Dort sollte die Norm genannt sein, nach der die Leuchte geprüft bzw. die Konformität erklärt wurde. Dann einen Blick in die Norm(en) werfen.


    Ich hatte erst vor Weihnachten einen ähnlichen Fall (Spezialleuchte) auf dem Tisch, und dem Importeur nahegelegt, die Leuchte nicht zu verkaufen. In diesem Fall hat der Hersteller mit Sitz in China ebenso im Laufe der Zeit den PE Anschluss weg rationalisiert, eine plausible Begründung hat er noch nicht geliefert.

    In wieweit sich das auf Deinen Fall übertragen lässt das kann ich nicht sagen. Ein Metallgehäuse einer Leuchte muss nicht zwangsläufig eine PE Verbindung haben, in den meisten Fällen ist diese jedoch notwendig. Eine Lackschicht ist als Berührschutz normalerweise nicht ausreichend.


    Um Deinen Fall zu beurteilen, müsste man die Leuchte zerlegen und bei Bedarf noch Daten der verwendeten Bauteile und Materialien einholen. Normalerweise fordere ich dann noch den Prüfbericht an. Manche liefern dann nichts, oder einen ordentlichen Prüfbericht, manchmal bekommt man auch nur ein Märchenbuch das mit dem Prüfling nichts gemeinsam hat.


    Kurzum, Deine Bedenken sind berechtigt, aber abschließend beurteilen kann man das noch nicht.


    Wenn.....


    Deine Gedanken gehe in die richtige Richtung. Ob das hier zutrifft das steht aber in den Sternen.

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  • Ja - na und. Wo ist das Problem, eine Ringöse an ein Stück Kabel zu crimpen, mit einer der Schrauben einzubauen und mir der Klemme zu verbinden?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Das mag juristisch so sein. Aber jetzt hat er die Lampe und will sie wohl behalten, wegen Design oder sonst welche Gründe, sonst würde der TO nicht den Aufriss machen, sondern sie gleich zurück schicken.


    Hatten wir damals auch mit importierten italienischen Leuchter. Schönes Design, hat man so in Deutschland nicht bekommen, Bauherr wollte sie deswegen haben und wir haben sie dann ertüchtigt, indem einfach ein Erdungsanschluss gemacht wurde und neue Drähte eingezogen. Loch bohren, Lack an der Stelle abschleifen, Schraube mit Kabel rein, feddich. In der Anleitung ist auch nur der PE Draht angedeutet, kein Anschluss. Vielleicht gehen die davon aus, dass die Erdung an irgend einer Schraube befestigt wird, die am Gehäuse ist (gibt ja ein paar).


    Das ist kein Thema für Architekten. Das Problem überlässt man seinem Elektriker.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Das ist kein Thema für Architekten.

    Nö, sicherlich nicht, aber weshalb schreibst Du das hier? Es hat sich doch kein Architekt dazu geäußert. Ziehe diesen Beitragsteil zurück! Sorry! Darauf, dass jemand von sich selbst schreiben könnte, er (selbst) habe zu einem Thema (eigentlich) nichts zu schreiben, bin ich ehrlich gesagt nicht gekommen. Nochmal: Sorry!

    Das Problem überlässt man seinem Elektriker.

    Da stimme ich Dir zu!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Ich sagte "fuer mich ist das eine Schutzbehauptung" ich habe hier mehrere Leuchten von euch die PE Anschluss haben fast baugleich ebenfalls Ober und Unterteil aus Metall, ich kann auch nicht sehen dass andere oder dickere Farbe gar Isolierfarbe verwendet wuerde.

    Zitat aus der EN60598-1 (4.10.3)


    "Auskleidungen metallener Gehäuse mit Lacküberzug oder mit einem Überzug aus anderem Material, das leicht durch Kratzen entfernt werden kann, gilt nicht als entsprechend im Sinne dieser Anforderung."


    Ich habe solche Schichten normalerweise mit einer Prüfspitze durchstochen, war die Verbindung dann el. leitend, dann war das ein K.O. für die "Isolation".


    Die Kennzeichnung der Leuchte ist in meinen Augen unzureichend und nicht konform mit der EN60598. Was auf dem Netzteil steht ist eine Sache, was auf der Leuchte stehen muss eine andere. Bedenken hätte ich bei der Zuleitung (inkl. Einführung in das Gehäuse) bis hin zum Netzteil. Eine vollständige Konformitätsbewertung kann man so nebenbei natürlich nicht machen, es gibt hier zumindest Anzeichen dafür, dass etwas nicht passt.


    Wie gesagt, Konformitätserklärung anschauen, im Zweifelsfall Prüfbericht einfordern, usw.

