Stöße von Filigrandecken abfräsen

  • Die Stöße bei meinen Fliligrandecken sind schlecht gemacht und nicht eben. Sie eben zu spachteln ist schwierig, man müsste weit herausspachteln. Streichen geht da nicht. Mein Maler kann nicht tapezieren. Im Anhang Bilder aus der Rohbau-Phase.

    Nun war meine Idee, die Kanten der Stöße ein paar mm bis 1 cm wegzufräsen um so besser spachteln zu können. Was haltet ihr davon? Ist das ein Problem für die Statik? Bei 5mm Abtrag sollte noch keine Bewehrung kommen an so einem Stoß ...


  • Ja, auch im Jahre 2024 wurde der leichte Flächenversatz bzw. die fehlende Flächenparallelität der Unterseiten benachbarter Filigran-Deckenplatten noch nicht aus der Welt geschafft. Er wird sich auch zukünftig zumindest auf absehbare Zeit kaum vermeiden lassen. Aus genau diesem Grund sind die Plattenkanten aller Filigran-Elemente mit 45°-Winkeln leicht gefast - und die von anderen StB-Fertigteilen auch. So fällt der Versatz weniger auf und ließ sich mit dem herkömmlich üblichem (Decken-) Putz von 10 - 15 mm Stärke auch problemlos kaschieren.


    Dann sind die Oberflächen der Fertigteile der Filigran-Konstruktion aber immer glatter und lunkerfreier und blasenärmer geworden und außerdem hat irgendjemand den "Spachtelputz" erfunden, ein Material, dass sich schön dünn, sparsam und damit kostensparend auf die dank Stahlschalung glatten Deckenuntersichten auftragen lässt. Und das kann jetzt auch der Maler statt dem angeblich teuren Putzer, der immer alles vollsaut. Eine coole Sache also, machen wir jetzt alle, ist viel besser.


    Nur leider ist das jetzt keine ungefähr einen Zentimeter dicke Putzschicht mehr, welche die Unebenheiten des Untergrundes egalisierend wegbügelt ("putzt"), sondern nur noch eine hauchdünne Spachtelschicht. Und von systembedingt unvermeidbaren Plattenstöße hat keiner was gesagt ... äh - irgendwie uncool, das! Scheisse, was machen wir denn jetzt?


    Und so gibt es 2024 immer noch und wieder solche Fragen wie hier von BauDeinHaus gestellt:

    Die Stöße bei meinen Fliligrandecken sind schlecht gemacht und nicht eben. Sie eben zu spachteln ist schwierig, man müsste weit herausspachteln. Streichen geht da nicht. Mein Maler kann nicht tapezieren. Im Anhang Bilder aus der Rohbau-Phase.


    Einen Grund, weshalb der Ansatz

    ... Idee, die Kanten der Stöße ein paar mm bis 1 cm wegzufräsen um so besser spachteln zu können. Was haltet ihr davon? Ist das ein Problem für die Statik? Bei 5mm Abtrag sollte noch keine Bewehrung kommen an so einem Stoß ...

    keine gute Lösung ist, kann man bspw. hier nachlesen, vor allem auf den Seiten um 5, konkret meine ich diesen Post, den davor und die direkt nachfolgenden: Doch, die Statik kann da schon bei 5 oder 10 mm Abtrag ein Problem sein - gerade weil kein dicker Putz mehr zum Schutz der Bewegung drüber kommt. Es gibt noch mehr Punkte. Ich zähle 'mal ohne Anspruch auf Vollständigkeit auf:

    1. mögliche Probleme mit der Statik (hatten wir schon, s.o.)
    2. die beiden benachbarten Flächen sind auch weiterhin nicht exakt planparallel und je nach Lichteinfall wird das zu sehen sein - für kritische oder geschulte Augen jedenfalls
    3. Beton zu schleifen oder zu fräsen ist an sich schon etwas ganz anderes Massivholz als Holzwerkstoffe und dann noch über Kopf und den ganzen Dreck ins Gesicht ... das will niemand freiwillig (in Sklavenhaltung lebende rumänische Bauhelfer o.ä. bedauernswerte Menschen tun es auch nicht mit Begeisterung).
    4. die Schliffflächen sind hinterher nicht glatt wie ein sprichwörtlicher Babypopo sondern sehen eher aus wie schlechter Waschbeton oder eine Bruchkante. Wer sonst nicht spachteln kann bekommt die auch nicht in den Griff.
    5. ...

    Aus meiner Praxis sehe ich nur wenige funktionierende Lösungsmöglichkeiten:

    1. Decke anständig klassisch putzen (lassen). Das ist die altbewährte und überlieferte handwerkliche Lösung unserer Vorfahren und gelingt meist zur Zufriedenheit der Auftraggebenden.
    2. vernünftigen Spachtler bezahlen und eventuell mit einer leichten Beule / Welle an der Deckenuntersicht leben. Das ist die sparsam modern angepasste Lösung der bewährten Technik - mit möglichen Einschränkungen bei der Optik - nichts ist umsonst!
    3. die Kanten der Plattenfuge scharfkantig reprofilieren, wenn sie ausgebrochen sind, den eigentlichen Plattenstoß mit Zementmörtel verfugen und dann beides offen sichtbar lassen (also gerade nicht kaschieren, denn das klappt meistens eben nicht, s.o.!). Decke spachteln und malern. Wenn man bei der Deckenplanung die Fugen geplant und sinnvoll angeordnet hat kann das ganz vernünftig aussehen. Das ist die "holländische Lösung" - pragmatisch und kostengünstig.
    4. Einfach nur streichen und damit leben - noch sparsamer, die holländische Lösung für sozialen Wohnungsbau.
    5. Die Decke nach Reprofilierung und Verfugung in Sichtbetonoptik lassen - weniger geht nicht. Ja, ich weiß, das machen nur Architekten - oder manchmal meine Bauherrn, wenn ich sie überzeugen kann. das kostet fast nichts. Ich nenne sie die Architektenlösung.

    Andere funktionierende Möglichkeiten kenne ich nicht und mag auch nicht erklären, weshalb sie im Einzelfall Murks sind.


    Weitere Informationen lassen sich u.a. diesem Thread finden ... und in einigen anderen, ich habe schon öfter darüber geschrieben.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Es ist eine Frage des vertraglich vereinbarten"Leistungssolls" ;)

    Dann sind die Oberflächen der Fertigteile der Filigran-Konstruktion aber immer glatter und lunkerfreier und blasenärmer geworden und außerdem hat irgendjemand den "Spachtelputz" erfunden, ein Material, dass sich schön dünn, sparsam und damit kostensparend auf die dank Stahlschalung glatten Deckenuntersichten auftragen lässt. Und das kann jetzt auch der Maler statt dem angeblich teuren Putzer, der immer alles vollsaut. Eine coole Sache also, machen wir jetzt alle, ist viel besser.

    Das beschreibt die Erwartungshaltung, leider nicht die realisierbare Qualität. (Wie von Dir schon beschrieben.)


    In vorliegendem Fall liegt die Abweichung (anscheinend) sogar quer zum Lichteinfall. Sie dürfte also im Endzustand kaum bemerkbar sein. (Stichwort: Streiflicht)

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Mein Maler kann nicht tapezieren.

    Ich mag nicht glauben, das ein gelernter Maler keine Decke tapezieren kann! Das können sogar Laien!

    Dir ist aber schon klar, dass das anders gemeint war?

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Off-Topic:

    Äh - Nein! Wie denn?

    "Nicht tapezieren können" = der Maler kann seine Arbeit auf Grund der Unebenheiten nicht ausführen.

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  • der Maler kann seine Arbeit auf Grund der Unebenheiten nicht ausführen.

    :lach: :lach:

    Sorry, aber das wäre der ERSTE Maler, der nicht spachteln könnte. Allerdings will der Geld dafür - zu Recht.

    Fräsen kost aber auch. Zumindest Gerätemiete, Gerüstmiete und Strom. Und würde Unmengen an Dreck/Staub erzeugen. ;)


    Wir sparen! Koste es, was es wolle.

  • :lach: :lach:

    Sorry, aber das wäre der ERSTE Maler, der nicht spachteln könnte. Allerdings will der Geld dafür - zu Recht.