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  • Sicherlich, der Unterschied zwischen Manual und Hardware ist fragwürdig, also ist das formal nicht in Ordnung.


    Aber die eigentliche Sicherheit gegen Berührung von gefährlicher Spannung wird doch von der Spannungsversorgung geleistet? Auf dem weißen Kasten sind ganz viele Prüfzeichen und ein großes SELV (Sicherheitskleinspannung) zu sehen. D.h. alles hinter dieser Kiste sollte berührungssicher sein, selbst wenn ein Zuleitungskabel zu den LEDs eine leitende Verbindung zu dem Blechgehäuse haben sollte. Die Frage ist, ob hier ein reales Risiko, oder "nur" eine Verletzung einer Formalität vorliegt.

  • D.h. alles hinter dieser Kiste sollte berührungssicher sein, selbst wenn ein Zuleitungskabel zu den LEDs eine leitende Verbindung zu dem Blechgehäuse haben sollte.

    Das ist (bedingt) richtig, kritisch ist in erster Linie die Zuleitung zum Netzteil (Material, Abstände usw.).

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  • Ja - na und. Wo ist das Problem, eine Ringöse an ein Stück Kabel zu crimpen, mit einer der Schrauben einzubauen und mir der Klemme zu verbinden?

    Punkt 1

    Das Problem ist bei ca 20 Leuchten dieser Art der nicht geringe Zeitaufwand.

    Da Oberteil und! Unterteil extra geerdet werden muessen, da das Leuchtteil nur auf den Deckensockel geschraubt wird.

    Was bekanntermassen wiederum keine gesicherte leitende elektrische Verbindung darstellt.

    Von den Oesen und den 2 zusätzlich nötigen flexiblen PE Drähten und der zusätzlichen 3pol PE-Hebelklemme mal zu schweigen.


    Punkt 2

    Ist es nicht so, dass wenn Veränderungen an der Leuchte vorgenommen werden, der Hersteller, bzw Verkaeufer der Lampe sofort aus dem Schneider ist hinsichtlich HAFTUNG und Garantie...!?


    Punkt 3

    Selbst wenn ich es schaffe meine bauseitige Zuleitung mit L u N wie auch immer vollisoliert auszufuehren bis zu den vollisolierten L u N Leuchtensteckklemmen der 2adrigen Trafosteckanschlussleitung,so kann in genau diesem Zwischensteckteil zum 12V Trsfo ein Kurz oder Erdschluss auftreten. Wenn eben dann das Leuchten Ober und Unterteil- Gehaeuse aus lackiertem Metall nicht geerdet ist, ist eben das Gefahrenpotenzial vorhanden.


    Punkt 4.

    Ich weiss nicht wo es in den Vorschriften steht, aber ich glaube ich habe mal wo gelesen, dass schlussendlich derjenige, der die Leuchte montiert und ein Fachmann ist dazu verpflichtet ist, dass die Leuchte die hier augenscheinlich der Schutzklasse 1 entspricht, einen ordnungsgemäßen Erdungsanschluss erhaelt, auch wenn keine Anschlussmöglichkeiten fuer den PE vorhanden ist. Dann muss dieser selber erstellt werden.

  • Punkt 4.

    Ich weiss nicht wo es in den Vorschriften steht, aber ich glaube ich habe mal wo gelesen, dass schlussendlich derjenige, der die Leuchte montiert und ein Fachmann ist dazu verpflichtet ist, dass die Leuchte die hier augenscheinlich der Schutzklasse 1 entspricht, einen ordnungsgemäßen Erdungsanschluss erhaelt, auch wenn keine Anschlussmöglichkeiten fuer den PE vorhanden ist. Dann muss dieser selber erstellt werden.

    Das widerspricht diametral dem:

    Punkt 2

    Ist es nicht so, dass wenn Veränderungen an der Leuchte vorgenommen werden, der Hersteller, bzw Verkaeufer der Lampe sofort aus dem Schneider ist hinsichtlich HAFTUNG und Garantie...!?

    :(

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • auch wenn keine Anschlussmöglichkeiten fuer den PE vorhanden ist. Dann muss dieser selber erstellt werden.

    Ich würde sagen, dann ist die Leuchte für den Einsatz ungeeignet und es muss eine andere (geeignete) Leuchte eingesetzt werden. Es ist nicht Aufgabe des Endkunden oder Monteurs, ein Produkt zu modifizieren damit es normkonform ist, schon gar nicht wenn dies nicht ausdrücklich vom Hersteller im Rahmen der Installationsanleitung vorgegeben ist. Hier ist der Hersteller bzw. Inverkehrbringer gefragt, nicht der Monteur oder Endkunde. Zur Erinnerung, für die CE Kennzeichung und Konformitätsbewertung ist der Inverkehrbringer verantwortlich. Das ist üblicherweise der Importeur der das Produkt zum Wiederverkauf in die EU einführt.