    Fräsen kost aber auch. Zumindest Gerätemiete, Gerüstmiete und Strom. Und würde Unmengen an Dreck/Staub erzeugen. ;)


    Wir sparen! Koste es, was es wolle.

    Es geht wohl nicht darum, dass der Maler nicht spachteln kann oder kein Geld dafür bekommen soll. Es geht wohl darum, dass so viel gespachtelt werden muss, dass die Decke quasi vollständig verputzt werden muss, was explizit nicht gewollt war.

    Hast Du Dir die Fotos angeschaut? Der Knick ist ja quasi schon mit bloßem Auge zu sehen.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Aus genau diesem Grund sind die Plattenkanten aller Filigran-Elemente mit 45°-Winkeln leicht gefast - und die von anderen StB-Fertigteilen auch. So fällt der Versatz weniger auf und ließ sich mit dem herkömmlich üblichem (Decken-) Putz von 10 - 15 mm Stärke auch problemlos kaschieren.

    Anscheinend möchte der TE die (unsauberen) 45 Grad-Winkel / Fasen etwas nacharbeiten. Das sollte betontechnisch doch machbar sein, ohne die Gebäudestatik ins Wanken zu bringen?

    Andere funktionierende Möglichkeiten kenne ich nicht und mag auch nicht erklären, weshalb sie im Einzelfall Murks sind.

    Unterhangdecke drunter... geht fast immer.

  • Anhand der Bilder könnte man erahnen, dass es an der Fuge einen Höhenversatz gibt. Denkbar wäre aber auch, dass die links Platte eben verlegt wurde und die rechte Platte leicht geneigt, beispielsweise links 0° und rechts +1°. Dann würde ein Schleifen an der Fuge kaum zum Erfolg führen.

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    .

  • Ja!

    Ich fürchte, hier wird vor dem inneren Auge ein Schrecksensszenario aufgebaut von Welligkeit und Streiflicht, das so weder herangezogen werden darf noch wirklich SO eintreten wird

    Leider ist auf den Fotos kein Maßstab drauf, aber ich bezweifle, dass die Toleranzen der DIN 18202, Tabelle 3 eingehalten sind.

    Unterhangdecke drunter... geht fast immer.

    Fast immer. Man beachte aber, dass die Fenster bündig mit der Rohdecke abschließen.

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  • Anscheinend möchte der TE die (unsauberen) 45 Grad-Winkel / Fasen etwas nacharbeiten.

    Nein, das wurde im Eingangsbeitrag eindeutig anders beschrieben. Eine alleinige Bearbeitung der Fasen entspräche weder der in den Fotos mit einem Richtscheit illustrierten Situation, noch der verbalen Schilderung des TS, wäre aber in der Tat unkritisch, ist hier aber offensichtlich nicht gemeint und wird so in der Praxis auch nie gewünscht.

    Das sollte betontechnisch doch machbar sein, ohne die Gebäudestatik ins Wanken zu bringen?

    s.o.!

    Unterhangdecke drunter... geht fast immer.

    Technisch ja, ist aber unverhältnismäßig teurer als Putz und schränkt die lichte Raumhöhe um mind. 8 cm, eher 10 cm ein. Der Knackpunkt sind dabei meist die Kosten, wahrscheinlich auch hier.


    Eine Nichteinhaltung der zulässigen Unebenheiten nach Tabelle 2 der DIN 18202 halte ich nach den Bildern für sehr unwahrscheinlich, geht es doch um die Unterseite einer nicht flächenfertigen Rohdecke nach Zeile 5 der Tabelle. Bitte mit der anzuwendenden Messtechnik vertraut machen!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Eine Nichteinhaltung der zulässigen Unebenheiten nach Tabelle 2 der DIN 18202 halte ich nach den Bildern für sehr unwahrscheinlich, geht es doch um die Unterseite einer nicht flächenfertigen Rohdecke nach Zeile 5 der Tabelle. Bitte mit der anzuwendenden Messtechnik vertraut machen!

    Sicher das Zeile 5 der Tabelle anzuwenden ist?

    Ist eine Fertigteildecke, die ausschließlich im Fugenbereich gespachtelt und ansonsten "nur" tapeziert werden soll nicht eher eine flächenfertige Unterseite einer Decke nach Zeile 6?

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  • Sicher das Zeile 5 der Tabelle anzuwenden ist?

    Ist eine Fertigteildecke, die ausschließlich im Fugenbereich gespachtelt und ansonsten "nur" tapeziert werden soll nicht eher eine flächenfertige Unterseite einer Decke nach Zeile 6?

    Wenn sie noch gespachtelt werden soll, kann sie nicht flächenfertig sein. Flächenfertig heißt, es kommt maximal noch Farbe auf die Flächen.


    Davon, dass nur die Stöße gespachtelt werden soll(t)en, was vorher vertraglich ausdrücklich hätte vereinbart werden müssen, hat der TS bisher nichts geschrieben. Aber selbst wenn, dann wäre die Deckenuntersicht ja gerade nicht flächenfertig!


    (Die Vorgehensweise beim TS scheint eher zu sein, erstmal machen zu lassen und dann Abweichungen von den eigenen Wünschen und Erwartungen festzustellen. Erwartungen bedürfen der vorherigen angemessenen Mitteilung, Planung und eindeutigen und erschöpfenden Beauftragung an die Ausführenden. An der scheint es hier im Ergebnis zu mangeln, weshalb auch immer.)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Auf den Bildern sehen die "Schanzen" natürlich dramatisch aus. Zieht man die DIN 18202 zu Rate um sich der Sache zu nähern, müsste man aber anders messen. Da würde man das Richtscheit auf dem "Hügel" (der Fuge) ansetzen und würde dann links und rechts davon den Abstand zur Decke ermitteln.


    Viel machen kann man da aber naturgemäß nicht. Streiflicht könnte hier schon ein optisches Problem werden. Nicht so sehr vom Fenster, weil der Knick ja vertikal zur Lichtquelle verläuft, aber wenn man eine Deckenlampe hat (was ja nicht gänzlich unwahrscheinlich ist), die knapp unter der Decke hängt.


    Entweder man lebt nun damit oder man holt das große Besteck heraus. Überspachteln hilft hier mE nichts. Damit kann man den "scharfen" Knick etwas abmildern, die Unebenheit als solches aber nicht. Deckenfugen offen bzw. sichtbar lassen wäre eine Möglichkeit, jedoch ist die Eignung der allermeisten Decken, die dafür nicht im Detail geplant waren eher nicht anzunehmen. Fugen/ Plattengrößen werden wohl eher ungeordnet und unterschiedlich groß sein. Ansonsten (wenn im Vorfeld sauber geplant) wäre dies schon eine gute Lösung. Bliebe nur das Abhängen der gesamten Decke mit Trockenbau. Wenn ich dann sehe, dass in den Fenstern noch ein (geschätzt) 6cm starker EPS-Streifen im Sturzbereich ist (wozu eigentlich?), dann würde dieser bei einer Deckenabhängung auch verschwinden. Bei einer RBL von 275cm wäre das durchaus machbar.

  • Danke für alle sehr kompetenten Tipps und Überlegungen. Ich liefere hier noch ein paar Bilder...

    Die Messkeile im Wohnzimmer zeigten 4 und 5mm an


    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Bildervorschauen eingefügt

  • Und weitere Bilder. Vielleicht hilft das bei der Bewertung, ob ein wenig abfräsen wirklich dramatisch ist. Die Dicke der Fliligrandecke ist 5 cm. Gesamtdicke Betondecke 24 cm.


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  • Davon, dass nur die Stöße gespachtelt werden soll(t)en, was vorher vertraglich ausdrücklich hätte vereinbart werden müssen, hat der TS bisher nichts geschrieben.

    In der BLB heißt es "Die Elementfugen der Decke werden im Rahmen der Nacharbeiten verspachtelt inkl. Verfüllen und Glätten der Deckendurchbrüche. Die Deckenunterseite wird tapezierfähig dem Auftraggeber übergeben." Der größte Mist ist, dass nicht einmal "Q2" drinsteht. "tapezierfähig" kann alles heißen...

  • Die Messkeile im Wohnzimmer zeigten 4 und 5mm an


    Es wäre hilfreich gewesen, von vornherein zu erfahren, dass die Deckenuntersichten bereits fertig mit Raufaser beklebt und geweißt sind, denn 75 % meiner Vorschläge sind damit leider unpassend, jedenfalls lange überholt.