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  • Punkt1: Der Aufwand hält sich in Grenzen.


    Punkt2: Wenn es nur diese Lampe gibt die 1:1 zu der Architektur und dem Gesamtbild des Gebäudes passt, dann sind einem Gewährleistung egal. Das Risiko ist minimal bis kaum vorhanden. Im europäischen Ausland, wo man nicht so beharrlich auf Regeln pocht, ist das Risiko nicht höher als hierzulande.

    Punkt3 und 4: Erübrigt sich wenn man die Erdung selber erstellt.

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  • Das Risiko ist minimal bis kaum vorhanden. Im europäischen Ausland, wo man nicht so beharrlich auf Regeln pocht, ist das Risiko nicht höher als hierzulande.

    Aber es bleibt rechtswidrig, auch im europäischen Ausland. Wir landen also schnell bei der Frage, ob man Gesetze und Verordnungen überhaupt beachten sollte, wenn das Risiko augenscheinlich gering ist (ertappt zu werden?), und das halte ich für sehr gefährlich. Risikoempfinden ist subjektiv, deswegen gibt es ja Leitlinien in Form von Normen und Verordnungen.


    Wenn diese Leuchte für die Architektur so wichtig ist, dann lässt man halt eine Konformitätsbewertung durchführen. Je nach Produkt ist der Aufwand überschaubar, und mit etwas Unterstützung des Herstellers zumindest in Form von Unterlagen, auch nicht so teuer. Der einfachere Weg ist ein anderes Produkt, denn nur wenige Produkte sind so einzigartig dass daran kein Weg vorbei führt.

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  • Wenn er aber doch schon zwanzig Stück aus China gekauft hat?

    Diese Info wäre allerdings zusammen mit der Info, ob die schon verbaut sind, ob man Elektoinstallateur ist und das beigestellte Material des AG verbaut oder selber beim Fachgroßhandel bestellt hat, gleich im Eröffnungspost sinnvoll gewesen.


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  • Rueckgabe der Leuchten ist nicht mehr drin da sie montiert werden mussten. Leute sind bereits am Einziehen Es ist ein gemeinnuetziges Gebaeude und die Montage der ca 42 Leuchten wovon diese 20 Rundleuchten und weitere 5 Paneelleuchten von mir jetzt per PE Anschluss "germanisiert" wurden. Der Rest war mit PE Anschluss ordnungsgemäß ausgeführt.

    Alles die Gleiche Firma wie gesagt.


    Das erfolgte durch mich ehrenamtlich als Fachkraft Elektriker (a.D seit 2008) Habe auch nicht die Zeit fuer weitere Kommunikationen bzw. Reklamation oder Konformitaetseinholungen. Zumal der Vertreiber sagt alles ist in Ordnung.. der Lack sei die Isolierung...


    Wo soll das enden...Vor Gericht?

    Ich habe die Leuchten nun alle mit PE anschluessen versehen.

    Die Aussage dass der, der die Leuchte montiert sich diametral widerspricht mit dem Eingriff in die Elektrik, somit auch Garantie etc. der Leuchte nehme ich dann lieber in Kauf als die Leuchte nonkonform anzuschließen.

    Ich weiss dass sich das meist widerspricht, das ist ja das Vertrackte.


    Aber auch nicht immer widerspricht sich das, denn wenn ich z.B. eine alte Leuchte vorfinde bzw. eine die schon ueber der Garantiezeit ist oder ummontiert wird, oder auch keinerlei Daten enthaelt, aber offensichtlich der Schutzklasse 1 entspricht und keinen PE Anschluss hat, so muss ich diese als Anschließender eben so auf Vordermann bringen dass es passt.

    Werde mich auf die Suche begeben wo genau das steht in den Vorschriften. Bin mir ziemlich sicher.

    Viell kennt jemand diese.

  • Punkt1: Der Aufwand hält sich in Grenzen.


    Punkt2: Wenn es nur diese Lampe gibt die 1:1 zu der Architektur und dem Gesamtbild des Gebäudes passt, dann sind einem Gewährleistung egal. Das Risiko ist minimal bis kaum vorhanden. Im europäischen Ausland, wo man nicht so beharrlich auf Regeln pocht, ist das Risiko nicht höher als hierzulande.

    Punkt3 und 4: Erübrigt sich wenn man die Erdung selber erstellt.

  • Danke für die Info. Dann hast Du also pragmatisch gehandelt.


    In Zukunft bei Ausschreibungen also verlangen, dass das Zeug auch GS und/oder VDE geprüft und das Label drauf ist.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...