    :rb:


    Unabhängig davon wurden die Messkeile nicht entsprechend den Festlegungen der DIN 18202 für Ebenheitstoleranzen eingeschoben. Wenn Deine Wasserwaage 0,5 m länger wäre, würdest Du mit Deiner Methode an deren Ende ein "Stichmaß" von 10 mm ermitteln. Das wäre genau so falsch wie Deine 5 mm. Beides sind keine "Stichmaße" zur Bewertung von Unebenheiten im Sinne der DIN 18202!


    Dein Fall eines leichten Grates in der Decke läßt sich nach meinem Verständnis überhaupt nicht mit der Methodik der DIN 18202 (Stichmaß von einer auf zwei Hochpunkten aufgelegten geraden Latte gegen den größten Tiefpunkt dazwischen in Relation zum Abstand der beiden Hochpunkte) erfassen! Eine Winkelabweichung im Sinne der DIN 18202 liegt hier damit nicht vor. Ich sehe hier also keine nachweisbare unzulässige maßliche Abweichung von den Vorgaben der DIN 18202! Ich behaupte nicht, dass der Grat nicht sichtbar ist, aber nach den bisherigen Schilderungen und Fotos liegt er mangels Überprüfbarkeit nicht außerhalb der maßlichen Vorgaben der DIN 18202. Deine Decke ist damit nicht unzulässig uneben!

    In der BLB heißt es "Die Elementfugen der Decke werden im Rahmen der Nacharbeiten verspachtelt inkl. Verfüllen und Glätten der Deckendurchbrüche. Die Deckenunterseite wird tapezierfähig dem Auftraggeber übergeben."

    Das ist allemal erfüllt.

    Der größte Mist ist, dass nicht einmal "Q2" drinsteht. "tapezierfähig" kann alles heißen...

    Tapezierfähig war die Decke allemal. Q2 oder QX würde Dir in Deinem Fall nicht weiterhelfen, weil damit vereinfacht geschrieben nur die Menge der Spachtelmasse definiert wird, welche auf die zu bearbeitende Fläche aufzutragen ist. Ohne diesbezüglich wirklich firm zu sein, würde ich vermuten , dass Q2 für mit Raufaser zu tapezierende Flächen immer zu liefern ist. Das hilft Dir aber nicht weiter, weil Du nach den Fotos zu urteilen sowieso ungefähr Q2 bekommen haben dürftest, also hieraus auch keinen Mangel ableiten kannst, egal, was vereinbart war.


    (Vielleicht wird hier deutlich, weshalb hier im Forum immer eine fachliche Prüfung von Bauleistungsbeschreibungen empfohlen wird. Das hätte dabei auffallen und geklärt werden sollen. Unabhängig davon hätte aber auch das allgemeine Problem der Untersichten von Filigrandecken erklärt werden sollen. Eine baugeleitende Qualitätskontrolle hätte auch weiterhelfen können, wenn ich mir Deine Fragen-Geschichte hier anschaue.)


    Die gezeigte Auszüge aus dem statischen Nachweis helfen nicht weiter, relevant wäre hier ein Bewehrungsplan und zwar der vom Elementwerk, welchem die Betonüberdeckungen der Filigranelemente zu entnehmen sein sollten. Die Fotos helfen dabei nicht weiter, weil die untere Betonüberdeckung der Filigranträger nicht zu sehen ist - steckt sie doch zu 100 % unsichtbarim Beton!


    Bevor wir jetzt weiter lustig an einander vorbeischreiben, erstmal noch ein paar Fakten zum Stand der Auseinandersetzung:

    • Wie ist der rechtliche Status? Abnahme steht bevor, Abnahme ist erfolgt, ... ?
    • Wurde dem BT bzw. bei Direktvergabe einem der Ausführenden im Abnahmeprotokoll oder danach ein Mangel angezeigt?
    • Wenn ja, wie wurde dieser benannt?
    • Wurde von der anderen Seite hierauf bereits reagiert?
    • Oder wird keine Mangelbeseitigung (mehr) gefordert, sondern lediglich eine handwerkliche Lösung gesucht? Wenn ja, weshalb?

    Aus meinem Post #002 dürfte im Zusammenspiel mit dem jetzt bekannten Zustand "fertig" klar sein, dass ich fachlich nur noch mit Variante 2 dienen kann - aber mit aktuellem Wissenstand nur auf Deine Kosten!

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  • Und würde Unmengen an Dreck/Staub erzeugen.


    Beton zu schleifen oder zu fräsen ist an sich schon etwas ganz anderes Massivholz als Holzwerkstoffe und dann noch über Kopf und den ganzen Dreck ins Gesicht ... das will niemand freiwillig (in Sklavenhaltung lebende rumänische Bauhelfer o.ä. bedauernswerte Menschen tun es auch nicht mit Begeisterung).

    Es gibt doch Handfräsen, die einen Staubsaugeranschluss haben, eine Schutzhaube mit solchen Bürsten unten dran und nur rund 2,6 Kg wiegen (z.B. die Betonschleifer Professional-Linie von der Firma B.). Notfalls könnte man auch zu zweit arbeiten...

  • Es gibt doch Handfräsen, die einen Staubsaugeranschluss haben, eine Schutzhaube mit solchen Bürsten unten dran und nur rund 2,6 Kg wiegen (z.B. die Betonschleifer Professional-Linie von der Firma B.). Notfalls könnte man auch zu zweit arbeiten...

    Vergiss es: Im Bestand wirst Du hinterher überall feinsten Betonstaub haben - auf allen waagerechten Flächen, auf allen senkrechten Flächen, außen auf den Fensterscheiben, in den Augen, in der Nase, in der Lunge - wirklich ü b e r a l l !

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  • Es gibt doch Handfräsen, die einen Staubsaugeranschluss haben, eine Schutzhaube mit solchen Bürsten unten dran und nur rund 2,6 Kg wiegen (z.B. die Betonschleifer Professional-Linie von der Firma B.). Notfalls könnte man auch zu zweit arbeiten...

    Na dann mal los, es hält dich keiner ab.

    Aus eigener Erfahrung kann ich aber berichten, dass der Spruch "das guckt sich weg" zwar im allgemeinen meist zutrifft, hier aber eher nicht. Denn ich kenne niemand, der seine Decke im Haus nach dem Einzug überhaupt noch betrachtet...

  • fachliche Prüfung von Bauleistungsbeschreibungen

    Die gab es durch einen Bauingenieur, aber bei 28 Seiten BLB übersieht man auch mal was...Die baugeleitende Qualitätskontrolle durch eine SV vom Bauherrenschutzbund (Architektin) habe ich. Die tut aber nix bzw. kümmert sich nicht und ist inkompetent. Ihr Profis hier im Forum seid da eine viel größere Hilfe.

    Abnahme steht bevor

    Das ist der Stand, allerdings habe ich schon Malern lassen vorher, weil es sonst nicht mit dem Einzug hinhaut. Ob das jetzt eine konkludente Abnahme ist, keine Ahnung...

  • Unabhängig davon wurden die Messkeile nicht entsprechend den Festlegungen der DIN 18202 für Ebenheitstoleranzen eingeschoben.

    Wie wäre das zu tun? Zusätzlich Abstand zwischen Grat und Keil messen/markieren?


    Dein Fall eines leichten Grates in der Decke läßt sich nach meinem Verständnis überhaupt nicht mit der Methodik der DIN 18202 (Stichmaß von einer auf zwei Hochpunkten aufgelegten geraden Latte gegen den größten Tiefpunkt dazwischen in Relation zum Abstand der beiden Hochpunkte) erfassen! Eine Winkelabweichung im Sinne der DIN 18202 liegt hier aber auch nicht vor. Ich sehe hier keine nachweisbare unzulässige maßliche Abweichung von den Vorgaben der DIN 18202! Ich behauptet nicht, dass der Grat nicht sichtbar ist, aber nach den bisherigen Schilderungen und Fotos liegt er mangels Überprüfbarkeit nicht außerhalb der maßlichen Vorgaben der DIN 18202. Deine Decke ist damit nicht unzulässig uneben!

    Die Meinung anderer Experten hier würde mich interessieren. Gibt es denn keine anderen Normen für die Ebenheit/Gleichmäßigkeit von solchen Decken? Und: Die Decke ist ja quasi nicht richtig in Waage durch den Grat, allein das wäre doch schon ein Kriterium...

  • Vergiss es: Im Bestand wirst Du hinterher überall feinsten Betonstaub haben - auf allen waagerechten Flächen, auf allen senkrechten Flächen, außen auf den Fensterscheiben, in den Augen, in der Nase, in der Lunge - wirklich ü b e r a l l !

    Und der Unterschied zu den Trockenbauern, die Gipsputz abschleifen mit Schleifgiraffe und Staubsaugeranschluss wäre...? Und die sind doch nicht so weit unten in der Nahrungskette...

  • Wie wäre das zu tun? Zusätzlich Abstand zwischen Grat und Keil messen/markieren?

    Stichmaß von einer auf zwei Hochpunkten aufgelegten geraden Latte gegen den größten Tiefpunkt dazwischen in Relation zum Abstand der beiden Hochpunkte

    … ermitteln!


    Und genau das ist bei Dir geometrisch unmöglich!

    Und der Unterschied zu den Trockenbauern, die Gipsputz abschleifen mit Schleifgiraffe und Staubsaugeranschluss wäre...? Und die sind doch nicht so weit unten in der Nahrungskette...

    Gips ist erheblich weicher und damit einfacher schleifbarer als Beton.


    Dein Haus ist ja nun doch noch nicht bewohnt, so dass Staub vielleicht doch verkraftbar wäre. Eine höllische harte und extrem staubige Arbeit ist trotzdem und statisch zu prüfen bleibt das Thema weiterhin. Ich habe vergleichbare Arbeiten schon an Gips und an Betonfertigteilen ausführen lassen. Das dafür verlangte Schmerzensgeld betrug bei Gips deutlich vierstellige, bei Sichtbeton fünfstellige Eurobeträge. Ich würde das keinem Bauherrn vorschlagen zu tun oder tun zu lassen.


    Die Raufaser muss vorher runter und hinterher wieder neu drauf!


    Aber nochmal ganz ernsthaft:


    Weshalb macht man einen derartigen Aufriss, wenn hinterher Raufaser verklebt wird? Die soll Unebenheiten und Unsauberkeiten im Untergrund kaschieren. Schon oberflächlich nur mittelmäßige Filigrandecken sind derartig babypopo-glatt, dass da nichts kaschiert werden muss. Man klebt allenfalls Malervlies drauf, wenn es unbedingt sein muss (ich denke es muss nicht!) und bringt Farbe auf, glatter geht es überhaupt nicht!


    :rulez:


    Also entweder alles lassen wie es ist und nicht mehr dran denken oder wenn es glatt werden soll die Oberfläche auf Q3 bringen lassen und Farbe drauf, aber doch keine Raufaser wie auf eine dreizehnmal geflickte Wand aus der Gründerzeit!


    :nono:


    (Achtung, Zusammenspiel mit den anderen Obeflächen beachten! Sind die etwa auch alle mit Raufaser … ? Nein, das wird doch nicht … ?


    :wall:


    ?


    Leider hast Du meine anderen Fragen nicht beantwortet! Weshalb kümmerst Du Dich selbst um das Problem? Tritt Deiner BQÜ-Architektin dorthin wo es wehtut und lass sie für ihre 100 € / h mal arbeiten! Du bist hier jetzt übrigens schon locker 3 Stunden bestmöglich beraten worden, weshalb ich bei dieser Gelegenheit auf meine Signatur verweise!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Off-Topic:

    Denn ich kenne niemand, der seine Decke im Haus nach dem Einzug überhaupt noch betrachtet...


    Naja , mir geht es ähnlich ;)


    Habe im Wohnzimmer eine quer zum Lichteinfall vorhandene Abweichung.

    Hätte man wegspachteln können, wurde aber nicht. (Ist aber ein familiäres Nichtproblem.)

    Seit ca. 25 Jahren sehe ich die Fuge Jährlich etwa 5-6 mal bewusst, obwohl sie eigentlich auffällig und klar ein Mangel ist ;)

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18